Trauergäste bei Trauerfeier in der Kirche vor der Erdbestattung © Adobe Stock | mario_vender

Checkliste Beerdigung & Bestattung – Trauerfeier richtig planen

Inmitten der bürokratischen Aufgaben, die ein Todesfall mit sich bringt, nimmt die Bestattung und deren Organisation eine wichtige Position ein. Die Beerdigungsplanung kann aber schnell überfordern. In diesem Ratgeber sind die wichtigsten Informationen dazu in einer Checkliste zusammengefasst.

Bestattung organisieren – wichtige Fragen


‌Im Artikel Checkliste Todesfall wurden alle wichtigen Maßnahmen erklärt, die nach dem Tod eines Erblassers zu treffen sind. Ein zentraler Punkt in dieser Checkliste ist die Organisation und Planung des Begräbnisses, auch Bestattung, Beerdigung oder Beisetzung genannt. 

‌Dabei stellt sich eine Reihe wichtiger Fragen:
  • Welche Maßnahmen sollte man kurz vor und nach dem Versterben eines Menschen treffen?  
  • Wann soll bzw. muss das Begräbnis bzw. die Bestattung erfolgen?  
  • Welches Bestattungsunternehmen soll ich beauftragen?  
  • Welche Bestattungsart wird gewählt?  
  • Auf welchem Friedhof soll der Tote begraben werden?  
  • Was hat sich der Tote gewünscht oder was würde er sich wünschen, wenn er noch eine Bitte aussprechen könnte?  
  • Wer bezahlt das Begräbnis?
    ‌ 
  • Checkliste Bestattung – Übersicht


    ‌Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestattung einzuleiten. Dabei müssen sie sich zu vielen Einzelheiten Gedanken machen. Hat der Tote zu Lebzeiten geregelt, in welcher Form Begräbnis und Trauerfeier stattfinden sollen, haben sich die Angehörigen grundsätzlich daran zu halten. 

    ‌Der Erblasser sollte eine solche Anordnung – entgegen der häufigen Praxis – möglichst nicht in einem Testament formulieren. Ein Testamentseröffnung findet nämlich in aller Regel nach der Bestattung statt. Sollen die Angehörigen bzw. Erben die Begräbnis-Wünsche auch tatsächlich befolgen, so muss der Erblasser diese außerhalb des Testaments zugänglich machen. 

    ‌Meist ist es so, dass das Bestattungsunternehmen die Organisation zur Gänze in der Hand hat und die Angehörigen umfangreich betreut. Die Angehörigen geben dann ihre persönliche Meinung zu den einzelnen Schritten ab. Trotzdem kann es wichtig sein, einen Gesamtüberblick zu haben; wichtige Schritte beim Versterben bzw. kurz nach dem Tod werden nämlich von den engsten Vertrauten des Verstorbenen eingeleitet. 

    ‌Folgende Schritte sind zu beachten (Reihenfolge kann ggf. leicht abweichen): 

    1. ‌Sterbebegleitung erwägen
    2. ‌Bestattungsunternehmen kontaktieren
    3. ‌Dokumente bereithalten
    4. ‌Bestattungsart bestimmen 
    5. ‌Leichnam überführen 
    6. ‌Hygienische Totenversorgung 
    7. ‌Trauerfeier organisieren
    8. ‌Sarg, Grab, Urne 
    9. Aufbahrung 
    10. ‌Todesanzeige und Totenzettel 
    11. ‌Blumen, Schmuck etc. 
    12. ‌Leichenschmaus organisieren
    13. ‌Grabpflege regeln 
    14. ‌Rücksprache mit Bestattungsunternehmen 

    Checkliste Bestattung – Details


    1) Sterbebegleitung erwägen:


    ‌In der Sterbestunde steht Feingefühl an erster Stelle. Die Anwesenden können den bald Versterbenden fragen, ob er einen Pastor zur Sterbebegleitung wünscht. Vielerorts ist es gebräuchlich, für den Versterbenden bzw. Verstorbenen eine „Aussegnung“ oder „Verabschiedung“ abzuhalten. Ein Geistlicher kann dem Scheidenden vor dessen Tod auch noch die Sterbesakramente spenden oder mit diesem das letzte Abendmahl am Sterbebett feiern. Mitunter gibt es auch Psychologen oder Sozialpädagogen, die für den Sterbebeistand qualifiziert sind und engagiert werden können. 

