Kind in Bereitschaftspflege hat Spaß und spielt draußen mit einer Pusteblume. © Adobe Stock | ZoneCreative

Bereitschaftspflege: Aufgaben, Voraussetzungen, Vergütung

Ein Kind wird geschlagen, die Eltern streiten ständig vor dem Kind, die Eltern sind drogenabhängig. Es gibt verschiedene Situationen, in denen das Jugendamt Kinder aus Familien holen muss. Ist die Lage besonders dringlich, kommt das Kind in Bereitschaftspflege. Mehr lesen.

Was ist Bereitschaftspflege?


‌Bereitschaftspflege bedeutet, dass eine Familie ein Kind mit sehr kurzer Vorlaufzeit bei sich zu Hause aufnimmt. Also in einer Notsituation. Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass das Kind vom Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen wurde. 

‌Bereitschaftspflegeeltern werden eigens ausgewählt. Sie sind sozial kompetent, flexibel, belastbar und bieten somit dem Kind den bestmöglichen Schutz für seine Entwicklung. 

‌Die Bereitschaftspflegefamilie betreut und erzieht das Kind, bis es wieder zur eigenen Familie zurückkehrt oder in eine Vollzeitpflegefamilie kommt. 

‌Die Dauer der Bereitschaftspflege kann sich auf mehrere Wochen und Monate belaufen. In Bereitschaftspflege werden nur Kinder zwischen 0–13 Jahren gegeben.
Hinweis:
Ist das Wohl des Kindes in seiner Familie in Gefahr, kann das Jugendamt eingreifen. Sind die Eltern aktuell nicht in der Lage, dem Kind eine gesunde Entwicklung zu garantieren, kann das Kind in eine Bereitschaftspflegefamilie gegeben werden.

Unterschied zur Vollzeitpflege


‌Im Gegensatz zur Bereitschaftspflege gibt es die Vollzeitpflege: Dabei nimmt eine Dauerpflegefamilie ein Kind für einen langen Zeitraum, möglicherweise auch bis zur Volljährigkeit auf.

Warum werden Kinder in Bereitschaftspflege gegeben?


‌Kann das Kindeswohl in der Familie nicht gewahrt werden, ist das Jugendamt verpflichtet einzugreifen. Die Gründe, warum ein Kind kurzzeitig aus seiner Familie geholt werden muss, sind vielfältig. 

‌Die folgenden Beispiele lassen sich unter dem Überbegriff Kindeswohlgefährdung zusammenfassen:
  • eskalierende Streits zwischen den Eltern oder in der Familie (andauernd oder wiederkehrend) 
  • physischer oder psychischer Missbrauch 
  • Alkohol- und Drogenprobleme 
  • psychische Krankheiten 
  • Lebenskrisen 
  • Überforderung aus unterschiedlichen Gründen 

  • ‌Holt das Jugendamt ein Kind aus dessen Familie, nennt man dieses Eingreifen auch Inobhutnahme. Das ist in § 42 SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8) geregelt. Je nachdem, wie schwerwiegend die Gefährdung ist, muss das Jugendamt schneller oder langsamer eingreifen. Es ist auf jeden Fall verpflichtet, einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen.
    Hinweis:
    Ist das Kind unmittelbar gefährdet, darf (und muss) das Jugendamt das Kind sofort aus der Familie holen.

    Wer kann eine Bereitschaftspflegefamilie werden?


    ‌Folgende Familienformen bzw. Einzelpersonen können in der Bereitschaftspflege arbeiten:
  • verheiratete sowie unverheiratete Paare 
  • verheiratete sowie unverheiratete Alleinstehende 
  • Paare mit oder ohne eigene Kinder 
  • alleinstehende bzw. alleinerziehende Eltern 
  • Patchworkfamilien 
  • lesbische oder schwule Alleinstehende oder Paare 
  • Personen bzw. Familien mit Migrationshintergrund

    ‌ 
  • Wie werden wir Bereitschaftspflegeeltern?


    ‌Die Voraussetzungen für die Arbeit als Bereitschaftspfleger(in) oder Bereitschaftspflegeeltern sind:

    Allgemeine Voraussetzungen:

  • keine oder eingeschränkte Berufstätigkeit neben der Arbeit als Bereitschaftspflegerin oder -pfleger 
  • zeitliche Flexibilität 
  • finanzielle Sicherheit 
  • ausreichend großer Wohn- und Spielraum 
  • Belastbarkeit und Stressresistenz 
  • soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit 
  • emotionaler Intellekt 
  • Geduld, offener und positiver Charakter 
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Pflegekinderdienst sowie mit der eigenen Familie des Kindes (Herkunftsfamilie) 
  • Gibt es weitere Kinder in der Familie, müssen sie akzeptieren, dass weitere Kinder zur Familie hinzukommen 
  • Die eigenen Kinder der Bereitschaftspflegeeltern sind bestenfalls schon über 2 Jahre alt. Dies vermeidet Konkurrenz-Denken.
    ‌ 
  • Zusätzliche Voraussetzungen:

  • Persönliches Kennenlernen mit der Einrichtung, welche die Bereitschaftspflege organisiert, betreut und kontrolliert (z.B. Jugendamt, Diakonie, Caritas etc.) 
  • Mehrtägiges Seminar 
  • Vorlage eines Lebenslaufes mit Foto und Motivationsschreiben 
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller in der Familie lebenden Personen 
  • Gesundheitsattest vom Arzt aller in der Familie lebenden Personen 
  • (möglicherweise) Drogentest aller in der Familie lebenden Personen
    ‌ 
  • Wie alt darf man in der Bereitschaftspflege sein?


