Das türkische Erbrecht hat einige Parallelen zum deutschen Erbrecht, insbesondere aber zum schweizerischen Erbrecht. Wie die gesetzliche Erbfolge nach türkischem Erbrecht funktioniert, welche Arten von Testament es gibt, wie man einen Erbschein bekommt und anderes Wichtiges lesen Sie hier nach.
Inhaltsverzeichnis
Erbrecht in der Türkei
Nachlassabwicklung nach türkischem Erbrecht
Testament verfassen nach türkischem Erbrecht
Erbeinsetzung nach türkischem Erbrecht
Erbschein im türkischen Erbrecht
Pflichtteil nach türkischem Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge in der Türkei
Erbschaftssteuer nach türkischem Erbrecht
Türkisches Erbrecht – Recht einfach erklärt
Nachlassabwicklung nach türkischem Erbrecht
Testament verfassen nach türkischem Erbrecht
Erbeinsetzung nach türkischem Erbrecht
Erbschein im türkischen Erbrecht
Pflichtteil nach türkischem Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge in der Türkei
Erbschaftssteuer nach türkischem Erbrecht
Türkisches Erbrecht – Recht einfach erklärt
Erbrecht in der Türkei
Die Staatsbürger Deutschlands und der Türkei sind auf vielfältige Weise miteinander verbunden. Viele türkische Staatsangehörige leben in Deutschland, ebenso deutsche Staatsangehörige in der Türkei. Es existieren viele binationale Partnerschaften und Ehen.
Aus diesem Grunde ist es wichtig, einen Einblick in das türkische Erbrecht zu geben und auf einige Fragen grenzüberschreitender Erbangelegenheiten Antworten zu geben.
Nachlassabwicklung nach türkischem Erbrecht
Nachstehend wird ein kurzer Überblick zur Nachlassabwicklung in der Türkei gegeben, indem die wichtigsten Eckpunkte skizziert werden:
1) Testamentseröffnung:
Wie es auch in Deutschland der Fall ist, gibt es in der Türkei zuerst eine Testamentseröffnung, wenn ein Testament vorhanden ist. Nach diesem Schritt wird der Erbschein ausgehändigt.
2) Beantragung des Erbscheins:
Ist kein Testament vorhanden, ist zuerst der Erbschein zu beantragen. Er weist den oder die Erben nach außen hin aus und ermöglicht in weiterer Folge die Nachlassabwicklung. Beantragt wird ein Erbschein beim Amtsgericht oder beim Notar, sofern alle Erben die türkische Staatsbürgerschaft haben.
3) Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft:
Eine Ausschlagung der Erbschaft ist auch in der Türkei möglich. Im Unterschied zum deutschen Erbrecht wird aber zuerst der Erbschein beantragt, dann erst die Erbschaft ausgeschlagen. Der Erbschein wird danach berichtigt. Eine Erbausschlagung hat innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall, also nach dem Tod des Erblassers, zu erfolgen.
4) Bezahlung der Erbschaftssteuer:
Nach Ausstellung des Erbscheins ist die Erbschaftssteuer zu zahlen. Zuständig dafür ist jenes Finanzamt, welches für den letzten Wohnsitz des nun verstorbenen Erblassers verantwortlich ist. Vorher müssen allerdings etwaige Grundsteuerschulden für Immobilien beglichen werden.
5) Auseinandersetzung der Erbschaft:
Ähnlich wie im deutschen Erbrecht müssen in der Türkei die Erben in einer Erbengemeinschaft gemeinsam Entscheidungen treffen. Können sie sich über längere Zeit nicht einigen, kann eine Versteigerungsklage eingereicht werden. Dann muss z.B. die geerbte Immobilie versteigert werden, was nachteilig für alle Erben sein kann. Zudem wird dann die Erbschaft häufig nicht zum eigentlich möglichen Preis verkauft, sondern weit darunter.