    ‌>> Tipp: Wenn Ihr Angehöriger verstirbt, können Sie aus dem Sterbezimmer einen Andachtsraum machen. Mit einer Kerze und Blumen zum Beispiel können Sie dem Raum eine würdevolle Atmosphäre verleihen.

    2) Bestattungsunternehmen kontaktieren:


    ‌Gleich nach dem Tod untersucht ein Arzt den Verstorbenen prüft, ob dieser tot ist. Nach der Todesfeststellung stellt er einen Totenschein aus. In der Regel ist bereits ein Arzt anwesend. Tritt der Tod plötzlich ein, muss umgehend ein Arzt kontaktiert werden. Im Anschluss an den Todesfall wird ein Bestattungsunternehmen kontaktiert, um alle weiteren Schritte abzuklären. Häufig übergibt das Bestattungsunternehmen den Totenschein dem Standesamt. Daraufhin wird dann eine Sterbeurkunde ausgestellt. Lassen Sie sich das genaue Vorgehen des Bestattungsunternehmens erklären und entscheiden Sie, welche Serviceleistungen Sie inkludieren wollen. 

    ‌>> Tipp:
    Das Bestattungsunternehmen ist frei wählbar. Möglicherweise hat der Verstorbene aber schon zu Lebzeiten Details dafür geklärt. Der Wunsch des Toten sollte dann befolgt werden.

    3) Dokumente bereithalten:


    ‌Für die Organisation der Sterbeurkunde und des Begräbnisses sollten verschiedene Dokumente des Verstorbenen parat liegen. Totenbescheinigung (stellt ein Arzt aus), Personalausweis, Geburtsurkunde (bei Ledigen), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (bzw. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk), Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (wenn verstorbene Person verwitwet). 

    ‌>> Tipp: Klären Sie, wo sich diese Dokumente befinden, bereits bevor Ihr Angehöriger verstirbt. Das erspart oft viel Zeit und Ärger.

    4) Bestattungsart bestimmen:


    ‌Die Erdbestattung (Beisetzung) ist in Deutschland nach wie vor am weitesten verbreitet. Sie ist in Judentum, Christentum und Islam die gängige Bestattungsart, geht aber insgesamt zurück. Heute ist ein starker Trend in Richtung alternative Bestattungsarten zu beobachten: Neben der Urnenbestattung (Feuerbestattung) gibt es auch die Baumbestattung, Waldbestattung, Diamantbestattung, Seebestattung, etc. Bei einer Urnenbestattung wird die Trauerfeier normalerweise einige Tage vor der Verbrennung der Leiche (Einäscherung) abgehalten. So kann man eines Toten noch einmal vor dem Sarg gedenken. Bei einem traditionellen Begräbnis fallen Trauerzeremonie und Erdbestattung zusammen. 

    ‌>> Tipp: Nicht jedes Bestattungsunternehmen bietet die ganze Palette an Bestattungsarten an. Recherchieren Sie im Internet oder Fragen Sie Angehörige, was in Ihrer Region machbar ist.
    Hinweis:
    In vielen Bundesländern gilt ein Friedhofszwang. Das heißt, der Tote muss jedenfalls auf einem Friedhof bestattet werden – unabhängig von der Bestattungsart. In Nordrhein-Westfalen, Bremen und wenigen anderen Bundesländern sind die Gesetze jedoch lockerer.

    5) Leichnam überführen:


    ‌Diese Aufgabe wird im Regelfall vom Bestattungsunternehmen übernommen. Der Tote muss innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall überführt werden. Die Überführung einer Leiche bezeichnet den notwendigen Transport dieser. In der Regel gibt es zumindest zwei Transportwege: 1) Wenn der Bestatter den Verstorbenen abholt, um ihn zu pflegen und für die Beerdigung einzukleiden. 2) Wenn der Verstorbene an den Bestattungsort geführt wird. 

    ‌>> Tipp: Wer diese private Aufgabe nicht dem Bestattungsunternehmen allein überlassen möchte, kann nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, mitzuhelfen.
    Hinweis:
    Grundsätzlich darf ein Verstorbener erst 48 Stunden nach dem Todeseintritt bestattet werden. In NRW ist die Bestattung 24 Stunden nach Todeseintritt möglich. In der Regel finden Bestattungen zwischen 4 und 10 Tagen nach dem Tod statt.

