Tochter und Vater arbeiten zusammen in Garage: Sie nehmen den Umgang mit einem Wechselmodell wahr. © Adobe Stock | Chris Ryan/KOTO

Wechselmodell (Doppelresidenz): Definition, Unterhalt, Vor- und Nachteile

Die Gleichberechtigung von Frau und Mann wird immer mehr forciert. Das schlägt sich auch in den Umgangsregelungen wieder. Immer mehr Mütter und Väter sind dafür, dass Erziehung und Betreuung der Kinder aufgeteilt werden soll; Vorbild sind besonders skandinavische Staaten. Mehr in diesem Beitrag.

Was ist das Wechselmodell?


‌Das Wechselmodell ist eine Variante von Betreuungsmodell, bei dem das Kind mit den getrennt lebenden Elternteilen jeweils gleich oder annähernd viel Zeit verbringt. Das Kind „wechselt“ dafür in bestimmten Zeitabständen vom einen zum anderen Elternteil. Dieses Modell stellt einen Gegensatz zum Residenzmodell dar.
Beispiel:
Marta und Jörg lassen sich scheiden. Sie entscheiden, dass ihr Kind abwechselnd eine Woche bei Martha, dann bei Jörg verbringen soll.
Die getrennten bzw. geschiedenen Eltern übernehmen dabei gleich viel Verantwortung in der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder. Im Vergleich zum Residenzmodell ist das Wechselmodell in Deutschland noch nicht sehr weit verbreitet. 

‌Die sozialen und sozio-ökonomischen Veränderungen zeigen aber, dass es definitiv verstärkt in Richtung Wechselmodell geht. Besonders in nordeuropäischen Staaten (Skandinavien) ist es schon seit einiger Zeit das gängige Umgangsmodell.
Hinweis:
Dieses Betreuungsmodell wird auch „Doppelresidenz“, „paritätische Doppelresidenz“ sowie „Pendelmodell“ genannt.

Varianten des Wechselmodells


‌Dieses Modell lässt sich noch einmal in zwei Varianten aufgliedern: in das „Pendelmodell“ und das „Nestmodell“.
  • Pendelmodell: 
    ‌Das am weitesten verbreitete Wechselmodell ist das Pendelmodell. Dabei „pendeln“ bzw. „wechseln“ die Kinder zu festgesetzten Zeiten vom einen zum anderen Elternteil. Mit anderen Worten: Jeder Elternteil hat eine Wohnung oder ein Haus und die Kinder wechseln zwischen den Wohnsitzen der Eltern „hin- und her“. 
  • Nestmodell: 
    ‌Beim Nestmodell bleiben die Kinder in einer fixen Wohnung und die „Elternteile“ kommen abwechselnd für eine bestimmte Zeit zu ihnen. Hier brauchen beide Elternteile für die Zeit ohne Kinder eine eigene Bleibe. 

    ‌Der große Vorteil dieses Modells ist, dass die Kinder stets in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Allerdings kann diese Variante kostenintensiv sein, weil insgesamt drei Wohnungen benötigt werden.
  • Wie wird das Wechselmodell umgesetzt?


  • Fixierung durch Vereinbarung: 
    ‌Eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung ist wichtig. Dadurch trauen sich die Eltern letztlich nicht so schnell abzuweichen. Das fördert die Stabilität für das Kind.   
  • Aufteilung der Tage: 
    ‌Möglich ist beispielsweise eine 7/7-Variante, bei der das Kind jede Woche zum anderen Elternteil zieht. Möglich ist aber z.B. auch ein Wechsel alle zwei Wochen (14/14), etwa bei größeren Kindern. Beispielsweise auch 2/2/3 oder 5/5/2/2, etwa Kleinkindern.   
  • Entfernung der Wohnorte: 
    ‌Grundsätzlich ist ein Wechselmodell nur gut umsetzbar, wenn die Wohnadressen der Eltern nicht zu weit voneinander entfernt liegen. Das Kind sollte jedenfalls von beiden Eltern aus die Schule bzw. KiTa gut erreichen können. Dasselbe gilt aber auch beim Residenzmodell.   
  • Berücksichtigung des sozialen Kindesumfelds: 
    ‌Notwendig ist ebenfalls, dass das gewohnte soziale Umfeld des Kindes gewahrt wird. Allzu starke Veränderungen sind für Kinder nicht gut, vor allem nicht nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern.   
  • Kooperation der Eltern: 
    ‌Wie alle Betreuungsmodelle wird auch bei diesem ein Zusammenarbeiten der Eltern gefordert. Womöglich noch um ein ganzes Stück mehr als bei den anderen. Alles muss so organisiert werden, dass der Wechsel schnell zu einer reinen Routine wird, der ohne viel Aufwand betrieben wird. 
  • Vor- und Nachteile des Wechselmodells


