Vater eines Kuckuckskindes und dessen Mutter streiten im Haus: Er will Unterhalt zurückfordern © Adobe Stock | Prostock-studio

Kuckuckskind – Rechtslage & Möglichkeiten für Betrogene

„Kuckuckskind“ bezeichnet ein Kind, dessen rechtlicher Vater nicht der biologische Vater ist. Die Kindesmutter verschweigt diese Möglichkeit oder Tatsache. Ihr hintergangener Partner ist in diesem Fall ein „Scheinvater“. Schätzungen ergeben, dass ca. 4 % aller Kinder weltweit Kuckuckskinder sind.

Was ist ein Kuckuckskind?


‌Ein Kuckuckskind ist ein Kind, das mit einem „falschen“ Vater aufwächst. Die Mutter hat das Kind mit einem anderen Mann gezeugt und anschließend ihrem Ehepartner oder Lebensgefährten „untergejubelt“. Mit anderen Worten: Die Mutter verheimlicht dem Kind und dem Partner, dass ein anderer Mann der leibliche (biologische, genetische) Vater ist. Vater und Kuckuckskind erfahren häufig erst nach Jahren, dass sie belogen wurden. 

‌Die psychischen und rechtlichen Folgen für Kuckuckskinder, ihre Väter und Mütter können schwerwiegend sein. Kommt die Lüge ans Tageslicht, kann das Weiterbestehen der Familie auf dem Spiel stehen. Zudem kann der biologische Vater zur Kasse gebeten werden. Sofern seine Identität bekannt ist.
Hinweis:
Der Name „Kuckuckskind“ leitet sich vom Kuckucksvogel ab. Der Kuckuck legt seine Eier in fremde Nester und lässt sie von einem anderen Vogelpaar ausbrüten und aufziehen.

Was ist ein Scheinvater?


‌Ein Scheinvater ist der rechtliche Vater eines Kuckuckskindes. Also ein Mann, dem vorgetäuscht wird, der leibliche Vater des Kindes zu sein. Die Betonung liegt hier auf „vorgetäuscht“. Ist dem Vater jedoch bewusst, dass das Kind nicht von ihm stammt und hat er diese Tatsache akzeptiert, ist die Bezeichnung Scheinvater nicht zutreffend. 

‌Vater ist laut Familienrecht der Mann, …
  • der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Kindesgeburt verheiratet ist,  
  • der die Vaterschaft durch öffentliche Beurkundung anerkannt hat,  
  • oder dessen Vaterschaft vom Gericht festgestellt wurde (BGB § 1592)

  • ‌Um als rechtlicher Vater zu gelten, braucht der Mann keinen Vaterschaftstest zu machen. Will er aber einen Vaterschaftstest durchführen, müssen Mutter und Kind zustimmen. Weigern sie sich gegen den Test, hat er nur eine Möglichkeit: eine Abstammungsklärung beim Familiengericht beantragen. 

    ‌Der Scheinvater hat durch die Vaterschaft Unterhaltspflichten und teilt sich in vielen Fällen mit der Mutter das Sorgerecht. Zudem hat das Kuckuckskind ein gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsrecht gegenüber seinem rechtlichen Vater. Der leibliche Vater hingegen steht in keinem Rechtsverhältnis zu seinem Kind.
    Beispiel:
    Laura ist mit Manuel verheiratet und bringt eine Tochter zur Welt. Das Kind ist aber nicht von ihrem Ehepartner, sondern von ihrer Affäre Sven. Im Laufe der Jahre kommen immer mehr Gerüchte auf, das Kind sei ein „Kuckuckskind“. Der Scheinvater und die Tochter fühlen sich verunsichert und wollen schließlich einen Vaterschaftstest. Die Mutter stimmt zu, die Lüge fliegt auf. Der Scheinvater geht zum Anwalt und will nun vom biologischen Vater den zu Unrecht gezahlten Unterhalt zurückfordern.

    Was kann der Scheinvater des Kuckuckskindes machen?


    ‌Der rechtliche Handlungsspielraum für Scheinväter ist eingeschränkt. In der Regel haben sie die Qual der Wahl: Entweder sie lassen einen privaten Vaterschaftstest bzw. eine Abstammungsklärung durchführen. Diese bleibt rechtsfolgenlos, was in vielen Fällen im Interesse von Vater und Kind ist, denn dadurch wird die rechtliche Vater-Kind-Beziehung nicht zerstört. 

