Kreditkartenbetrug ist leider schwer im Trend. Besonders übers Internet versuchen immer mehr Kriminelle, empfindliche Kreditkarten-Daten zu stehlen. Welche Vorgehensweisen Betrüger haben, wie Sie Problemen vorbeugen und sich schützen können, lesen Sie im vorliegenden Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Wie kommt es zu Kreditkartenbetrug?
Was soll ich tun bei Kreditkartenbetrug?
Wie kann ich Kreditkartenbetrug verhindern? – 15 Tipps
Wer zahlt den Schaden bei Kreditkartenbetrug?
Wie bekommt man nach Kreditkartenbetrug sein Geld zurück?
Wo ist Kreditkartenbetrug im Gesetz geregelt?
Weitere Beiträge
Kreditkartenbetrug – Recht einfach erklärt
Was soll ich tun bei Kreditkartenbetrug?
Wie kann ich Kreditkartenbetrug verhindern? – 15 Tipps
Wer zahlt den Schaden bei Kreditkartenbetrug?
Wie bekommt man nach Kreditkartenbetrug sein Geld zurück?
Wo ist Kreditkartenbetrug im Gesetz geregelt?
Weitere Beiträge
Kreditkartenbetrug – Recht einfach erklärt
Wie kommt es zu Kreditkartenbetrug?
Die Vorgehensweisen beim Kreditkartenbetrug sind vielfältig. Strafhandlungen von Kreditkartenbetrügern lassen sich grob in vier Bereiche einteilen: Kreditkartendiebstahl, elektronischer Datenklau sowie Datendiebstahl bei Kreditkartenanbietern und Online-Shops.
Vorgehensweisen von Kreditkartenbetrügern
Kreditkartendiebstahl:
Ein einfacher Weg für Betrüger, um an eine Kreditkarte zu kommen, ist der klassische Taschendiebstahl. Allein schon mit den Basis-Daten der Karte können Kriminelle weit kommen.
Bei vielen Karten braucht es bloß eine Unterschrift als Absicherung bei der Bezahlung, zum Beispiel in einem Geschäft. Ob der tatsächliche Karteninhaber unterschreibt, wird jedoch in der Regel nicht überprüft.
Der Kreditkartenbetrug im Internet gelingt damit ebenfalls leicht: Kartendiebe nutzen die gestohlenen Kartendetails verstärkt online. Kreditkartennummer und Prüfziffer reichen für den Einkauf häufig aus.
Ein einfacher Weg für Betrüger, um an eine Kreditkarte zu kommen, ist der klassische Taschendiebstahl. Allein schon mit den Basis-Daten der Karte können Kriminelle weit kommen.
Bei vielen Karten braucht es bloß eine Unterschrift als Absicherung bei der Bezahlung, zum Beispiel in einem Geschäft. Ob der tatsächliche Karteninhaber unterschreibt, wird jedoch in der Regel nicht überprüft.
Der Kreditkartenbetrug im Internet gelingt damit ebenfalls leicht: Kartendiebe nutzen die gestohlenen Kartendetails verstärkt online. Kreditkartennummer und Prüfziffer reichen für den Einkauf häufig aus.
Elektronischer Datenklau:
Über Hackerangriffe greifen immer wieder Betrüger Kartendaten von Online-Shops ab. Die geklauten Daten – Kartennummer, Prüfziffer und Name verwenden sie dann missbräuchlich und bereichern sich damit.
Denkbar hierbei ist etwa die Methode, Malware (Schadsoftware) zu verschicken (z.B. per Mail), welche die Fähigkeit hat, sämtliche Eingaben im Computer aufzuzeichnen. Also eine Art Spionagesoftware.
Andere User werden wiederum auf Fake-Websites geleitet, wo sie aufgefordert werden, ihre Kartendetails anzugeben, zum Beispiel um eine Strafe zu bezahlen. Der Fantasie von Betrügern, die Karteninhaber in die Irre zu leiten, ist dabei oft keine Grenze gesetzt.
Über Hackerangriffe greifen immer wieder Betrüger Kartendaten von Online-Shops ab. Die geklauten Daten – Kartennummer, Prüfziffer und Name verwenden sie dann missbräuchlich und bereichern sich damit.
