Nachlassinsolvenzverwalter trennt Privatvermögen und Nachlassvermögen der Erben. © Adobe Stock | Miha Creative

Nachlassinsolvenz – Ablauf, Frist, Kosten, Verwalter

Die Nachlassinsolvenz hat das Ziel, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, die Erbenhaftung auf den Nachlass zu beschränken sowie das Privatvermögen des Erben vom Nachlassvermögen zu trennen. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen Nachlassinsolvenz eingeleitet werden muss. Mehr lesen.

Was ist Nachlassinsolvenz?


‌Nachlassinsolvenz wird eingeleitet, wenn die Erbschaft überschuldet ist bzw. die Erben zahlungsunfähig sind. Das Nachlassinsolvenzverfahren verhindert, dass für die Begleichung der Schulden des Erblassers das Privatvermögen der Erben verwendet wird. 

‌Sie dient also zur persönlichen Absicherung der Erben, weshalb man in diesem Zusammenhang von „Haftungsbeschränkung auf den Nachlass“ spricht. Das heißt: Die Nachlassverbindlichkeiten werden ausschließlich mit dem Nachlassvermögen erfüllt. Sind die Verbindlichkeiten höher als der Nachlass, wird das Privatvermögen der Erben nicht angetastet. Es ist vor den Gläubigern geschützt.

Ablauf eines Nachlassinsolvenzverfahrens


Welches Ziel?

  • Nachlassverbindlichkeiten erfüllen Erbenhaftung auf Nachlass beschränken Privatvermögen der Erben vom Nachlassvermögen trennen
  • Das Nachlassinsolvenzverfahren hat den Zweck, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen. Zur Befriedigung der Gläubiger wird das Vermögen des Verstorbenen – der Nachlass – verwendet. Reicht der Nachlass dafür nicht aus, bleibt das Privatvermögen der Erben unberührt.

    Unter welchen Voraussetzungen beantragen?

  • Überschuldung
  • Zahlungsunfähigkeit
  • 1. Erbschaft ist unübersichtlich > Nachlassverwalter beantragen: 

    ‌Ist die Erbschaft unübersichtlich und wissen die Erben noch nicht, ob Überschuldung droht, brauchen sie noch nicht unbedingt ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. In diesem Fall können sie auch einen Nachlassverwalter beantragen. Dieser kümmert sich für die Erben um die Abwicklung der Nachlassverbindlichkeiten. Gehen die Erben aber bereits von Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung aus, sollten sie eine Nachlassinsolvenz beantragen. 


    ‌2. Erbschaft ist überschuldet > Nachlassinsolvenz beantragen: 

    ‌Egal, ob ein Nachlassverwalter tätig ist oder die Erben die Erbschaft alleine verwalten: Wer erkennt, dass die Nachlassverbindlichkeiten höher sind als der Nachlasswert, muss sofort ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Die Beantragung macht in der Tat bereits dann Sinn, wenn eine Überschuldung wahrscheinlich ist. 

    ‌Erben haben sich darüber zu vergewissern, welche Nachlassverbindlichkeiten bestehen. Tun sie das nicht, behandelt sie das Gesetz so, als hätten sie von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gewusst. Daher sollte sie ein Aufgebot bei Gericht beantragen. Mit dem Aufgebot können alle Gläubiger des Erblassers ihre Forderungen anmelden. 

    ‌Schnell handeln ist erforderlich, sonst müssen die Erben den Nachlassgläubigern möglicherweise Schadensersatz zahlen. Es kann nämlich passieren, dass diese Geld verloren haben, weil nicht oder zu spät Insolvenz angemeldet wurde.
    Hinweis:
    Überschuldung heißt: Der Nachlasswert ist zu klein, um die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit heißt: Der Schuldner kann den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

    Wer beantragt das Nachlassinsolvenzverfahren?

  • Nachlassgläubiger

  • ‌Erben, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker sowie jeder Nachlassgläubiger können das Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Ein Miterbe braucht für die Beantragung die Zustimmung der anderen Miterben nicht. Er kann den Antrag alleine stellen.

    Wo kann ich eine Nachlassinsolvenz beantragen?