    ‌Andererseits kann der Scheinvater eine Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen. Bestätigt diese Klage seine Vermutung, erlischt die Verwandtschaftsbeziehung zum Kind mit sofortiger Wirkung. Alle Rechte und Pflichten des Vaters enden hiermit. Der Vater sollte im Vorhinein gut abwägen, ob das auch im Sinne des Kindeswohles bzw. des Wohles der ganzen Familie ist. In dieser schwierigen Phase kann möglicherweise eine Mediation hilfreich sein.
    Hinweis:
    Die rechtliche Lage für Scheinväter ist schwierig: Die Vaterschaftsanfechtungsfrist beträgt 2 Jahre. Ist der leibliche Vater nicht bekannt, kann er keinen Unterhalt zurückfordern.

    Der Scheinvater hat folgende Möglichkeiten:

    Hinweis:
    Ein unverheirateter Mann, der seine Vaterschaft bezweifelt, sie jedoch noch nicht anerkannt hat, kann 1) einen privaten Vaterschaftstest fordern. Willigt die Mutter nicht ein, kann er 2) eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung einleiten.

    1) Von der Mutter Auskunft verlangen


    ‌Vermutet ein Mann, Scheinvater zu sein, kann er von der Mutter Auskunft verlangen. Aber muss die Mutter unbedingt Auskunft darüber geben, ob und mit wem sie geschlafen hat? Die Rechtsprechung hat diese Frage in der Vergangenheit nicht einheitlich beantwortet.
  • Wer ist der leibliche Vater? 
    ‌Die Mutter muss grundsätzlich preisgeben, wer der leibliche Vater des Kindes ist (BGH, Urteil vom 9.11.2011, Az. XII ZR 136/09). Will sie nichts sagen, kann der Auskunftsanspruch sogar mit Zwangshaft durchgesetzt werden, so der BGH. Andererseits ist es aber auch denkbar, dass die Mutter vergessen hat, mit wem sie Geschlechtsverkehr hatte (One-Night-Stand).
  • Hinweis:
    Nur wenn festgestellt wurde, wer der biologische Vater ist, kann der Scheinvater den zu Unrecht gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückfordern. Aber auch nur in einem begrenzten Umfang.

    2) Privaten Vaterschaftstest verlangen


    ‌Der Scheinvater kann einen privaten Vaterschaftstest (Abstammungsgutachten) verlangen. Wichtig ist, dass Mutter und Kind dem Test zustimmen (für das minderjährige Kind die gesetzlichen Vertreter). Ohne Zustimmung darf der Vaterschaftstest nicht durchgeführt werden. Weigert sich Mutter und/oder Kind, bleibt nur ein Weg: Der Mann kann vor das Familiengericht ziehen, um eine Abstammungsklärung zu fordern.
    Hinweis:
    Ein heimlicher Vaterschaftstest ist seit 2010 verboten. Wer trotzdem einen durchführen lässt, muss mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen (GenDG § 26).

    3) Abstammungsklärung gerichtlich durchsetzen


    ‌Verhindert die Mutter oder das Kind einen Vaterschaftstest, kann der Scheinvater beim Familiengericht die Zustimmung der anderen erzwingen (Abstammungsklage). Das Familiengericht willigt dann anstelle der sich weigernden Personen ein.
  • Abstammungsgutachten: 
    ‌Nach eingebrachtem Antrag beauftragt das Gericht ein Labor mit der Erstellung eines Abstammungsgutachtens. Das ist ein Vaterschaftstest per DNA-Analyse. Dafür müssen die Beteiligten Zellproben abgeben (meist Speichelproben). 
  • Vorerst keine rechtlichen Folgen: 
    ‌Das Ergebnis dieses Verfahrens hat keine rechtlichen Folgen. Bestätigt das Testergebnis die Scheinvaterschaft, bleibt das rechtliche Vater-Kind-Verhältnis zwischen Scheinvater und Kuckuckskind aufrecht. Will jedoch der Scheinvater rechtliche Konsequenzen (die Vaterschaft verlieren), muss er die Vaterschaft erst gerichtlich anfechten. 
  • Hinweis:
    Das Gericht kann das Verfahren ablehnen / aussetzen, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet wäre. Zum Beispiel, wenn das Kind durch die Anfechtung selbstmordgefährdet wäre. Das Verfahren kann dann zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen bzw. fortgesetzt werden. Solche Ausnahmesituationen sind aber selten, weshalb das Verfahren normalerweise zustande kommt.