Testament verfassen nach türkischem Erbrecht
In der Türkei gibt es drei Formen von Testament:
1) Eigenhändiges (privatschriftliches) Testament:
Wie auch nach deutschem Erbrecht hat eine private Testamentserstellung eigenhändig und handschriftlich zu erfolgen. Eine Unterschrift, und die genaue Datumsangabe dürfen auf dem Dokument nicht fehlen.
2) Notarielles (öffentliches) Testament:
Die öffentliche Erstellung einer letztwilligen Verfügung wird von einem offiziellen Beamten, einem Notar oder vom Friedensgericht übernommen. Dabei müssen zwei Zeugen anwesend sein.
3) Nottestament:
Das Nottestament nach türkischen Erbrecht kann auch mündlich erfolgen. Dabei müssen jedoch zwei Zeugen ein Protokoll erstellen. Ein Nottestament ist aber nur dann möglich, wenn der Erblasser in Todesgefahr ist und Gefahr besteht, dass er kein anderes Testament mehr abschließen könnte.
Erbeinsetzung nach türkischem Erbrecht
Möglich sind z.B. testamentarische Erbeinsetzungen, die Aussetzung von Vermächtnissen, Anordnungen zur Vor- und Nacherbschaft, die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnungen, usw.
Erbschein im türkischen Erbrecht
Ein Erbschein ist notwendig, damit der Nachlass aufgeteilt werden kann. Er ist entweder bei einem Notar oder beim Amtsgericht zu beantragen.
1) Wird ein deutscher oder türkischer Erbschein benötigt?
Dafür gibt es folgende Bestimmungen:
2) Verstorbener türkischer Staatsangehöriger & beweglicher Nachlass in Deutschland:
In diesem Fall ist ein türkischer Erbschein ausreichend. Die Auslandsvertretung der Türkei in Deutschland muss ihn jedoch erst beglaubigen. Manchmal geht auch eine Apostille anstatt einer Beglaubigung.
3) Verstorbener türkischer Staatsangehöriger & unbeweglicher Nachlass in Deutschland:
In dieser Konstellation braucht es einen deutschen Erbschein, um an den Nachlass in Deutschland zu kommen. Den Antrag nimmt das Nachlassgericht des letzten Wohnorts des Erblassers entgegen. Sollten die Erben in der Türkei leben, ist die deutsche Auslandsvertretung in der Türkei für den Erbschein der richtige Ansprechpartner.
4) Verstorbener deutscher Staatsangehöriger & Nachlass in Deutschland:
Für den Nachlass in Deutschland braucht man einen deutschen Erbschein. Unabhängig davon, ob der Erblasser auf deutschem oder türkischen Staatsgebiet verstorben ist. Leben die Erben in der Türkei, ist wiederum die deutsche Auslandsvertretung in der Türkei auf einen deutschen Erbschein anzusprechen. Bei Wohnsitz in Deutschland ist das Amtsgericht zuständig, welches für den letzten Wohnort des Erblassers verantwortlich ist.
5) Verstorbener deutscher Staatsangehöriger & unbeweglicher Nachlass in Türkei:
Diese Fallkonstellation schreibt vor, dass jedenfalls ein türkischer Erbschein benötigt wird. Den türkischen Erbschein bekommt man bei einem türkischen Zivilgericht. Es sollte genügend Zeit für Antrag und Ausstellung eingeplant werden.
6) Verstorbener deutscher Staatsangehöriger & beweglicher Nachlass in Türkei:
Erben deutsche Staatsbürger bewegliche Nachlassgegenstände in der Türkei, so reicht ein deutscher Erbschein in der Türkei aus, um die Erbenstellung nachzuweisen. Leben die Erben in der Türkei, kann ein deutscher Erbschein bei der Auslandsvertretung Deutschlands beantragt werden. Leben sie in Deutschland, ist das jeweilige Amtsgericht anzusprechen, das für den letzten Wohnort des Verstorbenen in Deutschland zuständig ist.
