Nutzungsrechte ermächtigen ausgewählte Personen, fremde Grundstücke, gänzlich oder teileweise zu nutzen. Dabei können Regelungen für die Zufahrt, die Bebauung oder das Wohnen auf dem Grundstück getroffen werden. Mehr über die verschiedenen Nutzungsrechte und deren Abläufe erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Nutzungsrechte an Grundstücken?
Eigentümer von Grundstücken können gewisse Befugnisse – die die Nutzung des Grundstücks betreffen – an andere Personen vergeben. Eigentümer können demnach bestimmte Rechte für ihr Grundstück erteilen und erhalten im Gegenzug oftmals ein Nutzungsentgelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB sind einige dieser Nutzungsrechte für Grundstücke festgehalten.
Was ist die Grunddienstbarkeit?
Mit der Grunddienstbarkeit BGB § 1018ff oder Dienstbarkeit wird geregelt, welche Rechte Eigentümer von Grundstücken, an andere Grundstückseigentümer vergeben. Die Grunddienstbarkeit besagt:
Personen mit Grunddienstbarkeit erhalten bestimmte Rechte auf dem fremden Grundstück
Bestimmte Tätigkeiten dürfen auf dem Grundstück nicht ausgeübt werden
Die Anwendung eines bestimmten Rechts ist ausgeschlossen
Diese Nutzungsrechte können beispielsweise das
Wegerecht
Durchfahrtsrecht
Recht Wasserleitungen zu verlegen
sein.
Die Dienstbarkeit ist im Grundbuch vermerkt. In der Praxis vereinbaren häufig Nachbarn Dienstbarkeiten. Das Recht wird oftmals bei Grundstücken angewendet, die in zweiter Reihe stehen und über öffentliche Straßen nicht zu erreichen sind. Wichtig: Rein vertraglich vereinbarte Rechte sind für neue Eigentümer nicht verpflichtend. Neue Eigentümer müssen sich nur daranhalten, wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch steht.
Die Dienstbarkeit ist im Grundbuch vermerkt. In der Praxis vereinbaren häufig Nachbarn Dienstbarkeiten. Das Recht wird oftmals bei Grundstücken angewendet, die in zweiter Reihe stehen und über öffentliche Straßen nicht zu erreichen sind. Wichtig: Rein vertraglich vereinbarte Rechte sind für neue Eigentümer nicht verpflichtend. Neue Eigentümer müssen sich nur daranhalten, wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch steht.
Nachbargrundstück – Das sollte man beachten
1) Der beanspruchte Weg/Bereich des Nachbargrundstücks muss laut § 1020 BGB schonend genutzt werden. Das Fahren mit schweren Fahrzeugen wäre im Wegerecht hierbei untersagt.
2) Der Begünstigte muss die vereinbarten Zahlungen für das erhaltene Recht einhalten. Ist das nicht der Fall, könnte der Nachbar die Zahlungen vor Gericht einfordern.
3) Der Begünstigte ist laut § 1021 BGB – falls das vereinbart wurde – für Instandhaltungen der benutzten Anlage auf dem Nachbargrundstück verantwortlich.
Die Grunddienstbarkeit sollte im Vertrag, so genau wie möglich, formuliert werden – damit können Streitigkeiten vermieden werden.
Grundstückgleiche Rechte
Die Grunddienstbarkeit sollte nicht mit dem Nießbrauch verwechselt werden.
Kann man die Grunddienstbarkeit löschen?
Eigentümer, die ihr Grundstück zu Verfügung stellen, (dienendes Grundstück) können die Grunddienstbarkeit nicht löschen. Nur der Rechtinhaber (herrschendes Grundstück) kann eine Änderung oder eine Löschung aus dem Grundbuch veranlassen. Wechseln die Eigentümer, bleibt die Grunddienstbarkeit bestehen – sofern der Begünstigte im Grundbuch eingetragen ist.
Wie kann man die Grunddienstbarkeit beenden?
Normalerweise kann die Grunddienstbarkeit nur vom Rechtinhaber vorzeitig beendet werden. Es gibt aber Situationen, wo die Zustimmung des Rechtinhabers nicht benötigt wird:
Die Grunddienstbarkeit ist befristet und läuft aus
Die Vorteile für das herrschenden Grundstück sind nicht mehr existent. Beispielsweise wenn der Boden abgenützt ist.
