Das Nachlassverzeichnis dient zur Wertermittlung des Nachlasses sowie zur Übersicht über die Nachlassgegenstände. Dieses Verzeichnis kann für mehrere Personen relevant sein: Pflichtteilsberechtigte, Gläubiger, die Erben selbst etc. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Nachlassverzeichnis?
Welche Arten des Nachlassverzeichnisses gibt es?
Wer hat einen Auskunftsanspruch?
Wie erstellt man ein Nachlassverzeichnis?
Frist bei der Erstellung?
Nachlassverzeichnis bei Erbengemeinschaft
Was kostet ein Nachlassverzeichnis?
Nachlassverzeichnis – Recht einfach erklärt
Welche Arten des Nachlassverzeichnisses gibt es?
Wer hat einen Auskunftsanspruch?
Wie erstellt man ein Nachlassverzeichnis?
Frist bei der Erstellung?
Nachlassverzeichnis bei Erbengemeinschaft
Was kostet ein Nachlassverzeichnis?
Nachlassverzeichnis – Recht einfach erklärt
Was ist ein Nachlassverzeichnis?
Bestimmte Personen – zum Beispiel Pflichtteilsberechtigte – haben das Recht, vom Erben Auskunft über die Erbschaft zu erhalten („Auskunftsanspruch“). Die Auskunft wird mittels eines Nachlassverzeichnisses erteilt. Darin ist detailliert aufgelistet, woraus sich der Nachlass zusammensetzt. Es werden Aktiva und Passiva aufgelistet, woraus sich schlussendlich der Nachlasswert ergibt.
Welche Arten des Nachlassverzeichnisses gibt es?
Beim Nachlassverzeichnis wird zwischen zwei Arten unterschieden:
1) Inventar (auch „privates Nachlassverzeichnis“):
Wird vom Erben selbst erstellt. (und unterschrieben)
Dient zur Haftungsbeschränkung des Erben.
Beinhaltet alle Nachlassgegenstände sowie Nachlassverbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls. (Beschreibung der Art und deren Wert)
Personen, welche das Inventar fordern, dürfen bei der Erstellung anwesend sein.
Die Anspruchsberechtigten dürfen obendrein ein notarielles Nachlassverzeichnis fordern, wenn Zweifel an der Korrektheit des privaten Nachlassverzeichnisses.
Anspruchsberechtigte haben das Recht, einen Gutachter bzw. Sachverständigen für die Prüfung der Nachlassgegenstände einzuschalten.
2) Notarielles Nachlassverzeichnis:
Muss man eigens beim Nachlassgericht beantragen
Gericht beauftragt dann einen Notar, der das Verzeichnis dann erstellt (auch „Nachlassinventar“ genannt)
Notar überprüft den Nachlass selbstständig
Auflistung aller Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten sowie Beschreibung ihrer wertbildenden Faktoren (genauso wie beim Inventar)
Erben müssen dem Notar dabei helfen (Auskünfte geben, etc.)
Nach Fertigstellung des Verzeichnisses wird es an das Nachlassgericht gesendet
Wer hat einen Auskunftsanspruch?
Folgende Personen haben einen Auskunftsanspruch bezüglich des Nachlasses:
Pflichtteilsberechtigte gegenüber den oder dem Erben
Erben gegenüber dem Besitzer der Erbschaft – können aber kein notarielles Nachlassverzeichnis erstellen lassen (z.B. gegenüber dem Nachlassverwalter
Nacherben gegenüber den oder dem Vorerben
Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker
Ein notarielles Nachlassverzeichnis können nur folgende Personen verlangen:
Pflichtteilsberechtigte gegen Erben
Erben gegen Testamentsvollstrecker
Wie erstellt man ein Nachlassverzeichnis?
Beim Erstellen des Verzeichnisses sind einige formale Rahmenbedingungen zu beachten. Diese müssen erfüllt werden, sodass das Verzeichnis gültig wird.
Formvorschriften
Muss schriftlich erstellt sein.
Persönliche Daten des Erblassers müssen angegeben sein (Vor- und Nachname, letzter Wohnsitz, Geburtsdatum, Sterbedatum, ehelicher Güterstand).
Muss den Nachlass (Gegenstände, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten etc.) zur Gänze und ordentlich auflisten.
Der Ersteller muss selbst unterschreiben.
Es darf nicht mehrere Varianten geben. Nur eine einzige Ausführung ist zulässig.
