Samenspende: Spermaspender ejakuliert in Becher und stellt seinen Samen für künstliche Befruchtung zur Verfügung. © Adobe Stock | Shi

Samenspende (Spermaspende): 11 zentrale Punkte einfach erklärt

Die Samenspende ist die Grundlage für viele Methoden der künstlichen Befruchtung. Aber wie funktioniert Samenspende? Wie viel Geld bekommt man dafür? In welchen Fällen muss der biologische Vater Kindesunterhalt zahlen? Dieser Artikel beantwortet diese und andere wichtige Fragen. Lesen Sie weiter.

Definition: Was ist Samenspende?


‌Manche Menschen bleiben ungewollt ohne Kinder. Die Samenspende kann ungewollt Kinderlosen eine Schwangerschaft ermöglichen. Frauen in einer Beziehung oder alleinstehende Frauen können sich Samen spenden lassen. Entweder vom Partner oder von einem fremden Spermaspender (Samenbank). 

‌Reproduktionsmediziner verwenden dann den Samen und befruchten die Frau durch eine Methode künstlicher Befruchtung. Zum Beispiel durch Reagenzglas-Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation – „IVF“). 

‌Es gibt auch private Samenspende. Dabei führt die Frau Ejakulat in ihre Vagina ein oder hat mit dem Samenspender Geschlechtsverkehr.
  • Wie viele Bereiche der Reproduktionsmedizin wirft die Samenspende viele rechtliche und ethische Fragen auf. Betroffen sind zum Beispiel das Familienrecht (Abstammungsrecht) und das Erbrecht.
    Hinweis:
    In Deutschland leben über 100.000 Kinder, die durch Samenspende über eine Samenbank gezeugt wurden. Seit 1986 sind die Spende von Samen und die Behandlung damit in Deutschland möglich.

    Gründe: Wann kann Samenspende zur Schwangerschaft verhelfen?

  • Mann ist eingeschränkt fruchtbar: 
    ‌Samenspende ist eine mögliche Option, wenn der Partner eingeschränkt fruchtbar ist. Möglicher Grund für die Probleme beim Mann: zu wenige bewegliche Spermien. Trotz eingeschränkter Fruchtbarkeit, kann der Mann die Spermien seiner Frau in vielen Fällen zur Verfügung stellen (homologe Insemination).   
  • Mann ist unfruchtbar: 
    ‌Wenn ein Mann kein Kind (mehr) zeugen kann, ist die Samenspende ebenfalls eine Möglichkeit. Denkbar ist auch, dass das Paar den Samen des Mannes nicht verwendet, weil der Mann unter einer starken Erbkrankheit leidet. Ein fremder Mann kann dann seine Spermien (heterologe Insemination) spenden. Diese sind in einer Samenbank aufbewahrt.   
  • Frau ist eingeschränkt fruchtbar: 
    ‌Liegen die Gründe für eine ungewollte Kinderlosigkeit bei der Frau, kann eine Samenspende ebenfalls Erfolg haben. Die üblichen Behandlungen sind in diesem Fall IVF und ICSI.   
  • Mann hat Erbkrankheit: 
    ‌Will ein Paar Kinder, leidet der Mann jedoch unter einer (Erb)krankheit (z.B. Syphilis, HIV, Hepatitis B oder C, Ebola etc.), kann es über Samenspende nachdenken. Umgekehrt: Ein Mann mit solchen Krankheiten darf keinen Samen spenden.   
  • Frau hat keinen männlichen Partner: 
    ‌Manchmal lassen sich Frauen Sperma spenden, weil sie keinen männlichen Partner haben. Also alleinstehende Frauen oder lesbische Pärchen. Für sie gibt es jedoch Einschränkungen. 

    ‌Nur in manchen Bundesländern bzw. Kliniken können sie sich Samen aus einer Samenbank spenden lassen. Deshalb greifen sie häufig auf die private Samenspende zurück. 

  • Voraussetzungen: Welche Anforderungen sind zu erfüllen?

    Wer kann Samen spenden?