Das Recht kann verjähren (1028 BGB)
Persönlich beschränkte Dienstbarkeit
Die persönlich beschränke Dienstbarkeit berechtigt ausgewählte Personen ein Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzen zu dürfen. Beispielsweise kann eine Dienstbarkeit nur für die Nutzung einer Garage vereinbart werden. Wie der Name bereits sagt, richtet sich die persönlich beschränkte Dienstbarkeit an bestimmte Personen und Teile des Grundstücks. Außerdem werden keine anderen Eigentümer begünstigt, wie bei der Grunddienstbarkeit. Das Recht kann nicht verkauft oder vererbt werden und endet erst mit dem Tod des Rechtinhabers.
Die persönlich beschränkte Dienstbarkeit bezieht sich auf die namentlich im Grundbuch eingetragene Person. Die Nutzung der Dienstbarkeit kann – wenn vertraglich ausdrücklich vereinbart – anderen Personen überlassen werden (§ 1092 BGB).
Nutzungsrecht und Grundbuch
Ein Nutzungsrecht kann ausschließlich vertraglich vereinbart werden – dabei handelt es sich meist um Miet- und Pachtverträge. Möchten Personen ein bestimmtes Recht jedoch absichern, spricht man von einem dinglich abgesicherten Nutzungsrecht. Das beinhaltet, dass das Recht im Grundbuch eingetragen wird. Damit soll die vertragliche Vereinbarung abgesichert werden. Denn: Eine Grundbucheintragung bedeutet, dass ein Nutzungsrecht auch zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Ein abgesichertes Nutzungsrecht wird auch als Dienstbarkeit bezeichnet. Sind Grundstücke oder Immobilien mit Dienstbarkeiten belastet, schmälert dass den Wert und die Rechte des Eigentümers.
Immobilien – Nutzungsrecht
Neben Nutzungsrechten für Grundstücke gibt es auch Nutzungsrechte für Immobilien. Das Nießbrauchrecht erlaubt dem Begünstigten beispielsweise die vollständige Nutzung der Immobilie (Wohnnutzen und wirtschaftlicher Nutzen). Ein weiteres Nutzungsrecht bei Immobilien ist das Wohnrecht. Inhaber von Wohnrechten dürfen – obwohl sie nicht Eigentümer sind – Immobilien oder Teile von Immobilien bewohnen. Im Gegenzug müssen die Rechtinhaber für Betriebskosten und Reparaturen aufkommen.
Ausführliche Informationen über zu diesem Thema finden Sie in den Artikeln:
Welche Nutzungsrechte werden angewendet?
Folgende Grunddienstbarkeiten können ins Grundbuch eingetragen werden:
Wegerecht
Liegt ein Grundstück so, dass die Zufahrt über öffentliche Straßen nicht möglich ist, wird ein Wegerecht erteilt. Das heißt: Inhaber von Wegerechten dürfen folglich das angrenzende Grundstück begehen beziehungsweise befahren, um zum eigenen Haus zu gelangen.
Leitungsrecht
Das Leitungsrecht regelt den Anschluss an das öffentliche Strom- Wasser und Abwassernetz über ein fremdes Grundstück. Befindet sich auf dem herrschenden Grundstück kein Anschluss, können die Leitungen über das dienende Grundstück verlaufen.
Bebauungsbeschränkung
Diese sogenannte einschränkende Grunddienstbarkeit besagt, dass Person A auf dem eigenen Grundstück nicht höher bauen darf als Person B. Der Grund: Person B soll weiterhin einen freien Blick haben.
Überbaurecht
Das Überbaurecht ermöglicht, dass ein bestimmter Abschnitt des Hauses auf das benachbarte Grundstück ragt. Das Nachbarrecht ist in Bezug auf die Grenzüberschreitung sehr strikt. Ohne eingetragenes Überbaurecht dürfen weder ein Balkon noch unterirdische Garagen auf das anliegende Grundstück ragen.
Grenzbaurecht
Das Grenzbaurecht ermöglicht die eigene Immobilie sehr nah an die Grundstücksgrenze zu bauen. Der Mindestabstand muss hierbei nicht eingehalten werden. Beim Grenzbaurecht kommt es zwischen Nachbarn häufig zu Streitigkeiten.