    ‌Vorteile:
  • Kinder profitieren: 
    ‌An allererster Stelle steht immer das Kindeswohl. Es muss immer das Ziel sein, dem Kind das Beste zu bieten. Die Bedürfnisse der Eltern stehen zwar in einem Zusammenhang mit dem Kindeswohl, aber sie stehen nicht an erster Stelle. 

    ‌Statistisch gesehen profitieren Kinder vom Wechselmodell mehrheitlich im Vergleich zu Kindern in anderen Betreuungsmodellen. 

    ‌Der gleichwertige quantitative Umgang fördert die Identifikation mit beiden biologischen bzw. rechtlichen Eltern. Auch die Wichtigkeit des Kontakts zwischen Kindern und den Verwandten und Freunden des jeweiligen Elternteils sollte nicht unterschätzt werden. 
  • Gleichberechtigung: 
    ‌Ein besonders wichtiger Punkt ist die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau bzw. Vater und Mutter. Es gibt zum einen Vätern die Möglichkeit, mehr für die Kinder da zu sein. 

    ‌Andererseits können davon auch Mütter profitieren: Es wird ihnen einiges an Arbeit abgenommen. Beide können gleich viel Liebe, Zeit, Aufwand und Kosten in die Kinderbetreuung und -erziehung investieren.   
  • Vereinbarkeit von Familie & Beruf: 
    ‌Familie und Beruf sind mit einer Doppelresidenz besser in Einklang zu bringen, da das Betreuungspensum in etwa 50/50 aufgeteilt ist. Einer Überlastung des sozusagen alleinerziehenden Elternteils kann dadurch vorgebeugt werden. 

    Zuwendungsdefizite zum Kind durch den hauptsächlich betreuenden Elternteil können dadurch ebenfalls reduziert werden.   
  • Gesteigerte Karrierechancen für Mütter: 
    ‌Mütter können sich durch die Entlastung vermehrt auf ihre berufliche Entwicklung konzentrieren. In Deutschland erhalten Mütter bei alleiniger Kinderbetreuung bis zu 60 Prozent weniger Altersrente. Ein Wechselmodell ermöglicht es Müttern, sich wirtschaftlich besser abzusichern
  • Gleichgestellte „Freizeit“ für Eltern: 
    ‌Durch das gleiche Ausmaß an „kinderfreier Zeit“ für beide Eltern können sich diese womöglich besser erholen und Tätigkeiten nachgehen, die sie unter Anwesenheit der Kinder nicht erledigen können. Erledigen Eltern sogenannte „Routineaufgaben“ dann, wenn das Kind nicht bei ihnen ist, können sie die Zeit mit dem Kind qualitativer verbringen.
  • Klare und einfache Struktur: 
    ‌Die Faustregel „eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa“ bringt Herausforderungen mit sich. Doch hinsichtlich der Wechsel gilt das umso mehr beim Residenzmodell. Bei genauerem Blick ist zu erkennen, dass beim Residenzmodell 2-3 Mal mehr Wechsel vonnöten sind. 

    ‌Rechnet man zwei Wochenenden pro Monat und einen zusätzlichen Tag pro Woche, sind das 12 Wechsel im Monat. Beim „Wechselmodell“ jedoch nur 4 Wechsel im Monat. Aus diesem Grund wird alternativ auch der Begriff „Doppelresidenz“ verwendet, um den Ausdruck „Wechsel“ zu vermeiden.   
  • Bei normaler Bindung: 
    ‌Ist die Bindung zwischen Eltern und Kind gleichwertig oder annähernd gleichwertig ausgeprägt, lässt sich eine solche Umgangsregelung gut organisieren. Das Kind braucht grundsätzlich bereits eine stabile Bindung zu beiden Elternteilen, damit dieses Modell reibungslos ablaufen kann.    

