Fachkraft der Familienpflege hilft Kind beim Erledigen der Hausaufgaben. © Adobe Stock | Fabio Principe

Familienpflege: Unterstützung für Familien in Notsituationen

Es gibt Notsituationen, in denen Kinder vom eigenen sozialen Umfeld nicht mehr ausreichend betreut werden können. Zum Beispiel bei schwerer Erkrankung, Tod oder Entbindung der Mutter. In solchen Situationen unterstützt die Familienpflege. Lesen Sie mehr darüber in diesem Beitrag.

Was versteht man unter Familienpflege?


‌Die Familienpflege ist eine Hilfe für Eltern bzw. Sorgeberechtigte, wenn sie ihren Nachwuchs in einer Notsituation nicht selbst betreuen können. Die Unterstützung wird vom Jugendamt zur Verfügung gestellt und erfolgt direkt bei der Familie zuhause. Dieses Service kann für Kinder bis maximal zum 14. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Und nur dann, wenn die Krankenkasse keine oder teilweise Haushaltshilfe gewährt.

Wann kann eine Familienpflegekraft in Frage kommen?


‌Das Service der Familienpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn der hauptbetreuende Elternteil …
  • einen Krankenhausaufenthalt machen muss, 
  • einen Kuraufenthalt wahrnimmt, 
  • wegen Entbindung oder Risikoschwangerschaft in der Klinik ist, 
  • chronisch erkrankt ist, 
  • eine Suchterkrankung hat, 
  • gerade eine psychisch belastende Trennung oder Scheidung durchmacht, 
  • psychisch beeinträchtigt ist, 
  • verstirbt, 
  • nicht ausreichend Kompetenz oder Mittel für eine angemessene Haushaltsführung hat,  
  • aus verschiedenen anderen Gründen mit der Betreuungssituation stark überfordert ist.

    ‌ 
  • Was ist eine Familienpflegerin oder ein Familienpfleger?


    ‌Eine Familienpflegeperson ist für ihre Aufgabe staatlich geprüft und anerkannt. Sie hat theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen Pädagogik, Säuglings- und Kleinkinderpflege, Hauswirtschaft, Kranken- und Altenpflege. Eine Familienpflegeperson muss die Schweigepflicht wahren.
    Hinweis:
    Diese Aufgabe kann aber auch von einem ehrenamtlichen Paten ausgeführt werden.

    Welche Leistungen übernimmt die Familienpflege?


    ‌Die konkreten Handlungsfelder einer Familienpflegeperson sind:
  • Betreuung, Pflege und Erziehung von Kindern 
  • Altersangemessene Beschäftigung der Kinder (spielen etc.) 
  • Mithilfe, Beaufsichtigung und Förderung bei Haus- und Schulaufgaben 
  • Durchführung von Säuglingspflege, Kinderpflege, Wochenbettpflege 
  • Haushaltsführung (kochen, aufräumen, putzen, einkaufen, waschen) 
  • Betreuung und Pflege von weiteren im Haushalt lebenden Personen (beispielsweise ältere und behinderte Personen) 
  • Hinbringen und Abholen der Kinder von/zu Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc. 
  • Organisation und Wahrnehmung von Terminen bei Kinderarzt, Vereinen, Musikschulen etc. 
  • Wahrung der sozialen Kontakte der Kinder (Spielkameraden etc.) 
  • Unterstützung der körperlichen und psychischen Entwicklung des Kindes 
  • Sonstige Unterstützung der Familie (z.B. Information über Beratungsangebote, Hilfseinrichtungen etc.)

    ‌ 
  • Welche Voraussetzungen gibt es, um Familienpflege zu bekommen?


    ‌Die Bedingungen, um Familienpflege zu erhalten, setzen sich folgendermaßen zusammen:
  • Der hauptbetreuende Elternteil kann für eine gewisse Zeit die Kinderbetreuung nicht übernehmen. Die Gründe dafür sind gesundheitlicher (beispielsweise Krankheit) oder anderer Natur (beispielsweise Entbindung, Inhaftierung, berufliche Verhinderung etc.). 
  • Niemand aus dem Verwandtschafts- bzw. Angehörigenkreis kann die Betreuung des Kindes übernehmen. Oder: Die Betreuung durch eine solche Person würde dem Kindeswohl nicht entsprechen. 
  • Die Betreuung in einer KiTa, bei einer Tagesmutter (IV auf Tagesmutter), in einer Wohngruppe oder andere externe Betreuungsarten eignen sich in der betreffenden Situation nicht, um das Kindeswohl zu wahren. 
  • Die Betreuung zu Hause im gewohnten territorialen und sozialen Umfeld des Kindes stellt die in der gegebenen Situation passendste Lösung des Problems dar. 
  • Das zu betreuende Kind hat sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet. 
  • Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht gewährt.