  • beim Insolvenzgericht

  • ‌Das Insolvenzgericht ist jenes Gericht, das für die letzte Wohnadresse des Erblassers zuständig ist (= Amtsgericht).
  • ab Kenntnis der Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit = Antragspflicht für Erben
  • innerhalb 2 Jahre ab Annahme der Erbschaft = für Nachlassgläubiger

  • ‌Den Antrag auf Nachlassinsolvenz muss man als Nachlassgläubiger innerhalb von zwei Jahren stellen. Anträge, die später bei Gericht eingehen, werden abgelehnt. Erben müssen unverzüglich ab Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einen Antrag stellen. Da sich die Erben über etwaige Nachlassschulden informieren müssen, können sie sich nicht hinausreden. Behauptungen wie „Wir wussten nichts von den Schulden“ gehen meist ins Leere.

    Inhalt des Antrags

  • Angaben zum Erblasser
  • Angaben zum Erben / zur Erbengemeinschaft
  • Grund der Insolvenz
  • Glaubhaftmachung
  • Forderung (nur für Nachlassgläubiger)
  • Nachlass- und Gläubigerverzeichnis
  • Grundlage der Erbenstellung
  • Nachweise für Gläubigerstellung
  • Nachlassverzeichnis
  • Gläubigerverzeichnis
  • Was passiert nach der Beantragung?

  • Gericht setzt Insolvenzverwalter ein

  • ‌Wurde der Antrag fristgerecht eingebracht und ist genügend Masse an Vermögen vorhanden, sodass die Verfahrenskosten gedeckt sind, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren. Dazu setzt das Gericht einen sogenannten „Insolvenzverwalter“ ein.

    Was macht der Insolvenzverwalter?

  • Verwertung des Vermögens, Befriedigung der Gläubiger etc.

  • ‌ Ähnlich wie ein Nachlassverwalter nimmt der Insolvenzverwalter das Vermögen in Besitz und verwaltet es anstelle der Erben für die gesamte Dauer des Verfahrens. Er hat im Weiteren folgende Aufgaben:
  • Erstellung von Masseverzeichnis, Gläubigerverzeichnis etc.
  • Erstellung des Insolvenzplans
  • Einholung der Bestätigung des Insolvenzplans durch das Gericht
  • Verwertung des Vermögens
  • Er hat die Gläubigerinteressen zu wahren
  • Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer werden bei der Nachlassinsolvenz nachrangig behandelt – möglicherweise bekommen sie ihren Anspruch nicht
  • Wann wird das Verfahren beendet?

  • wenn Nachlass doch nicht überschuldet ist
  • wenn Verfahrenskosten mit dem Nachlass nicht finanziert werden können
  • wenn Erbe und Nachlassgläubiger einstimmig das Verfahren beenden wollen
  • Nachdem der Nachlassverwalter die Schlussverteilung durchgeführt hat und der Insolvenzplan Rechtskraft erhalten hat, lässt das Gericht das Insolvenzverfahren aufheben. Das geschieht mit einem gerichtlichen Beschluss. Danach bekommt der Erbe oder die Erben das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Erbschaft zurück.
    Hinweis:
    „Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.“ (InsO § 80 (1))

    Kann das Gericht das Nachlassinsolvenzverfahren ablehnen?

  • „Nachlassinsolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen.“

  • ‌Wurde der Antrag zu spät gestellt, weist das Gericht den Antrag ab. Wenn das Nachlassvermögen so gering ist, dass damit nicht das Insolvenzverfahren selbst finanziert werden kann, wird das Verfahren vom Gericht ebenso abgelehnt. Dann können die Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eine Dürftigkeitseinrede erheben. Die Dürftigkeitseinrede führt dazu, dass die Erben nur mit dem Nachlass haften. Bei der Beantragung dieser sollte unbedingt ein Anwalt für Erbrecht unterstützend bei Seite stehen. 

    ‌Die Gläubiger können jedoch eine Zwangsvollstreckung durchführen lassen. Dabei wird dann alles zwangsversteigert, was sich versteigern lässt (Wertgegenstände etc.). Nur jene Gegenstände, die für den Erben existenznotwendig sind (etwa Kleidung etc.) dürfen nicht gepfändet werden.