    4) Vaterschaftsanfechtung betreiben


    ‌Zeigt die Abstammungsklärung, dass das Kind ein Kuckuckskind ist, hat das noch keine Rechtsfolgen. Will der Scheinvater das Rechtsverhältnis zum Kuckuckskind nun auflösen, muss er die Vaterschaft gerichtlich anfechten.
  • Anfechtungsberechtigte: 
    ‌Rechtlicher Vater, Kind, Mutter sowie biologischer Vater sind anfechtungsberechtigt. Der biologische Vater kann die Klage aber nur unter der Voraussetzung einreichen, dass zwischen Scheinvater und Kuckuckskind keine familiär-soziale Beziehung besteht. 
  • Anfechtungsfrist: 
    ‌Die Frist für eine Vaterschaftsanfechtungsklage beträgt 2 Jahre. Beginn der Frist ist der Zeitpunkt, an dem Umstände bekannt wurden, die eine Scheinvaterschaft vermuten lassen. Wer die 2 Jahre Anfechtungsfrist verpasst, bleibt rechtliche Vater. 
  • Anfechtungsgrund: 
    ‌Dem Familiengericht müssen gute Gründe für die Anfechtung vorgelegt werden. Zum Beispiel ein konkreter Hinweis darauf, dass die Mutter im Empfängniszeitraum (300. bis zum 181. Tag vor der Geburt des Kindes) mit einem anderen Mann Geschlechtsverkehr hatte. Oder das Ergebnis einer gerichtlichen Abstammungsklärung. 
  • Achtung:
    „Das Kind sieht mir nicht ähnlich“ reicht meist als Grund nicht aus. Dafür müsste ganz offensichtlich ein Unterschied erkennbar sein.
  • Anfechtungsresultat: 
    ‌Eine erfolgreich angefochtene Vaterschaft führt dazu, dass der bisher geltende Vater mit sofortiger Wirkung seine Vaterschaft verliert. Die Rechtsfolgen sind z.B. der Verlust des gesetzlichen Erbrechts des Kuckuckskindes, Verlust der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kuckuckskind und auch der Verlust des Sorgerechts.
  • 5) Unterhalt zurückfordern


    ‌Der Scheinvater kann versuchen, den der Mutter und dem Kuckuckskind geleisteten Unterhalt zurückzufordern. Nach den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle gerechnet sind das bis zum 18. Geburtstag des Kindes immerhin 50.000 Euro Regelunterhalt. Der Scheinvater hat einen sogenannten „Regressanspruch“. Das Verfahren, in dessen Rahmen versucht wird, den Unterhalt zurückzufordern, wird auch Unterhaltsregress- bzw. Scheinvaterregressverfahren genannt.
  • Mutter muss nichts zurückzahlen: 
    ‌Die Mutter oder gar das Kuckuckskind müssen vom Unterhalt nichts zurückzahlen. Dass das Kuckuckskind verschwiegen wurde, spielt dabei keine Rolle. Auch ein möglicherweise vorliegender Ehebruch kann die Mutter nicht dazu verpflichten, dem Scheinvater Schadensersatz zu zahlen. Zeigt sich jedoch, dass sie dem Scheinvater vorsätzlich schaden wollte, kann sie sich unter Umständen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung strafbar (§ 826 BGB) machen. In der Praxis ist das aber schwer nachzuweisen.
  • Vom biologischen Vater zurückfordern: 
    ‌Zur Kasse kann also nur der echte (biologische) Vater gebeten werden. Voraussetzung dafür ist, dass seine Identität bekannt ist. Muss die Mutter dem Vater des Kuckuckskindes mitteilen, dass womöglich jemand anderer Vater ist? Der BGH hat das bereits in zwei Fällen bejaht. Kann sich die Mutter an die Identität des echten Vaters nicht mehr erinnern, kann auch niemand in Regress genommen werden (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 – XII ZB 412/11). Der Scheinvater geht in diesem Fall leer aus. 
  • Vaterschaftsfeststellung im Unterhaltsregressverfahren: 
    ‌Die Vaterschaft kann auch direkt im Unterhaltsregressverfahren festgestellt werden. Es muss also nicht unbedingt vorher eine Abstammungsklage oder eine Vaterschaftsanfechtungsklage eingebracht werden. Auch in diesem gerichtlichen Verfahren braucht es keine Zustimmung der Mutter zum Vaterschafstest (BGH, Urteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06). Ist sie gegen den Test, stimmt das Gericht an ihrer Stelle zu.
  • Hinweis:
    Nach aktueller Rechtslage muss die Kuckuckskind-Mutter vor Gericht aussagen, mit wem sie während ihres Empfängniszeitraums Geschlechtsverkehr hatte. Empfängniszeitraum = vom 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt. In der Vergangenheit blieb ein Unterhaltsregress aber oft erfolglos, da der leibliche Vater einfach nicht bekannt war. 
  • Anspruchshöhe und Anspruchsdauer: Die Höhe der Regressforderung orientiert sich am Einkommen und den Vermögenswerten des biologischen Vaters und basiert auf den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle. Der Scheinvater hat die Möglichkeit, bloß einen Regressanspruch in Höhe des Regelunterhalts (gesetzlicher Mindestbedarf) geltend zu machen. Möchte er höheren Unterhalt zurückverlangen, trägt er die Darlegungs- und Beweispflicht für seine Ansprüche und muss die finanzielle Situation des biologischen Vaters aufzeigen. Dahingehend kann es erforderlich sein, dass er vorab eine Klage auf Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse erhebt.
  • Hinweis:
    Eine Rückforderung des fälschlich gezahlten Unterhalts ist ab Bekanntwerden der Scheinvaterschaft drei Jahre lang möglich. Danach verjährt der Regressanspruch gemäß der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB, § 199 BGB).

