Ein Sparschwein mit Sonnenbrille, das in einem Liegestuhl sitzt. © Adobe Stock | Andrey Popov

Urlaubsgeld: Wann besteht Anspruch auf die Sonderzahlung?

Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ein Anspruch kann sich aus vertraglicher Regelung oder aus betrieblicher Übung ergeben. Arbeitnehmer mit Teilzeit-Beschäftigung erhalten in der Regel ein geringeres Urlaubsgeld als Vollzeitmitarbeiter.

Definition von Urlaubsgeld


‌In Deutschland erhalten viele Arbeitnehmer neben dem regulären Lohn oder Gehalt einmal im Jahr Urlaubsgeld. Dabei handelt es sich wie auch beim Weihnachtsgeld um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Urlaubsgeld wird manchmal auch als 14. Monatsgehalt bezeichnet. 

‌Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt werden häufig synonym gebraucht. Es ist jedoch wichtig, die Begriffe zu unterscheiden:
  • Urlaubsgeld: Urlaubsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Zweck des Urlaubsgeldes ist es etwa, die Bindung der Mitarbeiter zu stärken, sie für ihre Betriebstreue zu belohnen oder sie für die Zukunft zu motivieren. 
  • Urlaubsentgelt: Zur Zahlung von Urlaubsentgelt sind alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Urlaubsentgelt entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst und wird vor Urlaubsantritt ausbezahlt (§ 11 BurlG). 
  • Wann Urlaubsgeld?


    ‌Der Auszahlungszeitpunkt von Urlaubsgeld ist verschieden und in der Regel im Arbeitsvertrag oder geltenden Tarifvertrag festgelegt. Findet die Auszahlung in einem bestimmten Monat statt, ist das zumeist im Mai oder im Juni. 

    ‌Manchmal zahlt der Arbeitgeber das Urlaubsgeld auch zusammen mit dem Urlaubsentgelt aus. Oder dann, sobald der Arbeitnehmer die Hälfte des Jahresurlaubs aufgebraucht hat.

    Chancen auf Urlaubsgeld


    ‌Ungefähr jeder zweite Beschäftigte in Deutschland erhält Urlaubsgeld. Faktoren, die eine Rolle spielen, sind unter anderem die folgenden:
  • Unternehmensgröße: Tendenziell bekommen Mitarbeiter in größeren Unternehmen eher Urlaubsgeld als Mitarbeiter in kleinen Unternehmen. 
  • Standort des Unternehmens: Im Vergleich zwischen Westdeutschland und Ostdeutschland ist erkennbar, dass Arbeitgeber im Westen deutlich häufiger Urlaubsgeld bezahlen als Arbeitgeber im Osten. 
  • Tarifbindung: Mitarbeiter, für die Tarifverträge gelten, erhalten doppelt so häufig Urlaubsgeld als Mitarbeiter, deren Unternehmen nicht tarifgebunden ist. 
  • Geschlecht: Männer erhalten öfter Urlaubsgeld als Frauen. Wahrscheinlich deshalb, weil sie eher in Branchen arbeiten, in denen Tarifverträge Urlaubsgeld vorschreiben. 

  • Anspruch auf Urlaubsgeld


    ‌Es existiert keine gesetzliche Pflicht, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Urlaubsgeld zahlen müssen. Allerdings ist die Zahlung von Urlaubsgeld nicht immer freiwillig. So haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn es eine Betriebsvereinbarung zu Urlaubsgeld oder entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag gibt. 

    ‌Daneben kann sich ein Anspruch auf Urlaubsgeld auch aus einer betrieblichen Übung oder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben:
  • Betriebliche Übung 
    ‌Auch wenn es keine vertragliche Vereinbarung zur Zahlung von Urlaubsgeld gibt, zahlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freiwillig jedes Jahr Urlaubsgeld. In diesem Fall spricht man von einer betrieblichen Übung oder auch Gewohnheitsrecht. Erfolgen drei Jahre hintereinander gleiche Sonderzahlungen, entsteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf diese.  
  • Gleichbehandlungsgrundsatz 
    ‌Erhalten einige Mitarbeiter eine freiwillige Zahlung von Urlaubsgeld, gebietet es der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass auch alle anderen Mitarbeiter diese bekommen müssen. Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber einzelnen Mitarbeitern Urlaubsgeld verweigert, es sei denn, es gibt sachliche Gründe dafür. Ein sachlicher Grund kann etwa dann vorliegen, wenn die Zahlung an eine Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit geknüpft ist und ein Mitarbeiter diese noch nicht erreicht hat.  

