Eizellen einfrieren – Kosten: Reproduktionsmediziner friert Eizellen in flüssigem Stickstoff ein (Kryokonservierung) © Adobe Stock | Microgen

Eizellen einfrieren – Kosten: Was kostet Social Freezing? Wann zahlt die Krankenkasse?

Immer häufiger wollen Frauen ihre Eizellen einfrieren. Damit können sie auch nach ihrer Menopause noch Kinder kriegen. Die Kosten fürs Einfrieren von Eizellen (Social Freezing) sind jedoch recht hoch. Es können zwischen 10.000 und 20.000 Euro anfallen. Bei Krebspatientinnen übernimmt die Krankasse.

Wie viel kostet das Einfrieren von Eizellen?


‌Eizellen einzufrieren (Social Freezing) kann insgesamt – alle Schritte zusammengerecht – zwischen 10.000 und 20.000 Euro kosten. Ist die Fruchtbarkeit durch eine Krankheit (z.B. Krebs) eingeschränkt, kann jedoch die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Hinweis:
Die Kosten können stark variieren. Die Anzahl der Entnahmen, die Lagerungsdauer und das Fertilitätszentrum bestimmen letztlich die Kosten.

Welche Kosten ergeben sich?


‌Im Detail ergeben sich Kosten aus folgenden Punkten:
  • Ärztliche Beratung, Behandlung, Ultraschall-Untersuchungen: ca. 1.000 Euro 
  • Medikamente für Hormonbehandlung: ca. 1.000 Euro 
  • Entnahme und Einfrieren der Eizellen (Kryokonservierung) pro Entnahme-Zyklus: ca. 2.500 bis 4.000 Euro 
  • Lagerung der Eizellen in flüssigem Stickstoff: ca. 300 bis 500 Euro pro Jahr 

  • Insgesamt ist mit rund 4.500 bis 6.000 Euro pro Zyklus zu rechnen. Das gilt also für eine einmalige Eizellentnahme. Da normalerweise mehrere Entnahmen (um die 3) durchgeführt werden, erhöhen sich die Kosten entsprechend.
  • Alle grundlegenden Informationen zum Einfrieren von Eizellen (Kryokonservierung) lesen. 
  • Hinweis:
    Die Kosten für die Entnahme und das Einfrieren von Eizellen sind hoch. Frauen zwischen 20 und 30 (das Alter, in dem die meisten funktionsfähigen Eizellen vorhanden sind) haben häufig nicht das Geld, um sich einen solchen Eingriff zu finanzieren.

    Wie viele Eizellentnahmen sind notwendig?


    ‌Je nachdem, wie viele Eizellen eine Frau produziert, sind mehr oder weniger Entnahme-Zyklen nötig. Bei Frauen bis 35 Jahre werden pro Entnahme ungefähr 15 Eizellen entnommen. Bei älteren Frauen sind es häufig bloß um die 7 Eizellen, die mit einem Eingriff entnommen werden können. 

    ‌Damit die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche künstliche Befruchtung steigt, werden insgesamt meist um die 30 Stück entnommen. Daher müssen für viele Frauen die Eingriffe mehrmals wiederholt werden. Das treibt die Kosten stark in die Höhe.

    ‌Wann zahlt die Krankenkasse die Kosten?


    ‌Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten fürs Einfrieren von Eizellen (Social Freezing) bei gesunden Frauen nicht. Außer: Die Patientin leidet unter Krebs oder rheumatischen Krankheiten. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es einen Anspruch auf Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte. 

    ‌Somit können sich Patientinnen auch nach der Krebsbehandlung womöglich noch den Kinderwunsch erfüllen, falls die Behandlung ihre Fruchtbarkeit einschränkt.

    Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse genau?


    ‌Die Krankenkasse übernimmt für Krebspatientinnen die gesamte Behandlung vor, während und nach dem Einfrieren der Eizellen. Das heißt konkret: 

    ‌Kryokonservierung
  • Beratung und Behandlung durch einen Reproduktionsmediziner 
  • Untersuchungen im Labor auf Infektionen (vor der Eizellenentnahme) 
  • Medikamentöse Hormonstimulation-Behandlung 
  • Untersuchungen per Ultraschall 
  • Eizellentnahme 
  • Eizelleinfrieren & Eizelllagerung (Kryokonservierung) 
  • Hinweis:
    Frauen dürfen für eine Kostenübernahme nicht älter als 40 Jahre alt sein.
    Die Krankenkasse übernimmt außerdem auch die Kosten für das Einfrieren von Spermien der männlichen Krebspatienten, wenn der Krebs ihre Fruchtbarkeit einschränkt. 