    6) Folgen für Mutter: Unterhaltskürzung


    ‌Es ist schon passiert, dass die Mutter des Kuckuckskindes den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verloren hat bzw. ihr die Unterhaltshöhe gekürzt wurde. 2012 hat der BGH in einem Fall beschlossen, dass der Unterhalt gekürzt werden muss. Die Ex-Frau des Scheinvaters hat in dem Fall verschwiegen, dass das Kind bei einem Seitensprung mit einem anderen Mann gezeugt wurde. Besonders prekär: Der Scheinvater stellte seine berufliche Karriere hintan, weil das Kind geistig behindert war und besondere Unterstützung brauchte. Der BGH entschied zugunsten des Scheinvaters (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2012 – XII ZR 137/09). Ähnlich entschied das OLG Brandenburg 2011 (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2011 – 9 WF 383/09).
    Hinweis:
    Ob der Scheinvater der Kuckucksmutter nach einer Scheidung Unterhalt zahlen muss, ist eine wichtige Frage. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Einmaliger außerehelicher Geschlechtsverkehr, bei dem ein Kind entstand, reicht nicht unbedingt aus, um der Kuckucksmutter den nachehelichen Unterhalt abzusprechen. Ein Anwalt für Familienrecht kann am besten einschätzen, ob es eine Chance auf Unterhaltskürzung gibt.

    Jetzt Experten zum Thema "Familienrecht" in Ihrer Region finden


    ‌Was kann der biologische Vater des Kuckuckskindes tun?


    ‌Schwierig gestaltet sich die Situation für einen biologischen Vater des Kuckuckskindes. Er hat in der Regel keine guten Chancen, als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Das Problem: Besteht zwischen dem Scheinvater und dem Kind bereits eine sozial-familiäre Verbindung, ist diese Verbindung rechtlich geschützt. Unter diesen Umständen kann der biologische Vater die rechtliche Vaterschaft nicht anfechten.

    Eine sozial-familiäre Verbindung besteht, wenn der rechtliche Vater …

  • und das Kuckuckskind für längere Zeit zusammengelebt haben. 
  • mit der Mutter des Kuckuckskindes verheiratet ist. 
  • nach Trennung bzw. Scheidung mit dem Kuckuckskind regelmäßigen Kontakt pflegt. 
  • Unterhaltspflichten gegenüber dem Kuckuckskind erfüllt. 
  • Hinweis:
    Der biologische Vater des Kuckuckskindes hat grundsätzlich nur eine Chance, um die rechtliche Vaterschaft zu bekommen: Wenn die Mutter vom Scheinvater geschieden ist und mit dem Kind und dem biologischen Vater in einer Familieneinheit zusammenlebt. Aber auch in diesem Fall kann unter Umständen noch ein sozial-familiäres Band zwischen rechtlichem (Schein-)Vater und Kuckuckskind bestehen. Oder: Das Kind selbst oder die Mutter kann die Vaterschaft anfechten, wenn es gute Gründe gibt.

    Was kann ein betroffenes Kuckuckskind tun?


    ‌Besonders für die Kinder selbst ist es häufig sehr belastend, von einer Scheinvaterschaft zu erfahren. Nicht selten führt die Erkenntnis dazu, dass ein Kuckuckskind psychische Folgen erleidet, mit denen es oft ein Leben lang zu kämpfen hat. Das Wissen um die Lüge und das Gefühl, betrogen worden zu sein, erschüttert das Urvertrauen des Kindes.