  • ‌Nachteile:
  • Notwendigkeit zur Zusammenarbeit: 
    ‌Schaffen es die Eltern nicht miteinander zu kooperieren, oder ist ein Elternteil dazu unfähig, ist das Wechselmodell grundsätzlich zu hinterfragen. Die Eltern müssen nämlich viel Kontakt miteinander halten. Allein schon deshalb, weil es viele Fragen vor und auch nach den Wechseln gibt.   
  • Notwendigkeit der Organisationsfähigkeit: 
    ‌Vergisst das Kind z.B. ständig etwas Wichtiges für die Schule beim einen Elternteil, weil dieser unachtsam ist, wird sich der andere auf Wohl oder Übel damit konfrontiert sehen. 

    ‌Fehlende Organisations- und Kooperationsfähigkeit hat oft zur Folge, dass die Eltern mehr als gewollt in Kontakt miteinander stehen müssen. Das kann sehr viel Unmut schaffen – bei den Eltern und den Kindern.   
  • Bei entfernten Wohnungen: 
    ‌Wohnen die Eltern sehr weit voneinander entfernt, bzw. ist die Schule oder KiTa weit von der jeweiligen Wohnung entfernt, ist dieses Modell nicht machbar. 

    ‌Aber: Auch beim Residenzmodell erfolgt häufig ein Wechsel, in der Regel sogar häufiger als beim Wechselmodell. Zudem erfolgt der Wechsel beim Residenzmodell unregelmäßiger. Dies ist in der Überlegung mit zu berücksichtigen. 
  • Bei fehlender Bindung: 
    ‌Schwierigkeiten kann dieses Betreuungsmodell auch dann bereiten, wenn Kind und Elternteil den Umgang miteinander nicht gewohnt sind. In diesem Fall ist dieses Modell ungeeignet. Auch wenn beispielsweise die Mutter dem Vater das gemeinsame Kind über lange Zeit vorenthalten hat und das Kind sich deswegen entfremdet hat. 

    ‌Tatsache ist aber dennoch, dass sich das Kind entfremdet hat, weshalb ein erzwungenes Wechselmodell möglicherweise nicht das Richtige ist. 

    ‌Das Umgangsmodell sollte nicht zwanghaft durchgesetzt werden, weil sich die Eltern das eben einbilden. Fühlt sich ein Kind über einen längeren Zeitraum sichtlich unwohl mit der Betreuungsregelung, müssen sich die Eltern im Sinne des Kindeswohls handeln.   
  • Unterhaltspflicht: 
    ‌Bei einer 50/50-Regelung müssen sich die Elternteile den Barunterhalt an das Kind „über Kreuz“ auszahlen. Das kann als Vor- oder als Nachteil angesehen werden.   
  • Finanzielle Belastung: 
    ‌Es kann (muss aber nicht) eine zusätzliche finanzielle Belastung durch diese Modellvariante entstehen. Praktisch braucht das Kind in beiden Wohnungen bzw. Häusern die gleichen Sachen. 

    ‌Ein Beispiel: Lernt das Kind Klavier spielen, bräuchte es im Grunde bei beiden Eltern ein Klavier, sodass es regelmäßig üben kann. Diese und ähnliche Fragen sind auch zu berücksichtigen. 
  • Welche Voraussetzungen gibt es?


    ‌Es gibt keine streng festgelegten Voraussetzungen, damit die Eltern eine solche Betreuungsform einführen „dürfen“. Grundsätzlich ist alles Verhandlungssache zwischen den Eltern. Alles, was sie einvernehmlich regeln können, sollen sie auch so regeln. Der Gesetzgeber sieht dies eindeutig vor und traut das den Eltern auch zu. 

