Um sich den Kinderwunsch zu erfüllen, wählen manche den Umweg über eine Leihmutterschaft. Dabei trägt eine fremde Frau meist gegen Bezahlung das Kind aus. Die Samen und/oder die Eizelle stammen dabei oft von den Wunscheltern, müssen aber nicht. In Deutschland ist Leihmutterschaft jedoch verboten.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Leihmutterschaft?
Warum ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten?
Welche Arten von Leihmutterschaft gibt es?
Wer ist die Mutter des Kindes?
Wo ist Leihmutterschaft erlaubt?
Wie werden die Wunscheltern zu rechtlichen Kindeseltern in Deutschland?
Wie erfolgt die Einreise des Kindes nach Deutschland?
Wie wird die Leihmutterschaft vertraglich geregelt?
Leihmutterschaft Deutschland – Recht einfach erklärt
Warum ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten?
Welche Arten von Leihmutterschaft gibt es?
Wer ist die Mutter des Kindes?
Wo ist Leihmutterschaft erlaubt?
Wie werden die Wunscheltern zu rechtlichen Kindeseltern in Deutschland?
Wie erfolgt die Einreise des Kindes nach Deutschland?
Wie wird die Leihmutterschaft vertraglich geregelt?
Leihmutterschaft Deutschland – Recht einfach erklärt
Was bedeutet Leihmutterschaft?
Unter Leihmutterschaft versteht man die in manchen Ländern legale Möglichkeit, sich von einer fremden Frau ein Kind austragen zu lassen. Nach der Geburt überlässt die „Ersatzmutter“ das Baby den Wunscheltern.
Dabei sind zwei Grundformen zu unterscheiden: die traditionelle und die gestationelle Leihmutterschaft. Eine weitere Unterscheidung ist zwischen kommerzieller und altruistischer Leihmutterschaft vorzunehmen.
Das Embryonenschutzgesetz stellt die Leihmutterschaft in Deutschland unter Strafe. Aus diesem Grund lassen sich die Wunsch- bzw. „Bestelleltern“ häufig ein Kind von einer Leihmutter im Ausland austragen.
Warum ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten?
In Deutschland sind Handlungen im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft verboten. Dies ist im Embryonenschutzgesetz geregelt. Zum einen ist die Leihmutterschaft, also das Austragen eines Kindes für eine andere Person, verboten. Zum anderen auch die Vermittlung einer Leihmutterschaft. Letzteres ist im Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt.
Strafbar macht sich jedenfalls auch ein Arzt, der die verbotenen Fortpflanzungstechniken anwendet, welche im Embryonenschutzgesetz aufgelistet sind. Die Wunscheltern machen sich allerdings nicht strafbar, ebenso wenig wie die Leihmutter selbst.
Welche Arten von Leihmutterschaft gibt es?
Es lassen sich folgende Varianten unterscheiden:
1) Kommerzielle Leihmutterschaft
2) Altruistische Leihmutterschaft
3) Traditionelle Leihmutterschaft
4) Gestationelle Leihmutterschaft
1. Kommerzielle Leihmutterschaft
Unter kommerzieller Leihmutterschaft versteht man, wenn die Leihmutter für die Schwangerschaft und das Gebären des Kindes Geld erhält. Unter Kritik gerät die kommerzielle Leihmutterschaft immer wieder, da die Heimatländer der Leihmütter in den meisten Fällen ärmere Länder sind. Die Wunscheltern jedoch stammen meist aus wohlhabenderen Ländern.
2. Altruistische Leihmutterschaft
Von der sogenannten „altruistischen Leihmutterschaft“ spricht man, wenn die Leihmutter für das Austragen des Kindes kein Geld verlangt bzw. rechtlich auch gar nichts dafür bekommen darf. Sie trägt das Kind also „selbstlos“ aus, weil sie den Wunscheltern einfach helfen möchte. Für die Wunscheltern fallen aber dennoch Kosten an. Zum Beispiel für den Anwalt, für das administratives Service etc.
3. Traditionelle Leihmutterschaft
Traditionelle Leihmutterschaft heißt, dass die Eizelle der Leihmutter verwendet wird. Es besteht damit eine genetische Verwandtschaft zwischen der Leihmutter und dem Kind. Ausgelöst kann die Schwangerschaft bei dieser Variante auf verschiedene Arten werden:
Samenübertragung von Sperma des Wunschvaters
Samenübertragung von gespendeter Sperma
Geschlechtsverkehr mit dem Wunschvater
Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann
4. Gestationelle Leihmutterschaft
Gestationelle Leihmutterschaft ist die zweite Grundform von Leihmutterschaft. Sie bedeutet, dass die Eizelle der Wunschmutter oder einer anderen Frau verwendet wird, nicht jedoch von der Leihmutter. Der Samen wird von dem Wunschvater oder einem dritten Spender zur Verfügung gestellt.
Wer ist die Mutter des Kindes?
In Deutschland ist rechtlich gesehen jene Frau die Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Das heißt die Leihmutter ist die rechtliche Mutter. Daher ist die Wunschmutter nicht mit dem Wunschkind verwandt. Das Kind erlangt deshalb auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Wunschmutter deutsche Staatsbürgerin ist.
Mehr zu den Regelungen der Mutter- und Vaterschaft im Beitrag Abstammungsrecht lesen.
Wo ist Leihmutterschaft erlaubt?
Die Rechtslage in manchen anderen Ländern hinsichtlich Leihmutterschaft ist lockerer als in Deutschland. Wer sich im Ausland ein Kind austragen lässt, muss als Wunscheltern damit rechnen, dass es zu Komplikationen mit dem deutschen Recht kommen kann.
In der folgenden Aufstellung finden sich jene Staaten, in denen die eine oder andere Form von Leihmutterschaft, unter ggf. weiteren Bedingungen, rechtlich erlaubt ist.