    ‌Das Mindestalter für die Bereitschaftspflege liegt bei ca. 30 Jahren. Das Höchstalter für den Beginn der Arbeit als Bereitschaftspflegeeltern ist bei ca. 60 Jahren.

    Wohin soll ich mich wenden, wenn ich Interesse habe?


    ‌Wer eine Bereitschaftspflegefamilie werden will, kann sich entweder beim Jugendamt oder bei Einrichtungen wie Diakonie oder Caritas melden.
    Hinweis:
    Alle Jugendämter Deutschlands auf einen Blick.

    Was verdient man in der Bereitschaftspflege?


    ‌Bereitschaftspflegeeltern bekommen vom Jugendamt einen Tagessatz gezahlt. Pro Monat ist mit ca. 1.000 Euro zu rechnen. Die Vergütung umfasst allfälligen Sachaufwand für Pflege und Erziehung des Kindes sowie den Unterhalt für das Kind. 

    ‌Wie viel gezahlt wird, ist jedoch deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Die Vergütungshöhe unterscheidet sich in den verschiedenen Regionen.
    Hinweis:
    Einmalige finanzielle Aufwände, wie zum Beispiel Spielzeug, Kinderbett oder Kinderwagen werden zusätzlich vom Jugendamt bezahlt.

    Dürfen die leiblichen Eltern ihr Kind sehen?


    ‌Die leiblichen bzw. rechtlichen Eltern haben das Recht, ihr eigenes Kind weiterhin zu sehen und Kontakt mit ihm zu halten. Dieses Recht besteht auch für das Kind. Die Treffen müssen dem Kindeswohl entsprechen. 

    ‌Bestenfalls haben die Herkunftsfamilie und die Bereitschaftspflegeeltern ein positives Verhältnis zueinander. Die kann Loyalitätskonflikte des Kindes zwischen Herkunfts- und Bereitschaftspflegefamilie vermeiden.

    Wann endet eine Bereitschaftspflege?


    ‌Die Bereitschaftspflege dauert mehrere Wochen bis Monate. Sie ist zeitlich begrenzt. Sie wird dann beendet, wenn das Kind wieder in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann bzw. in eine Vollzeitpflege gegeben wird. 

    ‌Bevor das Kind zu seinen Eltern zurückgehen kann, stellt das Jugendamt sicher, dass sich die problematische Situation zu Hause wieder entspannt hat. 

    ‌Das Jugendamt und die leiblichen Eltern des Kindes erarbeiten gemeinsam eine Perspektive für das Kind und die Familie. Möglicherweise müssen die Eltern auch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen. Zum Beispiel Hilfen zur Erziehung.
    Hinweis:
    Möglicherweise hat das Familiengericht auch einen Gutachter eingeschaltet hat, der die Lage in der Herkunftsfamilie kontrolliert. Dies kann dann einige Monate dauern.

    Wie können sich Bereitschaftspflegeeltern weiterbilden?


    ‌Bereitschaftspflegeeltern können sich weiterbilden, indem sie sich zum einen persönlich in das Thema vertiefen. Es gibt genügend Fachliteratur hierfür. Zum anderen werden vom Jugendamt häufig Fortbildungen, Seminare, Elternabende und andere Leistungen angeboten. 

    ‌Das Angebot des Jugendamts ist in den meisten Fällen kostenlos.

    Was ist Vollzeitpflege?


    ‌Vollzeitpflege definiert die Aufnahme, Betreuung und Erziehung eines Kindes bei einer Familie, in einem Heim oder in einer Wohnform für längere Zeit. In manchen Fällen bleiben Kinder in der Vollzeitpflegefamilie bis zu ihrer Volljährigkeit. 

    ‌In der Regel aber zumindest für ein paar Jahre. Die Vollzeitpflege ist eine Form von Erziehungshilfe des Jugendamts.
  • Mehr zur Vollzeitpflege im Beitrag Pflegeeltern werden

  • Erfahrungen mit Bereitschaftspflege

    Nachstehend einige Erfahrungsberichte über das Leben und die Aufgaben von Pflegefamilien:
  • Bereitschaftspflege – Recht einfach erklärt

    Gibt es Bereitschaftspflege auch für Säuglinge?

    Ja, auch Neugeborene können in eine Bereitschaftspflegefamilie kommen. 

    ‌Weiterlesen: Was ist Bereitschaftspflege?

    Wie Bereitschaftspfleger werden?

    Um als Bereitschaftspflegeeltern zu arbeiten, müssen persönliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist zudem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Flexibilität, soziale Kompetenz, offenes und fürsorgliches Verhalten sind besonders wichtig. 

    ‌Weiterlesen: Wie werden wir Bereitschaftspflegeeltern?

    Gibt es eine Altersgrenze in der Bereitschaftspflege?

    Die Bereitschaftspflegeeltern sollten bei Beginn der Pflegetätigkeit nicht älter als 60 Jahre sein. 

    ‌Weiterlesen: Wie werden wir Bereitschaftspflegeeltern?

    Welche Vergütung gibt es für Bereitschaftspflege?

    Bereitschaftspflegeeltern erhalten vom Jugendamt einen Tagessatz ausbezahlt. Dieses Geld deckt den Unterhalt für das Kind und den Sachaufwand für Betreuung & Erziehung des Kindes. 

    ‌Weiterlesen: Was verdient man in der Bereitschaftspflege? 

    Wie lange dauert Bereitschaftspflege?

    Mehrere Wochen oder Monate bleibt ein Kind üblicherweise in der Bereitschaftspflegefamilie. Danach kommt es entweder zurück zu den Eltern – sofern sich die Situation zuhause verbessert hat –, in eine Vollzeitpflegefamilie oder in ein Heim bzw. eine geeignete Wohnform. 

    ‌Weiterlesen: Wann endet eine Bereitschaftspflege?

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