Sohn erbt vom Vater Hof mit Vieh © Adobe Stock | LIGHTFIELD STUDIOS

Höfeordnung & Landgutrecht – Wie erbt man einen Hof?

Das deutsche Gesetz bewertet einen Hof als besonders schützenswert. Er dient nicht nur dem Erhalt einer Familie sondern dient mit seinen landwirtschaftlichen Produkten der gesamten Gesellschaft. Daher sind Höfe rechtlich von der Zerschlagung grundsätzlich geschützt. In vielen Bundesländern gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

Hof erben: Welche Regelungen gibt es?


‌Die Vererbung von Land- und Forstwirtschaftsbetrieben und deren Grundstücke, Immobilien sowie Gerätschaften ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. 

‌In einigen Bundesländern geht die Erbschaft aus Land- und Forstwirtschaft direkt auf einen einzigen Erben über (Höfeordnung). In anderen fällt sie einer Erbengemeinschaft zu, die sodann entscheidet, wer Erbe wird (BGB-Landgutrecht).
  • (Bundesrechtliche) Höfeordnung: In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfahlen, Brandenburg und in dem größten Teil Baden-Württembergs. 
  • Landesrechtliche Höfeordnungen: In Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Teilen Baden-Württembergs. 
  • Landesrechtliche Höfeordnungen: In Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Teilen Baden-Württembergs. 

  • ‌Der Erblasser kann selbst entscheiden, ob er die Regelung der Höfeordnung bzw. der landesrechtlichen Hoferbenregelung bzw. des Landgüterrechts des BGB wählt. Die Entscheidung ist freiwillig. Wichtig: Die gesetzlichen Sonderregelungen gelten automatisch. Will der Erblasser dies also verhindern, muss er sich aktiv dagegen aussprechen. Wie das geht, wird in den folgenden Kapiteln erklärt. 

    ‌Will der Erblasser die Höfeordnung nicht beanspruchen, kann er das üblicherweise in Deutschland geltende Erbrecht mit seinen Instrumenten wählen. Also zum Beispiel Erbvertrag, Testament, gemeinschaftliches Testament oder vorweggenommene Erbfolge
    Hinweis:
    Einen Hof zu erben, stellt für die Erben meist eine große Verantwortung dar. Ein Bauernhof oder eine Winzerei haben nicht nur einen finanziellen Wert, sondern besonders auch einen ideellen. Daher sollten immer kluge Regelungen vereinbart werden, sodass der Hof nicht zerschlagen wird. Zum Beispiel mit einem Ehevertrag des Nachfolgers, für den Fall einer Scheidung.

    Höfeordnung


    ‌Die (bundesrechtliche) Höfeordnung ist ein landwirtschaftliches Sonderrecht, das in mehreren Bundesländern Deutschlands gilt. Für die Höfeordnung typisch ist die Regelung, dass nur ein einziger Abkömmling den Hof erbt. Durch die Vermeidung einer Erbengemeinschaft wird ein Hof vor der Zerschlagung geschützt. 

    ‌Die anderen Abkömmlinge, die dem Erben „weichen“ müssen, bekommen eine Abfindung, aber nur eine geringe. Das hat den Sinn, dass der Hof nicht in existenzielle Gefahr gebracht wird. Die Höfeordnung wird auch „Höferecht“ oder „Anerbenrecht“ genannt.

    Wo gilt die Höfeordnung?

  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein 
  • Nordrhein-Westfalen
    ‌ 
  • Wie funktioniert die Höfeordnung?

