Das Hotel hat die Übernachtung 2x vom Konto abgebucht, der bezahlte Flug hat nicht stattgefunden, ein Kreditkarten-Betrüger hat mit Ihrer Karte eingekauft? Für solche Fälle gibt es eine Lösung: das „Chargeback“. Mit diesem Verfahren können falsche Abbuchungen rückabgewickelt werden. Ein Überblick.
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter Chargeback?
6 Schritte: Wie hole ich falsch abgebuchte Beträge zurück?
In welchen Situationen kann man Geld zurückfordern?
Wie lange geht die Frist für Chargeback?
Wie lange dauert ein Chargeback-Verfahren?
Wer zahlt Chargeback?
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Chargeback – Recht einfach erklärt
6 Schritte: Wie hole ich falsch abgebuchte Beträge zurück?
In welchen Situationen kann man Geld zurückfordern?
Wie lange geht die Frist für Chargeback?
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Was versteht man unter Chargeback?
Wurde ein falscher Betrag mit der Kreditkarte abgebucht, kann man sich das Geld per Chargeback-Verfahren zurückholen. Die Gründe für ein Chargeback-Verfahren sind zum Beispiel: Abbuchungen durch Betrüger, Insolvenz des Anbieters, falsche Verrechnung durch einen Online-Shop oder Mietwagen-Verleih etc.
6 Schritte: Wie hole ich falsch abgebuchte Beträge zurück?
Was Sie bei zweifelhaften oder falschen Abbuchungen mit Kreditkarten tun sollen, lesen Sie hier:
1. Schritt – Umsätze kontrollieren
2. Schritt – Anbieter kontaktieren
3. Schritt – Formular besorgen
4. Schritt – Formular + Nachweise abgeben
5. Schritt – Frist für Abgabe einhalten
6. Schritt – Rückbuchung des Betrages
1. Schritt – Umsätze kontrollieren:
Betrügereien, doppelt abgebuchte Beträge oder andere Probleme mit der Kreditkarte erkennt man nur, wenn man die Kreditkartenumsätze regelmäßig beobachtet. Reklamieren kann man bei Abbuchungen von sowohl Kreditkarten und Debitkarten.
Betrügereien, doppelt abgebuchte Beträge oder andere Probleme mit der Kreditkarte erkennt man nur, wenn man die Kreditkartenumsätze regelmäßig beobachtet. Reklamieren kann man bei Abbuchungen von sowohl Kreditkarten und Debitkarten.
2. Schritt – Anbieter kontaktieren:
Zuerst sollte man die Angelegenheit mit dem Anbieter (Händler) regeln. Also direkt z.B. mit dem Online-Shop oder dem Hotel, wo man gebucht hat. Erst wenn das zu nichts führt, kann man das Chargeback-Verfahren starten. Das gescheiterte Verhandeln ist nachzuweisen. Zum Beispiel durch vorweisen des E-Mail-Verlaufs.
Hat man einen Verdacht auf Kreditkartenbetrug – Karte sofort sperren lassen. Die Sperrhotline ist: +49 116 116. In Deutschland und im Ausland rund um die Uhr erreichbar. Für alle Arten von Kreditkarten.
Zuerst sollte man die Angelegenheit mit dem Anbieter (Händler) regeln. Also direkt z.B. mit dem Online-Shop oder dem Hotel, wo man gebucht hat. Erst wenn das zu nichts führt, kann man das Chargeback-Verfahren starten. Das gescheiterte Verhandeln ist nachzuweisen. Zum Beispiel durch vorweisen des E-Mail-Verlaufs.
Hat man einen Verdacht auf Kreditkartenbetrug – Karte sofort sperren lassen. Die Sperrhotline ist: +49 116 116. In Deutschland und im Ausland rund um die Uhr erreichbar. Für alle Arten von Kreditkarten.
3. Schritt – Formular besorgen:
Für den Chargeback-Prozess braucht man ein Reklamationsformular. Dieses gibt es bei der Bank, die die Zahlungskarte ausgestellt hat. Entweder man holt es sich direkt in der Bankfiliale oder online.
Für den Chargeback-Prozess braucht man ein Reklamationsformular. Dieses gibt es bei der Bank, die die Zahlungskarte ausgestellt hat. Entweder man holt es sich direkt in der Bankfiliale oder online.
4. Schritt – Formular & Nachweise abgeben:
Dann füllt man das Formular für die Reklamation aus. Zusätzlich sind Nachweise notwendig. Die Bank kann damit erkennen, was schief gelaufen ist. Das ausgefüllt Formular und die Nachweise über die falsche Abbuchung gibt man dann der Hausbank.
Der Reklamationsantrag sollte unbedingt vollständig sein. Warum? Eine falsche Transaktion kann man nur 1 Mal zurückfordern. Scheitert dieser Versuch wegen unzureichender Unterlagen, kann man die Buchung normalerweise kein zweites Mal reklamieren.
