Embryonenspende: Dabei spendet ein Spenderpaar einen übrigen Embryo unentgeltlich an ein Empfängerpaar © Adobe Stock | nobeastsofierce

Embryonenspende: Diese 10 Punkte sollten Sie beachten

Paare mit abgeschlossener Kinderwunschbehandlung können übrige Embryonen haben. Diese lagern bei -196 Grad. Für die Embryonen gibt es drei Möglichkeiten, wie es weitergeht: Sie werden ihrer Mutter wieder eingepflanzt, vernichtet oder einer anderen Frau per Embryonenspende eingesetzt.

Was ist eine Embryonenspende?


‌Bei einer Embryonenspende (auch „Embryonenadoption) bekommt eine Frau (Empfängerin) den Embryo einer anderen Frau (Spenderin) eingepflanzt. Dafür wird entweder ein Embryo verwendet, den ein Paar aus einer Kinderwunschbehandlung noch „übrig hat“. 

‌Die Embryonenspende in Deutschland ist eine rechtliche Grauzone. Eizellenspende und kommerzielle Embryonenspende sind in Deutschland verboten. Nur die nichtkommerzielle Embryonenspende ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. 

‌Grund für eine Embryonenspende ist in der Regel die Unfruchtbarkeit (Infertilität) beider Partner. Bei Frauen ist der häufigste Grund die altersbedingte Infertilität. Die Frau muss jedoch körperlich in der Lage sein, eine Schwangerschaft austragen zu können.

Woher stammen die Embryonen?


‌Es gibt zwei Möglichkeiten, woher die Embryonen bei einer Embryonenspende stammen. In Deutschland ist jedoch nur die erste Möglichkeit zulässig:

1) „Überzähliger“ Embryo aus einer künstlichen Befruchtung:


‌Reproduktionsmediziner bringen in einer Petrischale Ei- und Samenzellen zusammen, wodurch ein Embryo entsteht. In Deutschland dürfen maximal 3 Embryonen der Frau wieder eingesetzt werden. Dennoch werden dabei in der Regel mehr als 3 Embryonen gezeugt. 

Was geschieht mit den „überzähligen“ Embryonen? Das Paar, bei dem mehr Embryonen vorhanden sind, als es gerade benötigt, kann diese entweder vernichten lassen oder einem anderen Paar mit Kinderwunsch spenden. Die Embryonenspende erfolgt anonym – die Spenderin kann die Empfängereltern und das Kind nicht kennenlernen. Und umgekehrt. 

‌Für die Spende sind außerdem folgende Voraussetzungen zu beachten:
  • Das Paar, von dem die „restlichen“ Embryonen stammen, muss seine Kinderwunschbehandlung vollständig abgeschlossen haben. 
  • Es darf zu keinen Geldzahlungen oder materiellen Gegenleistungen kommen. 
  • Eingehende psychologische Beratung der beteiligten Paare 
  • Hinterlegung der Daten der genetischen Eltern in einem Notariat 
  • Hinweis:
    Das Kind kann ab dem 18. Geburtstag erfahren, wer seine genetischen Eltern sind; stimmen die Eltern zu, auch schon früher.)

    2) Embryo wird eigens für eine Embryonenspende gezeugt:


    ‌In manchen anderen Staaten werden Embryonen auch mit dem Ziel einer Embryonenspende gezeugt. Dies ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten.

    Ab welchem Zeitpunkt dürfen Eizellen bzw. Embryonen weitergegeben werden?


    Imprägnierte Eizellen dürfen in Deutschland nicht gespendet werden. Sie stellen noch keinen Embryo dar, sondern gelten rechtlich gesehen als Eizelle

    ‌Sobald die Zellkerne von Spermium und Eizelle sich vereinigt haben, kommt die nukleäre DNA der Eltern zusammen. Die Zellkerne von Ei- und Samenzelle verschmelzen. An diesem Zeitpunkt entsteht ein neues menschliches Leben. Ab jetzt spricht man – rechtlich gesehen – von einem Embryo, der an Dritte gespendet werden darf. 

    ‌Reproduktionsmediziner führen eine Embryonenspende in der Regel mit einer befruchteten Eizelle ab ihrem 3. Entwicklungstag durch.

