Es gibt viele Familien mit Stiefkindern. Viele Partner lassen sich scheiden, leben mit einem neuen Partner zusammen und bringen Kinder in die Beziehung mit. Sollen Stiefkinder erben, müssen die Stiefeltern dafür vorsorgen: Stiefkinder sind nämlich von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Warum erben Stiefkinder von den Stiefeltern per Gesetz nichts?
Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass Kinder nur von ihren leiblichen oder adoptierten Eltern erben können. Stiefkinder sind mit den Stiefeltern nicht verwandt. Aus diesem Grunde werden Stiefkinder in der gesetzlichen Erbfolge des Stiefelternteils nicht berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine schwierige Situation für sogenannte „Patchwork-Familien“.
Für den Gesetzgeber ist es unwichtig, ob die Stiefeltern mit den Stiefkindern schon seit Jahren zusammenleben, oder ob die Stiefeltern für den Lebensunterhalt des Stiefkindes aufkommen. Das Stiefkind kann die Stiefeltern keinesfalls gesetzlich beerben. In der gesetzlichen Erbfolge werden Blutsverwandte privilegiert.
Bekommen Stiefkinder von den Stiefeltern einen Pflichtteil?
Stiefkinder bekommen keinen Pflichtteil. Vor dem Gesetz sind sie wie fremde Dritte. Sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch und damit auch keinen Pflichtteilsanspruch. Einen Anspruch auf Pflichtteil haben nämlich nur jene Personen, die in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen sind.
Gesetzliche Erben können den Pflichtteil aber nur beanspruchen, wenn sie in einer letztwilligen Verfügung enterbt wurden. Die Stiefeltern können das Stiefkind in einem Testament oder Erbvertrag vom Erbe ausschließen.
Wie kommt ein Stiefkind dennoch an sein Erbrecht?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man Stiefkinder als Erben einsetzen kann:
1. Testament
2. Erbvertrag
3. Adoption
1. Testament
Ein Stiefkind kann man zum Beispiel in einem Testament als Erbe einsetzen. Dazu benennt der Erblasser im Testament das Stiefkind namentlich als Erben. Wie hoch der Erbanteil für das Stiefkind sein soll, ist dem Erblasser ganz freigestellt. Er hat sogenannte Testierfreiheit und kann das Stiefkind sogar zum Alleinerben machen.
In einem Einzeltestament setzt der Erblasser das Stiefkind als Erben ein. Sobald der Erbfall eintritt, erbt das Stiefkind den im Testament festgelegten Erbteil.
Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. In diesem setzen sie den jeweils überlebenden Ehepartner als Vorerben und das Stiefkind als Schlusserben ein. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem beide Stiefeltern gestorben sind, ist das Stiefkind also enterbt.
2. Erbvertrag
Ein Erbvertrag ist grundsätzlich für den Erben sicherer als ein Testament. Warum? Ein Testament setzt der Erblasser selbst auf, auch ohne Zustimmung des Erben. Das Testament kann er demnach so lange er lebt auch wieder abändern oder widerrufen. Der Erbvertrag kann nur aufgelöst werden, wenn beide Vertragspartner dem zustimmen.
3. Adoption
Eine andere Variante, ein Stiefkind als Erben einzusetzen, ist die Adoption. Damit wird ein Stiefkind ein vollwertiges Familienmitglied der aufnehmenden Familie. Es hat folglich ein gesetzliches Erbrecht wie ein Abkömmling der Adoptiveltern bzw. der adoptierenden Person. Haben die Adoptiveltern leibliche Kinder, erben Adoptivkind und leibliche Kinder nach gleich hohen gesetzlichen Erbquoten.
Adoptierte Stiefkinder haben auch einen Pflichtteilsanspruch. Angenommen, die Beziehung zwischen den Kind und seinen „neuen“ Eltern verschlechtert sich mit der Zeit. Enterben diese nun das Adoptivkind, erhält es trotzdem einen Pflichtteil.
Wie hoch sind Erbschaftssteuer und Freibetrag für Stiefkinder?
In der Erbschaftssteuer werden Stiefkinder leiblichen Kindern vollkommen gleichgestellt. Sie bekommen den besten Steuersatz – Steuerklasse I. Daneben können Stiefkinder einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen.
Also: Stiefkinder erben zwar gesetzlich nichts; werden sie aber durch eine letztwillige Verfügung am Nachlass beteiligt, behandelt sie das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz wie leibliche Kinder.
Stiefkinder erben nichts – Recht einfach erklärt
Warum können Stiefkinder von den Stiefeltern gesetzlich nichts erben?
Das Gesetz sagt, Stiefkinder sind mit den Stiefeltern nicht verwandt. Demnach erben sie gesetzlich von den Stiefeltern gar nichts. Dabei hat es keine Bedeutung, wenn Stiefeltern und Stiefkinder ein inniges Verhältnis haben und schon lange zusammenleben.
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Haben Stiefkinder einen Pflichtteilsanspruch gegenüber den Stiefeltern?
Nein. Stiefkinder sind vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen, weshalb sie kein Recht auf Pflichtteil haben. Ein Pflichtteilsanspruch besteht nämlich nur für enterbte leibliche und adoptierte Kinder.
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Wie kann ein Stiefkind von den Stiefeltern erben?
Durch eine Verfügung von Todes wegen (letztwillige Verfügung). Das heißt, durch ein Testament bzw. einen Erbvertrag. Der Erblasser kann das Stiefkind sogar zum Alleinerben machen. Eine Adoption stellt das Kind einem leiblichen Kind gleich – es tritt dadurch in die gesetzliche Erbfolge ein.
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Wie viel Erbschaftssteuer müssen Stiefkinder zahlen?
Stiefkinder sind leiblichen Kindern wenigstens bei der Erbschaftssteuer gleichgestellt. Sie kommen in die beste Steuerklasse (I) und können einen Freibetrag von 400.000 geltend machen. Eine Adoption nur aus Steuergründen rentiert sich also nicht.
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