Dann füllt man das Formular für die Reklamation aus. Zusätzlich sind Nachweise notwendig. Die Bank kann damit erkennen, was schief gelaufen ist. Das ausgefüllt Formular und die Nachweise über die falsche Abbuchung gibt man dann der Hausbank.
Der Reklamationsantrag sollte unbedingt vollständig sein. Warum? Eine falsche Transaktion kann man nur 1 Mal zurückfordern. Scheitert dieser Versuch wegen unzureichender Unterlagen, kann man die Buchung normalerweise kein zweites Mal reklamieren.
5. Schritt – Frist für Abgabe einhalten:
Wichtig ist, dass man die Frist für die Reklamation einhält. In der Regel beträgt die Frist für Chargeback 8 Wochen (56 Tage). Bei manchen Kreditkarten kann die Frist auch 120 Tage gehen. Beginn der Frist ist der Zeitpunkt, an dem die fälschliche Abbuchung auffällt.
Wichtig ist, dass man die Frist für die Reklamation einhält. In der Regel beträgt die Frist für Chargeback 8 Wochen (56 Tage). Bei manchen Kreditkarten kann die Frist auch 120 Tage gehen. Beginn der Frist ist der Zeitpunkt, an dem die fälschliche Abbuchung auffällt.
6. Schritt – Rückbuchung des Betrages:
Daraufhin wird die Bank den Händler und dessen Bank kontaktieren. Diese können dann Einspruch erheben. Nach einer Weile entscheidet sich, ob das Geld zurückgebucht wird. Das kann etwas dauern. Häufig streckt die Bank das Geld vor, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.
Daraufhin wird die Bank den Händler und dessen Bank kontaktieren. Diese können dann Einspruch erheben. Nach einer Weile entscheidet sich, ob das Geld zurückgebucht wird. Das kann etwas dauern. Häufig streckt die Bank das Geld vor, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.
In welchen Situationen kann man Geld zurückfordern?
Die Situationen, in denen eine Rückerstattung möglich ist, sind vielfältig. Diese finden Sie nachstehend aufgelistet.
1) Ware wurde zurückgesendet
2) Ware/Dienstleistung nicht erhalten
3) Auftrag wurde storniert
4) Fälschliche Nachbelastung
5) Fälschliche wiederkehrende Belastung
6) Gutschrift nicht erhalten
7) Ware ist defekt oder gefälscht
8) Rechnung wurde anders bezahlt
9) Insolvenz des Händlers
1) Ware wurde zurückgesendet
Hat man bestellte Sachen erhalten und bezahlt, kann man sie wieder zurückschicken. Dafür bekommt man das Geld rückerstattet. Zahlt der Dienstleister den Betrag nicht zurück, leitet man ein Chargeback-Verfahren ein.
Wichtig: Den Schriftverkehr mit dem Händler aufheben und auch eine Bestätigung, dass er die Warenrücksendung erhalten hat. Als Nachweis für den Chargeback-Antrag, den man dann im Anschluss einleiten kann.
2) Ware/Dienstleistung nicht erhalten
Wer eine Ware oder Dienstleistung nach Bezahlung nicht erhält, kontaktiert zuerst den Händler und versucht die Angelegenheit mit ihm zu regeln. Bleibt das erfolglos, wendet man sich an die Bank. Sie braucht dann genaue Details zur Bestellung: Art, Stückzahl, Preis, Bestelldatum etc. Nachweise über die Kommunikation mit dem Händler ebenfalls mitschicken.
3) Auftrag wurde storniert
Hat man die Bestellung storniert und bucht der Händler trotzdem Geld ab, sendet man der Bank 1) Bestellbestätigung, 2) Stornierungsbestätigung und 3) Nachweise über den Schriftverkehr mit dem Anbieter. Aber wieder erst dann, wenn die Kommunikation mit dem Händler zu nichts geführt hat.
4) Fälschliche Nachbelastung
Es kann passieren, dass ein Anbieter weitere Abbuchungen vornimmt, obwohl man gar nichts gekauft hat. Auch hier wieder gilt: Vorher mit dem Anbieter in Verbindung setzen und bei erfolgslosem Verhandeln die üblichen Dokumente an die Hausbank schicken.
5) Fälschliche wiederkehrende Abbuchung
Werden regelmäßige Abbuchungen getätigt, obwohl man ein Abo, z.B. für Sky, YouTube oder einen anderen wiederkehrenden Auftrag bereits gekündigt hat, stellt man den Anbieter zuerst zur Rede. Alle Rechnungen und Schriftwechsel mit dem Unternehmen sind aufzubewahren. Zahlt der Anbieter nichts zurück, wendet man sich mit den Unterlagen an die Bank und versucht das Problem mit ihrer Unterstützung zu lösen.
6) Gutschrift nicht erhalten
Wer eine abgemachte Gutschrift nicht erhält, kann das seiner Hausbank melden. Inklusive Nachweise für die ausstehende Gutschrift.