    Was sind imprägnierte Eizellen?


    ‌Imprägnierte Eizellen sind solche Eizellen, in die die Samenzelle zwar schon eingedrungen ist. Die Kernverschmelzung zwischen Ei- und Samenzelle hat jedoch noch nicht stattgefunden. Man spricht hier auch von „imprägnierten Eizellen“, die sich im „Vorkernstadium“ befinden. 

    ‌Da die Verschmelzung der Eizelle und des Spermiums noch nicht stattgefunden, ist die Weitergabe solcher Eizellen an Dritte verboten.

    Was ist der Unterschied zwischen Eizellspende und Embryonenspende?


    Eizellspende = Das bedeutet, dass eine Spenderin einer Empfängerin Eizellen spendet. Vor dem Einsetzen werden diese Eizellen der Spenderin in einem Reagenzglas befruchtet. Und zwar mit den Spermien vom Partner der Empfängerin

    Embryonenspende = Das ist vom Prinzip her gleich wie die Eizellspende. Unterschied: Die Eizellen und die Samenzellen, mit denen ein Embryo gezeugt wird, stammen nicht vom Kinderwunschpaar, sondern von einer Spenderin und einem Spender. Mit anderen Worten ist die Embryonenspende die Eizell- und Samenspende von einem anderen Paar an das Kinderwunschpaar.

    Welche medizinischen Risiken bestehen?


    ‌Es bestehen die gleichen medizinischen Risiken wie bei einer Eizellspende:

    1) Risiken aus Hormonstimulation


    ‌Die Embryonen- bzw. Eizellspenderin trägt das hauptsächliche Risiko bei der Spende, da die hormonelle Stimulation psychisch und physisch besonders belastend sein kann. In manchen Fällen kann die Spenderin ein Überstimulationssyndrom bekommen.

    2) Risiken aus dem Eingriff


    ‌Der operative Eingriff zur Entnahme der Eizellen ist mit den üblichen Risiken eines operativen Eingriffs verbunden. Gewebeverletzungen sind möglich.

    3) Risiken aus einer Merhlingsschwangerschaft


    ‌Die Chance auf eine Mehrlingsschwangerschaft ist nach einer Eizell- und Embryospende bzw. nach IVF stark erhöht. Das hat unter anderem damit zu tun, dass häufig mehrere Embryonen in eine Frau mit Kinderwunsch eingesetzt werden. Damit hat sie mehr Möglichkeiten, ein Kind zu bekommen. 

    Aber: Ist eine Frau mit Zwillingen, Drillingen oder mehr Kindern gleichzeitig schwanger, gefährdet das die Gesundheit der Kinder wie auch der Frau meist stark. Dadurch entsteht eine Konfliktsituation. Viele Ärzte raten in diesem Fall zur „Reduktion“, also zur Abtreibung aller Ungeborenen, außer des lebensfähigsten.

    4) Risiko auf Bluthochdruck


    ‌Nach einer Eizell- bzw. Embryonenspende besteht ein signifikant erhöhtes Risiko auf Präeklampsie und ein erhöhtes Risiko auf Hypertonie

    ‌Präeklampsie etwa bezeichnet erhöhten Bluthochdruck und eine Verstärkung der Eiweißausschüttung im Urin in der Schwangerschaft. Sie ist eine der gefährlichsten Schwangerschaftserkrankungen und kann unerkannt lebensbedrohlich für Mutter und Kind sein.

    5) Altersbedingte Schwangerschaftskomplikationen


    ‌Der Gynäkologe bzw. Kinderarzt muss das Wunscheltern-Paar objektiv aufklären. Embryonenspenden werden in der Regel bei Frauen im fortgeschrittenen Alter durchgeführt. Das Risiko auf zum Beispiel Gestationsdiabetes und Präeklampsie nehmen im Alter zu.
    Hinweis:
    Es gibt zudem noch weitere gesundheitliche Risiken für sowohl Spenderin als auch Empfängerin.
  • Mehr lesen über die Risiken einer Eizellenspende

  • Welche rechtlichen Aspekte gibt es bei der Embryonenspende?

    Ist Embryonenspende in Deutschland erlaubt?