  • Voraussetzung dafür, dass ein Alleinerbe des Landbetriebs bestimmt werden kann, ist, dass der Hof die Existenzgrundlage für den Erben ist. 
  • Der Alleinerbe muss für die Bewirtschaftung des Hofs geeignet sein. 
  • Es ist nur ein einziger Hofnachfolger vorgesehen (Alleinerbe). 
  • Der Erblasser, dem der Hof gehört, bestimmt den Alleinerben des Hofes. 
  • Sofern es Geschwister und andere Miterben gibt, bekommen diese eine Abfindung in Form von Geld. 
  • Ist der Erblasser verstorben, ohne einen Hoferben einzusetzen, greift die gesetzliche Erbfolge
  • Für den Fall, dass mehrere Angehörige einer Ordnung leben, so darf derjenige den Hof übernehmen, der den Bauernhof bereits bewirtschaftet hatte, bevor der Bauer verstorben ist. 
  • Die Rechte des jüngsten Abkömmlings des Erblassers sind am geringsten. 
  • Weibliche und männliche Hoferben sind gleichgestellt. Gesetzlich wird niemand bevorzugt. 
  • Wie funktioniert die Abfindung weichender Erben?

  • Weil gewisse Abkömmlinge bzw. Angehörige einem Erben weichen müssen, bekommen sie eine – wenn auch geringe – Abfindung. 
  • Die Abfindung muss den weichenden Erben in Form von Geld ausgezahlt werden. 
  • Die Höhe der Abfindung hängt vom Hofeswert ab. 
  • Der Hofeswert ist 1,5 Mal so hoch wie der zuletzt berechnete Einheitswert. 
  • Der Einheitswert wiederum wird für einen bestimmten Stichtag in einem Verfahren berechnet, das gesetzlich festgelegt wurde. Eine individuell vereinbarte Abfindungssumme ist jedoch möglich. 
  • Die Höhe einer individuellen Abfindung muss allerdings vom Landwirtschaftsgericht genehmigt werden. Die Existenz des Hofes darf durch eine höhere Zahlung nicht gefährdet werden.
    ‌ 
  • Was gilt für Ehegatten?

  • Kinder werden in der Erbfolge bevorzugt. Überlebende Ehegatten werden zweitrangig behandelt. 
  • Überlebende Ehegatten bis zum 25. Lebensjahr haben ein Nutzungs- und Verwaltungsrecht. 
  • Verzichtet ein überlebender Ehegatte auf seinen Erbanspruch, hat er ein Altenanteilsrecht. 
  • Heiratet der überlebende Ehepartner erneut, verfällt Altenanteilsrecht. In diesem Fall bekommt er das Recht in Bargeld ausbezahlt.
    ‌ 
  • Höfeordnung und Pflichtteil


    ‌Enterbte Personen können einen Pflichtteil geltend machen. Das Pflichtteilsrecht besagt, dass der Pflichtteil halb so hoch wie die gesetzliche Erbquote sein muss. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, der überlebende Ehegatte sowie die Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteil kann den Erben in große finanzielle Schwierigkeiten bringen, da er in Geld ausgezahlt werden muss.
    Beispiel:
    Angenommen, der Erblasser hat seinen unehelichen Sohn wegen Meinungsverschiedenheiten enterbt. Er hat keine Ehefrau, weshalb sein einziger Bruder erbt. Der Bruder muss dem unehelichen Sohn nun die Hälfte abgeben.

    Höfeordnung wie umgehen?

  • Der Erblasser kann die Höfeordnung nicht in einem Testament oder einem Erbvertrag ausschließen. 
  • Jedoch: Er kann erklären, dass der Besitz nicht mehr als Hof gelten soll. Sodann kann er den Hofvermerk im Grundbuch löschen lassen; so handelt es sich offiziell nicht mehr um einen Hof. Es gilt somit das übliche BGB-Erbrecht.
    ‌ 
  • Wann ist laut Höfeordnung ein Hof ein „Hof“?

    Hof im Sinne dieses Gesetzes ist eine im Gebiet der Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Ehegatten (Ehegattenhof) steht oder zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehört, sofern sie einen Wirtschaftswert von mindestens 10.000 Euro hat. […] ‌ ‌

    ‌Eine Besitzung, die einen Wirtschaftswert von weniger als 10.000 Euro, mindestens jedoch von 5.000 Euro hat, wird Hof, wenn der Eigentümer erklärt, daß sie Hof sein soll, und wenn der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen wird

    Landesrechtliche Höfeordnungen


    ‌In anderen Bundesländern Deutschlands gilt nicht die bundesrechtliche Höfeordnung, sondern einzelne landesrechtliche Höfeordnungen, die alle etwas unterschiedlich sind. Ziel dieser Ordnungen ist (wie auch bei der bundesrechtlichen Höfeordnung) den Hof als wirtschaftliche Einheit zu halten. Mit anderen Woren: Der Hof soll nicht zerschlagen werden. Deshalb ist auch hier ein Alleinerbe vorgesehen.

