Mehre Stapel aus Geldmünzen, auf denen Würfel liegen. Auf den Würfeln ist das Wort Bonus geschrieben. © Adobe Stock | gopixa

Bonuszahlung: Definition, Anspruch und Versteuerung

Bonuszahlungen sind üblicherweise leistungsabhängige Zulagen zum regulären Arbeitsentgelt und voll steuerpflichtig. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Allerdings kann aufgrund bestimmter Faktoren ein Anspruch auf den Bonus bestehen. Etwa durch vertragliche Regelung oder betriebliche Übung.

Was ist eine Bonuszahlung?


‌Zur Hauptpflicht des Arbeitgebers gehört die dauerhafte Zahlung des Arbeitsentgelts. Das geschieht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Die Höhe der Vergütung ist im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt, seltener auch in einer Betriebsvereinbarung

‌Eine Bonuszahlung ist ein variabler Vergütungsbestandteil. Der Arbeitgeber kann sie als Zulage zum regulären Arbeitsentgelt an Mitarbeiter zahlen. Das geschieht in der Regel am Ende eines Kalenderjahres. Dabei ist die Bonuszahlung üblicherweise geknüpft an die Erreichung von Unternehmenszielen (z. B. Gewinne) und/oder individuellen Zielen. 

‌Bonuszahlungen können allerdings auch aus anderen, nicht-leistungsorientieren Gründen erfolgen. Etwa zur Belohnung der Betriebstreue. 

‌Eine vertragliche Festlegung der Bonuszahlung ist möglich, aber nicht notwendig. Je nachdem, ob und welche Vereinbarung es dazu gibt, kann die Bonuszahlung freiwillig erfolgen oder aber verpflichtend sein.

Arten von Bonuszahlungen


‌Die klassische Bonuszahlung ist ein Zielentgelt. Dabei gibt es eine einvernehmliche Zielvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dazu, nach Möglichkeit das vereinbarte Ziel zu erreichen. Erreicht oder übererfüllt der Arbeitnehmer das in der Zielvereinbarung definierte Ergebnisziel, muss der Arbeitgeber diese Leistung mit einer festgelegten Bonuszahlung würdigen. 

‌Das Ziel kann sowohl quantitativer als auch qualitativer Natur sein. Ein quantitatives Ziel kann etwa sein, in einem Jahr 20 Neukunden zu gewinnen. Ein Beispiel für ein qualitatives Ziel ist die Steigerung der Kundenzufriedenheit. Zielvereinbarungen werden häufig jährlich neu festgelegt. Damit variieren in der Regel die zu erfüllenden Kriterien für eine Bonuszahlung sowie deren Höhe.
Hinweis:
Bonussysteme bieten Mitarbeitern Anreize zur Leistungssteigerung und sollen somit auch die Arbeitsmotivation und Zufriedenheit der Arbeitnehmer fördern. Doch ist das auch mit Risiken verbunden. So sinkt etwa die Leistungsbereitschaft meistens, wenn das Ziel bereits frühzeitig erreicht wurde, oder absehbar ist, dass das Ziel nicht mehr erreicht werden kann.
Eine Bonuszahlung erfordert nicht zwingend eine Zielvereinbarung. Erbringen ein Arbeitnehmer oder eine ganze Abteilung außerordentliche Leistungen, kann der Arbeitgeber das auch ohne Vereinbarung mit einem Bonus belohnen. 

‌Daneben gibt es etwa folgende Arten von Bonuszahlungen:
  • Gewinnbeteiligung: Erzielt das Unternehmen Gewinne, erhalten Mitarbeiter nach festgelegten Kriterien einen Anteil davon. Üblich ist etwa eine Gewinnbeteiligung, wenn das Unternehmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums einen bestimmten Gewinn erzielt.  
  • Treuebonus: Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern einen Bonus zahlen, um ihre Betriebszugehörigkeit zu honorieren. Möglich ist etwa eine Zahlung für alle Mitarbeiter, die seit mindestens zehn Jahren in dem Unternehmen tätig sind. 
  • Hinweis:
    Manchmal leisten Arbeitgeber auch eine Bonuszahlung an hochqualifizierte Mitarbeiter, um sie an das Unternehmen zu binden. Der Bonus soll sie motivieren, weiterhin in der Firma zu arbeiten.