    ‌Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) wird unterschiedlich ausgelegt, wenn es um das Thema Embryonenspende geht. 

    ‌Das ESchG verbietet explizit die Herstellung von Embryonen per Eizellen- und Samenzellenspende mit dem Ziel einer Embryonenspende (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, Nr. 1 und 2 ESchG). 

    Aber: Der Deutsche Ethikrat ist der Meinung, dass die nicht-kommerzielle Weitergabe von überzählig produzierten Embryonen an Dritte im Embryonenschutzgesetz nicht verboten wurde. Zwar nicht geregelt, aber auch nicht verboten. 

    ‌Aus diesem Grund ist die Embryonenspende über das Netzwerk Embryonenspende möglich.
    Hinweis:
    Außerdem argumentiert der Deutsche Ethikrat, durch die Embryonenspende kann menschliches Leben weiterleben und muss nicht vernichtet werden.

    Wer sind die Eltern des Kindes aus einer Embryonenspende?

  • Mutter: 
    ‌Die Mutter des Kindes ist rechtlich gesehen jene Frau, die das Kind geboren hat. Bei der Embryonenspende ist also die Empfängerin die Mutter. Die genetische Mutter ist die Spenderin.   
  • Vater: 
    ‌Für die Vaterschaft gibt es mehrere Möglichkeiten: Vater ist entweder der Mann, der mit der Empfängerin der Embryonenspende verheiratet ist, wenn das Kind geboren wird. Oder, der Vater kann auch der Mann sein, der mit seiner Frau nicht verheiratet ist, aber mit der Frau eine Vaterschaftserklärung abgegeben hat. Oder derjenige Mann, dessen Vaterschaft das Familiengericht festgestellt hat. 
  • Hinweis:
    Wunscheltern sollten sich vor einer Embryonenspende umfassend zu allen Fragen informieren bzw. beraten lassen.

    Wie ist Embryonenspende ethisch zu bewerten?

  • Mögliche Identitätsprobleme des gezeugten Kindes durch die gespaltene Elternschaft zwischen genetischer und rechtlicher Eltern. In die genetische Familieneinheit wird eingegriffen. 
  • Ein Generationenkonflikt kann hervorgerufen werden, besonders wenn die Mutter wegen ihres Alters kein Kind mehr bekommen kann. 
  • Geschwister des Embroynenspende-Kindes wachsen in einer anderen Familie auf. 
  • Für die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz ist das Recht auf Kenntnis der Abstammung ein zentraler Punkt. Bei künstlicher Befruchtung erfahren die meisten Kinder nicht, woher sie stammen. Erfahren sie es, dann können sie ihre(n) genetischen Elternteil(e) erst ab 16 bzw. bei einer Embryonenspende ab 18 suchen. 
  • Hinweis:
    Wird eine Embryonenspende vorgenommen, sollte das Kind von Anfang an aufgeklärt werden. Die Entscheidung liegt letztlich bei den Eltern. Aus psychosozialen Gründen ist eine frühe Aufklärung darüber jedoch besser. Sonst laufen die Eltern Gefahr, dass das Kind sie später ablehnt. Auch für das Kind kann es psychisch sehr belastend sein, in fortgeschrittenem Alter darüber zu erfahren.

    Wie läuft eine Embryonenspende ab?


    ‌In Deutschland kann man nur über einen Weg eine Embryonenspende erhalten. Über das „Netzwerk Embryonenspende“.

    Voraussetzungen für die Spender:

  • Höchstalter: 
    ‌Zum Zeitpunkt der Kryokonservierung max. 37 Jahre alt   
  • Kinder: 
    ‌Sie muss bereits ein eigenes Kind haben und darf keinen weiteren Kinderwunsch haben.   
  • Dokumente: 
    ‌Das Spenderpaar muss für die Freigabe der Embryonen eine Erklärung hinsichtlich der Freigabe sowie einen Aufklärungsbogen ausfüllen. 
  • Voraussetzungen für die Empfänger:

  • Höchstalter: 
    ‌Frau zum Zeitpunkt des Erhalts der Embryonenspende max. 45 Jahre alt, ihr Partner max. 55 Jahre alt.   
  • Gescheiterte Kinderwunschbehandlungen: 
    ‌Sie müssen sich ärztlich nachweisen lassen, dass alle weiteren Optionen der künstlichen Befruchtung für sie erfolglos waren. 