    ‌Spermaspender kann grundsätzlich jeder Mann werden. Er muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen (unten). Dient die Spermaspende einem Paar der anschließenden künstlichen Befruchtung, gibt es drei Möglichkeiten: 

    ‌1) der Mann spendet seiner Frau Samen (Behandlung sofort oder später nach Kryokonservierung) 

    ‌2) ein fremder Mann spendet Samen an eine Samenbank (Kryokonservierung) 

    ‌3) ein bekannter (oder fremder) Mann spendet einer Frau Samen privat (=“private Samenspende“, häufig per Bechermethode)
    Hinweis:
    Kryokonservierung meint das Einfrieren von Spermien oder befruchteten Eizellen für einen späteren Zeitpunkt).
    Persönliche Anforderungen an einen Spermaspender:
  • Alter: 
    ‌Zwischen 18 und 40 Jahre alt sein.   
  • Spermiogramm: 
    ‌Sperma von hoher Qualität besitzen.   
  • Gesundheit: 
    ‌Spender darf keine Erbkrankheiten, ansteckenden Krankheiten (etwa HIV, Syphillis, Clamydien etc.) schwerwiegenden Allergien, kein Herzfehler, kein Rheuma haben. Auch bei nahen Verwandten dürfen keine Erbkrankheiten aufgetreten sein. Kein Alkohol-, Zigaretten,- oder Drogenmissbrauch.  
  • Wie kann ich Samenspender werden
  • Hinweis:
    Die Voraussetzungen können sich von Samenbank zu Samenbank leicht unterscheiden.

    Wer kann eine Samenspende erhalten?

  • Ehepaar (heterosexuell) = jedenfalls: 
    ‌Kinderwunschkliniken in Deutschland führen Behandlungen mit Spendersamen grundsätzlich nur bei heterosexuellen Paaren durch. Und zwar dann, wenn sie verheiratet sind. Der Mann, der rechtlicher und sozialer Vater werden soll, muss per Vertrag zustimmen, dass er diese Rolle annimmt. 
  • Partnerschaft/Lebensgefährten (heterosexuell) = wenn auf Dauer angelegt: 
    ‌Wer in einer dauerhaften heterosexuellen Partnerschaft lebt, kann sich den Kinderwunsch ebenfalls mit Spendersamen erfüllen. 
  • Lesbische Paare = in manchen Kliniken: 
    ‌Für lesbische Pärchen ist eine Spendersamen-Behandlung nur in manchen Kliniken möglich. Grund dafür ist, dass die Richtlinien der Bundesärztekammer in den Bundesländern variieren. Das rührt daher, dass Kliniken bzw. Samenbänke nicht für Unterhaltszahlungen herangezogen werden sollen. 

    Voraussetzung: Die Frau mit Kinderwunsch muss eine sogenannte „Garantieperson“ haben. Diese Person (Freund, Mutter o.a.) muss zusammen mit ihr einen Vertrag unterschreiben. Darin erklärt die Garantieperson, dass sie sich zu Kindesunterhalt verpflichtet. 
  • Single-Frauen = in manchen Kliniken: 
    ‌Single-Frauen ist es grundsätzlich ebenfalls nicht möglich, sich mit Spendersamen in einer Klinik behandeln zu lassen. Aber: Es gibt einige Kliniken, welche die Behandlung dennoch durchführen. Die Situation ist wie bei lesbischen Paaren. Auch hier ist eine Garantieperson notwendig. 
  • Warum ist eine Garantieperson bei Alleinstehenden und Lesben notwendig?


    ‌Geben alleinstehende Frauen oder Lesben keine Garantieperson an, führen Kinderwunschkliniken keine Behandlung durch. 

    ‌Die Garantieperson ist deshalb wichtig, damit der Kindesunterhalt gesichert ist. Wäre die Mutter allein unterhaltspflichtig, könnten für das Kind Nachteile entstehen. 

    ‌Doch auch für den Samenspender könnte es rechtlich problematisch werden, wenn er für eine alleinstehende Frau oder ein lesbisches Paar spendet. Warum? Das Kind hat dann nämlich keinen rechtlichen Vater. Dementsprechend muss auch keine rechtliche Vaterschaft aberkannt werden. Der biologische Vater könnte also direkt auf Vaterschaft und Unterhalt verklagt werden.
    Hinweis:
    Alleinstehende Frauen und lesbische Paare sollten sich im Vorab von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

    Ablauf: Wie funktioniert Samenspende?