Inhalt
Alle zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten müssen mitsamt Wertangaben aufgelistet werden. Konkret sind das folgende Positionen:
Geldvermögen:
Alle zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten müssen mitsamt Wertangaben aufgelistet werden. Konkret sind das folgende Positionen:
Geldvermögen:
Girokonten
Gemeinschaftskonten
Sparbücher
Mitberechtigungen an Konten
Aktien
Wertpapierdepots
Fondsanteile
Bausparverträge
Ratensparverträge
Immobilien und Grundstücke:
Bei Immobilien und Grundstücken sollten Angaben zum Verkehrswert, Quadratmeteranzahl, Eigentumsanteil sowie deren Zustand gemacht werden.
Bei Immobilien und Grundstücken sollten Angaben zum Verkehrswert, Quadratmeteranzahl, Eigentumsanteil sowie deren Zustand gemacht werden.
Einfamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser
Eigentumswohnungen
unbebaute Grundstücke
Betriebsgrundstücke
Erbbaurechte und andere Rechte an Immobilien
Bauten auf fremden Grundbesitzen, z.B. Gartenhäuschen
Nießbrauchrechte
Wohnrechte
Persönliche (Wert-)Gegenstände:
Autos und andere Fahrzeuge
Sammlungen (Kunstsammlungen, Münzsammlungen etc.)
Kunstgegenstände
Musikinstrumente
PC, Fernseher und andere elektronische Geräte
technische Gerätschaften, etwa Kameras etc.
Kleidung
Schmuck und Schmucksteine
Edelmetalle und Edelsteine
Hausrat:
Küchengeräte und Kücheneinrichtung
Wohn- und Schlafzimmereinrichtung etc.
Möbel und Antiquitäten
Geschirr (z.B. Silberbesteck)
Offene Forderungen:
Steuerrückzahlungen
Ansprüche auf Schadenersatz
Ansprüche auf Darlehen
Rückzahlungen von Rentenversicherungen
Rückzahlungen von privaten Krankenkassen
Unternehmen:
Firmenname
Unternehmensadresse
Verhältnis der Beteiligungen
Handelsregistereintrag
Gesamtreinvermögen
Geldwerte Rechte / Immaterialgüterrechte:
Rechte aus Erbfällen (z.B. Pflichtteilsanspruch oder Anspruch auf Herausgabe eines Vermächtnisses)
Urheberrechte
Patentrechte
Verlagsrechte
Versicherungsverträge:
Lebensversicherungen
Sterbeversicherungen
Krankenversicherungen
Schulden des Erblassers:
Nicht beglichene Rechnungen
Steuerschulden (mit Angabe des Veranlagungsjahres)
Zugewinnausgleich (nur für den Fall, dass der überlebende Ehegatte nicht selbst Erbe oder Vermächtnisnehmer ist)
Unterhaltsforderungen
Hypotheken (mit Angabe der Grundbuchbezeichnung)
Darlehensverbindlichkeiten
Rückzahlungen von Pflegeversicherungen oder Rente
Erbfallschulden:
Kosten für Beerdigung
Kosten für Gutachter / Sachverständige zur Bewertung des Nachlasses
Kosten für Anwalt und Gericht
Kosten für Nachlasspfleger, Nachlassverwalter usw. (gegebenenfalls)
Übertragungen & Schenkungen (innerhalb der letzten 10 Jahre):
Nießbrauchrechte (außer er wurde in letztwilliger Verfügung bestimmt)
Wohnrechte
Übertragene Grundstücke, Gebäude, Wohnungen
Sparbücher, die auf Dritte angelegt wurden
Lebensversicherungen mit Bezugsrecht (Rückkaufwert muss angeführt werden)
Zuwendungen an Stiftung des Erblassers
Zuwendungen unter Ehepartnern
Frist bei der Erstellung?
Eine bestimmte Frist für die Erstellung gibt es nur in folgenden Konstellationen:
Pflichtteilsberechtigter fordert Nachlassverzeichnis: Dieser kann dem Erben eine bestimmte Frist vorgeben. Kommt der Erbe dem nicht nach, kann er dafür strafrechtlich belangt werden.
Nachlassgläubiger fordert Nachlassverzeichnis: Trifft das zu, setzt das Nachlassgericht den Erben zur Erstellung eine Frist von 1-3 Monate.