    6) Hygienische Totenversorgung:


    Auch diese Arbeit übernimmt das Bestattungsunternehmen. Darunter versteht man alle hygienischen und ästhetischen Maßnahmen, die getroffen werden, um ein angemessenes und würdiges Begräbnis zu gewährleisten. Dies wird immer durchgeführt, unabhängig davon, ob der Leichnam aufgebahrt wird. 

    ‌>> Tipp: Manche Menschen möchten dabei sein, wenn der Leichnam für das Begräbnis vorbereitet wird. Die Unterstützung der Bestatter bei dieser persönlichen Angelegenheit kann bei der Trauerbewältigung helfen. Fragen Sie beim Bestattungsunternehmen nach, ob eine solche Möglichkeit besteht.

    7) Trauerfeier organisieren:


    Baldmöglichst sollte die örtliche Religionsgemeinschaft, welcher der Tote angehörte, kontaktiert werden. Soll die Bestattung ohne Trauergottesdienst bzw. Totenmesse stattfinden, kann auch ein Trauerredner beauftragt werden. Hier gibt es viele Details zu klären: Termin der Beerdigung bzw. Bestattung, benötigte kirchliche oder weltliche Räumlichkeiten, Kondolenzbuch, Musik, Trauerreden, etc. 

    ‌>> Tipp: Besprechen Sie auch besonders diesen Punkt mit den engsten Vertrauten des Toten. Vielleicht gibt es jemanden, der einen Herzenswunsch hat und diesen unbedingt erfüllen möchte.
    Hinweis:
    Bei einer Trauerrede erzählt eine vertraute Person des Verstorbenen, ein Geistlicher oder auch ein professioneller Trauerredner vom Leben und Wirken des Verstorbenen. Wo die Rede abgehalten wird, ist grundsätzlich frei wählbar. Friedhof, Kirche und Leichenhalle bieten sich als Orte an. Möglich sind auch mehrere Trauerreden.

    8) Sarg, Grab, Urne:


    ‌Es gibt verschiedene Arten von Särgen, Urnen und Gräbern. Das Bestattungsunternehmen stellt in der Regel einen Katalog mit Särgen und Urnen zur Verfügung, aus dem man auswählen kann. Auch ein passender Grabstein sollte nicht fehlen. Mit Grabstein ist üblicherweise die ganze Grabkonstruktion gemeint. Sie umfasst meistens den Namen, das Geburts- und Sterbedatum und ein Bild des Toten, ein Kreuz oder ein anderes Symbol, sowie auch oft einen Grabspruch. 

    ‌>> Tipp: Fragen Sie das Bestattungsunternehmen, wer den Grabstein organisiert. Häufig muss dieser von den Angehörigen selbst bei einem Steinmetz in Auftrag gegeben werden.
    Hinweis:
    Wird der Leichnam verbrannt (kremiert), kommt er vorher trotzdem in einen meist einfachen Sarg. Der Tote wird sodann zusammen mit dem Sarg im Krematorium verbrannt. Anschließend wird die Asche in eine Urne gefüllt.

    9) Aufbahrung:


    ‌Bei einer Aufbahrung wird der Verstorbene im Sarg ausgestellt. Der Sarg kann dabei entweder geschlossen oder geöffnet sein. Die Angehörigen bekommen dabei die Möglichkeit, noch einmal für einen längeren Zeitraum vor dem Toten zu verweilen, um ganz persönlich Abschied zu nehmen. Der Ort der Aufbahrung ist grundsätzlich frei wählbar: in einem Leichenhaus (meistens neben auf dem Friedhof), zu Hause oder im Bestattungsinstitut. 

    ‌>> Tipp: Eine offene Aufbahrung, also bei der der Tote zu sehen ist, kann den Angehörigen bei der Trauerbewältigung helfen. Besonders bei einem plötzlichen Tod ermöglicht dies, dem Toten ein letztes Mal ins Angesicht zu schauen. Diese traditionelle Ehrenbezeugung wird im Sprachgebrauch auch Totenwache genannt.

    10) Todesanzeige und Totenzettel:


    ‌Unterdessen werden Totenzettel gedruckt und an alle Verwandten und Bekannten verschickt. Darauf sind üblicherweise Eckdaten zum Todesfall, ein Foto und die Namen der engsten Vertrauten des Toten sowie Trauerbekundungen zu lesen. Darauf sollten aber zumindest auch Datum, Uhrzeit und Ort der Beisetzung ersichtlich sein. Die Totenzettel oder Trauerkarten dienen somit auch als Einladungen für die Beerdigung. 

