Junger Mann schnallt sich mit dem Sicherheitsgurt an © Adobe Stock | stenkovlad

Anschnallpflicht – Welche Regeln gelten in Deutschland?

Die Einführung der Anschnallpflicht wurde in Deutschland von hitzigen Debatten begleitet. Erfahren Sie hier, seit wann die Anschnallpflicht gilt, welche Ausnahmen eingeräumt wurden und wie eine Missachtung geahndet wird. Außerdem gibt es Tipps für die nächste Autoreise ins europäische Ausland.

Seit wann gilt in Deutschland die Anschnallpflicht?


‌Seit dem 1. Januar 1976 gilt in Deutschland die Anschnallpflicht. Das Thema wurde im Vorfeld kontrovers diskutiert und noch Jahre nach Einführung der Gurtpflicht weigerten sich viele Autofahrer beharrlich, diese Regelung zu akzeptieren. Erst zwei Jahre zuvor waren die Autohersteller verpflichtet worden, Neuwagen mit Sicherheitsgurten auszustatten. In der damaligen DDR war man in dieser Hinsicht schneller. Dort mussten bereits ab 1970 alle Neuwagen mit Gurten ausgerüstet werden. 

‌Obwohl mehrheitlich die Einsicht vorhanden war, dass die Gurtpflicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beiträgt, regte sich deutlicher Widerstand. Um die Gründe für die fehlende Akzeptanz zu erfahren, wurde vom Bundesverkehrsministerium eine Studie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse zeigten, dass die Aversion teilweise mit der Assoziation mit schweren Verkehrsunfällen begründet wurde. Außerdem befürchteten viele Autofahrer, dass es nach einem Verkehrsunfall schwieriger sei, sich aus dem Auto zu befreien, wenn man angeschnallt war. Andere Bürger lehnten die Anschnallpflicht ab, weil sie dies als unbequem empfanden und sich durch den Gurt eingeengt fühlten. Die Anschnallpflicht galt übrigens zunächst ausschließlich für den Fahrer und nicht für Beifahrer sowie für Personen, die auf der Rückbank mitfuhren. Die Gurtpflicht für alle Mitfahrer wurde 1979 eingeführt. Seit 2004 müssen an allen Sitzen Dreipunktgurte zur Verfügung stehen. Acht Jahre lang hatten Verstöße gegen die Anschnallpflicht keine Konsequenzen. Erst im Jahr 1984 wurde ein Bußgeld für die Missachtung der Gurtpflicht festgelegt. 40 DM mussten Anschnall-Gegner bezahlen und das führte letztlich dazu, dass Verstöße seltener wurden. Mittlerweile ist es selbstverständlich, dass die Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer ebenso wie für Fahrgäste auf der Rückbank und Kinder im Kindersitz gilt. 

‌Die Anschnallpflicht für Lkw ist seit 1992 Gesetz. Seitdem müssen neue Lastkraftwagen mit Sicherheitsgurten ausgestattet werden. Die Gurtpflicht gilt auch für Fahrten auf dem Betriebsgelände oder auf einer Baustelle.

Gesetzliche Grundlage der Anschnallpflicht


‌Die Anschnallpflicht ist in § 21a StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. In diesem Paragraphen wurde detailliert festgelegt, auf welche Weise Personen in Kraftfahrzeugen gesichert werden müssen und welche Ausnahmen von der Gurtpflicht gelten.
Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme

‌(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. Das gilt nicht für 

‌1. (weggefallen) 
‌2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen, 
‌3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, 
‌4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, 
‌5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, 
‌6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes. 

‌(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Welcher Effekt wurde mit der Anschnallpflicht erzielt?


‌Die Durchsetzung der Anschnallpflicht ist eine Erfolgsgeschichte. Vor der Einführung der Gurtpflicht starben jährlich mehr als 20.000 Menschen bei Autounfällen. Im Jahr 1971 wurde mit 21.332 Verkehrstoten ein trauriger Rekord erreicht. Bevor die Anschnallpflicht in Kraft trat, schnallten sich nur fünf Prozent der Autofahrer bei Fahrten in der Stadt und 15 Prozent bei Fahrten auf der Autobahn freiwillig an. Seit Beginn der Gurtpflicht ist die Zahl der Verkehrstoten kontinuierlich gesunken

‌Mittlerweile sterben ungefähr 2.500 Menschen pro Jahr im Straßenverkehr. Diese deutliche Reduzierung der Todesopfer ist auf die Anschnallpflicht sowie weitere Änderungen der Straßenverkehrsordnung zurückzuführen. So wurden beispielsweise die 0,8 Promillegrenze und das Tempolimit von 100 Stundenkilometern auf Landstraßen festgelegt, um die hohe Zahl an Verkehrstoten zu reduzieren.