    1) Bewerbung bei einer Samenbank


    ‌Interessierte Männer müssen sich zuerst bei einer Samenbank bewerben. Dafür müssen sie persönliche Daten preisgeben:
  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Haarfarbe
  • Augenfarbe
  • Größe
  • Gewicht
  • Blutgruppe
  • Hautfarbe und Ethnizität 

  • ‌Zusätzlich, je nach Samenbank (kann variieren):
  • Foto (in Deutschland meist nicht möglich) 
  • Höchster Ausbildungsabschluss 
  • Beruf
  • Hobbies
  • Tonaufnahme (Stimme des Spenders) 
  • Baby-Fotos (des Spenders)
    ‌ 
  • 2) Samenprobe 1


    ‌Nach der Bewerbung lädt die Samenbank den Bewerber zu einer ersten Samenprobe ein. Zur Überprüfung der Samenqualität.

    3) Samenprobe 2


    ‌Die 2. Samenprobe dient dazu, um zu sehen, ob das Spermiogramm konstant ist.

    4) Anamnese und Gesundheitsuntersuchung


    ‌Ein Arzt untersucht Blut, Urin und Chromosomen. Mit diesen Untersuchungen können Krankheiten ausgeschlossen werden.

    5) Gespräch mit Arzt


    ‌Bevor ein Vertrag unterzeichnet wird, klärt ein Arzt der Samenbank über rechtliche, psychologische und organisatorische Punkte und Vertragsdetails auf.
    Hinweis:
    Für eine umfängliche, persönliche Rechtsberatung empfiehlt sich der Besuch bei einem Rechtsanwalt.

    6) Vertragsunterzeichnung


    ‌Stimmt der angehende Samenspender zu, kann er nun den Vertrag unterzeichnen.

    7) Regelmäßige Spermaspende


    ‌Spermaspender müssen regelmäßig zur Samenbank kommen und Ejakulat abgeben. Mindestens 1-2 Mal in der Woche. Maximal 10 Mal in der Woche.

    8) Abschließende Gesundheitsuntersuchung


    ‌Ein 1/2 Jahr nach der letzten Spende, führen Ärzte einen letzten Medizin-Check durch. Sie kontrollieren, ob sich der Spender bis dahin mit einer Krankheit infiziert hat.

    Übrigens: Kann man sich die Samenspender aussuchen?


    ‌Die Frau mit Kinderwunsch kann sich den Spender grundsätzlich aussuchen. Die Spermaspender werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. 

    ‌So können sich Frauen die Sperma von einem Spender nach verschiedenen Kriterien selektieren. Etwa nach Größe, Gewicht und ethnischer Herkunft. Möglich ist aber auch eine zufällige „Auswahl“.
    Hinweis:
    Ein Foto vom Spender bekommt die Frau mit Kinderwunsch in der Regel nicht. Im Ausland ist das gebräuchlicher.

    Verwendung: Wie wird das gespendete Sperma eingesetzt?


    ‌Ärzte setzen den gespendeten Samen für eine Kinderwunschbehandlung ein. Sie nennt man auch „reproduktionsmedizinische Behandlungen“. In Deutschland sind folgende Behandlungen typisch:
  • Insemination (IUI) 
  • In-vitro-Fertilisation (IVF) 
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) 

  • Rechtslage: Was sagt das Gesetz zur Spermaspende?

    Anonymität

  • Kind darf erfahren, wer sein biologischer Vater ist: 
    ‌Mithilfe von Samenspende gezeugte Kinder können ihren leiblichen Vater ausfindig machen. Aber erst, sobald sie ihr 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie haben einen sogenannten „Auskunftsanspruch“. 

    ‌Jeder Mensch hat das Recht, über seine eigene Herkunft und Identität zu erfahren. Ärztliche Schweigepflicht und Interessen aller anderen Beteiligten treten hinter die Interessen des Kindes zurück. 