    ‌>> Tipp: Meist gehört es zum Service des Bestattungsunternehmens, die Totenzettel und Todesanzeigen online und in Zeitungen zu organisieren. Sie können dabei Vorschläge für die Text- und Bildgestaltung machen.

    11) Blumen, Grabschmuck etc.:


    ‌Nicht zuletzt ist auch daran zu denken, wie die Trauerfeier und das Grab dekoriert werden sollen. Möglich sind Friedhofsblumen, Blumensträuße, Blumenkränze, Trauerschleifen, Devotionalien, Grablaternen, Grabkerzen, Grabvasen, Grabschalen und andere Gegenstände. Sie können entweder über das Bestattungsunternehmen oder direkt bei einem Floristen bezogen werden. 

    ‌>> Tipp: In der Trauerkultur werden meist bestimmte Blumenarten verwendet. Dabei hat jede Blume eine eigene Symbolik. Typisch sind: Rosen, Lilien, Chrysanthemen, Narzissen, Tulpen, Nelken oder Vergissmeinnicht.
    Hinweis:
    Weit verbreitet sind Blumen- und Kranzspenden. Dabei bestellen Trauergäste beim Floristen Blumenkränze mit Trauerschleifen. Die Kränze werden dann am Ort der Trauerfeier aufgestellt. Für die Anlieferung sorgen meist das Bestattungsunternehmen oder der Blumenladen.

    12) Leichenschmaus organisieren:


    ‌Der Leichenschmaus bezeichnet das gemeinschaftliche Essen der Angehörigen nach der Beerdigung. Oft ist es üblich, dass die Trauergesellschaft einen gemeinsamen Imbiss einnimmt, nachdem der Tote begraben wurde. Der Leichenschmaus kann in einem Restaurant, Café oder zuhause bei den Angehörigen stattfinden. Andere Bezeichnungen dafür sind Traueressen oder Leichenmahl. 

    ‌>> Tipp: Ein Todesfall verlangt ein großes Maß an Anstand und Feingefühl. Das gemeinschaftliche Essen nach dem Begräbnis ist zwar sehr weit verbreitet, trotzdem sollten sich die Angehörigen untereinander absprechen, ob, in welcher Form und mit welchen Gästen ein Leichenmahl stattfinden soll.

    13) Grabpflege regeln:


    ‌Auch die Frage, wer das Grab pflegen wird, drängt sich auf. Oft wird die Grabpflege von den Nahestehenden persönlich übernommen. Häufig gibt es auch einen Friedhofsgärtner, den man mit der Grabpflege beauftragen kann. 

    ‌>> Tipp: Möglich ist auch, dass der Verstorbene in einem Testament angeordnet hat, die Grabpflege müsse von einem Erben übernommen werden. Diesen Punkt können Sie aber erst einmal hintanstellen. Details dazu können Sie auch einfach nach der Beisetzung regeln.

    14) Rücksprache mit Bestattungsunternehmen:

    Um die Vorbereitungen für einen würdigen Abschied nicht aus den Augen zu verlieren, sollten die verantwortlichen Angehörigen mit dem Bestattungsunternehmen und ggf. der veranstaltenden Kirchengemeinde regelmäßig in Kontakt stehen. 

    ‌>> Tipp: Fragen Sie das Bestattungsunternehmen, wie die Organisation läuft und was es noch zu tun gibt.

    ‌In gesammelter Form steht Ihnen hier eine Checkliste zum Downloaden zur Verfügung:
    DOWNLOAD CHECKLISTE

    Nach einer Bestattung


    ‌Nachdem die Beisetzung oder Bestattung durchgeführt wurde, müssen die Angehörigen bzw. Erben noch weitere Dinge klären. Erben sind Gesamtrechtsnachfolger. Das heißt, sie erben sowohl den positiven Nachlass als auch den negativen, also die Schulden. Die Erben treten automatisch in alle laufenden Verträge ein. 

    ‌Das bedeutet, dass einiges an Bürokratie zu erledigen ist. Wichtige Aufgaben, die möglicherweise noch zu erledigensind:
  • Vielleicht ein Erbschein zu beantragen, 
  • ein Nachlassverzeichnis zu erstellen,  
  • Geld an einen Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen, 
  • ein Vermächtnis auszuhändigen,
  • eine Auflage zu erfüllen, 
  • Erbschaftssteuer zu zahlen, 
  • und vieles mehr.  