Kommerzielle Leihmutterschaft:
Indien
USA (in manchen Bundesstaaten)
Südafrika
Ukraine
Russland
Georgien
Mexiko
Altruistische Leihmutterschaft
Dänemark
Irland
Lettland
Niederlande
Griechenland
Großbritannien
Kanada
Israel
Australien
Wie werden die Wunscheltern zu rechtlichen Kindeseltern in Deutschland?
Es stellt sich nun die Frage, wie die Wunscheltern in Deutschland, welche sich ein Kind im Ausland austragen lassen, schließlich zu ihrer rechtlichen Elternstellung kommen. Hierfür sind folgende Möglichkeiten denkbar:
1) Durch gerichtliche Anerkennung im Ausland und anschließende Anerkennung in Deutschland
2) Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung
3) Adoption nach Leihmutterschaft
4) Ausländische Geburtsbescheinigung anerkennen lassen
1. Durch gerichtliche Anerkennung im Ausland und anschließende Anerkennung in Deutschland
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung von 10.12.2014 entschieden, dass ausländische Entscheidungen zur Elternschaft des Wunschkindes notwendig sind. Diese ausländischen Entscheidungen können dann auch von einem deutschen Gericht anerkannt werden. Ob das funktioniert, hängt allerdings stets von der Einzelfallentscheidung in Deutschland ab.
Eine Voraussetzung dafür war in der Vergangenheit immer, dass zumindest ein Wunschelternteil mit dem Wunschkind genetisch verwandt war. Das Kindeswohl ist in diesem Zusammenhang ebenfalls von zentraler Bedeutung.
2. Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung
Die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt grundsätzlich einfacher. Der genetische Vater des Wunschkindes kann zusammen mit der Leihmutter seine Vaterschaft öffentlich anerkennen. Die Anerkennung kann auch schon vor der Geburt erfolgen. Ist die Leihmutter unverheiratet, funktioniert dies problemlos.
Ist die Leihmutter allerdings verheiratet, gilt automatisch der Ehemann als der rechtliche Vater des Kindes. In so einem Fall kann der genetische Vater jedoch mittels Vaterschaftsanfechtung die Vaterschaft des Ehemannes der Leihmutter anfechten.
3. Adoption
Eine Möglichkeit stellt auch die Adoption des Kindes dar. Sind die Wunscheltern jedoch nicht mit dem Kind genetisch verwandt, gestaltet sich eine Adoption schwierig.
Hat der Wunschvater für die Leihmutterschaft seinen Samen zur Verfügung gestellt, und erkennt er mit der Leihmutter die Vaterschaft an, gilt er auch in Deutschland rechtlich als Vater. In einem weiteren Schritt kann dann die Wunschmutter, wenn sie mit dem Vater verheiratet ist, das Kind adoptieren.
Wie erfolgt die Einreise des Kindes nach Deutschland?
Insbesondere auch die Einreise des Kindes nach der Geburt nach Deutschland wirft Fragen auf. Ist die Vaterschaftsanerkennung des Bestellvaters abgeschlossen, darf er mit dem Kind legal nach Deutschland einreisen.
Mit dem Dokument, welches die Vaterschaftsanerkennung bestätigt, können die Wunscheltern bei der deutschen Auslandsbotschaft für das Kind einen deutschen Pass beantragen. Sobald dieser da ist, steht einer Einreise nichts im Wege.
Wie wird die Leihmutterschaft vertraglich geregelt?
Agenturen, welche eine Leihmutterschaft anbieten und vermitteln, schließen mit den Bestelleltern Verträge ab.
Diese Verträge regeln alle Details zum Ablauf. Außerdem gibt es in der Regel einen Vertrag mit der Geburtenklinik im Ausland sowie einen Vertrag mit der jeweiligen Leihmutter, welche die Rahmenbedingungen zur Schwangerschaft und Geburt regeln.
Leihmutterschaft Deutschland – Recht einfach erklärt
Was versteht man unter Leihmutterschaft?
Von Leihmutterschaft ist die Rede, wenn Wunscheltern bei einer anderen Frau ein Kind „bestellen“. Die Samen und/oder die Eizelle stammen dabei in der Regel von den Wunscheltern, das Kind wird aber von der Leihmutter ausgetragen.
Weiterlesen: Was bedeutet Leihmutterschaft?
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Ist Leihmutterschaft in Deutschland erlaubt?
Nein, in Deutschland ist sie durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Etliche Wunscheltern in Deutschland lassen sich jedoch von einer Leihmutter im Ausland ein Kind austragen. Das führt mitunter zu rechtlichen Komplikationen, welche jedoch umgangen werden können.
Weiterlesen: Warum ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten?
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Welche Arten von Leihmutterschaft gibt es?
Unterschieden wird zwischen kommerzieller und altruistischer Leihmutterschaft. Bei der kommerziellen wird die Leihmutter bezahlt, bei der altruistischen nicht. Dann gibt es die Gestationsleihmutterschaft, bei der die Wunscheltern die genetischen Eltern des Kindes sind. Bei der traditionellen Leihmutterschaft kommt die Eizelle der Leihmutter zum Einsatz, der Samen vom Wunschvater oder von einem anderen.
Weiterlesen: Was ist ein alleinerziehender Vater?
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In welchen Ländern sind Leihmütter erlaubt?
Erlaubt ist eine kommerzielle Leihmutterschaft zum Beispiel in der Ukraine, in Russland, Südafrika, Tschechien, Polen, in den USA (manche Staaten), in Mexiko, Georgien, Indien. Eine altruistische etwa in Dänemark, Australien, Kanada, Lettland, Irland etc.
Weiterlesen: Wo ist Leihmutterschaft erlaubt?
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