  • Gibt es eine Embryonenspende für Alleinstehende?


    ‌Für Singles ist die Embryonenspende nicht möglich. Die Empfänger können verheiratet, in einer Lebensgemeinschaft lebend oder lesbische Paare sein.

    Was kostet eine Embryonenspende?


    ‌Die Embryonenspende in Deutschland ist eine nicht-kommerzielle Vermittlung von Embryonen. Sie ist gratis. Für die Spender gibt es weder eine Bezahlung noch eine Aufwandsentschädigung. Im Ausland können Kosten von mehreren Tausend Euro anfallen.

    Weiterführende Beiträge

  • Embryonenspende – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Embryonenspende?

    Dabei erhält eine Frau einen Embryo eingepflanzt, der von einem anderen Kinderwunschpaar stammt. Das heißt, weder sie noch ihr Partner sind mit dem Kind genetisch verwandt. Die Embryonenspende ist eine rechtliche Grauzone in Deutschland. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Embryonenspende?

    Was ist eine Embryonenadoption?

    Die Embryonenadoption ist dasselbe wie die Embryonenspende. Es ist ein Synonym dafür. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Embryonenspende?

    Was passiert mit Embryonen, wenn sie nicht durch Embryonenspende vermittelt werden?

    Bereits vorhandene Embryonen, die weder von dem Kinderwunschpaar verwendet werden, noch per Embryonenspende an ein Kinderwunschpaar vermittelt werden, werden vernichtet. Das Kinderwunschpaar, von dem Ei- und Samenzelle zur Zeugung des Embryos verwendet wurden, können darüber entscheiden. 

    ‌Weiterlesen: Woher stammen die Embryonen?

    Dürfen imprägnierte Eizellen bei Embryonenspende vermittelt werden?

    Die imprägnierten Eizellen dürfen nicht gespendet werden. Sie sind nämlich noch nicht befruchtet. Befruchtete Eizellen hingegen sind bereits Embryonen. Also ab der Verschmelzung des Ei- und Samenzellkerns. 

    ‌Weiterlesen: Ab welchem Zeitpunkt dürfen Eizellen bzw. Embryonen weitergegeben werden?

    Wie ist die Embryonenspende in Deutschland gesetzlich geregelt?

    Die Eizellspende ist in Deutschland verboten. Die Embryonenspende ist rechtlich unklar geregelt. Befruchtete Eizellen im Vorkernstadium dürfen nicht gespendet werden. Sobald die Zellkerne von Ei- und Samenzelle verschmolzen sind, darf die befruchtete Eizelle gespendet werden. Dann ist von einem Embryo die Rede. 

    ‌Weiterlesen: Welche rechtlichen Aspekte gibt es bei der Embryonenspende?

    Was ist das „Netzwerk Embryonenspende“?

    Das Netzwerk Embryonenspende vermittelt Embronenspender(innen) und -empfänger. Er wurde 2013 gegründet und vermittelt Embryonenspenden zwischen Spender- und Empfängerpaaren. 

    ‌Weiterlesen: Wie läuft eine Embryonenspende ab?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Zusatzurlaub: Mehr Urlaubstage bei Schwerbehinderung - BERATUNG.DE
    Zusatzurlaub für Personen mit Schwerbehinderung ist gesetzlich vorgeschrieben. Um Anspruch darauf zu haben, müssen Beschäftigte … mehr lesen
    Mutter manipuliert Kind gegen Vater & Vater manipuliert Kind gegen Mutter - BERATUNG.DE
    Kinder brauchen beide Eltern. Diese Binsenweisheit wird von getrennt lebenden Eltern leider oft vergessen: Eine Mutter manipuliert … mehr lesen
    Mitspracherecht der Kinder: Wann dürfen Kinder mitentscheiden? - BERATUNG.DE
    Das Mitspracherecht der Kinder hängt von deren Alter, aber auch persönlicher Reife ab. Dieser Beitrag gibt Aufschluss darüber, ob … mehr lesen