    ‌Ist die Kooperation und Kommunikation – aus welchen Umständen – nicht vorhanden, ist zu hinterfragen, ob das angedachte Betreuungsmodell dem Kindeswohl tatsächlich am besten entspricht. 

    ‌Allerdings muss hier genau sehr genau abgewogen und die Varianten verglichen werden: Der gleichwertige Umgang mit den Eltern ist für die Kindesentwicklung nämlich sehr förderlich. Das ist wissenschaftlich erwiesen.
    Hinweis:
    Es gibt aber nicht selten Fälle, in denen die Kommunikationskanäle der Eltern abgeschnitten sind. Hier drängt sich die Frage auf, ob eine solche Variante funktionieren kann. Denn dafür sind Kooperationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit beider Elternteile sehr wichtig.

    Bei Anordnung durch das Gericht


    ‌Klagt ein Ex-Partner das Wechselmodell ein, möchte das Gericht zuerst bestimmte Voraussetzungen erfüllt wissen, bevor es möglicherweise ein solches Modell anordnet. Zu diesen Voraussetzungen zählen (Entscheidungskriterien des Bundesgerichtshofes bzgl. Kindeswohl):
  • Ermöglicht die geforderte Betreuungsregelung eine stabile Bindung zwischen Kind und beiden Elternteilen? 
  • Was ist der Wille des Kindes? 
  • Besteht zwischen den Eltern eine ausreichende Fähigkeit und Willigkeit zur Kooperation und Kommunikation? 
  • Wie weit sind die Wohnorte der Eltern voneinander entfernt?  
  • Sind gewohnte Einrichtungen wie Schule, KiTa, Sportvereine etc. erreichbar?
    ‌ 
  • Kann ich das Wechselmodell überhaupt einklagen?


    ‌Ja. Ein Wechselmodell kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, sofern es der Wahrung des Kindeswohls dient. Das hat der Bundesgerichtshof 2017 entschieden (BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - XII ZB 601/15). 

    ‌Im betreffenden Fall lebte ein Kind nach der Scheidung seiner Eltern bei der Mutter; den Vater durfte er alle 14 Tage für ein Wochenende besuchen. Der Vater wollte ein Wechselmodell einklagen (7/7), scheiterte damit allerdings in den Vorinstanzen. 

    ‌Schließlich entschied der BGH, dass die Anordnung des Wechselmodells (im Rahmen einer gerichtlichen Umgangsregelung) möglich ist. An erster Stelle steht jedoch stets das Kindeswohl, weshalb das Modell im Vergleich zu anderen mehr Sinn machen muss. 

    ‌Der BGH setzt als Bedingung für eine Anordnung eines Wechselmodells die Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation der Elternteile voraus.
    Hinweis:
    Diese BGH-Entscheidung ist eine Entscheidung zum Umgangsrecht, nicht zum Sorgerecht.

    Wie kann ich das Wechselmodell einklagen?


    ‌Um ein Wechselmodell einzuklagen, muss ein rechtssicher formuliertes Dokument beim Amtsgericht eingereicht werden. In diesem Dokument wird die Anordnung einer Doppelresidenz gefordert. Aus diesem Grunde sollte man sich vor der Klage von einem Rechtsexperten, zum Beispiel einem Anwalt für Familienrecht, beraten lassen.

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    ‌Nachdem die Forderung bei Gericht eingelangt ist, werden alle Beteiligten informiert. Das heißt, der andere Elternteil, Jugendamt und ggf. Verfahrensbeistand. Darauffolgend fordert das Gericht Stellungnahmen, lädt zur Anhörung, befragt die Beteiligten zur Situation und nimmt evtl. Beweiserhebungen vor. 

    ‌Schließlich wird die gerichtliche Entscheidung per Post an die Beteiligten geschickt. Dies geschieht meist erst einige Wochen nach der letzten Anhörung.

    Wer zahlt Kindesunterhalt?


    ‌Beim Wechselmodell müssen beide Elternteile Barunterhalt für das Kind zahlen. Sie müssen sich den Kindesunterhalt gegenseitig zahlen. Bei einer exakten 50/50-Aufteilung der Zeit müssen aber nicht beide einfach die Hälfte zahlen: 

    ‌Wie hoch der Barunterhalt eines Elternteils ist, hängt maßgeblich von seinem Einkommen ab. Verdient ein Elternteil weniger als der andere, so sinkt sein Barunterhalt unter 50 Prozent; der andere hingegen muss mehr als 50 Prozent zahlen. Die gegenseitig gezahlten Beträge werden miteinander verrechnet.

