Ein Kellner steht in einer Bar und hält ein Tablett mit vollen Biergläsern © Adobe Stock | Studio Romantic

Nebenjob am Wochenende: Definition und Arbeitszeitregelung

Nebenjobs werden etwa neben der Hauptarbeit, dem Studium oder der Schule ausgeübt. Wer zusätzlich zur Hauptarbeit am Wochenende einen Nebenjob ausübt, muss darauf achten, die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Das betrifft vor allem die wöchentliche Höchstarbeitszeit und die Ruhezeiten.

Was sind Nebenjobs?


‌Nebenjobs sind berufliche Tätigkeiten, die neben der Haupttätigkeit stattfinden. Also etwa neben dem Hauptjob, dem Studium, der Schule oder der Kindererziehung. Da unter der Woche häufig keine Zeit dafür bleibt, werden viele Nebenjob an Wochenenden ausgeübt. 

‌Nebenjobs werden üblicherweise in Teilzeit geleistet. Besonders beliebt sind 450-Euro-Minijobs, da diese für den Arbeitnehmer steuerfrei sind. 

‌Nebenjobs können in Form eines Arbeitsverhältnisses erfolgen oder als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit. Je nach Tätigkeit können Nebenjobs auch von Zuhause aus stattfinden, in Form von Homeoffice.
Hinweis:
Wird ein Nebenjob neben einer Hauptarbeit ausgeübt, handelt es sich dabei um eine Nebentätigkeit. Dabei gelten besondere arbeitsrechtliche und gesetzliche Regelungen.

Gehalt bei Nebenjob


‌Auch bei Nebenjobs müssen die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes eingehalten werden. Danach haben Arbeitgeber die Arbeitsleistung von volljährigen Arbeitnehmern mindestens in Höhe des Mindestlohns zu vergüten. 

‌Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 9,82 Euro pro Stunde (Stand 2022). Je nach Branche kann im Rahmen eines Tarifvertrags auch ein höherer Mindestlohn festgelegt sein. 

‌Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in dem Artikel Mindestlohn.

Unzulässige Nebentätigkeiten


‌Die Ausübung einer Nebentätigkeit kann manchmal unzulässig sein. Beispielsweise, aus folgenden Gründen:
  • Verstoß gegen Wettbewerbsverbot 
  • Interessenkollision 
  • Gefährdung hauptvertraglicher Pflichten 

  • ‌Ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt, gibt es zudem Situationen, in denen der Arbeitnehmer sie nicht ausüben darf. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer bei seiner Haupttätigkeit in Krankenstand oder im Urlaub ist. 

    ‌Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel Nebentätigkeit.

    Nebenjobs für Schüler und Studenten

    Nebenjobs bei Schülern


    ‌Viele Schüler sammeln bereits neben der Schule erste Berufserfahrungen. Etwa indem sie Babysitten, Zeitung austragen, Nachhilfe geben, Rasenmähen oder Minijobs annehmen. 

    ‌Minderjährige Schüler haben keinen Anspruch auf Bezahlung des Mindestlohns, da das Mindestlohngesetz nur für volljährige Arbeitnehmer gilt. Insofern ist es Vereinbarungssache, wie viel sie für ihren Nebenjob bezahlt bekommen. 

    ‌Bei Nebenjobs von Schülern unter 18 Jahren gelten die Bedingungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dieses dient dem Schutz Minderjähriger vor Überlastung und gesundheitlichen Schäden durch Arbeit und beinhaltet unter anderem folgende Regelungen:
  • Arbeitszeit 
    ‌Ab 15 Jahren zählen Minderjährige als Jugendliche. Dann dürfen sie einer Beschäftigung nachgehen. Allerdings gibt es Besonderheiten bei der Arbeitszeit zu beachten. So müssen etwa längere Ruhepausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Auch dürfen Jugendliche nicht während der Nacht arbeiten (§ 14 JArbSchG
  • Gefährliche Arbeiten 
    ‌Jugendliche dürfen keine Arbeiten ausführen, bei denen eine erhöhte Sicherheitsgefahr besteht. Etwa wenn die Arbeit die Leistungsfähigkeit des Jugendlichen übersteigt oder eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist (§ 22 JArbSchG). 
  • Ärztliche Untersuchung 
    ‌Damit ein Arbeitgeber einen Jugendlichen beschäftigten darf, hat dieser sich ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Dabei werden der Gesundheits- und Entwicklungszustand sowie die Belastbarkeit des Jugendlichen überprüft, um zu gewährleisten, dass er der Arbeit gewachsen ist (§ 37 JArbSchG). 
  • Mehr zu diesem Thema können Sie unter Jugendarbeitsschutzgesetz lesen.

    Nebenjobs bei Studenten


    ‌Studenten arbeiten oftmals neben dem Studium, um sich den Lebensunterhalt zu verdienen oder um berufliche Erfahrungen zu sammeln. Gehen sie einem Job in Teilzeit nach, zählen sie als Werkstudenten, sofern das Studium und nicht die Arbeit im Vordergrund steht. In diesem Fall profitieren sie von besonderen Regelungen hinsichtlich der Sozialversicherung (§ 6 Abs. 1 SGB V, § 27 Abs. 4 SGB III). 

    ‌So sind unabhängig vom Einkommen keine Beiträge für Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung oder Krankenversicherung fällig. Allein die Rentenversicherung ist beitragspflichtig. 

