Ein behinderter Mensch im Rollstuhl: Durch ein Behindertentestament behält der Erbe die Erbschaft für sich. © Adobe Stock | Svyatoslav Lypynskyy

Behindertentestament: Was ist bei Erben mit Behinderung zu beachten?

Wenn ein behinderter Mensch erbt, ist Vorsicht geboten. Bezieht er/sie Sozial- bzw. Eingliederungshilfe, können die Träger dieser Hilfen Geld aus seiner Erbschaft nehmen. Vermieden wird das durch ein sogenanntes Behindertentestament. Funktion und Formulierung dieses Testaments lesen Sie im folgenden Artikel.

Was ist ein Behindertentestament?


‌Ein Behindertentestament ist ein spezielles Testament für Menschen mit Behinderung. Es kann verhindern, dass Träger von Sozialleistungen oder die Eingliederungshilfe Vermögen erben. Die erbende Person mit einer Beeinträchtigung wird mit einem solchen Testament über dem Sozialhilfeniveau abgesichert, wenn ihre Eltern versterben.
Hinweis:
Die Sozial- und Eingliederungshilfe übernimmt meist die Kosten für Menschen mit Behinderung, wie etwa die Finanzierung der Unterkunft, der Betreuung oder der Pflege.

Warum ist ein Behindertentestament sinnvoll?


‌Der Sinn eines solchen Testaments liegt darin, dass es den Sozial- und Eingliederungshilfeträgern den Zugang zum vererbten Vermögen abschneidet. Es ist nämlich so, dass die Leistungen für Sozial- und Eingliederungshilfe (etwa die „Grundsicherung“) vom betreffenden Leistungsempfänger bezahlt werden müssen, sofern dieser ein eigenes Vermögen hat

‌Bekommt ein behinderter Erbe einen Erbteil, hat er also Vermögen zur Verfügung, mit dem er diese Hilfe-Leistungen bezahlen müsste. Mit einem Behindertentestament kann man eben diese Pflicht umgehen. Somit bleibt der als Erbe eingesetzte Mensch mit Behinderung im Vorteil: Er oder sie kann von der Erbschaft profitieren.

Wie funktioniert ein Behindertentestament?


‌Die Lösung des Konflikts mit der Sozial- und Eingliederungshilfe kann also darin bestehen, dass der behinderte Mensch für den 1. und 2. Erbfall als Vorerbe eingesetzt wird. Also für den Fall, wenn der erste Elternteil stirbt, als auch für den Fall, wenn der zweite Elternteil stirbt. 

‌Der Hintergrund: Dem behinderten Erben wird Vermögen übertragen. Es wird aber auch festgelegt, dass dieses Vermögen nicht verbraucht werden kann. Erst wenn der eingesetzte Erbe mit Behinderung verstirbt, erben die Nacherben.
Hinweis:
Verfasst sollte ein solches Testament stets mithilfe eines Anwalts werden. Das ist zwar nicht Pflicht, macht aber Sinn. Ein kleiner Fehler kann das Testament von Außenstehenden anfechtbar machen.

Kann man ein behindertes Kind enterben?


‌Ja, aber dies würde dazu führen, dass die Sozial- und Eingliederungshilfe den Pflichtteil des oder der Enterbten erhält. Denn dann müsste der Erbe mit Behinderung den Pflichtteil zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verwenden. Das heißt, ganz oder zum Teil an die Sozial- oder Eingliederungshilfe abgeben. 

‌Eine Enterbung würde dem Sinn eines Behindertentestaments widersprechen. Denn damit möchte man ja vermeiden, dass eben diese Träger an Geld aus dem Nachlass kommen.

Wie schreibt man ein Behindertentestament?


‌Beim Verfassen eines Behindertentestaments sind einige wichtige Punkte zu berücksichtigen. Wie jedes Testament ist es unter Berücksichtigung der Formvorschriften zu formulieren. Um Fehler zu vermeiden, wird daher eine Konsultation bei einem Anwalt für Erbrecht empfohlen.

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‌Das Testament kann zwar eigenständig nach der folgenden Struktur geschrieben werden, sollte aber anschließend von einem Rechtsexperten kontrolliert werden: 

1) Der Erbe mit Behinderung muss als Vorerbe eingesetzt werden. Das Vermögen, das er/sie erbt, muss dabei im Wert höher sein als der Pflichtteil. Der eingesetzte behinderte Vorerbe darf das Vermögen nicht einfach nach Belieben verprassen. Er muss es für die Nacherben aufbewahren. Nur Erträge, wie etwa Zinsen oder Mieterträge, darf der Vorerbe nutzen.
Hinweis:
Der Erbteil des behinderten Erben muss höher sein als der Pflichtteil, da sonst die Träger der Sozialleistungen und der Eingliederungshilfe Pflichtteilsansprüche stellen können. Und das würde das Behindertentestament aushebeln.
2) Ein Nacherbe aus der Familie muss berufen werden. Er oder sie erbt nach dem Versterben des eingesetzten Vorerben. Die Erbschaft wird damit in der Familie erhalten

‌3) Für den Erben mit Behinderung muss eine dauerhafte Testamentsvollstreckung angeordnet werden, und zwar auf Lebenszeit. 