  • ‌Gibt es eine einzelvertragliche Klausel zu Urlaubsgeld, kann der Arbeitgeber die Zahlung unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt stellen. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt kann zudem eine betriebliche Übung zu verhindern. Der Freiwilligkeitsvorbehalt gewährleistet, dass die Zahlung freiwillig bleibt und der Arbeitgeber diese jederzeit einstellen kann. Was Arbeitgeber beachten müssen, damit eine Freiwilligkeitsvorbehaltsklausel wirksam ist, können Sie in dem Artikel Weihnachtsgeld lesen.

    Was tun, wenn Arbeitgeber nicht zahlt?


    ‌Besteht Anspruch auf Urlaubsgeld, der Arbeitgeber verweigert aber die Zahlung, sollte der Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit ihm suchen. Trägt dieses keinen Erfolg, kann der Arbeitnehmer den Rechtsweg einschlagen und sich die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht sichern. Dieser kann den Arbeitnehmer beraten und prüfen, ob tatsächlich ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht. Zudem kann er eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber anstreben oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.

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    Urlaubsgeld: Höhe und Berechnung


    ‌Die Höhe des Urlaubsgeldes ist sehr verschieden, da sie auf keiner gesetzlicher Vorgabe beruht. Basiert der Anspruch auf Urlaubsgeld auf einem Tarifvertrag, ist darin die Höhe festgelegt. Dabei gibt es enorme Unterschiede in den verschiedenen Branchen. Während etwa in der Landwirtschaft oder im Gastgewerbe sehr geringe Urlaubsgelder gezahlt werden, ist in Industrie-Branchen, etwa der Holz-Industrie oder der Metallindustrie, eine hohe Sonderzahlung an der Tagesordnung. 

    ‌Je nach Vereinbarung kann der Arbeitgeber an Urlaubsgeld jährlich entweder einen gehaltsunabhängigen festen Betrag zahlen, oder einen bestimmten Prozentsatz des monatlichen Gehalts. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber pro Urlaubstag einen bestimmten Betrag zahlt. 

    ‌Sachliche Gründe lassen es zu, dass der Arbeitgeber Mitarbeitern unterschiedlich hohe Urlaubsgelder gewährt. So kann er etwa festlegen, dass die Höhe des Urlaubsgelds mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit steigt.
    Hinweis:
    Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei. Es sind sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge darauf zu leisten. Wer herausfinden möchte, wie viel nach Abzügen übrig bleibt, kann zur Berechnung des Urlaubsgelds einen der Brutto-Netto-Rechner im Internet nutzen.

    Urlaubsgeld anteilig berechnen


    ‌Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten, erhalten üblicherweise geringere Urlaubsgelder als ihre Kollegen in Vollzeit. Entweder misst sich die Sonderzahlung an der Höhe des Gehalts. Dann zahlt der Arbeitgeber einen gewissen Prozentsatz davon als Urlaubsgeld aus. Oder es gibt einen festen Betrag, dann erfolgt eine aliquote (anteilige) Berechnung, bei der die Arbeitszeit des Mitarbeiters maßgeblich ist.
    Beispiel:
    In einem Betrieb beträgt die Arbeitszeit für Vollzeitkräfte 40 Stunden. Diese bekommen ein Urlaubsgeld in Höhe von 2000 Euro. Arbeitet nun eine Teilzeitkraft 20 Stunden pro Woche, erhält sie nur halb so viel, also 1000 Euro. Minijobbern, die wöchentlich nur 10 Stunden arbeiten, steht in diesem Fall anteilig berechnet 500 Euro an Urlaubsgeld zu.
    Arbeitnehmer, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, müssen aufpassen, dass sie durch das Urlaubsgeld nicht die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Denn dann würde die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig werden.
    Hinweis:
    Arbeitnehmer haben die Möglichkeit freiwillig auf das Urlaubsgeld zu verzichten. Dazu haben sie zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine schriftliche Verzichtserklärung abgeben.