    Was erfährt das Kind? Jedenfalls bekommt es den Vor- und Nachnamen, Anschrift, Staatsbürgerschaft sowie Geburtstag und Geburtsort des Spermaspenders. 
  • Achtung:
    Das Kind darf in jedem Fall herausfinden, wer der biologische Vater ist. Sogar dann, wenn im Samenspende-Vertrag abgemacht wurde, dass der Spender geheim bleibt.
  • Anonymität wird vorerst beidseitig gewahrt: 
    ‌Der Spender erfährt nicht, für wen sein Sperma verwendet wurde. Auch die Frau, welche die Samen erhält, erfährt nicht, wer der Spender ist. Auch nicht ihr Partner oder eine andere Person. 

    ‌Erst später kann das Kind in Erfahrung bringen, woher es stammt.   
  • Spendervater darf Kind nicht kontaktieren: 
    ‌Der Spendervater hat kein Recht darauf, herauszufinden, wen er gezeugt hat. Dementsprechend kann er auch kein durch ihn gezeugtes Kind kontaktieren.   
  • Anzahl der gezeugten Kinder bleibt stets unbekannt: 
    ‌Der Spermaspender erfährt nicht, wie viele Kinder mit seinem Samen gezeugt wurden. Ihre Namen erfährt er dementsprechend auch nicht.   
  • Samenspenderregister: 
    ‌Das Samenspenderregister ist Teil des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Dem Kind wird ab seinem 16. Geburtstag Einsicht in dieses Register gewährt. 
  • Hinweis:
    Hier gelangen Sie zum deutschen Samenspenderregister

    Vaterschaft bzw. Elternschaft

  • Wunscheltern nehmen Elternschaft für Kind an: 
    ‌Eine Frau, die den Samen eines fremden Mannes erhält und damit ein Kind in die Welt setzt, verpflichtet sich, die Elternschaft anzunehmen. Nach deutschem Recht ist immer die Frau Mutter, die das Kind geboren hat.   
  • Vaterschaftsanfechtung 
    ‌Stimmt der Wunschvater – also der Mann, von dem die Samen nicht stammen – der künstlichen Befruchtung mit fremdem Samen zu, ist eine Vaterschaftsanfechtung nicht möglich (§ 1600 Abs. 2 BGB). Auch die Mutter kann die Vaterschaft nicht anfechten. Das gilt sowohl für verheiratete und unverheiratete Wunscheltern. 

    Aber: Das Kind kann später die rechtliche Vaterschaft anfechten. Dann kann das Gericht die rechtliche Vaterschaft aufheben. Das bedeutet aber nicht, dass der Samenspender gerichtlich als Vater festgestellt wird. Das ist ausgeschlossen. 
  • Hinweis:
    Ist die Vaterschaftsanfechtung des Kindes erfolgreich, verliert es das Erbrecht gegenüber dem ehemaligen rechtlichen Vater. Gleichzeitig muss es aber auch keinen Elternunterhalt mehr zahlen.
  • Wer sind die Eltern nach deutschem Gesetz? 
    ‌Nach deutschem Abstammungsrecht ist derjenige Mann der Vater, der zum Zeitpunkt der Kindesgeburt mit der Mutter verheiratet ist. Oder: Wenn sie nicht verheiratet sind: Jener Mann, der das Kind annimmt (Vaterschaftsanerkennung). Oder: Jener Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.   
  • Wer wird als Vater eingetragen? 
    ‌Es gibt mehrere Möglichkeiten, wer bei einer Geburt nach Samenspende als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird: 

    ‌a) der Ehemann der Mutter – wenn sie mit ihm verheiratet ist, 
    ‌b) der Lebensgefährte der Mutter – wenn sie seine Vaterschaft öffentlich anerkannt haben, 
    ‌c) der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde (das könnte z.B. bei einer privaten Samenspende sein), 
    ‌d) niemand – wenn die Frau alleinstehend oder in einer lesbischen Partnerschaft lebt.   
  • Besonderheiten bei lesbischen Paaren: 
    ‌Lesbische Paare (wie auch alleinstehende Frauen) haben es erstens einmal schwer, mit Sperma aus einer Samenbank behandelt zu werden. Hintergrund: Da kein Vater da ist, könnte die Vaterschaft des genetischen Vaters gleich festgestellt werden. 