    Sonderzahlungen


    ‌Jahressonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld unterscheiden sich deutlich von klassischen Bonuszahlungen und haben folgende Merkmale:
  • Sie sind nicht an besondere Leistungen des Arbeitnehmers oder an Unternehmenserfolge geknüpft. Zumeist handelt es sich dabei rein um Belohnungen für die Betriebstreue der Mitarbeiter.  
  • Sie werden zumeist an alle Mitarbeiter ausgezahlt. Ohne sachlichen Grund darf der Arbeitgeber einzelne Mitarbeiter nicht von Sonderzahlungen ausschließen. 
  • Die Höhe darf nicht abhängig von der Arbeitsleistung variieren. Der Arbeitgeber zahlt entweder einen Pauschalbetrag oder einen bestimmten Prozentsatz des Arbeitsentgelts. 
  • Oftmals unterliegen Sonderzahlungen dem Freiwilligkeitsvorbehalt. Ist dem der Fall, kann der Arbeitgeber die Zahlungen jederzeit einstellen.

    ‌ 
  • Anspruch auf Bonuszahlung


    ‌Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Bonuszahlung. Doch nicht immer ist diese eine freiwillige Leistung. Unter folgenden Umständen kann ein rechtlicher Anspruch auf die Bonuszahlung bestehen: 

    ‌1) Vertragliche Regelung
    ‌Es besteht eine Vereinbarung in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, die dem Arbeitnehmer eine Bonuszahlung zusichert, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Etwa indem er eine besondere Leistung erbringt oder eine bestimmte Anzahl an Betriebsjahren aufweisen kann. 

    ‌2) Zielvereinbarung 
    ‌Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben eine ‌Zielvereinbarung geschlossen. Bei Erfüllung der Zielvorgabe hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Bonuszahlung. 

    ‌3) Betriebliche Übung 
    ‌Der Arbeitgeber leistet über mehrere Jahre hinweg Bonuszahlungen an seine Mitarbeiter. Diese können aufgrund der sich wiederholenden Handlung davon ausgehen, dass sie auch in Zukunft eine Bonuszahlung erhalten. Deshalb entsteht ein rechtlicher Anspruch darauf. 

    ‌4) Gleichbehandlungsgrundsatz 
    ‌Bonuszahlungen können grundsätzlich auch nur einzelnen Mitarbeitern oder Abteilungen gewährt werden. Entscheidend ist aber immer der Grund für eine Bonuszahlung. So darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer nicht grundlos benachteiligen und von der Bonuszahlung ausschließen. Erhält ein Arbeitnehmer aus einem bestimmten Grund eine Bonuszahlung, müssen andere Mitarbeiter, auf die derselbe Grund zutrifft, ebenso eine bekommen.
    Hinweis:
    Wenn Anspruch auf eine Bonuszahlung besteht, der Arbeitgeber aber nicht zahlen will, kann der Arbeitnehmer mithilfe von rechtlichem Beistand den Anspruch durchsetzen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hat die notwendige Expertise, um einzuschätzen, ob tatsächlich ein Anspruch besteht. Ist dem der Fall, kann er versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ist eine solche nicht möglich, kann er eine beim Arbeitsgericht eine Klage einreichen.

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    Mitbestimmung des Betriebsrats


    ‌Der Betriebsrat hat grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht, was Bonuszahlungen anbelangt, wenn diese eine Mehrzahl an Mitarbeitern betreffen (§ 87 Abs. 10 BetrVG). Etwa wenn es um die Festlegung der Kriterien geht, die bestimmen, wer von den Arbeitnehmern eine Bonuszahlung erhält. Eine diesbezügliche Regelung können Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung festhalten. 

    ‌Kein Mitbestimmungsrecht hat der Arbeitgeber allerdings, wenn es um die Höhe einer Bonuszahlung geht oder darum, ob Mitarbeiter grundsätzlich eine bekommen.