    Kürzung des Urlaubsgelds bei Kündigung


    ‌Erfolgt eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, kann sich das Urlaubsgeld in diesem Jahr unter Umständen verkürzen. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Anspruch auf Urlaubsgeld abhängig vom Urlaubsanspruch ist. Verkürzt sich der Urlaubsanspruch durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses, verringert sich dementsprechend das Urlaubsgeld.
    Hinweis:
    Eine Abhängigkeit des Urlaubsgeldes vom Urlaubsanspruch besteht dann, wenn sich im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine entsprechende Regelung findet. Etwa wenn darin steht, dass das Urlaubsgeld nur bei Urlaubsantritt ausgezahlt wird.
    Dient das Urlaubsgeld der Belohnung der Betriebstreue und hat keinen Entgeltcharakter, erhält der Arbeitnehmer das volle Urlaubsgeld. Es sei denn, es besteht eine arbeitsvertragliche Regelung, dass Arbeitnehmer bei einer Kündigung kein Urlaubsgeld erhalten. 

    ‌Gibt es eine vertragliche Rückzahlungsklausel, kann der Arbeitgeber bei bereits erfolgter Zahlung des Urlaubsgeldes an einem Stichtag, eine anteilige Rückzahlung des Urlaubsgeldes verlangen. Scheidet der Arbeitnehmer etwa am 31. 09. aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann der Arbeitgeber in diesem Fall ein Viertel des Urlaubsgeldes zurückverlangen.

    Kürzung des Urlaubsgeldes bei Fehlzeiten


    ‌Unter Umständen ist bei längeren Fehlzeiten eine Kürzung des Urlaubsgeldes zulässig: 

    ‌1) Elternzeit: Soll das Urlaubsgeld nur die Betriebstreue belohnen, hat es keinen Entgeltcharakter. In diesem Fall darf während der Elternzeit keine Kürzung stattfinden. Ist das Urlaubsgeld hingegen eine Belohnung für Arbeitsleistung, ist es zulässig, dass der Arbeitgeber bei Elternzeit eine anteilige Kürzung vornimmt. 

    ‌2) Längere Krankheit: Auch wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum erkrankt ist, darf der Arbeitgeber das Urlaubsgeld nicht kürzen. Ist das Urlaubsgeld vertraglich mit dem Urlaubsantritt verknüpft, darf der Arbeitgeber es allerdings zurückbehalten und erst ausbezahlen, wenn der Arbeitnehmer Urlaub nimmt. 

    ‌3) Mutterschutz: Fehlzeiten durch Mutterschutzregelungen darf der Arbeitgeber unter keinen Umständen als Anlass nehmen, das Urlaubsgeld zu kürzen.

    Urlaubsgeld – Recht einfach erklärt

    Was versteht man unter Urlaubsgeld?

    Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Urlaubsentgelt um eine Vergütung, zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist. 

    ‌Weiterlesen: Definition von Urlaubsgeld

    Ist man verpflichtet, Urlaubsgeld zu zahlen?

    Der Arbeitgeber kann zur Zahlung von Urlaubsgeld verpflichtet sein, wenn es eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gibt. Auch aus einer betrieblichen Übung kann ein Anspruch entstehen. 

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf Urlaubsgeld

    Wie viel bekommt man als Urlaubsgeld?

    Die Höhe von Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich geregelt und kann sich aus Regelungen in Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben. Entweder zahlt der Arbeitgeber Mitarbeitern als Urlaubsgeld einen festen Betrag oder einen Prozentsatz des monatlichen Gehalts. 

    ‌Weiterlesen: Urlaubsgeld: Höhe und Berechnung

    Wie berechnet sich das Urlaubsgeld bei Teilzeit?

    Erhalten Vollzeit-Mitarbeiter eines Unternehmens als Urlaubsgeld einen festen Betrag, wird das Urlaubsgeld bei Teilzeit-Mitarbeitern anteilig berechnet, abhängig von der Höhe der jeweiligen Arbeitszeit. 

    ‌Weiterlesen: Urlaubsgeld anteilig berechnen

    Darf der Arbeitgeber bei Kündigung das Urlaubsgeld kürzen?

    Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Arbeitgeber bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses das Urlaubsgeld kürzen. Beispielsweise dann, wenn der Anspruch auf Urlaubsgeld mit dem Anspruch auf Urlaub verknüpft ist. 

    ‌Weiterlesen: Kürzung des Urlaubsgelds bei Kündigung

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