Für welche Personen gilt die Anschnallpflicht?


‌Die 1976 eingeführte Anschnallpflicht galt zunächst nur für den Fahrer. Erst 1979 wurde die Gurtpflicht auf Beifahrer und Personen auf der Rückbank ausgedehnt. Das seit 1984 geltende Bußgeld muss somit auch vom Beifahrer oder von Insassen auf der Rückbank gezahlt werden.

Gilt die Anschnallpflicht auch für Kinder?


‌Die allgemeine Anschnallpflicht gilt auch für Kinder und darüber hinaus besteht die Verpflichtung, Kinder bis zu einer Größe von 150 Zentimeter oder einem Alter von 12 Jahren in einem geeigneten Kindersitz zu sichern. Diese zusätzliche Bestimmung ist notwendig, da der Sicherheitsgurt bei Personen unter 150 Zentimeter Körpergröße nicht so angelegt werden kann, dass eine ordnungsgemäße Sicherung gewährleistet ist. Bei Autounfällen oder abruptem Bremsen könnten sich die Kinder ansonsten strangulieren und lebensgefährlich verletzen. 

‌Eltern dürfen entscheiden, auf welchem Platz der Kindersitz befestigt wird. Um Kleinkinder und Babys jederzeit im Auge zu behalten, entscheiden sich viele Eltern dafür, das Kind auf dem Beifahrersitz in einem Kindersitz anzuschnallen. Bei dieser Variante muss jedoch die Einstellung des Airbags beachtet werden. Meist ist es erforderlich, den Airbag zu deaktivieren, damit dieser nicht zu einer Gefahrenquelle für das Kind wird. 

‌Die Platzierung des Kindersitzes hinter dem Beifahrer ist ebenfalls beliebt und hat den Vorteil, dass das Kind zum Gehweg hin und damit auf der sichereren Seite aussteigt oder von den Eltern problemlos abgeschnallt wird. 

‌Aus Sicherheitsaspekten ist jedoch der mittlere Platz auf der Rückbank die beste Wahl für den Kindersitz. Dieser Platz befindet sich am weitesten entfernt von allen Kollisionspunkten und deshalb ist dort das Verletzungsrisiko am geringsten. Das Anschnallen selbst ist allerdings schwieriger.

Gilt die Anschnallpflicht für Schwangere?


‌Schwangere befürchten oft, dass der Sicherheitsgurt bei einem Unfall zu Verletzungen des ungeborenen Kindes führen könnte. Der TÜV Nord informiert darüber, dass die Verletzungsgefahr nicht steigt und stattdessen die Sicherheitsvorteile für die Mutter und das ungeborene Kind durch die Anschnallpflicht bei Weitem überwiegen.
Hinweis:
Ärztliches Attest

Bestätigt der behandelnde Arzt, dass der Gurt das Ungeborene schädigen könnte, erhalten Sie ein entsprechendes Attest. In diesem Fall sind Sie von der Anschnallpflicht befreit. Die Tatsache, schwanger zu sein, reicht nicht aus, um ein Bußgeld zu vermeiden. Werdende Mütter müssen sich grundsätzlich auch in den letzten Schwangerschaftsmonaten, wenn das Anschnallen beschwerlich wird, an die Gurtpflicht halten.

Gilt die Gurtpflicht im Taxi?


‌Erst seit Oktober 2014 müssen Taxi- und Mietwagenfahrer mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie nicht angeschnallt sind. Lange Zeit galt keine Gurtpflicht für Mietwagen- und Taxifahrer, weil diese immer wieder Opfer gewalttätiger Angriffe wurden. Um in so einer Situation schneller fliehen zu können, wurden sie von der Anschnallpflicht entbunden. 