    Um Unterhaltspflichten für diesen zu vermeiden, lehnen viele Kliniken Wunschbehandlungen an Alleinstehenden und Lesben ab. Seit Mitte 2018 sind die Regelungen aber etwas gelockert. 

    ‌Zudem kann die lesbische Partnerin der Samenempfängerin das Kind nicht anerkennen. Es gibt nämlich nur eine Vaterschaftsanerkennung. Die lesbische Partnerin kann das Kind nur adoptieren. Mehr über Adoption für Homosexuelle erfahren.
    ‌ 
  • Unterhalt

  • Wann der Spender keinen Unterhalt zahlen muss: 
    ‌Ein Samenspender kann von niemandem zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Dies gilt jedenfalls für Samenspenden per Samenbank nach 1. Juli 2018.   
  • Wann der Spender vielleicht Unterhalt zahlen muss: 
    ‌Bei privaten Samenspenden, also Samenspenden, die nicht offiziell über eine Samenbank laufen, kann der biologische Vater verpflichtet werden, Kindesunterhalt zu zahlen. 

    Und: Fand die Samenspende vor 1. Juli 2018 statt, kann das mithilfe künstlicher Befruchtung per Samenbank entstandene Kind den Samenspender auf Kindesunterhalt klagen. In der Praxis ist das aber sehr schwer umzusetzen. Bis dato gab es kein solches Verfahren in Deutschland.   
  • Rechtlicher Vater muss Unterhalt zahlen: 
    ‌Der Mann, der mit seiner Frau in eine künstliche Befruchtung nach Fremdsamenspende einwilligt, muss dem Kind später Kindesunterhalt zahlen. Dazu willigt er im Vertrag ein. 
  • Mehr zum Thema Unterhalt nach Samenspende lesen 
  • Wie viele Kinder darf ein Samenspender zeugen?


    ‌In Deutschland ist das gesetzlich nicht geregelt. Es gibt dafür nur eine Richtlinie vom Arbeitskreis für donogene Insemination. Sie gibt eine Richtlinie von 15 Kindern pro Mann an. Es können grundsätzlich aber auch mehr Kinder durch das Sperma eines Mannes gezeugt werden.

    Besonderheiten bei privater Samenspende

  • Für private Samenspender besteht die Anonymität nicht zwingend. Es können sich andere Rechte und Pflichten ergeben als bei anonymen Spendern für Samenbanken. Unterhaltsansprüche, das Recht auf Umgang u.a. kann gegebenenfalls eingeklagt werden. 
  • Solo-Frauen und lesbische Paare lassen sich häufig privat Samen spenden. Dabei machen sie sich mit dem Spender alle Details aus. 
  • Der Bundesgerichtshof entschied zum Beispiel 2021, dass einem privaten Samenspender der Umgang mit seinem biologischen Kind zu gewähren ist (Az. XII ZB 58/20). Sofern das dem Kindeswohl zuträglich ist. In diesem Fall hatte ein Mann einer lesbischen Frau privat Samen gespendet, wodurch sie ein Kind bekam. Das Kind wurde anschließend von ihrer Partnerin adoptiert (Stiefkindadoption).   
  • Mehr Details zur privaten Samenspende lesen 
  • Was ist das Samenspenderregistergesetz?


    ‌Das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Zusammengefasst erfüllt es folgenden Zweck:
    Hinweis:
    SaRegG steht für „Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen“.
  • Die Rechte des gezeugten Kindes werden gestärkt: 
    ‌Die mithilfe von Samenspende und reproduktionsmedizinischer Methoden gezeugten Kinder können ab 16 Jahren erfahren, wer ihre biologischen Väter sind. 

    ‌Dementsprechend sind Samenspender verpflichtet, persönliche Angaben zu machen. Die Angaben bleiben im Samenspenderregister für 110 Jahre gespeichert. 
  • Samenspender braucht keinen Unterhalt zahlen: 
    ‌Spermaspender einer Samenbank können nicht als Vater festgestellt werden. Sie müssen daher keinen Unterhalt zahlen.   
  • Identität des Spenders bleibt verdeckt: 
    ‌Die Wunscheltern erfahren keine Details, mit denen sie den Spermaspender ausfindig machen könnten. 