Denkbar hierbei ist etwa die Methode, Malware (Schadsoftware) zu verschicken (z.B. per Mail), welche die Fähigkeit hat, sämtliche Eingaben im Computer aufzuzeichnen. Also eine Art Spionagesoftware.
Andere User werden wiederum auf Fake-Websites geleitet, wo sie aufgefordert werden, ihre Kartendetails anzugeben, zum Beispiel um eine Strafe zu bezahlen. Der Fantasie von Betrügern, die Karteninhaber in die Irre zu leiten, ist dabei oft keine Grenze gesetzt.
Datendiebstahl bei Kreditkartenanbietern und Online-Shops:
Großflächige Diebstahl-Angriffe kann es besonders auf Kreditkarten-Marken, Banken und Online-Geschäfte geben. Hacker versuchen dabei, Kartendaten zu stehlen, um sie in weiterer Folge missbräuchlich zu verwenden.
Großflächige Diebstahl-Angriffe kann es besonders auf Kreditkarten-Marken, Banken und Online-Geschäfte geben. Hacker versuchen dabei, Kartendaten zu stehlen, um sie in weiterer Folge missbräuchlich zu verwenden.
Was soll ich tun bei Kreditkartenbetrug?
Für viele Betrügereien reichen allein schon die Basisdaten einer Kreditkarte aus. Man sollte also besonders gut auf die Kreditkarte, ihre Verwendung und Aufbewahrung achten. Anschließend die wichtigsten Tipps, wenn man auf einen Kreditkartenbetrug oder -verlust aufmerksam wurde:
1) Karte sperren lassen
2) Kreditkartenbetrug bzw. -diebstahl melden
3) Dokumentation
4) Kartenumsätze checken
5) Geld zurückholen
1) Karte sperren lassen
Der Erste Schritt ist immer das Sperren der Karte. Egal, ob ein Betrüger die Karte physisch oder Kartendaten online gestohlen hat.
Sperr-Hotline für Visa und MasterCard: 0049 116 116 (in Deutschland kostenlos, rund um die Uhr erreichbar). Das ist die zentrale Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen. Nicht alle Banken arbeiten mit dieser Nummer zusammen. Lässt sich die Karte darüber nicht sperren, sollte man die Bank kontaktieren, die einem die Karte ausgestellt hat.
Sperr-Hotline für American Express: 0049 69 9797 2000 (in Deutschland kostenlos, rund um die Uhr erreichbar)
2) Kreditkartenbetrug bzw. -diebstahl melden
Der Missbrauch sollte auch unverzüglich bei der Polizei und der ausstellenden Bank gemeldet werden. Zur Sicherheit, um eine eventuelle Haftung auszuschließen.
3) Dokumentation
Ort, Zeit, Datum und weitere Details/Beobachtungen zum Kartendiebstahl bzw.-betrug sowie zur Kartensperrung sollte der Geschädigte unbedingt notieren.
4) Kartenumsätze checken
Die Umsätze der Karte sollten ebenfalls geprüft werden. Bei Unregelmäßigkeiten sollte sofort der Kundensupport der Bank eingeschaltet werden.
5) Geld zurückholen
Wer Unregelmäßigkeiten auf der Kreditkartenabrechnung oder den -umsätzen entdeckt, sollte sich die fälschlich abgebuchten Beträge zeitnah zurückholen.
Visa und Mastercard haben dafür das Chargeback-Verfahren. Der Kartenanbieter kann darüber nicht vom Inhaber getätigte Transaktionen erstatten. Dafür gibt es eine 8-wöchige Frist. Man sollte als geschädigte Person aber so schnell wie möglich aktiv werden, sonst könnte einem die Rückzahlung verwehrt bleiben.
Wie kann ich Kreditkartenbetrug verhindern? – 15 Tipps
1) Abbuchungen und Abrechnungen prüfen
2) Pishing-Mails ignorieren und löschen
3) Kreditkartendaten sparsam einsetzen
4) Kreditkartendaten nicht versenden
5) Beim Online-Shopping vorsichtig sein
6) Geheimzahl bzw. -pin wirklich geheim halten
7) Kreditkarte nur wenn nötig mitnehmen
8) Kartenbelege und Abrechnungen vernichten
9) Geldautomaten überpüfen
10) Alte Kreditkarten zerstören
11) Kreditkarte nicht einfach hergeben
12) Von der Bank auf dem Laufenden halten lassen
13) Computer mit Virensoftware schützen
14) PIN verdeckt eingeben
15) PIN keinesfalls an Türöffnern eingeben
1) Abbuchungen und Abrechnungen prüfen
Die Kreditkartenabrechnungen und -umsätze sollte man regelmäßig kontrollieren. Gibt es unerklärliche Abbuchungen, sollte schnell der Kundenservice kontaktiert werden.