‌Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat schließlich eine Gesetzesänderung initiiert, weil die Gefahr von Verkehrsunfällen größer sei als die, welche von Überfällen ausgeht. Deshalb müssen sich seit dem 30.10.2014 Taxi- und Mietwagenfahrer ebenfalls anschnallen.

Gilt die Anschnallpflicht auch in Bussen?


‌Seit Oktober 1999 müssen Reisebusse mit Sicherheitsgurten ausgestattet werden. Bei älteren Modellen besteht allerdings keine Nachrüstpflicht. Linienbusse benötigen keine Sicherheitsgurte, da diese Fahrzeuge auch für die Beförderung von stehenden Fahrgästen vorgesehen sind. Bei Bussen wird demnach zwischen der Ausrüstungs- und der Anschnallpflicht unterschieden. In den Bussen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet wurden, sind Fahrer und Fahrgäste verpflichtet, diese zu benutzen. 

‌Von dieser Regel gibt es vier Ausnahmen: 

‌1) Linienbusse, in denen stehende Fahrgäste erlaubt sind 

‌2) Begleitpersonal in Bussen 

‌3) Personen, die betreuungsbedürftige Menschen begleiten 

‌4) Während des Sitzplatzwechsels oder beim Gang zur Toilette
Achtung:
Busfahrer hat keine Kontrollpflicht

Busfahrer müssen die Fahrgäste auf die Anschnallpflicht hinweisen, die Befolgung der Pflicht jedoch nicht kontrollieren.

Gurtpflicht im Fuhrpark von Unternehmen


‌Moderne Kraftfahrzeuge sind überwiegend mit Gurt- und Sitzerkennungssystemen ausgestattet. Der Gurtwarner meldet mit einem akustischen Alarm, wenn ein Insasse nicht angeschnallt ist. Trotzdem sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten zu unterweisen, wenn diese Pool- oder Dienstfahrzeuge nutzen. Die Fahrerunterweisung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) umfasst die Belehrung hinsichtlich der Gurtpflicht, der Ladungssicherung, der Lenk- und Fahrzeiten, der Sicherheitsausstattung und des Verhaltens bei Unfällen. Mindestens einmal pro Jahr sollte die Fahrerunterweisung wiederholt werden.

Müssen Haustiere angeschnallt werden?


‌Haustiere wie Hunde und Katzen gehören für viele Menschen zur Familie und werden selbstverständlich auch im Auto transportiert. Ob für die Fahrt zum Park oder die Autoreise in den Urlaub – Haustierhalter fragen sich, welche Regelungen im Hinblick auf die Anschnallpflicht für den Vierbeiner gelten. 

‌Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Gurtpflicht für Haustiere. Juristisch betrachtet, gelten Haustiere als Ladung und unterliegen deshalb den Vorschriften der Ladungssicherung. Es gilt § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in dem die Regelungen zur Ladungssicherung festgelegt sind.
Ladung

‌(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Darüber hinaus müssen Sie gemäß § 23 StVO dafür sorgen, dass das Haustier weder Ihr Gehör noch die Sicht beeinträchtigt. Achten Sie auf eine vorschriftsmäßige Sicherung des Haustiers, da ansonsten ebenfalls Bußgelder drohen.

Welche Folgen hat die Missachtung der Anschnallpflicht?


‌Laut Bußgeldkatalog werden Verstöße gegen die Anschnallpflicht mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg sanktioniert. Wenn mit dem zusätzlichen Punkt ein Punktestand von acht Punkten erreicht wird, droht der Führerscheinentzug. Nach Ablauf einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Häufig wird die Ausstellung eines neuen Führerscheins an Bedingungen wie das Absolvieren einer MPU geknüpft. 

‌In der folgenden Tabelle sind die Strafen für das Missachten der Gurtpflicht aufgelistet.

Beifahrer schnallt sich nicht an – Wer haftet?


‌Bei Missachtung der Anschnallpflicht wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Es stellt sich die Frage, wer dieses Bußgeld bezahlt, wenn der Beifahrer oder ein Mitfahrer auf der Rückbank nicht angeschnallt ist. Grundsätzlich ist jeder Volljährige selbst dafür verantwortlich, die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Demzufolge muss in diesen Fällen nicht der Fahrer, sondern derjenige, der sich nicht angeschnallt hat, das Bußgeld bezahlen. 