  • Spendervater finden: Wie suche ich meinen biologischen Vater?

    Für über 16-Jährige, die ab 1. Juli 2018 gezeugt wurden


    1‌) Beim Samenspenderregister Auskunft anfordern 

    ‌2) Dazu muss schriftlicher Antrag gestellt werden. 

    ‌3) Benötigte Dokumente: Personalausweis oder Pass (Kopie) + Geburtsurkunde 

    ‌4) Daraufhin wird überprüft, ob es Spenderdaten im System gibt. 

    ‌5) Ist der Spender erfasst, erhält das Kind persönliche Daten zum Spender (inklusive aktuelle Wohnadresse). 

    ‌6) Das Samenspenderregister informiert den genetischen Vater 4 Wochen bevor es dem Kind eine Auskunft erteilt. So kann sich der genetische Vater auf eine Kontaktaufnahme vorbereiten. 

    ‌7) Das Spenderregister sendet dann der ansuchenden Person per Einschreiben zu. Sie kann auch persönlich erscheinen (das Register ist in Köln).
    Hinweis:
    Eltern können unter 16-jährige Kinder beim Antrag vertreten.

    Voraussetzung: Das Kind muss so reif sein, um mit dieser empfindlichen Information umgehen zu können. Die Eltern haben keinen Auskunftsanspruch, sondern nur das Kind.

    Für über 16-Jährige, die vor dem 1. Juli 2018 gezeugt wurden


    ‌Viel schwieriger gestaltet sich die Suche für Menschen, die vor dem 01.07.2018 per künstliche Befruchtung gezeugt wurden. 

    ‌Sie müssen sich „auf eigene Faust“ auf die Suche machen. Dazu können sie sich an jene Einrichtung wenden, welche die Befruchtung damals durchgeführt hat. Das erfährt man entweder durch die Eltern, oder man muss selber recherchieren. 

    ‌Daten über Samenspender wurden früher nur 30 Jahre aufbewahrt. Ist diese Zeit abgelaufen, hat man keine Chance mehr über die Samenbank bzw. Klinik seinen genetischen Vater zu finden. Es wurden immer wieder auch Fälle bekannt, in denen Kliniken Daten einfach vernichtet haben. 

    ‌Eine gute Möglichkeit ist dann über eine DNA-Datenbank zu suchen. Lesen Sie weiter.

    Suche über eine DNA-Datenbank


    ‌Spenderkinder können ihre biologische Eltern sowie Verwandte über eine DNA-Datenbank suchen. Folgende Datenbanken werden dafür häufig verwendet:
  • Geld: Wird Spermaspende vergütet?


    ‌Spender bekommen von der Samenbank eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe des Geldes variiert zwischen den Einrichtungen. Die meisten Samenspender sind Studenten. 

    ‌Bei den meisten Samenbanken läuft es so: 

    ‌1) Für eine erste Probe gibt es ca. 50 bis 100 Euro. 

    ‌2) Für jede weitere verwertbare Samenabgabe kann man mit zwischen 50 bis 200 Euro rechnen. 

    ‌3) Nach dem Spende-Zyklus zahlt die Samenbank einen weiteren Betrag von ca. 80 Euro aus. Wann? 6 Monate nachdem die letzte Samenspende abgegeben wurde. Voraussetzung: Die Blut- und Urinwerte sind unauffällig.
    Hinweis:
    Die Beträge können je Bundesland und Klinik unterschiedlich hoch sein. Dem Spender entstehen keine Kosten. Anfahrt etc. muss er jedoch selbst bezahlen.
  • Mehr dazu im Beitrag Samenspender werden 

  • Ethik: Wie ist Samenspende moralisch zu bewerten?


    ‌Seit etwa 50 Jahren ist es möglich, sich den Kinderwunsch durch eine Spermaspende zu erfüllen. Damit können sich manche Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch ihren Traum vom Kind erfüllen.

