Spermaspender mit Samenbecher: Er fragt sich, ob er nach Samenspende Unterhalt an das Spenderkind zahlen muss © Adobe Stock | Dmytro Titov

Samenspende Unterhalt: Wann müssen Samenspender zahlen?

Ob nach Samenspende Unterhalt gezahlt werden muss, ist eine bedeutende Frage. Die kurze Antwort: Nicht, wenn das Kind über eine Samenbank-Spende nach Mitte 2018 gezeugt wurde. Andere Spenderkinder (z.B. durch private Spermaspenden gezeugte) können aber einen Anspruch auf Unterhalt haben. Mehr lesen.

Müssen Samenspender Unterhalt zahlen?


‌In bestimmten Situationen müssen Samenspender den Spenderkindern Kindesunterhalt zahlen. Ausschlaggebend dafür sind grundsätzlich zwei Faktoren: 

‌1) die Art der Samenspende (private Samenspende oder anonyme Spende per Samenbank) 

‌2) der Zeitpunkt der Samenspende (vor 1. Juli 2018 oder danach) 

‌Diese beiden Faktoren werden im Folgenden diskutiert:

Bei Samenspenden über eine Samenbank nach 01.07.2018


‌>> Der Samenspender muss keinesfalls Unterhalt zahlen. Gegen ihn können auch keine anderen Ansprüche durchgesetzt werden. Das heißt, das Kind kann ihm gegenüber kein Erbrecht geltend machen, usw. 

‌Auch der Spender selbst kann keine Ansprüche durchsetzen (Umgangsrecht, Anspruch auf Elternunterhalt etc.). Der Grund: Er kann gar nicht als Vater festgestellt werden. Das ist im Samenspenderregistergesetz (SaRegG) so geregelt.

Bei Samenspenden über eine Samenbank vor 01.07.2018


‌>> Der Samenspender kann Unterhalt zahlen müssen. Das Gericht kann ihn nämlich als Vater feststellen (Art 229 § 46 EGBGB). Natürlich nur, wenn jemand klagt. 

‌Wichtig zu wissen: Die Beteiligten können die Ansprüche des Kindes vertraglich nicht ausschließen. Aber: Die Mutter (und ihr Partner) können den Spermaspender von seinen Verpflichtungen freistellen. Das müssen sie aber schriftlich festhalten. 

‌Im Klartext bedeutet das: Solange die Mutter und ihr Partner für das Kind Unterhalt zahlen können, gibt es kein Problem. Können sie das aber nicht, kann das Kind Unterhalt vom Spender beanspruchen

‌Bis heute hat in Deutschland kein Spenderkind eine Unterhaltsklage gegenüber einem anonymen Samenspender durchgebracht. Der Weg dorthin ist nämlich kompliziert: 

‌1) Zuerst muss das Kind die Vaterschaft des rechtlichen Vaters erfolgreich anfechten. 

‌2) Das Kind hat nur zwei Jahre Zeit, um die Vaterschaft anzufechten. Die Zeit beginnt zu laufen, als es von der Spermaspende erfährt. 

‌3) Dann muss es den biologischen Vater vom Gericht als rechtlichen Vater feststellen lassen. 

‌4) Erst wenn der biologische Vater auch der rechtliche Vater ist, kann das Kind von ihm Unterhalt verlangen. 

‌5) Wenn es keinen rechtlichen Vater gibt, kann das Spenderkind den biologischen Vater „direkt“ als rechtlichen Vater feststellen lassen. Die Anfechtung fällt somit weg.

Bei privaten Samenspenden (unabhängig vom Zeitpunkt)


‌>> Der Samenspender kann Unterhalt zahlen müssen.
Für private Samenvermittlungen gilt das Samenspendergesetz nicht. 

‌Das heißt: Das Spenderkind kann vom Spender Unterhalt verlangen. Vorausgesetzt, er ist nun rechtlicher Vater. Und das kann er durch Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung werden.

Exkurs: Wer muss eigentlich Kindesunterhalt zahlen?


‌Vorerst ist aber noch die folgende Frage zu klären: Wer ist überhaupt verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen? 