  • ‌Alles muss im Einklang mit den testamentarischen, erbvertraglichen oder gesetzlichen Anordnungen bzw. Regeln geschehen. Gibt es einen Testamentsvollstrecker, ist ihm Folge zu leisten. Wenn alle Erben und der Testamentsvollstrecker einverstanden sind, ist es aber denkbar, sich über den Willen des Erblassers hinwegzusetzen. 

    ‌> Alle weiteren notwendigen Aufgaben sind im Ratgeber Checkliste Todesfall nachzulesen.
    Hinweis:
    Erben müssen sich innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt melden. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Erbschaftssteuer fällig ist.

    Kosten einer Bestattung


    ‌In Deutschland kostet eine Bestattung ungefähr 7.000 Euro. Je nach Umfang der Bestattungsleistungen, der Qualität und Art des Sargs bzw. Urne, des Grabsteins und anderer Positionen, können aber auch deutlich niedrigere oder höhere Kosten anfallen. 

    ‌Grundsätzlich muss man eher mit mehr als mit weniger Kosten rechnen. Zudem hat auch der Leichenschmaus nach der Bestattung noch Einfluss auf die Bestattungskosten.

    Wie hoch sind die Beerdigungskosten?


    ‌Die folgende Tabelle bietet nur einen Richtwert. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Umfang der Leistungen ab:

    Posten

    von (Euro)

    bis (Euro)

    Leistungen des Bestattungsunternehmens
    900
    2.200
    Sarg oder Urne
    660
    2.500
    Friedhofsgebühren
    1.100
    4.000
    Steinmetz und Friedhofsgärtner
    1.500
    10.000
    Todesanzeige und Trauerfeier
    700
    2.500

    Wer zahlt die Bestattungskosten?


    ‌Der Erbe des Verstorbenen muss die Kosten für die Beerdigung bzw. Beisetzung tragen. Das ist gesetzlich geregelt (BGB § 1968). 

    ‌Gibt es mehrere Erben – eine Erbengemeinschaft – teilen sie sich die Kosten entsprechend ihrer Erbanteile auf. Die Erbmasse kann zur Bezahlung des Bestattungsaufwands verwendet werden. 

    ‌Häufig stellt sich erst nach einiger Zeit heraus, wer eigentlich erbt; zum Beispiel, wenn ein Testament vorhanden ist. Zuerst muss aber die Testamentseröffnung bei Gericht stattfinden. Aus diesem Grunde bezahlen zuerst die Angehörigen das Begräbnis. Später, wenn der tatsächliche Erbe oder die Erben bekannt sind, können die Angehörigen die Bestattungskosten von den Erben zurückfordern.
    Hinweis:
    Die Rechnung für die Bestattung sollte unbedingt aufgehoben werden. Haben Angehörige das Begräbnis bezahlt, können sie die Aufwendung vom Erben zurückfordern. Zudem können die Bestattungskosten als Sonderausgaben bei der Steuer abgesetzt werden.

    Wer übernimmt die Bestattungskosten, wenn der Erbe ausschlägt?


    ‌Wenn ein Erbe eine Erbausschlagung abgibt, muss jemand anderer die Beerdigungskosten übernehmen. Wer das ist, hängt von Folgendem ab:
  • Schlägt der Alleinerbe die Erbschaft aus, müssen die Angehörigen des Verstorbenen die Kosten übernehmen. 
  • Schlägt der Miterbe einer Erbengemeinschaft aus, muss der Rest der Erbengemeinschaft die Kosten übernehmen. 
  • Sind keine Erben vorhanden oder sind sie nicht zahlungsfähig, sind die Angehörigen verpflichtet, die Bestattungskosten zu zahlen. 
  • Gibt es weder Erben noch Angehörige (die auch zahlen könnten), werden die Bestattungskosten von der Gemeinde bezahlt.
    ‌ 
  • Wenn man sich die Bestattung nicht leisten kann?


    ‌Wenn kein Geld da ist, kann es auch eine Sozialbestattung geben. Sie kommt in Frage, wenn die Erbmasse für die Bestattungskosten nicht ausreicht und weder die Erben noch andere Bestattungspflichtige sich die Beerdigung leisten können. Das Sozialamt prüft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller für eine Sozialbestattung.