    Samenspenderregister erst seit 2018


    ‌Seit erst Mitte 2018 gibt es ein Samenspenderregister. Für die Zeit davor existieren keine zuverlässigen Zahlen, wie viele Menschen durch Samenbehandlung geboren wurden. Schätzungen gehen von bis dato über 100.000 Spenderkindern in Deutschland aus.

    Nur wenige Kinder erfahren die Wahrheit


    ‌Auch war es für Spenderkinder bis dahin oft sehr schwierig, herauszufinden, wer der biologische Vater war. Aber nur etwa jedes fünfte Kind erfährt von den Eltern, dass es durch eine Spendersamenbehandlung gezeugt wurde (Quelle: Kinder von Samenspendern – Deutschlandfunk).

    Einige ethische Überlegungen


    ‌Der Verein Spenderkinder hat sich mit ethischen Aspekten auseinandergesetzt, die im Zusammenhang mit Spendersamenbehandlungen auftreten. Der Zusammenschluss aus Spenderkindern kritisiert immer wieder, dass die Interessen von Spenderkindern nicht ausreichend ernst genommen werden. Mehr Details zu den einzelnen Punkten können Sie direkt auf der Website des Vereins Spenderkinder abrufen: 

    ‌1) Die gezielte Trennung von genetischer Elternschaft und der Verantwortung für das entstehende Kind. 

    ‌2) Kränkung, wenn der genetische Vater kein oder wenig Interesse am Kind hat. 

    ‌3) Gespaltene Vaterschaft kann das Kind belasten. 

    ‌4) Fehlende Aufklärung des Kindes über seine Entstehungsweise. 

    ‌5) Dem Kind wird eine soziale Beziehung zum genetischen Vater vorenthalten, bis das Kind sich aktiv darum bemüht. 

    ‌6) Konstruktion beliebiger Verwandtschaftsbeziehungen. 

    ‌7) Entstehung von Menschen als Herstellungsprozess. 

    ‌8) Die Betrachtung von Keimzellen als unabhängiges „Baumaterial“. 

    ‌9) Der genetische Vater wird auf seine Funktion als Keimzelllieferant reduziert.

    Gesetz: Wo ist Samenspende gesetzlich geregelt?

    Muster-Richtlinien

    Samenspenderregistergesetz (SaRegG)


    ‌Im Samenspenderregistergesetz (SaRegG) werden alle rechtlichen Folgen einer Samenspende geregelt. Mit anderen Worten werden Antworten auf die folgende Frage gegeben: „Welche Rechte und Pflichten entstehen für die Beteiligten nach einer Samenspende?“

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


    ‌Ein Aspekt der Samenspende wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt:
    Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen. 

    Und:
    „Ist das Kind durch eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung im Sinne von § 1a Nummer 9 des Transplantationsgesetzes unter heterologer Verwendung von Samen gezeugt worden, der vom Spender einer Entnahmeeinrichtung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Samenspenderregistergesetzes zur Verfügung gestellt wurde, so kann der Samenspender nicht als Vater dieses Kindes festgestellt werden.“

    Embryonenschutzgesetz (ESchG)


    ‌Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist ein Strafgesetz und regelt, welche reproduktionsmedizinischen Behandlungen zulässig sind und wie diese zu erfolgen haben. Die Samenspende an eine Samenbank bzw. die private Samenspende regelt es nicht.
  • Mehr zum Embryonenschutzgesetz 

  • Beratung: Wo können sich Spenderkinder, Spender und Eltern informieren?

    Doku: Wer ist mein Papa? Samenspender und ihre Kinder (WDR)

    Aus Sicht der Kinder: Verein Spenderkinder


    ‌Der Verein Spenderkinder ist eine Info- und Austauschplattform von und für Menschen, die mit Spendersamen gezeugt wurden. Die meisten von ihnen haben ihren biologischen Vater erst viele Jahre später oder nie kennengelernt. 