Nachlassverzeichnis bei Erbengemeinschaft
Bei Erbengemeinschaften gestaltet sich das Auskunftsrecht etwas anders. Wichtig zu wissen ist, dass jeder einzelne Miterbe durch seine Stellung Auskünfte über den Nachlass von Dritten selbst einholen kann. Neben den erbrechtlichen Auskunftsansprüchen können zudem allgemeine zivilrechtliche Auskunftsansprüche in Betracht gezogen werden.
Was kostet ein Nachlassverzeichnis?
Kosten für Inventar („privates Nachlassverzeichnis“):
Grundsätzlich kostenlos
Kosten fallen jedoch an, wenn ein Sachverständiger für die Wertermittlung zugezogen wird.
Auch im Falle einer eidesstattlichen Versicherung müssen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz gezahlt werden. Deren Höhe wird auf Grundlage des Nachlasswerts ermittelt.
Kosten für notarielles Nachlassverzeichnis:
Notarkosten
Notar darf die zweifache Gebühr verlangen
Wer trägt die Kosten eines Nachlassverzeichnisses?
Ein Nachlassverzeichnis – unabhängig davon, ob es ein privates oder notarielles ist – muss immer vom Erben bezahlt werden. Das Geld dafür darf er aus dem Nachlass nehmen. Wird eine eidesstattliche Versicherung verlangt, muss diese von jener Person bezahlt werden, die die Versicherung verlangt hat.
Nachlassverzeichnis – Recht einfach erklärt
Was ist ein Nachlassverzeichnis?
In einem Nachlassverzeichnis sind Aktiva und Passiva des Vermögens geordnet aufgelistet. Aus ihm ergibt sich der Nachlasswert. Ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, nimmt viel Zeit in Anspruch, zudem kommt es häufig zu Streitigkeiten darüber, wie viel der Nachlass wert ist.
Weiterlesen: Was ist ein Nachlassverzeichnis?
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Wer kann ein Nachlassverzeichnis erstellen?
Ein Nachlassverzeichnis kann entweder vom Erben selbst oder von einem Notar erstellt werden.
Weiterlesen: Was bedeutet Nachlassverwaltung?
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Was ist ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Das notarielle Nachlassverzeichnis ist (neben dem privaten Nachlassverzeichnis) eine Art von Nachlassverzeichnis. Sie wird von einem Notar erstellt und bietet eine höhere Rechtssicherheit, da es von einem Notar erstellt, nachdem man es beim Gericht beantragt hat. Bei dieser Art von Nachlassverzeichnis obliegt die Bewertung des Nachlasses dem Notar selbst und nicht den Erben.
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Welcher Notar für Nachlassverzeichnis?
Jeder Notar kann ein Nachlassverzeichnis anfertigen. Eine ausführliche Liste mit Notaren in jeder Region in Deutschland ist in unserem Beraterbereich zu finden.
Weiterlesen: Welche Arten des Nachlassverzeichnisses gibt es?
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Wann ist ein Nachlassverzeichnis nötig?
Für viele Angelegenheiten im Erbrecht ist die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses nötig. Wollen Pflichtteilsberechtigte an ihren Pflichtteil kommen, muss vorher der Nachlass mithilfe eines Verzeichnisses bewertet werden. Ebenso können zum Beispiel Erben gegenüber dem Besitzer der Erbschaft oder Vermächtnisnehmer gegenüber den Erben ein Nachlassverzeichnis verlangen. Allerdings darf nicht jede Person ein solches Verzeichnis beantragen.
Weiterlesen: Wer hat einen Auskunftsanspruch?
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Wie kann man ein Nachlassverzeichnis erstellen?
Für die Erstellung sind einige Formvorschriften einzuhalten. Das Verzeichnis ist zum Beispiel schriftlich zu erstellen, die persönlichen Angaben des Erblassers müssen darin enthalten sein, die Nachlassgegenstände, Vermögenswerte, Schulden & Verbindlichkeiten etc. müssen gänzlich aufgeführt werden.
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Wer muss das Nachlassverzeichnis unterschreiben?
Der Erbe muss das Nachlassverzeichnis unterschreiben. Zudem darf es nur eine Ausführung des Verzeichnisses geben, es darf nicht mehrere Varianten geben.
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Was kostet ein Nachlassverzeichnis?
Wird es privat erstellt, fallen dafür keine Kosten an. Handelt es sich um ein notarielles, muss man den Notar für die Erstellung bezahlen. Zusätzlich muss man Kosten für den oder die Sachverständigen einberechnen, die meist den größten Kostenfaktor bilden.
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