Hinnahme von Schmutz und Lärm
Möchten sich Eigentümer vor Schadensersatzansprüchen schützen, kann ein Verzicht auf ein Abwehrrecht im Grundbuch eingetragen werden. Das heißt: Der Eigentümer des benachbarten Grundstücks toleriert eine:
Höhere Luftverschmutzung – beispielsweise durch Fabrik
Unangenehme Gerüche – beispielsweise durch Land- oder Viehwirtschaft
Kontinuierliche Lärmstörungen – beispielsweise durch laute Arbeiten
Der benachbarte Eigentümer erhält für die Störungen eine vertraglich vereinbarte Entschädigung.
Grundstück –Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer?
Grundstückseigentümer haben folgende Rechte:
Grundpfandrecht
Mit dem Grundpfandrecht können Grundstücksbesitzer ihr Grundstück beleihen. Das heißt: Das Grundstück dient als Sicherheit für Banken, die im Gegenzug Kredite vergeben. Das erfolgt beispielsweise durch eine Hypothek § 1113 BGB, Grundschuld § 1191 BGB oder einer Rentenschuld 1199 BGB.
Mit dem Grundpfandrecht können Grundstücksbesitzer ihr Grundstück beleihen. Das heißt: Das Grundstück dient als Sicherheit für Banken, die im Gegenzug Kredite vergeben. Das erfolgt beispielsweise durch eine Hypothek § 1113 BGB, Grundschuld § 1191 BGB oder einer Rentenschuld 1199 BGB.
Grunddienstbarkeit
Eine eingetragene Grunddienstbarkeit wird meist zwischen zwei benachbarten Eigentümern vereinbart. Die Vereinbarung soll einem Eigentümer bestimmte Rechte auf dem Grundstück des anderen Eigentümers einräumen – beispielsweise die Befahrung von Zufahrtstraßen. Die Grunddienstbarkeit wird in §§ 1018 – 1029 BGB geregelt
Eine eingetragene Grunddienstbarkeit wird meist zwischen zwei benachbarten Eigentümern vereinbart. Die Vereinbarung soll einem Eigentümer bestimmte Rechte auf dem Grundstück des anderen Eigentümers einräumen – beispielsweise die Befahrung von Zufahrtstraßen. Die Grunddienstbarkeit wird in §§ 1018 – 1029 BGB geregelt
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ermöglicht dem Rechtinhaber den Hausbau auf einem fremden Grundstück. Es wird also nur das Recht für den Bau erworben, aber nicht das Grundstück selbst. Für dieses Recht zahlt der Berechtigte einen monatlichen Erbbauzins an den Eigentümer.
Das Erbbaurecht ermöglicht dem Rechtinhaber den Hausbau auf einem fremden Grundstück. Es wird also nur das Recht für den Bau erworben, aber nicht das Grundstück selbst. Für dieses Recht zahlt der Berechtigte einen monatlichen Erbbauzins an den Eigentümer.
Nießbrauch
Ein eingetragener Nießbrauch erhält vom Eigentümer das Recht das Grundstück zu bewohnen, bewirtschaften oder zu vermieten.
Ein eingetragener Nießbrauch erhält vom Eigentümer das Recht das Grundstück zu bewohnen, bewirtschaften oder zu vermieten.
Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht sichert ausgewählten Personen den Vorzug beim Grundstückskauf und wird zwischen Eigentümer und der bestimmten Person vereinbart. Steht das Grundstück kurz vor Verkauf an einen Dritten, kann der Vorkaufsberechtigte in den bestehenden Kaufvertrag einsteigen und diesen zu gleichen Konditionen übernehmen.
Das Vorkaufsrecht sichert ausgewählten Personen den Vorzug beim Grundstückskauf und wird zwischen Eigentümer und der bestimmten Person vereinbart. Steht das Grundstück kurz vor Verkauf an einen Dritten, kann der Vorkaufsberechtigte in den bestehenden Kaufvertrag einsteigen und diesen zu gleichen Konditionen übernehmen.
Reallast
Eine Reallast bedeutet, dass zwischen Eigentümer und Käufer eine Belastung vereinbart und im Grundbuch eingetragen wird. Beispielsweise könnte vereinbart werden, dass die Eltern des alten Eigentümers, weiterhin auf dem Grundstück wohnen und zusätzlich monatliche Zahlungen erhalten.