    Bedingung dafür, dass ein Student als Werksstudent gilt, ist eine wöchentliche Arbeitszeit von höchstens 20 Stunden. Die Grenze darf nur überschritten werden, wenn die Arbeit im Nebenjob überwiegend am Wochenende oder nachts stattfindet. Auch in der vorlesungsfreien Zeit, etwa in den Sommerferien, gilt die 20-Stunden-Grenze nicht.

    Regelungen des Arbeitszeitgesetzes


    ‌Wer einen Nebenjob ausübt, unterliegt den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Insbesondere dann, wenn es sich um eine Nebentätigkeit neben dem Hauptjob handelt, muss der Arbeitnehmer aufpassen, nicht gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen. Die Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden nämlich nach § 2 Abs. 1 ArbZG zusammengerechnet

    ‌Mehr zum Thema Arbeitszeit können Sie in dem Artikel Arbeitszeit erfahren.

    Höchstarbeitszeit


    ‌Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt in Deutschland bei 8 Stunden. Da von einer 6-Tage-Woche ausgegangen wird, beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit somit 48 Stunden. Die Arbeitszeit darf an einzelnen Tagen 10 Stunden betragen, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von einem halben Jahr 8 Stunden nicht überschreitet (§ 3 ArbZG). Pro Woche sind also höchstens 60 Stunden möglich. 

    ‌Geht der Arbeitnehmer unter der Woche seinem Hauptjob nach und am Wochenende einer Nebentätigkeit, besteht vor allem die Gefahr, die wöchentliche Höchstarbeitszeit zu überschreiten. Wie viele Stunden er im Nebenjob leisten darf, richtet sich immer danach, wie viel er in seinem Hauptjob arbeitet.

    Ruhezeit


    ‌Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen, bevor eine neue Arbeitszeit beginnt. In bestimmten Branchen, etwa in der Pflege oder der Gastronomie, darf die Ruhezeit ausnahmsweise auf 10 Stunden verkürzt werden. In diesem Fall muss innerhalb von einem Monat zum Ausgleich eine längere Ruhezeit erfolgen (§ 5 ArbZG). 

    ‌Macht ein Arbeitnehmer beispielsweise bei seinem Hauptjob unter der Woche Spätdienste, die bis 22 Uhr dauern, darf er bei Samstagsjobs keine Frühdienste ab 6 Uhr machen, da 8 Stunden Ruhezeit zu wenig sind.

    Sonntagsarbeit


    ‌Arbeitnehmer, die Wochenendjobs nachgehen, können in der Regel nur samstags arbeiten. Denn das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer sonntags frei haben müssen und nicht beschäftigt werden dürfen (§ 9 Abs. 1 ArbZG). 

    ‌Sonntage gelten zwar als Ruhetag. Doch in bestimmten Branchen ist Sonntagsarbeit erlaubt, vorausgesetzt die Arbeit kann nicht an einem Werktag vorgenommen werden. Dazu zählen etwa die folgenden:
  • Rettungsdienste
  • Gaststätten
  • Theater
  • Kino
  • Sporteinrichtungen 
  • Landwirtschaft
  • Hinweis:
    Auch wenn Sonntagsarbeit in oben genannten Branchen grundsätzlich erlaubt ist, müssen Arbeitnehmer an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben (§ 10 Abs. 1 ArbZG).

    Nebenjob am Wochenende – Recht einfach erklärt

    Was ist ein Nebenjob?

    Unter einem Nebenjob versteht man eine berufliche Tätigkeit, die neben der Hauptarbeit, der Schule, dem Studium oder der Kindererziehung ausgeübt wird. Dabei kann es sich etwa um ein Arbeitsverhältnis oder um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handeln. 

    ‌Weiterlesen: Was sind Nebenjobs?

    Dürfen Schüler Nebenjobs machen?

    Für Schüler gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen Jugendliche Beschäftigungen nachgehen. Allerdings dürfen sie keine gefährlichen Arbeiten ausüben und haben besondere Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit zu beachten. 

    ‌Weiterlesen: Nebenjobs bei Schülern

    Wie viele Stunden kann man noch nebenbei machen?

    Hat ein Arbeitnehmer einen Nebenjob, werden dabei die Arbeitszeiten zusammengezählt. Die tägliche Höchstarbeitszeit in Deutschland liegt bei 8 Stunden. Wöchentlich sind bis zu 48 Stunden erlaubt. Nur ausnahmsweise darf die Höchstarbeitszeit überschritten werden. 

    ‌Weiterlesen: Höchstarbeitszeit

    Welche Arbeiten darf man am Wochenende machen?

    Nur in bestimmten Branchen ist es erlaubt, sonntags zu arbeiten. Etwa in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder dem Rettungsdienst. Hier darf an Sonntagen gearbeitet werden, sofern die jeweilige Tätigkeit nicht auch an einem Werktag verrichtet werden kann. 

    ‌Weiterlesen: Sonntagsarbeit

    Wie viele Wochenenden darf man arbeiten?

    Sonntage sind gesetzliche Ruhetage, an denen Arbeit nur in manchen Tätigkeitsfeldern erlaubt ist. Doch auch bei diesen gilt, dass eine gewisse Anzahl an Sonntagen im Jahr für Arbeitnehmer frei bleiben muss. 

    ‌Weiterlesen: Sonntagsarbeit

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