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Pflichtteil nach türkischem Erbrecht
Auch im türkischen Erbrecht besteht ein Pflichtteilsrecht. Berechtigt sind der überlebende Ehegatte, Abkömmlinge, Eltern sowie Geschwister des Verstorbenen. Ein Pflichtteil ist in der Türkei aber immer durch eine Herabsetzungsklage einzufordern. Im Unterschied zum deutschen Pflichtteil ist der türkische Pflichtteil ein Noterbrecht (der deutsche ein schuldrechtlicher Anspruch).
Die Aufteilung der Pflichtteil-Quoten nach türkischem Erbrecht sieht folgendermaßen aus:
Jeder Abkömmling: 1/2 der gesetzlichen Erbquote
Jeder Elternteil: 1/4 der gesetzlichen Erbquote
Jeder Geschwisterteil: 1/8 der gesetzlichen Erbquote
Ehegatte: neben Abkömmlingen die gesetzliche Erbquote in voller Höhe, in anderen Fällen 3/4 der gesetzlichen Erbqote
Gesetzliche Erbfolge in der Türkei
Türkische und deutsche Erbfolge nach dem Gesetz sind recht ähnlich:
1. Ordnung:
Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder etc.), sowohl leibliche und rechtliche Abkömmlinge (auch adoptierte Kinder)
2. Ordnung:
Eltern des Erblasser und ihre Abkömmlinge, also Vater und Mutter, Geschwister des Erblassers, Neffen und Nichten, Großneffen und Großnichten etc.
3. Ordnung:
Großeltern des Verstorbenen und ihre Abkömmlinge, also Großvater und Großmutter, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen etc.
4. Überlebender Ehegatte:
Natürlich ist auch der überlebende Ehepartner ein gesetzlicher Erbe. Und zwar mit verschiedenen Quoten, je nachdem, wer von den anderen gesetzlichen Erben noch am Leben ist.
Erbschaftssteuer nach türkischem Erbrecht
Egal ob ein türkischer Staatsbürger in Deutschland, der Türkei oder sonst wo lebt: Er unterliegt immer der türkischen Erbschaftssteuer. Genauso, wenn nicht-türkische Staatsangehörige in der Türkei etwas erben. Und auch, wenn jemand Erbteile eines türkischen Staatsbürgers erbt und seinen Wohnsitz auf türkischem Staatsgebiet hat.
Innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten nach dem Versterben des Erblassers muss eine Erbschaftssteuererklärung eingereicht werden. Darin werden alle Erbpositionen angegeben und beziffert. Daraufhin rechnet das türkische Finanzamt die Erbschaftssteuerlast aus.
Erst nach der Bezahlung dieser bekommt man eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, mithilfe derer erst bestimmte Erbhandlungen möglich werden, wie etwa das Abheben von geerbtem Bankvermögen.
Türkisches Erbrecht – Recht einfach erklärt
Kann ich als Deutsche in der Türkei erben?
Ja, deutsche Staatsbürger können auch in der Türkei erbberechtigt sein, wenn z.B. ihr Ehepartner mit türkischer Staatsbürgerschaft verstirbt. Oder wenn sie in einer testamentarischen Verfügung als Erben eingesetzt wurden.
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Welche Testamentsarten gibt es nach türkischem Erbrecht?
In der Türkei gibt es das notarielle (öffentliche) Testament, das privatschriftliche (handschriftliche) Testament und das Nottestament. Ein privatschriftliches Testament muss vom Erblasser selbst und mit der Hand geschrieben sein.
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Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge in der Türkei?
Im türkischen Erbrecht wird auch in Verwandtschaftsordnungen eingeteilt. Zum 1. Ordnung zählen die Abkömmlinge des Verstorbenen in absteigender Linie. Zur 2. Ordnung zählen die Eltern des Erblassers und deren Kinder und Kindeskinder sowie die Geschwister des Erblassers, usw.
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Wann muss die Erbschaftssteuererklärung in der Türkei eingereicht werden?
Die Erbschaftssteuerklärung muss nach türkischem Erbrecht innerhalb von 4 Monaten ab Todesfall des Erblassers eingereicht werden.
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