Klar ist jedenfalls, wer die Mutter des Kindes ist: Die Frau, die es geboren hat. Der rechtliche Vater eines Kindes muss aber nicht auch dessen biologischer Vater sein. Das Abstammungsrecht regelt die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mutter- und Vaterschaft in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Abstammungsrecht – Definition
Wer ist die Mutter?
Wer ist der Vater?
Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?
Was ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung?
Was ist ein Abstammungsgutachten?
Reform des Abstammungsrechts
Weitere Beiträge zum Abstammungsrecht
Abstammungsrecht – Recht einfach erklärt
Wer ist die Mutter?
Wer ist der Vater?
Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?
Was ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung?
Was ist ein Abstammungsgutachten?
Reform des Abstammungsrechts
Weitere Beiträge zum Abstammungsrecht
Abstammungsrecht – Recht einfach erklärt
Abstammungsrecht – Definition
Im Abstammungsrecht wird geregelt, wer die Mutter und wer der Vater eines Kindes sind. In diesem Zusammenhang ist die Unterscheidung zwischen leiblicher und rechtlicher Vaterschaft wichtig. Ein leiblicher Vater ist nicht immer auch der rechtliche Vater. Im vorliegenden Beitrag wird eine Übersicht über die wichtigsten Begriffe im Abstammungsrecht gegeben.
Wer ist die Mutter?
Zur Frage nach der Mutterschaft sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kurz und knapp:
Im Gegensatz zur Vaterschaft ist das Thema Mutterschaft leicht erklärt. Eine sogenannte „Mutterschaftsanerkennung“ gibt es in Deutschland nicht. Ein solches Verfahren ist aber in manchen anderen Staaten, zum Beispiel in Italien, gängig. Dort ist eine unverheiratete Mutter aus rechtlicher Sicht erst dann Mutter, wenn sie ihre Mutterschaft anerkennt. Aus Sicht des deutschen Rechts ist Mutter aber immer jene Frau, die das Kind geboren hat. Egal, ob die Mutter bei der Geburt des Kindes verheiratet oder ledig war.
Mutter nach Eizellenspende
In Deutschland ist die ethisch umstrittene Eizellenspende durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Für eine Behandlung gehen aber trotzdem viele ins Ausland. Bei der Eizellenspende „spendet“ eine Frau einer anderen eine befruchtete Eizelle. Die Eizellen-Empfängerin „trägt“ das Kind dann „aus“. Die Frau, die die Eizelle entgegennimmt, gilt als die Kindesmutter. Die Eizellenspenderin ist also „nur“ die leibliche Mutter und tritt nach der Eizellenspende in kein rechtliches Verhältnis zum Kind.
Mehr zum Thema Eizellenspende und Embryonenspende:
Embryonenspende
Eizellenspende
Samenspende
Wer ist der Vater?
Das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) regelt die Vaterschaft wie folgt:
Geburt des Kindes vor dem Scheidungsantrag
In diesem Fall bleibt der Mann Vater, der auch vor dem Scheidungsantrag schon Vater war. Die Ehe ist ja zum Geburtszeitpunkt des Kindes aufrecht. Daher gilt der Gatte automatisch als der Vater.
Geburt des Kindes während des Scheidungsverfahrens
Befindet sich eine Frau in einem Scheidungsverfahren und bringt ein Kind zur Welt, ist der „Noch-Ehemann“ der Vater. Das Kind wird ja als eheliches Kind geboren. Es sei denn:
Ein anderer Mann will die Vaterschaft des Kindes anerkennen.
Damit der andere Mann die Vaterschaft anerkennen kann, müssen Mutter und bestehender Vater (also der Ehemann bzw. zukünftige Ex-Mann) der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Die Anerkennung des anderen Mannes muss binnen eines Jahres nach der Scheidung erfolgen.
Die Vaterschaftsanerkennung des anderen Mannes kann aber auch schon vor der Geburt erfolgen. Unter diesen Umständen ist die Vaterschaft erst einmal „schwebend unwirksam“.
Die Anerkennung entfaltet ihre Wirksamkeit aber frühestens sobald die betreffende Ehe rechtskräftig geschieden ist.