    Freiwilligkeitsvorbehalt


    ‌Der Arbeitgeber kann eine Bonuszahlung unter Freiwilligkeitsvorbehalt stellen, um den allgemeinen Anspruch durch eine betriebliche Übung zu verhindern. Kein Freiwilligkeitsvorbehalt ist allerdings möglich, wenn klare Ziele vorgegeben und mit Bonuszahlung verknüpft sind. Etwa wenn der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer vereinbart, dass bei Erreichung eines bestimmten Erfolges eine Zahlung des Bonus erfolgt. In diesem Fall darf nach BAG-Urteil für die Bonuszahlung auch keine Unternehmensbindung zu einem bestimmten Stichtag vorausgesetzt werden

    Höhe einer Bonuszahlung


    ‌Die Höhe einer Bonuszahlung ist gesetzlich nicht geregelt. Je nach Art der Bonuszahlung kann sie der Arbeitgeber entweder variabel und nach billigem Ermessen festlegen. Oder die Höhe ist vertraglich oder in einer Vereinbarung festgelegt. Bei einer Gewinnbeteiligung ist die Höhe der Bonuszahlung abhängig von der Höhe des Betriebsgewinns. 

    ‌Ergibt sich der Anspruch auf eine Bonuszahlung aufgrund einer betrieblichen Übung, muss die Höhe der Bonuszahlung die gleiche sein, wie in den Jahren zuvor. War die Bonuszahlung in den Jahren zuvor in unterschiedlicher Höhe erfolgt, besteht zwar ein grundsätzlicher Anspruch. Die Höhe kann der Arbeitgeber nach BAG-Urteil in diesem Fall allerdings willkürlich festlegen.

    Wie wird Bonus versteuert?


    ‌Eine Bonuszahlung ist eine willkommene Zulage für das reguläre Arbeitsentgelt. Sie ist aber leider nicht steuerfrei, sondern unterliegt in vollem Umfang der Steuerpflicht. Denn steuerlich gesehen zählen Bonuszahlungen zu Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und werden als „sonstige Bezüge“ eingestuft. Die Berechnung der Lohnsteuer ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Jahreseinkommen mit Bonuszahlung und dem Jahreseinkommen ohne Bonuszahlung. Wie viel dem Arbeitnehmer von der Bonuszahlung nach Versteuerung übrig bleibt, richtet sich nach seiner Steuerklasse. Um eine diesbezügliche Berechnung vorzunehmen, kann der Arbeitnehmer einen der entsprechenden Rechner im Internet nutzen.
    Hinweis:
    Ausnahmsweise gab es im Rahmen der Coronaprämie die Möglichkeit, dass Arbeitgeber steuerfreie Bonuszahlungen an Mitarbeiter leisten, um etwaige Mehrbelastung auszugleichen. Bis Ende 2024 gibt es nun die Inflationsprämie. Diese erlaubt steuer- und sozialversicherungsfreie Bonuszahlungen von bis zu 3000 Euro an Arbeitnehmer. Gesetzlicher Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

    Bonuszahlung – Recht einfach erklärt

    Was versteht man unter einer Bonuszahlung?

    Eine Bonuszahlung ist eine Zulage zum normalen Arbeitsentgelt, die der Arbeitgeber an Mitarbeiter leisten kann. Üblicherweise wird eine Bonuszahlung nicht bedingungslos ausbezahlt, sondern ist mit einer Leistung oder einem Erfolg verknüpft. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Bonuszahlung?

    Welche Arten von Bonuszahlungen gibt es?

    Bonuszahlungen können Arbeitnehmer für besondere individuelle Leistungen erhalten. Auch eine Gewinnbeteiligung bei Erreichung von Unternehmenszielen ist möglich. Denkbar ist eine Bonuszahlung aber auch, um Mitarbeiter für ihre Betriebstreue zu belohnen. 

    ‌Weiterlesen: Arten von Bonuszahlungen

    Wann bekommt man Bonuszahlung?

    Es existiert kein gesetzlicher Anspruch auf eine Bonuszahlung. Anspruch darauf hat ein Arbeitnehmer nur, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt oder der Anspruch sich aus betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt. 

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf Bonuszahlung

    Wie hoch sind Bonuszahlungen?

    Zur Höhe einer Bonuszahlung gibt es keine einheitliche Regelung. Bei freiwilliger Zahlung liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wie hoch der Bonus ist. Gibt es eine Vereinbarung zur Bonuszahlung, ist deren Höhe darin festgelegt. 

    ‌Weiterlesen: Höhe einer Bonuszahlung

    Wie wird der Bonus versteuert?

    Bekommt ein Arbeitnehmer eine Bonuszahlung, ist diese in der Regel nicht steuerfrei, sondern in vollem Umfang steuerpflichtig. Wie viel Lohnsteuer darauf zu leisten ist, richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse des Arbeitnehmers. 

    ‌Weiterlesen: Wie wird Bonus versteuert?

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