‌>> Zur Zahlung von Kindesunterhalt sind immer die rechtlichen Eltern verpflichtet. Ganz egal, auf welche Art die rechtlichen Eltern ihren Elternstatus erhielten: gemeinsame Zeugung des Kindes, Kinderwunschbehandlung, Adoption etc.
Beispiel:
Bekommt eine verheiratete Frau per Samenspende ein Kind, ist ihr Ehegatte automatisch der gesetzliche Vater des Kindes. Dementsprechend muss er auch Kindesunterhalt zahlen, wenn sie sich trennen oder scheiden lassen. Bleibt das Kind beim Vater wohnen, zahlt die Mutter Kindesunterhalt.
  • Das Gleiche gilt auch für nicht (mehr) verheiratete Paare, wenn der Mann eine Vaterschaftsanerkennung erklärt hat.
  • Oder, wenn das Familiengericht die Vaterschaft feststellt.
  • Übrigens: Unterhaltspflichtig können auch andere Verwandte in gerader Linie werden. Zum Beispiel Großeltern, Urgroßeltern oder Kinder (Elternunterhalt) (§ 1601 BGB).

    Wer kann die Vaterschaft des „Empfänger-Vaters“ anfechten?

    1. Situation: Vaterschaftsanfechtung, wenn die Frau das Kind über eine künstliche Befruchtung (Samenbank) bekommen hat:

  • Die Empfänger-Eltern = nein: 
    ‌Die Frau kann die Vaterschaft ihres Ehemannes nicht anfechten, wenn dieser mit der künstlichen Befruchtung Vater werden wollte. Auch der Ehemann selbst, kann seine Vaterschaft nicht anfechten. 

    ‌Hat die Frau keinen Ehemann, sondern einen Lebensgefährten, der seine Vaterschaft anerkannt hat, kann dieser seine rechtliche Vaterschaft ebenfalls nicht anfechten.   
  • Das Spenderkind = ja: 
    ‌Das Kind, das durch eine Behandlung über eine Samenbank bzw. ärztlich unterstützter künstlicher Befruchtung entstanden ist, kann die rechtliche Vaterschaft des bisherigen Vaters anfechten. Und zwar bis spätestens 2 Jahre nachdem es volljährig wurde.   
  • Der anonyme Samenspender = nein: 
    ‌Der anonyme Samenspender kann die Vaterschaft des Mannes, der nun rechtlicher Kindesvater ist, nicht anfechten.   
  • Achtung:
    Zwar kann das Spenderkind die rechtliche Vaterschaft anfechten. Aber: Völlig ausgeschlossen ist, dass das Gericht den anonymen Samenspender als rechtlichen Vater feststellt (§ 1600 Abs. 4 Abs. 4 BGB).

    2. Situation: Vaterschaftsanfechtung, wenn die Frau das Kind mittels privaten Samenspenders gezeugt hat:

  • Die Empfänger-Eltern = nein: 
    ‌Haben sich die Frau und ihr Ehegatte entschieden, dass er das Kind rechtlich anerkennt, können sie die rechtliche Vaterschaft im Nachhinein nicht anfechten. Sind sie in einer Lebensgemeinschaft, geht das auch nicht. Es sei denn, die Frau hat dem Mann nichts von der privaten Samenspende erzählt und dieser hat Hinweise darauf, dass das Kind nicht von ihm ist.   
  • Das Spenderkind = ja: 
    ‌Das aus einer privaten Spermaspende entstandene Kind kann die rechtliche Vaterschaft des nicht biologischen Vaters anfechten.   
  • Der private Samenspender = ja, unter Umständen 
    ‌Übernimmt ein Mann nach einer privaten Samenspende die rechtliche Vaterschaft für das Spenderkind, kann der private Spender diese Vaterschaft möglicherweise anfechten. Wann? Wenn die Beteiligten keine rechtzeitige Vereinbarung darüber getroffen haben, dass ein anderer Mann als der private Spermaspender rechtlicher Vater werden soll. So urteilte der Bundesgerichtshof 2013 (Urteil vom 15. Mai 2013 - XII ZR 49/11)

  • Kann man eine Samenbank auf Unterhalt verklagen?


    ‌Nein, das funktioniert nicht. Samenbanken sind gegen eine Klage auf Unterhalt abgesichert. Für Solo-Frauen und auch lesbische Paare ist aber eine sogenannte „Garantieperson“ notwendig.

    Warum eine Garantieperson?


    ‌Alleinstehende und lesbische Frauen bekommen häufig keine Kinderwunschbehandlung. Erhalten sie doch eine Behandlung, müssen sie eine Garantieperson angeben. 

    ‌Die Garantieperson erfüllt den Zweck, für das Kind finanziell aufzukommen. Für den Fall, dass die Empfänger-Mutter finanzielle Probleme bekommt und den Unterhalt des Kindes nicht bestreiten kann.

    Ist ein Unterhaltsverzicht bei Samenspende rechtswirksam?


    ‌Nein, ein Verzicht auf Unterhalt durch den Samenspender ist nicht rechtswirksam. Auf Unterhalt, der in der Zukunft zu leisten ist, kann man nicht verzichten. Das ist im § 1614 Abs. 1 BGB geregelt. 