Werden diese abstammungsrechtlichen Bedingungen beachtet, kann der andere Mann seine Vaterschaft anerkennen. Das zieht eine Reihe an Rechtsfolgen mit sich. Zum Beispiel den Eintritt des Kindes in das gesetzliche Erbrecht, möglicherweise das Entstehen von Sorgerechtspflichten, Unterhaltspflichten und anderen Aspekten, die mit einer Vaterschaft einhergehen. Der ehemalige Vater verliert demnach seine Vaterschaft.
Geburt des Kindes nach der rechtskräftigen Scheidung
Wird ein Kind von einer unverheirateten Mutter nach der rechtskräftigen Scheidung (oder Eheaufhebung) geboren, dann hat das Kind aus abstammungsrechtlicher Sicht erst einmal „keinen“ Vater. Selbst wenn klar ist, dass der Ex-Mann der biologische Vater ist. Der Ex bekommt seinen Vaterschaftsstatus nicht automatisch zugesprochen. Er kann die Vaterschaft jedoch anerkennen.
Das Kind bekommt also erst einen rechtlichen Vater, wenn folgende Schritte erfolgen:
Wenn ein Mann die Vaterschaft durch öffentliche Beurkundung öffentlich anerkennt.
Die Mutter stimmt der Anerkennung zu (ebenso durch öffentliche Beurkundung).
Will die Mutter nicht zustimmen, kann der Vater auf eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft bestehen.
Klageberechtigte ist aber auch die Mutter. Zum Beispiel, wenn sich der Mann weigert, seine Vaterschaft anzuerkennen.
Geburt des Kindes nach Tod des Ehemannes
Hat die Mutter vor der Geburt des Kindes wieder geheiratet gilt jedoch der Ehemann als Vater, auch wenn aufgrund der Empfängniszeit der Verstorbene der Vater sein könnte. Ficht der Ehemann seine Vaterschaft erfolgreich an bestimmt Satz 4 ausdrücklich, dass in diesem Fall die Vaterschaft des Verstorbenen besteht.
Angenommen, die Mutter heiratet nach dem Tod ihres Ehepartners den leiblichen Vater des Kindes. Dieser wird dann der rechtliche Vater, wenn …
die Eheschließung noch erfolgt, bevor das Kind geboren wird, und
das Kind binnen 300 Tage geboren wird, nachdem der ehemalige Ehepartner verstorben ist.
Vaterschaft durch Samenspende
Bekommt eine Frau durch Samenspende ein Kind (In-vitro-Fertilisation – IVF), so würde der Samenspender nur dann rechtlicher Vater, wenn die Mutter unverheiratet wäre und niemand die Vaterschaft anerkennt. Das Paar, das der Samenspende zustimmt (Mutter und rechtlicher Vater), hat kein Recht, die Vaterschaft nach künstlicher Befruchtung anzufechten.
Ein Kind hat seit 1. Juli 2018 kein Recht mehr, die bestehende Samenspende-Vaterschaft vom Gericht feststellen zu lassen.
Was ist, wenn die Mutter einen möglichen Vater verschweigt?
Die Mutter kann zwar grundsätzlich die leibliche Vaterschaft eines anderen Mannes geheim halten. Aber hat die Mutter eine Auskunftspflicht gegenüber dem Scheinvater und dem Kuckuckskind? Oder greift das zu weit in die Privatsphäre der Mutter ein? Die Rechtsprechung hat das in der Vergangenheit unterschiedlich bewertet.
Einerseits ist das Wissen über die Vaterschaft von vitalem persönlichem Interesse für Vater und Kind. Mutter- und Vaterschaft sind Rechtsverhältnisse, die sich zudem stark auf die eigenen Entwicklungsmöglichkeiten und die Finanzen auswirken. Andererseits wurde schon das Recht auf Privatsphäre der Mutter stärker eingeschätzt. Die Rechtsprechung sieht sich hier grundsätzlich den Einzelfall an.
Verschweigt die Mutter, dass das Kind möglicherweise ein Kuckuckskind ist, kann das nachteilige Folgen für sie haben. Im Falle einer Scheidung kann das dazu führen, dass der Mutter der nacheheliche Unterhalt gekürzt wird. Das wäre besonders dann der Fall, wenn der Scheinvater durch die fälschliche Vaterschaft (über Jahre hinweg) seine berufliche Entwicklung hintangestellt hat (BGH, Urteil vom 15. Februar 2012 - XII ZR 137/09). Zudem kann der getäuschte Vater vom biologischen Vater Unterhalt zurückfordern, den er für das Kuckuckskind gezahlt hat. Das nennt man auch „Scheinvaterregress“.