    Wer bezieht Kindergeld?


    ‌Leben die Eltern getrennt, wird das Kindergeld immer nur an einen Elternteil ausgezahlt. Wie die Eltern das Kindergeld aufteilen, ist ihre eigene Entscheidung. Sie müssen dafür eine Vereinbarung treffen. Möglich ist auch, dies gerichtlich klären zu lassen. 

    ‌Hier ist noch ein wichtiger Aspekt anzusprechen: Laut Bundesgerichtshof teilt sich das Kindergeld in zwei Teile: Der eine Teil ist für Betreuungsleistungen, der andere Teil für den Barunterhalt.
  • Hälfte für Betreuungsleistungen: wird hälftig (50/50) auf die Elternteile aufgeteilt. Somit erhält jeder 1/4 des Kindergeldes.   
  • Hälfte für Barunterhalt: wird abhängig vom Einkommen der Elternteile aufgeteilt. Mit anderen Worten: Wer mehr verdient, bekommt von der Barunterhalt-Hälfte des Kindergeldes weniger. Verdient ein Elternteil deutlich mehr als der andere, bekommt der Geringverdienende die ganze Hälfte für den Barunterhalt. 

  • Wechselmodell – Recht einfach erklärt

    Was versteht man unter Wechselmodell?

    Das Wechselmodell ist eine Umgangsregelung. Die Kinder verbringen dabei gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen. „Eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa“ (7/7), „Zwei Wochen bei Mama, zwei Wochen bei Papa“ (14/14) oder auch z.B. 3/2/2, 5/5/2/2, je nach Abmachung und Entwicklungsstand des Kindes. 

    ‌Weiterlesen: Was ist das Wechselmodell?

    Ist das Wechselmodell gut fürs Kind?

    Es ist mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, dass Kinder von dieser Betreuungsform im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen mehr profitieren. In verschiedenen anderen Ländern ist dieses Modell der Regelfall (Skandinavien). Der BGH betont allerdings, dass eine Klage auf Wechselmodell nur erfolgreich sein kann, wenn beide Eltern gegenseitig Kooperations- und Kommunikationsfähig sind. 

    ‌Weiterlesen: Vor- und Nachteile des Wechselmodells

    Welche Vorteile hat das Wechselmodell

    Das Gute an diesem Modell ist z.B., dass das Kind die Möglichkeit hat, nach der Trennung zu beiden Eltern eine gleichwertige Bindung aufzubauen bzw. zu halten. Zudem ermöglicht es auch besonders Müttern, sich finanziell unabhängiger zu machen. Sie können sich dadurch verstärkt auf den beruflichen Fortschritt konzentrieren. 

    ‌Weiterlesen: Vor- und Nachteile des Wechselmodells

    Was spricht gegen das Wechselmodell?

    Sind die Eltern unfähig, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren, kann dieses Modell Probleme bereiten. Das gilt jedoch nicht nur für diese Form von Betreuung, sondern besonders auch für das Residenzmodell, bei dem häufig sogar mehr Wechsel nötig sind. Unter Umständen fallen bei dieser Regelung auch mehr Kosten an, da einige Dinge (z.B. Spielzeug) quasi „doppelt“ erforderlich sein können. 

    ‌Weiterlesen: Vor- und Nachteile des Wechselmodells

    Wer entscheidet über das Wechselmodell?

    Die Eltern können ein Umgangsmodell einvernehmlich vereinbaren. Können sie sich nicht einigen, kann ein Elternteil das Wechselmodell einklagen. Dient die Regelung dem Kindeswohl und sind die Eltern kooperations- und kommunikationsfähig, kann das Gericht ein solches Betreuungsmodell anordnen. Im Grunde auch gegen den Willen des anderen Elternteils. 

    ‌Weiterlesen: Welche Voraussetzungen gibt es?

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