    ‌Bei einem Samenspender, der an eine Samenbank spendet, stellt sich die Frage gar nicht erst. Er hat nie Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.

    Hat ein Spenderkind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?


    ‌Nein. 2013 urteilte das Bundesverfassungsgericht, Kindern aus anonymer Spermaspende (Behandlung mit Sperma aus einer Samenbank) steht kein Unterhaltsvorschuss zu. Sinn des Unterhaltsvorschusses: Der Staat gibt der Mutter Geld, wenn der Mann keinen Unterhalt zahlt. 

    ‌Die Familienkasse fordert die an die Mutter geleistete Zahlung vom säumigen Mann später zurück. Im Falle einer anonymen Samenspende kann sie jedoch von niemandem Unterhalt einfordern. Der anonyme Samenspender ist nämlich zu überhaupt keinen Unterhaltsverpflichtungen verpflichtet. 

    ‌Das ist auch ein Grund, warum es für alleinstehende Frauen recht schwer ist, eine künstliche Befruchtung zu bekommen. Die Kliniken wollen verhindern, dass der Lebensunterhalt des Kindes (und der Mutter) gefährdet wird. 

    ‌Bei privaten Spermaspendern gilt wieder: Hat das Familiengericht ihre Vaterschaft festgestellt und zahlen sie nicht Unterhalt, kann das Kind von der Familienkasse Unterhaltsvorschuss bekommen.
    Hinweis:
    Die Beistandschaft des Jugendamts hilft bei der Beantragung des Unterhaltsvorschusses.

    Müssen Spenderkinder Elternunterhalt zahlen?


    Unter Umständen ja. Erwachsene Kinder müssen ihren Eltern Unterhalt zahlen, wenn diese ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können. Das geht aber nur, wenn ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Ein biologisches reicht nicht aus. 

    ‌Mit anderen Worten: Wird die Vaterschaft eines privaten Samenspenders gerichtlich festgestellt, ist er rechtlicher Vater des Kindes. In diesem Fall hat auch das Kind Verpflichtungen gegenüber ihm. Zum Beispiel kann es Elternunterhalt zahlen müssen.
  • In welchen Fällen muss ein Kind Elternunterhalt zahlen? Mehr darüber im Beitrag Elternunterhalt lesen. 

  • Wie bekomme ich rechtliche Hilfe?


    ‌Bei Samenspenden über Samenbanken und anschließender Befruchtung ist rechtlich nicht viel zu machen. Aber das Kind kann, wenn es erfährt, dass der rechtliche nicht auch der biologische Vater ist, dessen Vaterschaft zumindest anfechten. Mehr Konfliktpotential hat die Situation hingegen bei Konstellationen aus privaten Samenspenden. 

    ‌Ein Anwalt für Familienrecht ist in solchen Situationen der richtige Ansprechpartner. Er gibt rechtlichen Rückhalt, stellt Anträge und vertritt in Gerichtsverfahren.

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    Weiterführende Beiträge

  • Samenspende Unterhalt – Recht einfach erklärt

    Wer zahlt Unterhalt bei Samenspende?

    Einen Samenspender für eine Samenbank trifft keinesfalls eine Unterhaltspflicht, wenn die Spende vor 1. Juli 2018 erfolgte. Für Samenbank-Spenden vor diesem Datum sowie für private Spermaspender kann eine solche Pflicht gegebenenfalls durchgesetzt werden. Dafür muss das Spenderkind eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Vorher aber – wenn es bereits einen rechtlichen Vater gibt – braucht es eine Vaterschaftsanfechtungsklage. 

    ‌Weiterlesen: Müssen Samenspender Unterhalt zahlen? 

    Kann man den Samenspender auf Unterhalt verklagen?

    Ja, das Spenderkind kann vom biologischen Vater grundsätzlich Unterhalt verlangen. Gerichtlich ist das zwar schwer durchzusetzen, jedoch möglich. Voraussetzung: Die Spende fand privat statt oder über eine Samenbank vor 01.07.2018. 

    ‌Weiterlesen: Müssen Samenspender Unterhalt zahlen?

    Wann kann man eine Samenbank auf Unterhalt klagen?

    Weder Samenbank noch anonymer Samenspender sind verpflichtet, Unterhalt für das Spenderkind zu zahlen. 

    ‌Weiterlesen: Kann man eine Samenbank auf Unterhalt verklagen?

    Hat ein bei Samenspende gezeugtes Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

    Nein, die Familienkasse zahlt keinen Unterhaltsvorschuss, wenn die Samenspende anonym, also per Samenbank erfolgte. 

    ‌Weiterlesen: Hat ein Spenderkind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

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