Manche Kriminelle nehmen sogenannte „Test-Abbuchungen“ vor. Sie buchen zunächst nur kleine Beträge ab. Bleiben diese Transaktionen unbemerkt, buchen sie höhere Summen ab. Darauf sollte man ein Auge haben.
2) Pishing-Mails ignorieren und löschen
Eine typische Masche von Online-Kriminellen ist die sogenannte Pishing-Mail. Sie verschicken eine Mail, in der man anschließend zur Eingabe der Kartendaten aufgefordert wird. Oder man wird aufgefordert, auf einen Link zu klicken. Achtung: Nicht darauf klicken!
Nicht selten täuschen Betrüger im Mail auch eine Anzeige der Polizei, ein Aufforderungsschreiben der Staatsanwaltschaft oder Ähnliches vor. Damit möchten sie den Druck erhöhen, die Daten tatsächlich einzugeben.
Es können aber auch Fake-Mails mit z.B. einem Aufruf zur Teilnahme an einem Gewinnspiel sein.
3) Kreditkartendaten sparsam einsetzen
Umso mehr die Daten online eingegeben werden, desto höher ist die Gefahr eines Missbrauchs. Es ist daher eine Überlegung wert, wirklich nur bei jenen Firmen, Shops etc. die Kartendaten zu hinterlegen, die man ständig braucht.
4) Kreditkartendaten nicht versenden
Egal ob per Mail, SMS, WhatsApp, Instagram oder andere Social-Media-Plattformen: Empfindliche Daten wie Kreditkartendetails sollte man nicht verschicken. Kommen sie in falsche Hände, kann das großen Schaden anrichten.
5) Beim Online-Shopping vorsichtig sein
Wichtig ist, dass das Abrechnungssystem des Online-Händlers SSL-gesichert ist. Man sollte daher kontrollieren, ob vor der Web-Adresse (bei der URL) ein „https“ steht. Steht nur ein „http“, ist die Verbindung nicht SSL-gesichert. In diesem Fall sollte keine Zahlung auf der Seite getätigt werden.
Siegel wie etwa das TÜV-Siegel oder das Trusted-Shops-Symbol weisen zudem daraufhin, dass das Geschäft vertrauenswürdig ist.
6) Geheimzahl bzw. -pin wirklich geheim halten
Die Geheimzahl heißt nicht umsonst so. Sie sollte sicher aufbewahrt werden, und zwar nicht gemeinsam mit den anderen Kreditkartendaten. Tut man das trotzdem, kann man im Schadensfall wegen grober Fahrlässigkeit haften, wenn die Bank draufkommt. Im Optimalfall merkt man sich den Code auswendig.
7) Kreditkarte nur wenn nötig mitnehmen
Innerhalb Deutschlands reicht meist auch die EC-Karte. Wer die Kreditkarte nicht braucht, sollte sie am besten zu Hause lassen.
8) Kartenbelege und Abrechnungen vernichten
Betrüger können Kartendetails auf Abrechnungen sowie Kartenbelegen häufig ohne Probleme missbrauchen. Daher sollten sie vorsorglich zerstört werden, beispielsweise zerrissen oder verbrannt.
9) Geldautomaten überprüfen
Wer an Bankautomaten Geld abheben möchte, sollte einen achtsamen Blick auf das Gerät werfen. Zeigen sich Auffälligkeiten, sollte man den Geldautomaten besser nicht verwenden.
10) Alte Kreditkarten zerstören
Wird eine Kreditkarte nicht mehr gebraucht, weil sie durch eine andere ersetzt wird, sollte die alte vernichtet werden. Die Kreditkartennummer bleibt nämlich in der Regel dieselbe.