>> Alles zum Thema Kuckuckskind und Scheinvater lesen.
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Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?
Eine Vaterschaftsanerkennung ist notwendig, wenn die Mutter nicht verheiratet ist. Der Vater erklärt dafür durch öffentliche Beurkundung, Vater des Kindes zu sein. Daraufhin muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen (ebenfalls durch öffentliche Beurkundung). Die Beurkundung erfolgt beim Notar, Standesamt, Familiengericht oder Jugendamt.
Ob der anerkennende Mann nun tatsächlich der leibliche Vater ist, ist für die Anerkennung selbst unwichtig. Die anerkennende Stelle verlangt keinen Vaterschaftstest. Ist sich der Mann, die Mutter, oder auch das Kind unsicher, ob der geltende Vater der leibliche Vater ist, kann eine dieser Personen einen Vaterschaftstest verlangen.
Ein Vaterschaftstest ist rechtlich nur erlaubt, wenn alle beteiligten Personen einwilligen. Stimmt eine Person nicht zu, kann der Test nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt werden.
>> Mehr zur Vaterschaftsanerkennung
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Was ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung?
Unter dem Überbegriff „Vaterschaftsfeststellung“ versteht man gerichtliche Verfahren, in deren Rahmen eine Vaterschaft per Abstammungsgutachten geklärt wird. Um das Verfahren einzuleiten, muss derjenige, der die Vaterschaft anzweifelt, eine Klage beim Familiengericht einbringen. Der Kläger muss dafür selbst aktiv werden. Kläger können der mutmaßliche Vater, die Mutter oder das Kind selbst sein. Folgende gerichtliche Verfahren geben Aufschluss über das Bestehen einer Vaterschaft:
1) Abstammungsklärung („Abstammungsklage“):
Mit einer Abstammungsklage (BGB § 1598a) kann man klären lassen, von wem man abstammt. Sie hat keine rechtlichen Auswirkungen, im Gegensatz zur Vaterschaftsfeststellungs- oder Vaterschaftsanfechtungsklage. Für die Abstammungsklärung gibt es keine Frist, der Antrag kann nach der Geburt jederzeit eingebracht werden.
2) Vaterschaftsfeststellung („Vaterschaftsfeststellungsklage“):
Diese Klage kann man erheben, wenn es noch keinen rechtlichen Vater für das Kind gibt. Typisches Beispiel: Die Mutter ist unverheiratet und gibt einen bestimmten Mann als Vater an. Dieser möchte die Vaterschaft aber nicht anerkennen. Diese Klage kann jederzeit nach Geburt des Kindes erhoben werden. Besteht bereits eine rechtliche Vaterschaft, muss diese aber zuerst durch eine Vaterschaftsanfechtungsklage aberkannt werden. Dabei ist wiederum die 2-Jahres-Frist zu beachten. Erst danach ist eine Vaterschaftsfeststellungklage möglich.
>> Mehr zur Vaterschaftsfeststellung
3) Vaterschaftsanfechtung („Vaterschaftsanfechtungsklage“):
Wer bezweifelt, dass das Kind auch tatsächlich vom rechtlichen Vater ist, kann eine Vaterschaftsanfechtungsklage beim Familiengericht einreichen. Die Frist für den Antrag ist recht kurz bemessen, sie beträgt 2 Jahre. Beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem die anfechtende Person Kenntnis über Umstände erlangt hat, die an der leiblichen Vaterschaft ernsthaft zweifeln lassen.
>> Mehr zur Vaterschaftsanfechtung
Diese Klage kann man erheben, wenn es noch keinen rechtlichen Vater für das Kind gibt. Typisches Beispiel: Die Mutter ist unverheiratet und gibt einen bestimmten Mann als Vater an. Dieser möchte die Vaterschaft aber nicht anerkennen. Diese Klage kann jederzeit nach Geburt des Kindes erhoben werden. Besteht bereits eine rechtliche Vaterschaft, muss diese aber zuerst durch eine Vaterschaftsanfechtungsklage aberkannt werden. Dabei ist wiederum die 2-Jahres-Frist zu beachten. Erst danach ist eine Vaterschaftsfeststellungklage möglich.