    ‌Künstliche Befruchtung + Embryotransfer 

    ‌Die Krankenkasse übernimmt die künstliche Befruchtung mit den aufgetauten Eizellen zu 50 % unter folgenden Voraussetzungen:
  • Erfolgsaussicht durch den Eingriff besteht 
  • Betroffenes Paar muss verheiratet sein 
  • Altersgrenzen bei Frauen: Ab 25 bis 40 Jahre 
  • Altersgrenzen bei Männern: Ab 25 bis 50 Jahre 
  • Maximal 3 Befruchtungsversuche (mit dem ICSI-Verfahren)
    ‌ 
  • Übernimmt die Krankenkasse auch rückwirkend?


    ‌Bereits abgeschlossene Kryokonservierungen übernimmt die Krankenkasse nicht rückwirkend. Aber: Bei bereits angefangenen Behandlungen kann sie die weiteren Kosten übernehmen. Vorausgesetzt, es besteht ein Behandlungsanspruch und der betreuende Arzt ist bei der Krankenkasse eingetragen.
    Hinweis:
    Weitere Informationen zur Finanzierung von Eizellenentnahmen finden Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse.

    ‌Weiterführende Beiträge

  • ‌Eizellen Einfrieren – Kosten – Recht einfach erklärt

    Wie viel kostet Social Freezing?

    Für die Entnahme, das Einfrieren und Lagern von Eizellen können zwischen 10.000 und 20.000 Euro anfallen. Für eine Entnahme-Behandlung fallen ca. 4.500 bis 6.000 Euro an. Weil aber häufig mehrere Entnahmen von Eizellen nötig sind, können sich die Kosten schnell multiplizieren. 

    ‌Weiterlesen: Wie viel kostet das Einfrieren von Eizellen?

    Zahlt die Krankenkasse Social Freezing?

    Nein, die Krankenkasse zahlt nur, wenn eine Frau z.B. Krebs hat. Benötigt diese Frau eine Behandlung, nach der ihre Fruchtbarkeit eingeschränkt werden kann, dann zahlt die Krankenkasse. 

    ‌Weiterlesen: Wann zahlt die Krankenkasse die Kosten?

    Wofür fallen Kosten beim Einfrieren von Eizellen an?

    Bei Eizellen-Einfrieren fallen Kosten an für: ärztliche Beratung, Behandlung, Ultraschalluntersuchungen, Hormonbehandlung mit Medikamenten, Punktion (Entnahme der Eizellen), Einfrieren der Eizellen (Kryokonservierung) und Lagerung der Eizellen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Kosten ergeben sich?

    Kann die Krankenkasse rückwirkend das Einfrieren von Eizellen zahlen?

    Nein, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kryokonservierung rückwirkend. Aber: Bereits begonnene Behandlungen können von der Krankenkasse weiter übernommen werden. 

    ‌Weiterlesen: Übernimmt die Krankenkasse auch rückwirkend?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Wohnen auf Zeit – Flexibel, möbliert und keine Nebenkosten - BERATUNG.DE
    Zeitlich begrenztes Wohnen wird im Sprachgebrauch als Wohnen auf Zeit bezeichnet. Egal ob Studenten, Monteure oder … mehr lesen
    Versetzung im Arbeitsrecht: Gründe und Zulässigkeit - BERATUNG.DE
    Eine Versetzung muss auf sachlichen Gründen basieren und in billigem Ermessen erfolgen. Das Recht, eine Versetzung vorzunehmen, … mehr lesen
    Urlaubssperre: Definition, Dauer und zulässige Gründe - BERATUNG.DE
    Urlaubssperren sind aus dringenden betrieblichen Gründen zulässig und können einzelne oder alle Mitarbeiter betreffen. Eine … mehr lesen