    ‌Wenn ein Kind den Verdacht hat, dass es ein Kuckuckskind ist, hat es wie auch seine Eltern die Möglichkeit, eine Abstammungserklärung zu fordern oder weitergreifende Schritte zu unternehmen.

    Das Kind kann:

  • Auskunft von der Mutter verlangen 
  • eine Abstammungsklärung fordern 
  • die Abstammungsklärung gerichtlich durchsetzen (sollte sich jemand gegen die freiwillige Abstammungsklärung (Vaterschaftest) weigern) 
  • Vaterschaft anfechten (sofern ein guter Grund vorliegt) 
  • Durch eine Vaterschaftsaberkennung verliert das Kind …

  • das Rechtsverhältnis zum Vater rückwirkend bis zur Geburt 
  • das gesetzliche Erbrecht gegenüber dem Vater 
  • Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater mit sofortiger Wirkung 

  • Weiterführende Beiträge

  • Kuckuckskind – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Kuckuckskind?

    Ein Kuckuckskind ist ein Kind, das nicht mit seinem biologischen Vater aufwächst. Die Brisanz: Die Mutter verheimlicht, dass das Kind von einem anderen Mann ist. Das Kind nennt man daher „Kuckuckskind“, den Vater „Scheinvater“. Der Begriff leitet sich vom Kuckucksvogel ab, der seine Eier in andere Nester legt und ausbrüten lässt. 

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Kuckuckskind?

    Was bedeutet Scheinvater?

    „Scheinvater“ nennt man den rechtlichen Vater eines Kuckuckskindes. Die Mutter verheimlicht ihm (und dem Kind), dass sie das Kind mit einem anderen Mann gezeugt hat oder gezeugt haben könnte. Es bestehen ein paar rechtliche Möglichkeiten, auf eine Scheinvaterschaft zu reagieren. Insgesamt ist der Handlungsspielraum von Scheinvätern aber beschränkt. 

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Scheinvater?

    Was tun, wenn mir ein Kuckuckskind untergeschoben wurde?

    Wer vermutet, Scheinvater zu sein, kann eine Abstammungsklärung fordern. Das hat erst einmal keine rechtlichen Auswirkungen auf die rechtliche Vaterschaft; auch wenn sich zeigt, dass keine leibliche Vaterschaft besteht. Rechtliche Konsequenzen hat nur eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung. Die rechtliche Vater-Kind-Beziehung wird damit aufgelöst. Damit einher geht der Verlust aller Rechte und Pflichten, die auf Basis dieser Beziehung bestanden (Erbrecht, Unterhaltspflicht, Sorgerecht, etc.). 

    ‌Weiterlesen: Was kann der Scheinvater des Kuckuckskindes machen?

    Kann man wegen eines Kuckuckskindes den Unterhalt zurückfordern?

    Ja. Aber nur vom biologischen Vater, vorausgesetzt er ist bekannt. Das nennt man auch „Scheinvaterregress“. Von der Mutter (oder vom Kind) kann man nichts zurückfordern. 

    ‌Weiterlesen: Was kann der Scheinvater des Kuckuckskindes machen?

    Kann der biologische Vater eines Kuckuckskindes die Vaterschaft anfechten?

    Damit der biologische Vater die Scheinvaterschaft des anderen Mannes anfechten kann, darf keine familiär-soziale Beziehung zwischen dem Scheinvater und dem Kuckuckskind bestehen. Oft leben Scheinvater und Kuckuckskind zusammen in einem Haushalt bzw. ist der Scheinvater mit der Mutter des Kuckuckskindes verheiratet. Unter diesen Umständen kann der leibliche Vater nicht anfechten, weil das der intakten Familie schaden könnte. 

    ‌Weiterlesen: Was kann der leibliche Vater des Kuckuckskindes tun?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Wohnen auf Zeit – Flexibel, möbliert und keine Nebenkosten - BERATUNG.DE
    Zeitlich begrenztes Wohnen wird im Sprachgebrauch als Wohnen auf Zeit bezeichnet. Egal ob Studenten, Monteure oder … mehr lesen
    Versetzung im Arbeitsrecht: Gründe und Zulässigkeit - BERATUNG.DE
    Eine Versetzung muss auf sachlichen Gründen basieren und in billigem Ermessen erfolgen. Das Recht, eine Versetzung vorzunehmen, … mehr lesen
    Urlaubssperre: Definition, Dauer und zulässige Gründe - BERATUNG.DE
    Urlaubssperren sind aus dringenden betrieblichen Gründen zulässig und können einzelne oder alle Mitarbeiter betreffen. Eine … mehr lesen