    Wo gelten landesrechtliche Höfeordnungen?

  • Bremen
  • Rheinland-Pfalz 
  • Hessen
  • Teilen Baden-Württembergs (Schwarzwald)
    ‌ 
  • Wie funktionieren die landesrechtlichen Höfeordnungen?


    ‌Das Ziel, die wirtschaftliche Einheit des Hofes zu erhalten, kann durch zwei Varianten gewährleistet werden (abhängig vom Bundesland): 

    ‌1) Sondererbfolge: Der Erblasser bestimmt einen Alleinerben (gilt in Bremen und Rheinland-Pfalz). 

    ‌2) Übernahmeanspruch: Der Hof fällt der Erbengemeinschaft (IV auf Erbengemeinschaft) zu. Dem Erben wird bei der Auseinandersetzung aber ein Übernahmeanspruch gegenüber den Miterben zugesprochen (gilt in Baden und Hessen).

    Wie funktioniert die Abfindung weichender Erben?

  • Die weichenden Miterben haben einen Ausgleichsanspruch, den der Hoferbe leisten muss.  
  • Die Höhe des Ausgleichsanspruchs wird unterschiedlich festgelegt.  
  • In Hessen, Rehinland-Pfalz sowie in Bremen ist es der jährliche Reinertrag x 25.  
  • In den anderen Bundesländern, in denen landesrechtliche Regelungen gelten, richtet sich der Ausgleichsanspruch am realen Ertragswert
  • Landesrechtliche Höfeordnung und Pflichtteil


    ‌Es gilt grundsätzlich dasselbe wie bei der bundesrechtlichen Höfeordnung. Der Pflichtteil ist ein empfindliches Thema, weshalb man sich hierzu mit einem Anwalt beraten lassen sollte.

    Höfeordnung wie umgehen?


    1) ‌Eintragung in Höferolle vermeiden oder Eintrag löschen: möglich in Baden, Bremen und Hessen. 

    ‌2) Löschen aus wichtigem Grund: gängig in Rheinland-Pfalz. Aber: In Rheinland-Pfalz kann man die Höfeordnung sowieso mit Testament oder Erbvertrag umgehen. Eine Löschung ist nicht nötig.

    Wann ist ein Hof ein „Hof“? 


    ‌Die landesrechtlichen Höfeordnungen bestimmen grundsätzlich gleich wie die bundesrechtliche Höfeordnung, wann ein Hof ein „Hof“ ist. Mehr dazu

    Landgutrecht des BGB


    ‌In manchen Bundesländern gibt es keine Sonderregelung wie z.B. die Höfeordnung. Dort gilt automatisch das Landgutrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs bzw. das Grundstücksverkehrsgesetz. Der Hofeigentümer vererbt den Hof per Testament oder Erbvertrag an einen Alleinerben oder an mehrere Erben.

    Wo gilt das Landgutrecht des BGB?

  • Berlin
  • Saarland
  • Bayern
  • neue Bundesländer
    ‌ 
  • Wie funktioniert das Landgutrecht des BGB?

  • Hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) verfasst, richtet sich die Erbfolge nach deren Bestimmungen. 
  • Hoferbe kann nur eine Person werden, die ein Pflichtteilsrecht hat. Das hat den Sinn, dass das Landgut möglichst innerhalb der Familie bleibt. 
  • Auch wenn der Hofnachfolger testamentarisch bestimmt wurde, fällt der Hof zuerst in die Erbengemeinschaft. 
  • Erst in einem zweiten Schritt übernimmt der bestimmte Hoferbe den Hof. Es funktioniert also ähnlich, wie bei einer Teilungsanordnung. 
  • Gibt es keine letztwillige Verfügung, so kommt die gesetzliche Erbfolge zur Geltung. 
  • Ohne letztwillige Verfügung und bei mehreren Abkömmlingen, fällt der Hof also einer Erbengemeinschaft zu. 
  • Alle weiteren Schritte haben die Miterben untereinander zu regeln. Das heißt: Es liegt nun in deren Ermessen, was mit dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb geschehen soll. 
  • Kann sich die Erbengemeinschaft auf keinen Nachfolger einigen, kann das Landwirtschaftsgericht bestimmen, wer den Betrieb bekommt. 
  • Beantragt ein Miterbe beim Gericht, dass er Alleinerbe des Hofs werden möchte und gibt das Gericht statt, so bekommt er den Hof allein (im Grundstücksverkehrsgesetz geregelt). 
  • Das Gericht darf den Hof nur an einen Erben zuweisen, der fähig und gewillt ist, den Betrieb weiterzuführen. Der Erbe muss wirtschaftsfähig sein. Dabei ist auch zu berücksichtigen, wen sich der Erblasser am besten als Erben vorstellen hätte können.
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  • Wie funktioniert die Abfindung weichender Erben?

  • Der alleinige Hofnachfolger muss den anderen eine Abfindung auszahlen. 
  • Der Ertragswert ist kleiner als der Verkehrswert. Sinn davon: Die Existenz des Hoferben und seines Hofes soll nicht in Gefahr gebracht werden. Hohe Pflichtteilszahlungen können dazu führen, dass der Hof nicht überlebt. 
  • Hinweis:
    Der Ertragswert berechnet sich grundsätzlich aus dem Reinertrag des Hofs bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und Abzug aller Kosten. Diesen Wert multipliziert man dann mit dem Kapitalisierungsfaktor, der von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.

    Pflichtteil und Landgutrecht

  • Erben, die leer ausgehen – genauer gesagt „enterbte Personen“ –, können ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. 
  • Die Erben müssen dem Enterbten den Pflichtteil in Geld auszahlen. 
  • Der Pflichtteil ist halb so hoch, wie der ursprünglich gesetzlich zustehende Erbanteil. 
  • Grundlage für die Pflichtteilsberechnung ist der beschriebene Ertragswert, nicht der Verkehrswert des Hofs.
    ‌ 
  • Landgutrecht des BGB wie umgehen?

  • Der Erblasser kann die Erbfolge hier nur durch letztwillige Verfügung oder durch gesetzliche Erbfolge regeln. 
  • Die Erben haben sich dem letzten Willen des Erblassers zu beugen. 
  • Nur bei der gesetzlichen Erbfolge kann ein Miterbe beim Gericht beantragen, dass er den Hof ganz alleine erhält.
    ‌ 
  • Was ist ein Landgut?


    ‌Damit die gesetzlichen Regeln Anwendung finden können, muss wieder gefragt werden, wann ein Hof als „Landgut“ bezeichnet werden darf. Die Bestimmungen sind hier grundsätzlich dieselben wie bei der Höfeordnung. Mehr dazu

    Erbschaftssteuer und Hoferben


    100%ige Steuerbefreiung


    1) ‌Voraussetzung: 7-Jahres-Frist: Wenn der Hoferbe bzw. der Hofnachfolger den Landwirtschaftsbetrieb für zumindest 7 Jahre weiter, so muss er keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen. Am Ende des 7-Jahreszeitraums darf die Lohnsumme nicht weniger als 700 % der Ausgangslohnsumme ausmachen.
    Achtung:
    Ist ein Wohnhaus in der Erbschaft enthalten, so zählt es nicht zum Hof.
    2) Voraussetzung: Die Lohnsumme dar in den darauffolgenden 7 Jahren nicht absinken. Diese Bestimmung ist jedoch nur für Landwirtschaftsbetriebe relevant, die mehr als 20 Festangestellte haben.