>> Mehr zur Vaterschaftsfeststellung
3) Vaterschaftsanfechtung („Vaterschaftsanfechtungsklage“):
Wer bezweifelt, dass das Kind auch tatsächlich vom rechtlichen Vater ist, kann eine Vaterschaftsanfechtungsklage beim Familiengericht einreichen. Die Frist für den Antrag ist recht kurz bemessen, sie beträgt 2 Jahre. Beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem die anfechtende Person Kenntnis über Umstände erlangt hat, die an der leiblichen Vaterschaft ernsthaft zweifeln lassen.
>> Mehr zur Vaterschaftsanfechtung
Was ist ein Abstammungsgutachten?
Ein Abstammungsgutachten nennt sich umgangssprachlich auch „Vaterschaftstest“ oder „Vaterschaftsgutachten“. Es ist ein Instrument des Abstammungsrechts und klärt, ob der betreffende Mann der biologische Kindesvater ist. Das Gutachten erfolgt per DNA-Analyse. Es kann privat oder gerichtlich beauftragt werden. Wird es gerichtlich in Auftrag gegeben, dann im Rahmen eines der Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung (Abstammungsklärung, Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung).
Die Vaterschaft kann auch indirekt geklärt werden. Zum Beispiel über eine mit dem Verstorbenen verwandte Person, wenn der mutmaßliche Vater schon verstorben ist. Obwohl es bei Feststellungsverfahren keinen Anwaltszwang gibt, sollte bei problematischen Fällen ein Anwalt für Familienrecht und Abstammungsrecht hinzugezogen werden. Dieser kann dem Kläger bei der Sicherung von Beweismitteln mit Ratschlägen zur Seite stehen und während des Gerichtsverfahrens helfen.
>> Mehr zum Abstammungsgutachten
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Reform des Abstammungsrechts
Immer mehr Stimmen werden laut, die eine Reform des Abstammungsrechts fordern. Grund dafür sind einige Unterschiede in der Behandlung von heterosexuellen, homosexuellen, transsexuellen und anderen „queren“ Personen im Abstammungsrecht. Daneben ist es eine Zunahme bei Samen- und Eizellenspenden festzustellen, was eine weitere Abkehr vom traditionellen Familienverständnis in Deutschland bedeutet. Die Bundesregierung möchte auf die sich zunehmend verändernde Situation reagieren.
Daher hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2015 einen Experten-Arbeitskreis einberufen, der nach zwei Jahren Beratung im Jahre 2017 den Abschlussbericht vorgelegt hat. Der Arbeitskreis unterstreicht dabei, welche Regelungen unverändert bleiben sollen und welche neu dazukommen könnten.
Was unverändert bleiben kann (Auszug):
Leibliche Verwandtschaft:
Ausschlaggebend für die Abstammung soll nach wie vor die genetisch-biologische Verwandtschaft sein. Diese Regelung stimmt in den meisten Fällen mit der gegebenen Familienkonstellation überein.
Ausschlaggebend für die Abstammung soll nach wie vor die genetisch-biologische Verwandtschaft sein. Diese Regelung stimmt in den meisten Fällen mit der gegebenen Familienkonstellation überein.
Zwei-Eltern-Prinzip:
Das Zwei-Eltern-Prinzip soll laut Arbeitskreis aufrecht erhalten werden, da viele Probleme entstehen können, wenn mehrere Eltern Volleltern sind.
Das Zwei-Eltern-Prinzip soll laut Arbeitskreis aufrecht erhalten werden, da viele Probleme entstehen können, wenn mehrere Eltern Volleltern sind.
Was neu dazukommen kann:
Mit-Mutterschaft:
Darüber hinaus schlägt der Arbeitskreis vor, dass Frauen, die neben der leiblichen Mutter eine Mutter-Rolle übernehmen, diese „Mit-Mutterschaft“ durch Ehe, Anerkennung oder Feststellung der Mutterschaft erlangen können soll. Aktuell kann die Partnerin der leiblichen Mutter nur dann „Mit-Mutter“ sein, wenn sie das Kind adoptiert.
Darüber hinaus schlägt der Arbeitskreis vor, dass Frauen, die neben der leiblichen Mutter eine Mutter-Rolle übernehmen, diese „Mit-Mutterschaft“ durch Ehe, Anerkennung oder Feststellung der Mutterschaft erlangen können soll. Aktuell kann die Partnerin der leiblichen Mutter nur dann „Mit-Mutter“ sein, wenn sie das Kind adoptiert.