11) Kreditkarte nicht einfach hergeben
Über ein Kreditkarten-App kann der Kartenherausgeber bzw. die Bank wichtige Informationen rausgeben, etwa über Push-Nachrichten. Zum Beispiel über aktuell gefährliche Betrugsversuche und wie Kriminelle dabei vorgehen.
Man kann die Karten außerdem häufig über die App für bestimmte Länder sperren lassen und weitere Einstellungen anpassen.
13) Computer mit Virensoftware schützen
Wichtig ist zudem, sich in Erinnerung zu rufen: Der PC sollte stets von einem Anti-Virenprogramm geschützt sein. Es gibt dafür auch effektive kostenlose Software.
14) PIN verdeckt eingeben
Die PIN-Zahlen sollte man stets verdeckt eingeben, wenn man sich am Bankautomat befindet. Die Eingabe ist höchstprivat und geht niemandem etwas an. Man achte auch auf aufdringliche Personen, die von der Seite zusehen wollen oder sich für Hilfe anbieten.
15) PIN keinesfalls an Türöffnern eingeben
Zudem dürfen niemals PIN-Codes an Eingängen zum Türöffnen eingegeben werden. Auch nicht bei Banken. Wer eine solche Aufforderung wahrnimmt, sollte unverzüglich die Polizei informieren. Es handelt sich hier mit völliger Sicherheit um einen Betrugsversuch.
Wer zahlt den Schaden bei Kreditkartenbetrug?
Bis zur Verlustmeldung zahlt man maximal 50 Euro Haftung (§ 675v). Es kann aber auch sein, dass man gar nichts zahlt – so handhaben das schon viele Kreditkartenanbieter. Sofern man die Vertragsbedingungen erfüllt hat.
Dazu gehört beispielsweise, dass man die Kartennummer und den PIN nicht gemeinsam aufbewahrt hat. Diese und andere grob fahrlässige Handlungen können für den Karteninhaber sehr kostspielig werden. Denn dann haftet nicht das Kartenunternehmen sondern der Inhaber selbst – vollumfänglich.
Das ist so zum Beispiel bei den beiden beliebtesten Kreditkarten-Instituten, Visa und Mastercard. Bei ihnen gilt eine sogenannte „Zero Liability Protection“.
Hatte man eine Visa oder Mastercard, möchte die Bank jedoch Geld für die Verlustmeldung einheben, sollte man die Bank einfach auf die „Zero Liability Protection“ hinweisen.
Wie bekommt man nach Kreditkartenbetrug sein Geld zurück?
Bei Kreditkartenbetrug kann man eine Rückerstattung einfordern. Über das sogenannte Chargeback-Verfahren. Üblicherweise hat man 80-120 Tage Zeit, um auf einen Fehler aufmerksam zu werden und dieses Rückbuchungsverfahren einzuleiten. Wie das geht, lesen Sie hier:
1) Bei der Bank reklamieren:
Wer bei den Umsätzen der Kreditkarte falsche Transaktionen entdeckt, sollte schnell handeln: Und zwar bei der Bank reklamieren, von der man die Kreditkarte bekommen hat. Zuständig dafür ist die ausstellende Bank, nicht das Kreditkarteninstitut selbst. Also nicht etwa Visa oder Mastercard, sondern die Bank, wie etwa DKB oder Commerzbank.
2) Formulare für das Chargeback-Verfahren ausfüllen:
Online oder direkt bei der Bank gibt es dann Formulare zum Ausfüllen. Diese Formulare sind von der Bank in jedem Fall zur Verfügung zu stellen. Darin gibt man Details zur fehlerhaften Buchung an: Was ist schiefgelaufen? Wann? Welcher Betrag? etc.
Eventuell sind auch Nachweise vorzulegen, ohne die eine Rückbuchung nicht möglich ist. Hier sollte man Sorgfalt walten lassen, um keine Zeit zu verlieren.
3) Rückerstattung manchmal nur vorläufig:
Es kann sein, dass die Bank dem Geschädigten das Geld vorerst nur vorläufig zurückzahlt. Warum? Es kann nämlich sein, dass der Händler noch Einspruch einlegt. Bis eine vollständige und endgültige Rückzahlung erfolgt, kann noch einige Zeit vergehen.
Wo ist Kreditkartenbetrug im Gesetz geregelt?
