Es gibt unterschiedliche Bankvollmachten: prämortal, über den Tod hinaus, nach dem Tod usw. © Adobe Stock | Farknot Architect

Bankvollmacht & Kontovollmacht – Arten, Muster, Alternativen

Die Bankvollmacht ermöglicht einer bestimmten Person den Zugriff auf das eigene Konto. Je nach Lebenssituation kann eine andere Art von Bankvollmacht (auch Kontovollmacht genannt) Sinn machen. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Dieser Beratungsartikel stellt alles Wichtige zum Thema vor.

Was ist eine Bankvollmacht?


‌Eine Bankvollmacht ist eine schriftliche Verfügung eines Kontoinhabers. Mit ihr erlaubt er einer anderen Person, über sein Konto zu verfügen. Die Bankvollmacht kann verschiedenen Personen gewährt werden; zum Beispiel dem Ehegatten, einem volljährigen Kind oder jemand anderem. Eine andere Bezeichnung für diese Art von Vollmacht ist „Kontovollmacht“.

Wann ist eine Bankvollmacht sinnvoll?

  • Wenn einer nahestehenden Person Zugriff auf das eigene Geld gewährt werden soll 
  • Um die Nachlassplanung zu gestalten 
  • Achtung:
    Ehepartner oder Lebensgefährten gehen häufig davon aus, dass sie automatisch auf das Konto ihres Partners zugreifen können. Das ist ein Irrtum. Sie sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter ihres Partners. Um über das Konto des Ehepartners, Lebensgefährten oder eingetragenen Lebenspartners verfügen zu können, braucht man eine Vollmacht.

    Welche Arten von Bankvollmacht gibt es?


    ‌Bankvollmachtgen gibt es in unterschiedlichen Varianten. Man kann bestimmen, für welchen Zeitraum oder unter welchen Umständen die Vollmacht gelten soll.
  • Transmortale Bankvollmacht: Eine transmortale Bankvollmacht nennt man auch „Bankvollmacht über den Tod hinaus“. Sie ermöglicht dem Bevollmächtigten den Zugriff auf das Bankkonto zu Lebzeiten und nach dem Tod des Kontoinhabers. Hierbei gilt aber zu beachten: Auch der Erbe kann auf das Konto zugreifen. Ein Erbe darf die Vollmacht auch widerrufen. Dafür muss er der Bank aber erst einen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegen. 
  • Prämortale Bankvollmacht: Diese Art der Bankverfügung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers. Der Bevollmächtigte kann nur auf das Konto des Kontoinhabers zugreifen, solange dieser lebt.  
  • Postmortale Bankvollmacht: Die postmortale Bankvollmacht gilt erst mit dem Zeitpunkt, wenn der Kontoinhaber verstirbt. Der Bevollmächtigte kümmert sich also um die Verwaltung des Kontos im Todesfall, weshalb sie auch „Vollmacht für den Todesfall“ genannt wird. Damit kann der Kontoinhaber verhindern, dass jemand bereits zu seinen Lebzeiten Zugriff auf sein Bankkonto hat. 
  • Bankvollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit: Auch für den Fall, dass der Kontoinhaber fürsorgebedürftig wird, kann eine Kontovollmacht erteilt werden. Da eine solche Situation unvorhergesehen eintreten kann, ist eine rechtzeitige Erteilung vonnöten. Diese Vollmacht unterscheidet sich von der (allgemeinen) Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht erstreckt sich auf alle Lebensbereiche des Vollmachtgebers. Die Bankvollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit hingegen ausschließlich auf Bankangelegenheiten. 
  • Hinweis:
    Eine postmortale Vollmacht ist kein Ersatz für eine letztwillige Verfügung (z.B. Erbvertrag oder Testament). Der Bevollmächtigte hat zwar Zugriff auf das Bankkonto, ist aber nicht wie ein Erbe an der Erbschaft beteiligt. Streitigkeiten zwischen einem Erben und einem Bevollmächtigten sind daher nicht ungewöhnlich.

    Was darf der Bankbevollmächtigte?


    ‌Mit einer Kontovollmacht ausgestattete Personen dürfen grundsätzlich …
  • über das Geld auf dem Konto oder den Konten verfügen 
  • über einen Kredit verfügen 
  • Wertpapiere kaufen und verkaufen 
  • Devisen kaufen und verkaufen 
  • Kontoauszüge, Post, Erträgnis-Aufstellungen usw. einsehen 
  • Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen 
  • Hinweis:
    Eine mit einer Bankvollmacht ausgestattete Person braucht keinen Erbschein (IV auf Erbschein) beantragen, um auf das Konto zugreifen zu können.

    Was darf der Bankbevollmächtigte nicht?


    ‌Kontobevollmächtigte dürfen nicht automatisch …
  • anderen Personen eine Vollmacht erteilen 
  • ein Konto oder Konten kündigen 
  • ein Konto oder Konten auf seinen Namen umschreiben 
  • Debit-Karten beantragen 
  • Schließfächer einrichten 
  • Kreditverträge abschließen 
  • bestehende Kreditverträge ändern
    ‌‌ 
  • Wie kann ich eine Bankvollmacht erteilen?


    1‌) Formular ausfüllen: Die jeweilige Bank gibt einen Standardvordruck für die Kontovollmacht aus. Üblicherweise steht in den Formulierungen dieser Standardvordrucke, dass der Bevollmächtigte auf alle Konten des Vollmachtgebers zugreifen darf. 