    80%ige Steuerbefreiung


    ‌1) Voraussetzung: Der Hoferbe oder Nachfolger muss den Landwirtschaftsbetrieb für zumindest 5 Jahre weiterführen. In diesem Fall braucht er nur 15 Prozent des Hofs zu versteuern. Anschließend werden von den 15 % Steuer noch 150.000 Euro abgezogen (der sogenannte „Abzugsbetrag“). Bei einem Betriebswert in Höhe von 1.000.000 Euro fällt keine Erbschaftssteuer an. Das Finanzamt bewertet den Hofwert anhand der Erträge des Hofes. 

    ‌2) Voraussetzung: Die Lohnsumme darf am Schluss des 5-Jahreszeitraums nicht weniger als 400 % von der Ausgangslohnsumme ausmachen. Das gilt nur für Betriebe, in denen über 20 Mitarbeiter festangestellt sind.

    Auflagen – Recht einfach erklärt

    Wo kann ich die Höfeordnung löschen?

    Die „Höfeordnung“ kann man nicht löschen. Was damit oft gemeint ist, ist Folgendes: Den Hofvermerk aus dem Grundbuch löschen. Im Grundbuch steht ein Hofvermerk, der ein Anwesen als Hof kennzeichnet. Will man die Erbfolge nicht nach Höfeordnung, sondern nach dem BGB regeln, muss man vorher den Hofvermerk löschen. 

    ‌Weiterlesen: Höfeordnung

    Was gilt bei Höfeordnung, wenn der Erbe kein Landwirt ist?

    Nur solche Personen kommen bei der Höfeordnung als Erben in Frage, die auch wirklich gewillt und fähig sind, den Landwirtschaftsbetrieb weiterzuführen. Der Erbe muss wirtschaftsfähig sein. Die Überlegung dahinter: Ein Landwirtschaftsbetrieb soll auch der Bevölkerung zu Gute kommen. Der Niedergang oder die Zerschlagung eines Hofs soll durch gesetzliche Regelungen vermieden werden. 

    ‌Weiterlesen: Landgutrecht BGB

    Wann ist ein Hof nicht mehr in der Höfeordnung?

    Um als Hof gemäß Höfeordnung zu gelten müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss sich um eine geeignete Hofstelle handeln, die für die Bewirtschaftung taugt. Sie muss das Alleineigentum einer natürlichen Person oder das Gemeinschaftseigentum eines Ehepaars sein. Der Wirtschaftswert muss wenigstens 10.000 Euro betragen. Oder: Will der Besitzer die Erbschaft als Hof führen und ist ein Hofvermerk im Grundbuch vorhanden, dann mindestens 5.000 Euro Wirtschaftswert. 

    ‌Weiterlesen: Höfeordnung

    Wie hoch ist die Abfindung bei der Höfeordnung?

    Das kommt darauf an, wie hoch der Hofeswert ist. Dieser ist 1,5 x so hoch, als der letztens berechnete Einheitswert. Individuelle Abfindungssummen sind möglich, müssen aber vom Landwirtschaftsgericht zuerst genehmigt werden, damit die Existenz des Hofes nicht gefährdet wird. 

    ‌Weiterlesen: Höfeordnung

    Wo gilt die Höfeordnung

    Die bundesrechtliche Höfeordnung gilt in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg sowie Schleswig-Holstein. 

    ‌Weiterlesen: Höfeordnung

    Wo gelten landesrechtliche Höfeordnungen?

    Landesrechtliche Höfeordnungen unterscheiden sich etwas von der bundesrechtlichen Höfeordnung. Sie gelten in Bremen, Rheinland-Pfalz, Hessen und in Teilen Baden-Württembergs (Schwarzwald). 

    ‌Weiterlesen: Höfeordnung

    Wo gilt das Landgüterrecht?

    In Berlin, Saarland, Bayern und den neuen Bundesländern. Das Landgüterrecht, auch Landgutrecht genannt, ist ein Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch. 

    ‌Weiterlesen: Höfeordnung

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