Eine Reallast bedeutet, dass zwischen Eigentümer und Käufer eine Belastung vereinbart und im Grundbuch eingetragen wird. Beispielsweise könnte vereinbart werden, dass die Eltern des alten Eigentümers, weiterhin auf dem Grundstück wohnen und zusätzlich monatliche Zahlungen erhalten.
Pflichten von Grundstücksbesitzer
Eigentümer von Grundstücken haben neben diversen Rechten auch Pflichten zu erfüllen. Als Eigentümer müssen Sie dafür sorgen, dass auf Ihrem Grundstück, keine anderen Personen zu Schaden kommen. Konkret heißt das: Eigentümer von Grundstücken müssen ihre Gehwege reinigen, streuen, sowie von Schnee befreien. Diese Verpflichtung wird als Verkehrssicherungspflicht bezeichnet. Zudem haften Eigentümer, wenn Personen durch einstürzende Gebäude verletzt oder getötet werden. Gemäß § 836 BGB sind Eigentümer dafür voll verantwortlich. Jedoch haften Eigentümer nicht, wenn Sie beweisen können, dass sie sorgfältig gehandelt haben.
Nutzungsrecht Grundstück – Immobilien einfach erklärt
Was gibt es für Nutzungsrechte bei Grundstücken?
Bei Grundstücken spielen vor allem die Grunddienstbarkeiten eine große Rolle. Diese Belastungen werden im Grundbuch eingetragen und beziehen sich auf das Grundstück eines anderen Eigentümers. Das Recht wird häufig zwischen Nachbarn vereinbart, um zu klären, welche Bereiche vom Nachbarn genutzt werden dürfen.
Weiterlesen: Welche Nutzungsrechte werden angewendet?
Weiterlesen: Welche Nutzungsrechte werden angewendet?
Was versteht man unter Nutzungsrecht?
Ein Nutzungsrecht kann von einem Eigentümer an eine andere Person vergeben werden. Dabei können die vergebenen Rechte Grundstücke oder Immobilien betreffen. Der Begünstigte erhält dadurch bestimmte Rechte, wie beispielsweise ein Wohnrecht oder ein Wegerecht. Der Eigentümer bekommt dafür ein vereinbartes Nutzungsentgelt.
Weiterlesen: Was sind Nutzungsrechte an Grundstücken?
Weiterlesen: Was sind Nutzungsrechte an Grundstücken?
Was bedeutet das Nutzungsrecht im Grundbuch?
Steht ein Nutzungsrecht im Grundbuch, ist es abgesichert. Das heißt: Sollte es einen neuen Eigentümer geben, bleibt das Nutzungsrecht für den Begünstigten weiterhin aufrecht. Außerdem kann das Recht zwangsweise durchgesetzt werden. Ein eingetragenes Nutzungsrecht ist aber auch eine Belastung, die den Wert des Grundstücks drückt. Wird ein Nutzungsrecht hingegen nur vertraglich vereinbart, verfällt das Recht nach Beendigung des Vertrags.
Weiterlesen: Nutzungsrecht und Grundbuch
Weiterlesen: Nutzungsrecht und Grundbuch
Welche Pflichten habe ich als Grundstücksbesitzer?
Grundstücksbesitzer müssen dafür sorgen, dass auf ihrem Grundstück keine Personen zu Schaden kommen. Grundstücksbesitzer sind daher verpflichtet ihre Zuwege zu reinigen und von Schnee zu befreien. Desweitern haften Grundstückbesitzer für herunterfallende Gebäudeteile, die Personen verletzen oder töten.
Weiterlesen: Grundstück – Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer?
Weiterlesen: Grundstück – Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer?
Was ist eine persönlich beschränkte Dienstbarkeit?
Die persönlich beschränkte Dienstbarkeit befähigt den Begünstigten einzelne Teile eines Grundstücks zu nutzen. Der Begünstigte ist beispielsweise nur dazu berechtigt, die Garage eines Grundstücks zu nutzen. Das Recht bezieht sich auf die bestimmte Person und wird namentlich im Grundbuch eingetragen. Das Recht kann nicht verkauft oder vererbt werden.
Weiterlesen: Persönlich beschränkte Dienstbarkeit
Weiterlesen: Persönlich beschränkte Dienstbarkeit