    ‌Menschen auf dem Portal helfen sich gegenseitig, mit der psychischen Belastung umzugehen. Es gibt regionale Gruppen, ein jährliches deutschlandweites Treffen und Videokonferenzen.
    Hinweis:
    Früher war die Meinung verbreitet, es sei besser, den Spenderkindern nicht die Wahrheit über ihre Herkunft zu sagen. Mittlerweile ist klar, es ist für Kinder viel besser, wenn sie über ihre Abstammung Bescheid wissen.

    Aus Sicht der Eltern: DI-Netz


    ‌Die Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende ist ein Netzwerk für Eltern und Familien, die sich für eine Spendersamenbehandlung entschieden haben bzw. darüber nachdenken. 

    ‌Der Verein ist eine Austauschplattform für unter anderem folgende Themen: Allgemeines zu Kinderwunschbehandlungen, Wahl des Kinderwunschzentrums, Sorge hinsichtlich des Auskunftsrechts des Kindes, usw.

    Psychologische Unterstützung


    ‌Eine psychologische Begleitung ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Besonders für Spenderkeinder kann es psychisch sehr belastend sein, wenn sich herausstellt, dass ihr rechtlicher Vater, gar nicht der biologische ist. Nicht wenige Eltern verschweigen ihren Kindern diese Tatsache.
    Hinweis:
    Die wichtigsten Anlaufstellen: An wen kann ich mich bei unerfülltem Kinderwunsch wenden?
    Aber auch dann, wenn die Eltern offen mit diesem Faktum umgehen, befinden sich Spenderkinder oft in einer schwierigen Lage: Aus natürlichem Interesse wollen sie erfahren, von wem sie abstammen. Das geht aber erst ab dem 16. Geburtstag. 

    ‌Zudem kann eine Samenspende und die anschließende Kinderwunschbehandlung Stress und Unsicherheit beim Samenspender, der Mutter mit Kinderwunsch und dem rechtlichen Vater auslösen.

    Rechtliche Unterstützung


    ‌Bei Fragen zu rechtlichen Aspekten der Samenspende, unterstützt ein Anwalt für Familienrecht. Besonders Single-Frauen und lesbische Paare sollten sich beraten lassen. 

    ‌Als Rechtsexperte hilft er in der konkreten persönlichen Situation weiter. Zum Beispiel durch umfassende Beratung und Tipps, Schriftverkehr mit den Beteiligten und Vertretung vor Gericht.

    Weiterführende Beiträge

  • Samenspende – Recht einfach erklärt

    Welche Voraussetzungen gibt es für Samenspende?

    Spermaspender müssen zwischen 18 und 40 Jahre sein, ein überdurchschnittlich gutes Spermiogramm haben und frei von Erbkrankheiten und Infektionskrankheiten sein. Zusätzlich können Kliniken den Bildungsstand und andere Kriterien heranziehen. 

    ‌Weiterlesen: Voraussetzungen: Welche Anforderungen sind zu erfüllen?

    Wer darf Samenspende erhalten?

    Grundsätzlich nur eine Frau in einer heterosexuellen Ehe oder Frauen in einer auf Dauer angelegten heterosexuellen Partnerschaft. Manche Kinderwunschkliniken machen davon aber Ausnahmen. Das hat mit den unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern zu tun. 

    ‌Weiterlesen: Wer kann eine Samenspende erhalten?

    Wann darf das Kind nachforschen, wer Spendervater ist?

    Ab dem 16. Geburtstag darf jeder Mensch erfahren, von wem er abstammt. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Seit Mitte 2018 gibt es in Deutschland ein Samenspenderregister. Dort werden alle Samenspenden erfasst. Für Menschen, die mit vor diesem Datum gespendeten Sperma gezeugt wurden, ist es oft äußerst schwierig den biologischen Vater zu finden. 

    ‌Weiterlesen: Rechtslage: Was sagt das Gesetz zur Spermaspende?

    Wer wird bei Samenspende als Vater eingetragen?

    Vater ist jener Mann, … a) der mit der Mutter verheiratet war, als sie das Spenderkind gebar, b) der seine Vaterschaft durch Vaterschaftsanerkennung öffentlich anerkennen lässt (bei Unverheirateten), oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. 

    ‌Weiterlesen: Rechtslage: Was sagt das Gesetz zur Spermaspende?

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