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  • Besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflege?


    ‌Ja, seit 10. Juni 2021 gibt es einen Rechtsanspruch auf Familienpflege, der bei Ablehnung auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Lehnt also das Jugendamt die Hilfe durch eine Familienpfegefachkraft ab, obwohl die Voraussetzungen erfüllt werden, kann dagegen Widerspruch erhoben bzw. eine Klage eingebracht werden.
    Hinweis:
    Um keine Zeit zu verlieren, kann beim Verwaltungsgericht ein Eilverfahren eingeleitet werden. Ein Anwalt für Familienrecht kann hierzu beraten und schnelle Schritte setzen.

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    Was ist der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Familienpflege?


    ‌Wer aus gesundheitlichen Gründen die Kinder nicht betreuen kann, muss zuerst die Haushaltshilfe beantragen (Wenn also zum Beispiel der hauptbetreuende Elternteil sich aufgrund einer Erkrankung stationär im Krankenhaus befindet). Die Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse geleistet. 

    Lehnt die Krankenkasse den Antrag auf Haushaltshilfe ab oder gewährt sie die Haushaltshilfe nur teilweise, dann kann man beim Jugendamt die (ambulante) Familienpflege beantragen.
    Hinweis:
    Manchmal werden die Begriffe Haushaltshilfe und Familienpflege für dasselbe verwendet. Streng genommen handelt es sich aber dabei aber um zwei verschiedene Hilfeformen, bzw. stellt die Haushaltshilfe nur einen Teil der Familienpflege dar.

    Wer zahlt die Familienpflege?


    ‌Kann die Kinderbetreuung aus gesundheitlichen Gründen nicht sichergestellt werden, muss geklärt werden, ob die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen kann. Die Kosten für die ambulante Familienpflege – also für Unterstützung, die über die bloße Haushaltshilfe hinausgehen – werden vom Jugendamt bzw. Sozialamt übernommen. 

    ‌Je nach Einkommenssituation, Art des Kostenträgers und Anlass der Hilfe, kann es sein, dass die Anspruchsberechtigten auch einen Teil selbst bezahlen müssen. Die Kosten für die Haushaltshilfe übernimmt die Krankenkasse.

    Wie sieht der Antragsweg für die Familienpflege aus?



    Welche Ausbildung braucht man als Familienpflegerin oder Familienpfleger?


    ‌Um Familienpflegeperson zu werden, muss eine eigene Ausbildung in einer Berufsfachschule absolviert werden. Am Ende dieser 2- bis 3-jährigen Ausbildung (in Bayern z.B. 2 Jahre) steht eine staatliche Abschlussprüfung. Die konkrete Ausbildung kann aber zwischen den Bundesländern etwas unterschiedlich aussehen, sie ist nach Landesrecht geregelt. 

    ‌Voraussetzung, um die Familienpflegeausbildung beginnen zu können, ist in der Regel ein Realschulabschluss. Mancherorts reicht auch ein Hauptschulabschluss, wenn zusätzlich auch praktische Erfahrungen vorliegen.

    Weitere Beiträge

  • Familienpflege – Recht einfach erklärt

    Was ist Familienpflege?

    Die Familienpflege ist eine Hilfeleistung, die von der Kinder- und Jugendhilfe (ambulante Familienpflege) oder von der Krankenkasse (Haushaltshilfe) zur Verfügung gestellt werden kann, wenn das Kind in einer Notsituation nicht ausreichend betreut werden kann. Zum Beispiel, wenn die alleinerziehende Mutter schwer erkrankt in der Klinik liegt. 

    ‌Weiterlesen: Was versteht man unter Familienpflege?

    Sind Familienpfleger Fachkräfte?

    Ja, Familienpfleger oder Familienpflegerinnen sind speziell ausgebildete Fachkräfte. Allerdings kann die Familienpflege auch von ehrenamtlichen Paten übernommen werden. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Familienpflegerin oder ein Familienpfleger?

    Welchen Unterschied gibt es zwischen Familienpflege und Haushaltshilfe?

    Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse finanziert, die (ambulante) Familienpflege vom Jugendamt. Haushaltshilfe wird dann geleistet, wenn das Kind wegen gesundheitlicher Probleme des hauptsächlich betreuenden Elternteils nicht ausreichend versorgt werden kann. Manchmal werden diese Begriffe auch synonym verwendet. 

    ‌Weiterlesen: Was ist der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Familienpflege?

    Wie kann ich Familienpflegerin werden?

    Voraussetzung, um die Familienpflegeausbildung beginnen zu können, ist in der Regel ein Realschulabschluss. Mancherorts reicht auch ein Hauptschulabschluss, wenn zusätzlich auch praktische Erfahrungen vorliegen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Ausbildung braucht man als Familienpflegerin oder Familienpfleger?

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