‌Wenn jedoch Kinder oder Haustiere nicht ordnungsgemäß im Auto gesichert sind, ist der Fahrer verantwortlich und muss das Bußgeld bezahlen. Gemäß eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamm müssen Eltern auch dann ein Bußgeld bezahlen, wenn sich das Kind während der Fahrt abgeschnallt hat. Eltern haben die Pflicht, permanent zu kontrollieren, ob das Kind ordnungsgemäß gesichert ist. (OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2013 – III-5 RBs 153/13)


Ausnahmen von der Anschnallpflicht


‌Obwohl grundsätzlich eine Anschnallpflicht gilt, gelten für bestimmte Personen oder Fahrten Ausnahmen. 

‌In den folgenden Fällen wird kein Bußgeld erhoben:
  • Haus-zu-Haus-Verkehr (Post- und Paketzusteller, Lieferdienstfahrer) 
  • Schwangere mit ärztlichem Attest 
  • Bei medizinischen Einschränkungen mit Attest 
  • Fahrten auf einem Parkplatz 
  • Fahrten in Schrittgeschwindigkeit 
  • Fahrten in Bussen, in denen stehende Fahrgäste befördert werden 
  • Kurzzeitiges Verlassen des Sitzplatzes in Bussen 
  • Fahrten in Oldtimern, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind (für diese Autos besteht keine Nachrüstpflicht) – Diese Ausnahme gilt nicht für die Beförderung von Kindern 

  • Wie ist die Anschnallpflicht im europäischen Ausland geregelt?


    ‌In Österreich wurde ebenfalls 1976 die Anschnallpflicht eingeführt. Europaweit wurde die Gurtpflicht jedoch erst 2006 erlassen. Beachten Sie bei der Autoreise ins Ausland, dass die Geldbußen in anderen Ländern teilweise wesentlich höher sind. In Spanien müssen Sie beispielsweise Strafen von maximal 300 Euro bezahlen und in Griechenland gilt eine Pauschale von 375 Euro. In Kroatien werden beim Verstoß gegen die Gurtpflicht 65 Euro fällig und in den Niederlanden kostet der Verstoß 140 Euro.

    Anschnallpflicht rettet Leben


    ‌Seit Inkrafttreten der Anschnallpflicht hat sich die Zahl der Verkehrstoten drastisch reduziert. Deswegen liegt es im Interesse jedes Verkehrsteilnehmers, die Sicherheitsgurte anzulegen. Beachten Sie außerdem, dass es zu Problemen mit der Unfallregulierung kommen kann, weil die Versicherung das Missachten der Anschnallpflicht als grob fahrlässig bewertet. 

    ‌Wenn Ihre Versicherung mit dieser Begründung die Schadensregulierung verweigert, sollten Sie sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht wenden, der Ihre Interessen vertritt.

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    Anschnallpflicht – Recht einfach erklärt

    Seit wann gilt in Deutschland die Anschnallpflicht?

    Die Anschnallpflicht wurde 1976 eingeführt, aber erst seit 1984 werden Verstöße mit einem Bußgeld geahndet. 

    ‌Weiterlesen: Seit wann gilt in Deutschland die Anschnallpflicht?

    Muss man sich auch auf den Rücksitzen anschnallen?

    Seit dem Jahr 1979 gilt die Anschnallpflicht auf allen Sitzen des Fahrzeugs und nicht nur für den Fahrer und seit 2004 müssen alle Neuwagen an jedem Sitz mit Dreipunktgurten ausgestattet werden. 

    ‌Weiterlesen: Seit wann gilt in Deutschland die Anschnallpflicht?

    Kann man sich von der Anschnallpflicht befreien lassen?

    Eine Befreiung ist temporär oder dauerhaft möglich, wenn ein Arzt attestiert, dass dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. 

    ‌Weiterlesen: Ausnahmen von der Anschnallpflicht

    Gilt die Anschnallpflicht für Haustiere?

    Tiere gelten rechtlich als Ladung und deshalb unterliegen Sie beim Transport von Haustieren den Regeln der Ladungssicherung und nicht der Anschnallpflicht. 

    ‌Weiterlesen: Müssen Haustiere angeschnallt werden?

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