7) Ware ist defekt oder gefälscht
Kommt eine Ware defekt geliefert, sollte man unverzüglich beim Händler reklamieren und die Ware zurückschicken. Reagiert der Händler nicht oder weigert er sich, das Geld zu erstatten, meldet man das der Hausbank. Eine Bestätigung über den Schriftwechsel (z.B. E-Mails) zeigt man ebenfalls her.
Ist die Ware gefälscht, versucht man das ebenfalls vorerst mit dem Händler zu klären. Bleibt die Ware beim Zoll oder der Polizei „hängen“, kann man direkt von diesen Einrichtungen einen Nachweis verlangen. Führt die Bitte um Rückerstattung zu nichts, schreibt man der Bank.
8) Rechnung wurde anders bezahlt
Möglich ist zudem folgende Situation: Der Händler bucht Geld vom Kreditkartenkonto ab, obwohl die Rechnung bereits über eine andere Zahlungsart bezahlt wurde. Zum Beispiel per E-Banking. Bleibt die Rückforderung des Geldes vergeblich, wendet man sich an die Hausbank. Erforderliche Nachweise über den Schriftwechsel und die bereits bezahlte Rechnung müssen beigelegt werden.
9) Insolvenz des Händlers
Ein Chargeback-Verfahren kann auch dann beansprucht werden, wenn das Unternehmen insolvent ist und die Ware oder Dienstleistung nicht liefert. Hier gestaltet sich das ganze Verfahren aber häufig sehr kompliziert und langwierig. Es ist daher empfehlenswert, den Händler bzw. Reisevermittler sowie die Bank einzuschalten. Auch ein Anwalt kann hier durch die Komplexität der Angelegenheit sinnvoll sein.
Wie lange geht die Frist für Chargeback?
Zur Einleitung eines Chargeback-Verfahrens hat man 8 Wochen Zeit. Ab dem Zeitpunkt, an dem die fälschliche Abbuchung getätigt wurde. Manche Kreditinstitute geben eine längere Frist, nämlich 120 Tage. Obwohl die Frist recht lange erscheint, sollte man nicht zu lange warten.
Wie lange dauert ein Chargeback-Verfahren?
Das gesamte Chargeback-Verfahren dauert in der Regel mehrere Wochen. Starken Einfluss darauf hat vor allem eines: Weigert sich der Händler, den Betrag zu erstatten, muss er Einspruch erheben. Möglicherweise müssen dann weitere Nachweise erbracht werden und es muss näher nachgeforscht werden, um zu einem Resultat zu kommen.
Wer zahlt Chargeback?
Derjenige, der fälschlich einen Betrag abgebucht hat, zahlt die Gebühr für das Chargeback-Verfahren. Also der Händler. Es kann aber auch sein, dass der Kunde das Verfahren bezahlen muss. Und zwar dann, wenn sich herausstellt, dass das Chargeback-Verfahren gar nicht hätte beantragt werden dürfen.
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Kann man Geld zurückholen, wenn man mit Kreditkarte zahlt?
Ja, wenn der Händler fälschlich eine Abbuchung getätigt hat oder ein Kreditkartenbetrug vorliegt, kann man sich das Geld zurückholen. Zuvor muss man selbst versuchen, mit dem Verkäufer die Sache zu regeln. Zahlt dieser das Geld nicht zurück, kann man sich bei der Bank melden und ein Chargeback-Verfahren anstoßen.
Weiterlesen: Was versteht man unter Chargeback?
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Wie geht Chargeback?
Mit dem Chargeback-Verfahren können zu Unrecht getätigte Transaktionen rückabgewickelt werden. Das heißt: Der Benachteiligte erhält dadurch sein Geld wieder. Davor muss man aber selbst versucht haben, die Angelegenheit mit dem Händler zu regeln. Das Verfahren geht für Kreditkarten und Giro- bzw. Debitkarten.
Weiterlesen: 6 Schritte: Wie hole ich falsch abgebuchte Beträge zurück?
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Wie lange ist bei MasterCard Chargeback möglich?
Bei Mastercard hat man zwischen 8 Wochen und 120 Tagen Zeit, das Chargeback-Verfahren einzuleiten. Eingeleitet wird es aber nicht bei MasterCard, sondern bei der Bank, die die Kreditkarte ausgestellt hat. Also Beispielsweise bei der Sparkasse. Frist-Start ist der Tag der Transaktion.
Weiterlesen: Wie lange geht die Frist für Chargeback?
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Wie lange dauert eine Kreditkartenrückbuchung?
Das Chargeback-Verfahren an sich kann mehrere Wochen dauern. Die Dauer hängt besonders von der Frage ab, ob sich der Händler weigert, den Betrag zu erstatten. Hat dieser gute Gründe dafür, muss der Sache genauer nachgegangen werden. Bis es ein Resultat gibt, kann einige Zeit vergehen.
Weiterlesen: Wie lange dauert ein Chargeback-Verfahren?
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