    ‌2) Selber formulieren: Sollten Einschränkungen hinsichtlich des Zugriffs bestehen, kann man sie in einer Zusatzvereinbarung formulieren. Auch eine formlose Vollmacht in eigenen Worten ist möglich. Die Rechte des Bevollmächtigten sollten aus der Formulierung klar benannt sein. Anschließend unterschreibt der Bevollmächtigte die Verfügung. Mündliche Verfügungen haben keine Wirkung.

    ‌3)  Identität nachweisen: Jeder Bevollmächtigte muss seine Identität mit einem Personalausweis oder Reisepass bei der Bank nachweisen. Dazu muss er grundsätzlich auch die Steuer-Identifikationsnummer angeben.
    Achtung:
    Eine vorangehende Beratung bei der Bank ist sehr wichtig. Banken können unterschiedliche Vorgaben für Kontoverfügungen haben.

    Wie kann ich eine Bankvollmacht widerrufen?

  • Der Vollmachtgeber kann die Bank- bzw. Kontovollmacht widerrufen.  
  • Die Vollmacht kann mit sofortiger Wirkung und jederzeit gekündigt werden. 
  • Der Widerruf funktioniert auch ohne Zustimmung des Bevollmächtigten. 
  • Beim Widerruf müssen keine Gründe angegeben werden. 
  • Hinweis:
    Darüber hinaus gibt es Situationen, aufgrund derer die Kontovollmacht automatisch gekündigt wird. Zum Beispiel, wenn der Vollmachtgeber sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Sie erlischt auch einfach, wenn ihre Laufzeit endet: z.B. eine prämortale Vollmacht erlischt also mit dem Todesfall des Kontoinhabers.

    Welche Alternativen gibt es zur Bankvollmacht?


    ‌Anstelle einer Bankvollmacht gibt es noch andere Möglichkeiten, jemandem Zugriff auf das eigene Geld zu ermöglichen:

    Gemeinschaftskonto


    ‌Eine beliebte Alternative zur Bankvollmacht ist das sogenannte Gemeinschaftskonto:
  • Meist wird ein Gemeinschaftskonto von Ehepartnern abgeschlossen.  
  • Dabei haben beide Partner uneingeschränkten Zugriff auf ein gemeinsames Konto.  
  • Hat ein Ehepartner Schulden, kann auf das gesamte Vermögen, das auf dem Gemeinschaftskonto liegt, zugegriffen werden.  
  • Die gesetzliche Einlagensicherung erhöht (verdoppelt) sich bei einem Gemeinschaftskonto auf 200.000 Euro. 
  • Das Gemeinschaftskonto kann als Oder-Konto oder als Und-Konto geführt werden. Oder-Konto: nur eine gemeinsame Nutzung ist möglich. Und-Konto: jeder kann allein über das Konto verfügen.
    ‌ 
  • Dreikontenmodell


    ‌Das Dreikontenmodell ist eine weitere Alternative. Es funktioniert folgendermaßen:
  • Jeder Partner hat ein eigenes Konto für sich. 
  • Zusätzlich haben die Partner noch ein gemeinsames Konto. Aus diesem Konto liegt Geld für die laufenden Lebenserhaltungskosten und Haushaltsausgaben. 
  • Die zwei Partner haben also insgesamt drei Konten. Ein solches Modell ermöglicht es den Partnern, Übersicht über ihre Ausgaben zu bewahren und möglicherweise Streitigkeiten zu vermeiden.
    ‌ 
  • Ersatzkonto


    ‌Eine weitere Alternative stellt das sogenannte Ersatzkonto dar:
  • Mit einem Ersatzkonto kann man Partner oder Angehörige unterstützen, nachdem man verstorben ist. 
  • Auf das Ersatzkonto kann man Geld einzahlen, das der Begünstigte nach dem Tod bekommt. Die Einzahlung erfolgt zum Beispiel monatlich per Dauerauftrag,  
  • Der Kontoinhaber kann das Konto mit einem Sperrvermerk versehen. Dann kann der Begünstigte erst auf das Geld zugreifen kann, nachdem der Kontoinhaber gestorben ist.

  • Bankvollmacht – Recht einfach erklärt

    Wann macht eine Bankvollmacht Sinn?

    Ein Kontoinhaber kann mit einer Bankvollmacht einer anderen Person erlauben, über sein Konto zu verfügen. Die Bankvollmacht – auch Kontovollmacht genannt – kann bei der Bank abgegeben werden. Banken haben dafür in der Regel Vordrucke, die man ausfüllen und unterschreiben muss. 

    ‌Weiterlesen: Wann ist eine Bankvollmacht sinnvoll?

    Welche Bankvollmachten gibt es?

    Es gibt verschiedene Bankvollmachten. Am weitesten verbreitet sind die transmortale Bankvollmacht, die prämortale Bankvollmacht, die postmortale Bankvollmacht und die Bankvollmacht für Fürsorgebedürftigkeit. 

    ‌Weiterlesen: Welche Arten von Bankvollmacht gibt es?

    Was darf ein Bankbevollmächtigter?

    Ein Bankbevollmächtigter darf grundsätzlich: über das Geld am Konto verfügen, einen Kredit verfügen, Wertpapiere kaufen / verkaufen, Devisen kaufen / verkaufen, Kontoauszüge einsehen etc., Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen. 

    ‌Weiterlesen: Was darf der Bevollmächtigte?

    Was sind Alternativen zur Bankvollmacht?

    Zum Beispiel ein Gemeinschaftskonto oder ein Ersatzkonto. Beim Gemeinschaftskonto wird ein Konto auf zwei Namen geführt und beide Inhaber haben im Grunde dieselben Verfügungsrechte über das Konto. Auch das Dreikontenmodell ist eine mögliche Alternative. 

    ‌Weiterlesen: Welche Alternativen gibt es zur Bankvollmacht?

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