‌4) Der Dauertestamentvollstrecker ist bestenfalls eine Person, die der Vorerbe vertraut. Er soll sicherstellen, dass die Nachlasserträge so verwendet werden, dass sie zum Nutze des Erben mit Behinderung eingesetzt werden. Die Erträge aus dem Nachlass sind z.B. Zinserträge oder auch Mieterträge aus einer Immobilie. Zu empfehlen ist zudem die Anordnung eines Ersatztestamentsvollstreckers

‌5) Der Nachlass soll ausdrücklich nicht den Sozialhilfeträgern und Eingliederungshilfeträgern dienen. Wird der behinderte Erbe betreut, soll auch bestimmt werden, dass das vererbte Vermögen nicht zur Bezahlung der Betreuung eingesetzt werden darf. 

‌6) Das Behindertentestament soll mithilfe eines Rechtsanwalts für Erbrecht und eines Notars erstellt werden. Der Notar beglaubigt es anschließend. Das sichert das Testament ab und schützt es besser vor einer Testamentsanfechtung.
Hinweis:
Jedenfalls sollte man sich vor Abschluss eines Behindertentestaments von einem Anwalt für Erbrecht rechtlichen Rückhalt holen.

Kann ein Behinderter das Erbe ausschlagen?


‌Ja, ein behindertes Kind kann die Erbschaft ausschlagen und den Pflichtteil verlangen, allerdings kann dieses Recht auf Ausschlagung nicht an den Sozialhilfe- bzw. Eingliederungshilfeträger übertragen werden. Somit können diese Träger den Pflichtteil dann auch nicht pfänden.

Was kostet ein Behindertentestament?


‌Wie jedes andere Testament kann ein Behindertentestament selbstständig, das heißt eigenhändig und handschriftlich erstellt werden. Dafür fallen keine Kosten an. Dies ist aber nicht anzuraten, da viele Formfehler passieren können. Und ein einziger Formfehler kann dazu führen, dass das gesamte Testament ungültig und damit anfechtbar ist. 

‌Daher ist es empfehlenswert, das Behindertentestament mit einem Anwalt für Erbrecht zu verfassen. Oder aber mit einem Notar.
  • Kosten beim Notar: 
    ‌Die Notarkosten werden von der Höhe des Nachlasswerts bestimmt. 
  • Kosten beim Anwalt: 
    ‌Die Anwaltskosten werden ebenfalls vom Nachlasswert bestimmt bzw. von der Schwierigkeit des konkreten Falls

  • ‌Zudem muss das Testament an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Möglich ist eine Aufbewahrung an einem geschützten Platz in der Wohnung, der einer Vertrauensperson mitgeteilt wird. Sicherer ist es aber, das Testament zentral aufzubewahren. Und zwar beim Nachlassgericht. Hierfür fällt eine Pauschale von 75 Euro an.

    Behindertentestament – Recht einfach erklärt

    Was passiert, wenn ein Behinderter erbt?

    Erbt ein Mensch mit Behinderung, besteht eine besondere Gefahr, dass die Sozialhilfeträger bzw. die Eingliederungshilfe Geld von seinem geerbten Vermögen nehmen kann. Denn diese Sozialhilfe- bzw. Eingliederunghilfe-Leistungen sind vom Anspruchsnehmer zu bezahlen, sofern dieser zahlungsfähig ist. Das kann mit einem Behindertentestament verhindert werden. 

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Behindertentestament?

    Welche Nachteile gibt es für Erben mit Behinderung?

    Behinderte Menschen bekommen häufig Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfeleistungen. Die Sozialhilfe- bzw. Eingliederungshilfe-Träger kosten. Erbt die behinderte Person, die solche Leistungen bezieht, ohne ein spezielles Testament, können diese Träger ihre Kosten aus dem Erbe der behinderten Person bezahlen. 

    ‌Weiterlesen: Warum ist ein Behindertentestament sinnvoll?

    Wie sieht ein Behindertentestament aus?

    Der behinderte Erbe wird als Vorerbe eingesetzt. Verwandte als Nacherben. Ein Dauertestamentsvollstrecker – am besten, eine Vertrauensperson des Vorerben – wird eingesetzt und sorgt dafür, dass die Nachlasserträge nicht verprasst werden. Am besten wird das Testament mit einem Anwalt und Notar erstellt. 

    ‌Weiterlesen: Wie schreibt man ein Behindertentestament?

    Wie teuer ist ein Behindertentestament?

    Die Kosten variieren: Ein eigenhändig und handschriftlich verfasstes Behindertentestament kostet nichts. Besser ist es aber, das Testament mithilfe eines Rechtsanwalts für Erbrecht bzw. eines Notars zu schreiben. Dann orientieren sich die Kosten am Verfahrenswert und an der Schwierigkeit der Erbsituation. 

    ‌Weiterlesen: Was kostet ein Behindertentestament?

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