    Wann kann ich Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?


    ‌Ein Abzug von der Steuer ist nur möglich, wenn die Erbmasse zu klein ist, um aus ihr die Beerdigung vollständig bezahlen zu können. 

    ‌Mit anderen Worten: Wenn der Nachlasswert kleiner ist, als die Bestattungskosten, dann kann man die Beerdigungskosten von der Steuer absetzen. Diese Kosten kann man dann als „außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuererklärung angeben. 

    ‌Abziehen kann man die Kosten aber nur bis zu einer gewissen Höhe. 7.500 Euro sind die Bemessungsgrenze. Es gibt aber Ausnahmen, in denen man höhere Beerdigungskosten geltend machen kann. Der Erblasser kann zum Beispiel in einem Testament eine Anordnung zur Art des Grabsteins, zum Ausmaß der Trauerfeierlichkeit und zu anderen Details treffen. 

    ‌Absetzbar sind folgende Kosten:

  • Bestattungsleistungen
  • Arzt für Leichenschau 
  • Sarg, Urne 
  • Blumen 
  • Sargträger
  • Trauerredner
  • Musikalische Untermalung der Trauerfeier 
  • Druck von Traueranzeigen usw. 
  • Fremdleistungen
  • Grabstein
  • Friedhofsgebühren
  • Erstbepflanzung des Grabes 
  • Grabpflege 
  • Nicht absetzbar sind Kosten für:
  • Leichenschmaus
  • Trauerkleidung
  • Reisekosten
  • Weiterführende Artikel zum Thema Erbrecht

  • Bestattung organisieren – Recht einfach erklärt

    Wer muss eine Beerdigung organisieren?

    Die nächsten Angehörigen (Ehegatte, Kinder) sind dazu verpflichtet, die Beerdigung einzuleiten. Dafür können sie ein Bestattungsunternehmen kontaktieren, das die Beisetzung dann organisiert. 

    ‌Weiterlesen: Checkliste Bestattung – Übersicht

    Wie organisiert man eine Bestattung?

    Nach dem Todesfall sollte schnell ein Bestattungsunternehmen kontaktiert werden. Eine Bestattung verlangt nämlich eine umfangreiche Planung. Zusammen mit dem Bestattungsunternehmen kann man dann die eigenen bzw. die Vorstellungen des Verstorbenen besprechen. Dabei wird auch abgesprochen, was die Angehörigen selbst erledigen müssen und was das Bestattungsunternehmen leistet. Das Bestattungsunternehmen leitet dann die weiteren Schritte ein. 

    ‌Weiterlesen: Checkliste Bestattung – Details

    Welche Bestattungsarten gibt es?

    Erdbestattung (Begräbnis), Feuerbestattung (Urnenbeisetzung, Baumbestattung, Diamantbestattung, Seebestattung, Anonyme Bestattung usw.). 

    ‌Weiterlesen: Checkliste Bestattung – Details

    Was ist eine Aufbahrung?

    Dabei wird der Verstorbene im Sarg aufgebahrt, damit ihm die Angehörigen noch einmal für eine längere Zeit bei ihm verweilen können. Die Aufbahrung kann entweder mit geschlossenem aber auch mit offenem Sarg stattfinden. Sie findet zeitlich vor dem Begräbnis statt, möglicherweise schon einige Tage vorher. 

    ‌Weiterlesen: Checkliste Bestattung – Details

    Was bleibt nach einer Beerdigung zu tun?

    Bürokratie-Arbeit. Erben werden Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Das heißt, sie treten automatisch in alle laufenden Verträge ein, übernehmen das gesamte Vermögen, aber auch die Schulden und Verbindlichkeiten. Das kann heißen, dass noch Verträge zu beenden sind, Versicherungen abzumelden, Pflichtteilsansprüche auszuzahlen und vieles mehr. 

    ‌Weiterlesen: Nach einer Bestattung

    Was kostet eine Beerdigung?

    Ca. 7.500 Euro. So teuer ist eine Bestattung in Deutschland im Durchschnitt. Da eine Bestattung aus vielen einzelnen Positionen besteht, kann der Preis variieren. Der Blumenschmuck, die Art des Grabsteins, des Sarges, der Urne oder auch der Umfang des Leichenschmauses können die Kosten sehr beeinflussen. 

    ‌Weiterlesen: Kosten einer Bestattung

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