Sozial-familiäre Beziehung:
Die Vaterschaft (oder möglicherweise irgendwann auch Mit-Mutterschaft) soll auch dann angefochten werden können, wenn eine sozial-familiäre Beziehung zwischen rechtlichem Elternteil und Kind besteht. Bei Bestehen einer sozial-familiären Beziehung ist eine Anfechtung durch den mutmaßlichen Vater bzw. den intendierten Vater derzeit nicht möglich. Eine Gesetzesänderung würde die Rechte der biologischen Väter von Kuckuckskindern stärken. Aktuell sind die Möglichkeiten solcher Väter sehr eingeschränkt.
Die Vaterschaft (oder möglicherweise irgendwann auch Mit-Mutterschaft) soll auch dann angefochten werden können, wenn eine sozial-familiäre Beziehung zwischen rechtlichem Elternteil und Kind besteht. Bei Bestehen einer sozial-familiären Beziehung ist eine Anfechtung durch den mutmaßlichen Vater bzw. den intendierten Vater derzeit nicht möglich. Eine Gesetzesänderung würde die Rechte der biologischen Väter von Kuckuckskindern stärken. Aktuell sind die Möglichkeiten solcher Väter sehr eingeschränkt.
Weitere Beiträge zum Abstammungsrecht
Abstammungsrecht – Recht einfach erklärt
Was ist die Definition von Abstammungsrecht?
Im Abstammungsrecht werden alle wichtigen Fragen zur Mutterschaft und Vaterschaft geregelt. Das Thema Abstammung wirft viele Fragen auf. Zum Beispiel: Wann darf ich die Vaterschaft anfechten? Was ist eine Abstammungsklage? Wie regelt das Gesetz Samenspende? usw.
Weiterlesen: Abstammungsrecht – Definition
Weiterlesen: Abstammungsrecht – Definition
Wer ist der Vater, wenn eine ledige Frau ein Kind zur Welt bringt?
Bringt eine unverheiratete Frau ein Kind zur Welt, hat das Kind erst einmal keinen rechtlichen Vater. Daher muss ein Mann seine Vaterschaft anerkennen. Um wirksam zu sein, muss die Mutter der Anerkennung zustimmen. Weigert sich ein Mann, seine Vaterschaft anzuerkennen, kann die Mutter eine Vaterschaftsfeststellungsklage bei Gericht einbringen. Aber auch der vermutliche Vater kann eine Vaterschaftsfeststellung verlangen.
Weiterlesen: Wer ist die Mutter?
Weiterlesen: Wer ist die Mutter?
Wer sind die Eltern eines Kindes?
Mutter des Kindes ist immer diejenige Frau, die es geboren hat. Vater des Kindes ist, wer entweder mit der Mutter zum Geburtszeitpunkt des Kindes verehelicht ist, wer seine Vaterschaft anerkannt hat, oder dessen Vaterschaft vom Gericht mit einem Abstammungsgutachten festgestellt wurde.
Weiterlesen: Wer ist die Mutter?
Weiterlesen: Wer ist die Mutter?
Wer ist der Vater, wenn sich die Eltern scheiden lassen?
Bei einer Scheidung bleibt der bisherige Vater des Kindes auch weiterhin der Vater des Kindes. In vielen Fällen hat eine Scheidung aber Konsequenzen für das Sorgerecht. Bestand ein gemeinsames Sorgerecht, kommt es auf den Einzelfall an, ob der Vater weiterhin das Sorgerecht behält. Das hängt u.a. davon ab, bei welchem Elternteil das Kind wohnt. Das Umgangsrecht behält der Vater in der Regel.
Weiterlesen: Wer ist der Vater?
Weiterlesen: Wer ist der Vater?
Was bedeutet Mit-Mutterschaft im Abstammungsrecht?
Die Mit-Mutterschaft ist ein Vorschlag zur Reform des Abstammungsrechts in Deutschland. Die Idee: Leben Frauen in einer Partnerschaft oder Ehe zusammen, muss die Frau, welche das Kind nicht geboren hat, das Kind adoptieren, um ebenso als Mutter zu gelten. Reformbestrebungen fordern daher, dass eine Frau durch Ehe, „Mutterschaftsanerkennung“ oder Feststellung „Mit-Mutter“ des Kindes werden kann.
Weiterlesen: Reform des Abstammungsrechts
Weiterlesen: Reform des Abstammungsrechts