    Welche Rechte und Pflichten hat der Insolvenzverwalter?

    Rangfolge bei Nachlassinsolvenz


    ‌Was aus der Insolvenzmasse zuerst bezahlt wird, ist gesetzlich genau geregelt: 

    ‌1. Rang: Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten:
  • Beerdigungskosten
  • Aufgebotskosten der Nachlassgläubiger
  • Kosten für Insolvenzverwaltung
  • 2. Rang: Kosten aus Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern:

  • Forderungen, die die Insolvenzgläubiger seit Beginn des Insolvenzverfahrens beglichen sehen wollen
  • Kosten, welche den Gläubigern durch die Teilnahme am Verfahren entstehen
  • Ordnungsgelder, Geldstrafen, Zwangsgelder usw.
  • 3. Rang: Verbindlichkeiten, die entstehen gegenüber …
  • Pflichtteilsberechtigten und
  • Vermächtnisnehmern.
  • Nachlassinsolvenz oder Erbe ausschlagen?


    ‌Die Angehörigen bzw. Erben sollten sich so schnell wie möglich vergewissern, mit welchem Nachlass sie es zu tun haben, um das weitere Vorgehen planen zu können. Um den Erben die Arbeit zu erleichtern, kann der Erblasser schon vor seinem Tod Vorkehrungen treffen, wie zum Beispiel eine Checkliste schreiben. 

    ‌Um einen Überblick über die Vermögenssituation des Erblassers zu erhalten, sollten die Erben jedenfalls …
  • Dokumente prüfen, 
  • Nachlassgläubiger und
  • ggf. Banken und Kreditinstitute usw. kontaktieren.
  • Erben (ob gesetzliche oder gewillkürte) haben 6 Wochen Zeit, um sich für die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft zu entscheiden. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Erben erfahren haben, dass es eine Erbschaft gibt. Gibt es einen Erbvertrag oder ein Testament, beginnt die Frist erst mit der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen. 

    ‌Durch eine Ausschlagung verliert ein Erbe sein Erbrecht. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Nachlass nicht überschuldet war, kann er die Anfechtung nicht mehr rückgängig machen. Eine Ausschlagung sollte daher sehr gut überlegt sein und in jedem Fall mit einem Anwalt für Erbrecht besprochen werden.
    Achtung:
    Erben haben 6 Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald sie von ihrem Erbrecht erfahren.

    Nachlassinsolvenz und Pflichtteil


    Pflichtteilsberechtigte – also enterbte Personen – werden bei einem Nachlassinsolvenzverfahren nachrangig behandelt. Dasselbe gilt für Vermächtnisnehmer. Ist der Nachlass tatsächlich negativ, können Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch nicht mehr geltend machen. Die Insolvenzmasse wird dann gänzlich für die Befriedigung der Gläubiger aufgebraucht. 

    ‌Möglich ist aber Folgendes: Hat der Erblasser jemanden innerhalb von 10 Jahren vor seinem Tod beschenkt, so kann der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Dadurch wird ein gewisser Prozentanteil der Schenkung bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt. Mehr zum Pflichtteilsergänzungsanspruch.
    Achtung:
    Pflichtteilsberechtigte können ihren Pflichtteilsanspruch meistens nicht geltend machen, wenn ein Nachlassinsolvenzverfahren angemeldet wurde. Das kommt daher, dass diejenigen, denen der Verstorbene noch etwas schuldet, zuerst ihr Geld bekommen. Danach ist dann in der Regel kein Vermögen mehr da.

    Kosten der Nachlassinsolvenz


    ‌Folgende Kostenkategorien fallen für das Nachlassinsolvenzverfahren an:
  • Gerichtskosten: Nach GKG (Gerichtskostengesetz) bemessen
  • Gutachterkosten: Ein Gutachter prüft Eröffnungsfähigkeit des Nachlasses. Nach VEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) bemessen.
  • Kosten für Nachlassinsolvenzverwalter: Die meisten Kosten fallen hierfür an. Bemessung nach der InsVV (Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung).
  • Kosten für Gläubigerausschuss: Vergütung ebenso nach der InsVV.

