Schenkung auf den Todesfall: Erblasser schenkt seinem Sohn unter der Bedingung ein Auto, dass dieser ihn überlebt. © Adobe Stock | jozsitoeroe

Schenkung auf den Todesfall: Definition, Vorteile, Steuer

Es gibt nicht nur Schenkungen unter Lebenden, sondern auch Schenkungen, die erst dann zustande kommen, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Das ist dann eine „Schenkung auf den Todesfall“. Welche Formvorschriften gelten dafür? Muss Schenkungssteuer gezahlt werden? Lesen Sie mehr.

Was ist eine Schenkung auf den Todesfall?


‌„Schenkung auf den Todesfall“ bedeutet, dass jemandem ein Schenkungsversprechen gegeben wird (Schenkungsversprechen von Todes wegen), unter der Bedingung, dass der Beschenkte das Geschenk erst verlangen darf, wenn der Schenker verstorben ist. Mit anderen Worten: Mit der Bedingung, dass der Beschenkte den Schenker überlebt. Diese Bedingung nennt sich „aufschiebende Bedingung“. 

‌Im Vergleich zu einer Schenkung unter Lebenden soll also bei einer Schenkung auf den Todesfall die Übergabe des Gegenstandes auf den Beschenkten erst erfolgen, wenn der Schenkende tot ist

‌Eine Schenkung auf den Todesfall wird im Todesfall des Erblassers wie eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis behandelt. Sie muss auch den Formvorschriften eines Testaments oder Erbvertrags (Verfügung von Todes wegen) gerecht werden (§ 2301 Abs.1 BGB). 

‌Auch bedarf die Schenkung auf den Todesfall der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein. Im Gegensatz zu einem Testament oder Erbvertrag macht dieses Rechtsinstitut den Beschenkten jedoch nicht zum Erben. 

‌Das kann Vorteile haben: Zum Beispiel, dass sich dieser nicht mit Nachlassverbindlichkeiten beschäftigen muss etc. Somit gibt es eine große Ähnlichkeit zum Vermächtnis.
Beispiel:
Frau Schmidt schenkt ihrem Sohn ihre Briefmarkensammlung. Unter der Voraussetzung, dass er nach ihr verstirbt.

Was ist, wenn die Schenkung auf den Todesfall bereits zu Lebzeiten des Schenkenden geleistet wird?


‌Wird die Schenkung, deren Übergang an den Beschenkten den Tod des Schenkers zur Bedingung hat, schon zu Lebzeiten des Schenkers übertragen, so wird dies als Schenkung unter Lebenden gewertet: „Vollzieht der Schenker die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstands, so finden die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden Anwendung.“ (§ 2301 Abs. 2 BGB).

Die Vorteile einer Schenkung auf den Todesfall

Schenkung auf den Todesfall und Pflichtteil


‌Schenkungen auf den Todesfall mindern den Nachlass und sind daher beim Pflichtteilsrecht zu berücksichtigen. Das heißt: Wird eine Person durch Enterbung ausgeschlossen und veranlasste der Erblasser eine Schenkung auf den Todesfall, wird der Wert dieser Schenkung zum Nachlasswert hinzugerechnet.

Braucht es einen Notar?


Die Schenkung auf den Todesfall muss den erbrechtlichen Vorschriften eines Testaments gerecht werden. Sie muss also in einem durch den Erblasser eigenhändig und handschriftlich errichtetem Testament erwähnt werden. Zudem braucht dieses Dokument eine notarielle Beurkundung.

Ist ein Widerruf möglich?


‌Der Schenker ist an das Schenkungsversprechen gebunden. Eine Aufhebung ist nur dann möglich, wenn sowohl Schenker als auch Beschenkter von der Schenkung zurücktreten. Es ist nicht möglich, die Schenkung einseitig zu widerrufen. Möglich ist aber, dass sich der Erblasser ein Rücktrittsrecht vorbehält, durch das er im gegebenen Falle den Vertrag einseitig widerrufen kann.
Hinweis:
Bevor eine Schenkung vor dem Todesfall vollzogen wird, sollten man sich eingehend erbrechtliche beraten lassen und den Vertrag mit einem Rechtsexperten für Erbrecht aufsetzen.

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Wie wird eine Schenkung auf den Todesfall steuerlich bewertet?


‌Eine solche Art von Schenkung gilt als Erwerb von Todes wegen und unterliegt der Schenkungssteuer. Schenkungs- und Erbschaftssteuer unterscheiden sich nicht in ihrer Höhe. Je nach Verwandtschaftsbeziehung zwischen Schenker und Beschenktem kann eine unterschiedlich hohe Steuerlast entstehen. 

‌Nachstehend die Freibeträge für Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer:

Schenkung auf den Todesfall – Recht einfach erklärt

Was bedeutet Schenkung auf den Todesfall?

Bei einer Schenkung auf den Todesfall handelt es sich um ein Schenkungsversprechen, welches erst dann eingelöst wird, wenn der Schenker vor dem Beschenkten stirbt bzw. „wenn der Schenker den Erblasser überlebt“. 

‌Weiterlesen: Was ist eine Schenkung auf den Todesfall?

Kann eine Schenkung auf den Todesfall widerrufen werden?

Ja, die Schenkung auf den Todesfall kann widerrufen werden, allerdings nicht einseitig. Außer, der Schenker hat sich ein Rücktrittsrecht vorbehalten. 

‌Weiterlesen: Ist ein Widerruf möglich?

Welche Vorteile hat eine Schenkung auf den Todesfall?

Ein Vorteil ist etwa, dass der Beschenkte nicht Teil der Erbengemeinschaft wird und sich daher auch nicht mit den Nachteilen einer Erbengemeinschaft beschäftigen muss. 

‌Weiterlesen: Die Vorteile einer Schenkung auf den Todesfall

Welcher Form bedarf die Schenkung auf den Todesfall?

Ohne Beurkundung durch einen Notar ist diese Form von Schenkung unwirksam. Eine notarielle Beurkundung ist unbedingt notwendig. 

‌Weiterlesen: Braucht es einen Notar?

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