Rechtlich ist der Kreditkartenbetrug in verschiedenen Teilen des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Die relevanten Paragraphen sind folgende:
§ 266b StGB:
Bis zu 3 Jahre Haft kann der Karteninhaber selbst bekommen, wenn er den Aussteller betrügt. Etwa, wenn er Sachen oder Dienstleistungen einkauft, obwohl er weiß, die Rechnung nicht begleichen zu können.
Bis zu 3 Jahre Haft kann der Karteninhaber selbst bekommen, wenn er den Aussteller betrügt. Etwa, wenn er Sachen oder Dienstleistungen einkauft, obwohl er weiß, die Rechnung nicht begleichen zu können.
§ 263a StGB:
In diesem Paragraphen geht es um den digitalen Betrug durch Software etc. Wenn zum Beispiel bei der Zahlung an der Kassa während der Datenverarbeitung das Gerät manipuliert wird, um an Daten zu kommen.
In diesem Paragraphen geht es um den digitalen Betrug durch Software etc. Wenn zum Beispiel bei der Zahlung an der Kassa während der Datenverarbeitung das Gerät manipuliert wird, um an Daten zu kommen.
§ 152a StGB:
Dieser Paragraph bezieht sich auf die Fälschung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln sowie anderen physischen unbaren Zahlungsmitteln sowie dem Einsatz dieser.
Dieser Paragraph bezieht sich auf die Fälschung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln sowie anderen physischen unbaren Zahlungsmitteln sowie dem Einsatz dieser.
Weitere Beiträge
Premium-Kreditkarten
Amazon-Kreditkarte
Kreditkartenbetrug – Recht einfach erklärt
Ist es gefährlich im Internet mit Kreditkarte zu bezahlen?
Die Nutzung von Kreditkarten im Internet ist über diverse Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Allerdings sollten bestimmte Verhaltensregeln beachtet werden, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Handelt man grob fahrlässig, haftet man selbst für den finanziellen Schaden.
Weiterlesen: Wie kommt es zu Kreditkartenbetrug?
Weiterlesen: Wie kommt es zu Kreditkartenbetrug?
Wie gehen Kreditkartenbetrüger vor?
Kreditkartenbetrug passiert in den meisten Fällen, indem Betrüger die Karte stehlen, sich über Schadsoftware Zugang zu Kartendetails verschaffen oder direkt Kreditinstitute oder andere Einrichtungen, die Kartendaten gespeichert haben, hacken.
Weiterlesen: Vorgehensweisen von Kreditkartenbetrügern
Weiterlesen: Vorgehensweisen von Kreditkartenbetrügern
Welche Gefahren können durch die Kreditkartennutzung entstehen?
Die Methoden von Kreditkartenbetrügern sind vielfältig. Besonders beliebt ist der Datenklau von Kreditkarten im Internet. Über Malware greifen Kriminelle empfindliche Details ab und missbrauchen diese dann. Ihre Ziele sind z.B. Online-Shops ohne SSL-Verschlüsselung.
Weiterlesen: Vorgehensweisen von Kreditkartenbetrügern
Weiterlesen: Vorgehensweisen von Kreditkartenbetrügern
Wie bekomme ich bei Kreditkartenbetrug mein Geld zurück?
Das zu Unrecht abgebuchte Geld kann man sich per „Chargeback“ zurückholen. Dafür hat man in der Regel maximal 80 oder bei manchen Banken auch 120 Tage Zeit. Dafür muss man Formulare ausfüllen, die direkt bei der Bank erhältlich sind. Nachweise über die unrechtmäßige Buchung sind ebenfalls vorzulegen.
Weiterlesen: Geld zurückholen
Weiterlesen: Geld zurückholen
Ist ein Kreditkartenbetrug versichert?
Normalerweise haftet man bis maximal 50 Euro, wenn ein Kreditkartenbetrug vorliegt. Außer man verhält sich grob fahrlässig, dann kann man für den ganzen Schaden haften müssen. Zum Beispiel wenn man die Kreditkartennummer und den -Pin gemeinsam aufbewahrt und es zu Betrug kommt.
Weiterlesen: Wer zahlt den Schaden bei Kreditkartenbetrug?
Weiterlesen: Wer zahlt den Schaden bei Kreditkartenbetrug?