  • ‌Die Kosten für den Insolvenzverwalter hängen vom Wert der Insolvenzmasse ab. Die Gerichtsgebühren zahlt der Antragssteller des Insolvenzantrags.

    Nachlassinsolvenz – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Nachlassinsolvenz?

    Nachlassinsolvenz beschränkt die Erbenhaftung auf den Nachlass, trennt Privatvermögen und Nachlassvermögen sowie erfüllt sie die Nachlassverbindlichkeiten. Sie muss eingeleitet werden, wenn die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses gegeben ist. Wird Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nur vermutet, kann bereits Nachlassinsolvenz beantragt werden. Wichtig ist, dass sich die Erben über die Nachlassverbindlichkeiten rechtzeitig Übersicht verschaffen (Aufgebot). 

    ‌Weiterlesen: Was ist Nachlassinsolvenz?

    Wer beantragt Nachlassinsolvenz?

    Sie kann durch einen Nachlassverwalter, Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassgläubigern beantragt werden. Bei einer Erbengemeinschaft reicht es, wenn ein Miterbe den Antrag einreicht. Stimmen die anderen Miterben nicht zu, kann der Antrag trotzdem gestellt werden. 

    ‌Weiterlesen: Ablauf eines Nachlassinsolvenzverfahrens

    Wann Nachlassinsolvenz beantragen?

    Erben oder andere Berechtigte müssen unverzüglich ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten lassen, wenn sie merken, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses vorliegt. Verzögert sich die Beantragung, können die Gläubiger Schadenersatz fordern. Für Nachlassgläubiger gibt es eine Frist von 2 Jahren, innerhalb derer sie die Insolvenz beantragen müssen. 

    ‌Weiterlesen: Ablauf eines Nachlassinsolvenzverfahrens

    Wann ist eine Nachlassinsolvenz beendet?

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wann ein Verfahren beendet werden kann. Zum einen, wenn sich zeigt, dass der Nachlass doch nicht überschuldet ist. Zum anderen, wenn die Verfahrenskosten durch den Nachlasswert nicht gedeckt sind. Und drittens, wenn der Erbe / die Erben und Nachlassgläubiger das Verfahren einstimmig beenden wollen. 

    ‌Weiterlesen: Ablauf eines Nachlassinsolvenzverfahrens

    Welche Rangfolge bei Nachlassinsolvenz?

    Beim Nachlassinsolvenzverfahren geht es in erster Linie um die Befriedigung der Nachlassgläubiger. Etwaige Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte gehen daher oft leer aus. Durch die Gläubigerbefriedigung schwindet die Erbmasse sowohl für Gläubiger als auch für Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte. 

    ‌Weiterlesen: Rangfolge bei Nachlassinsolvenz

    Nachlassinsolvenz oder Ausschlagung?

    Wer über eine Erbausschlagung nachdenkt, sollte sich von einem Anwalt beraten lassen. Eine Erbschaft auszuschlagen bedeutet nämlich, das Erbrecht gänzlich und endgültig zu verlieren. Der Ausschlagende kann die Ausschlagung nicht mehr rückgängig machen, wenn sich zum Beispiel herausstellt, dass der Nachlass gar nicht überschuldet war. Nachlassinsolvenz muss im schlimmsten Fall sowieso beantragt werden. Ist der Nachlass bloß unübersichtlich, kann auch einfach ein Nachlassverwalter beantragt werden. In diesem Fall reicht auch dieser. 

    ‌Weiterlesen: Nachlassinsolvenz oder Erbe ausschlagen?

    Was kostet eine Nachlassinsolvenz?

    Bei einem Nachlassinsolvenzverfahren fallen Kosten für das Gericht, für einen Gutachter, einen Nachlassinsolvenzverwalter sowie für einen Gläubigerausschuss an. Der mit Abstand größte Kostenpunkt davon ist der Nachlassinsolvenzverwalter. 

    ‌Weiterlesen: Kosten der Nachlassinsolvenz

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