Mitartbeiterin geht an Kollegen vorbei welche sich über sie unterhalten und mobben © Adobe Stock | vectorfusionart

Mobbing am Arbeitsplatz: Ursachen und Gegenmaßnahmen

Mobbing kann in jeder Branche auftreten. Betroffene sollten sich in jedem Fall zur Wehr setzen. Aber auch Arbeitgeber haben die Pflicht, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Erleiden Arbeitnehmer durch das Mobbing körperlichen oder psychischen Schaden, können sie vom Täter Schadensersatz verlangen.

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?


‌In vielen Betrieben in Deutschland gibt es Konflikte und Spannungsverhältnisse. Hierarchische Strukturen, Rivalität oder Missgunst führen zu Unmut und Streitereien. Im schlimmsten Fall kommt es zu Mobbing, was Betroffenen schwer zusetzt. 

‌Es gibt unterschiedliche Definitionen von Mobbing, weswegen der Begriff nicht leicht einzugrenzen ist. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts versteht man unter Mobbing am Arbeitsplatz, wenn jemand systematisch schikaniert, diskriminiert oder angefeindet wird. Mobbing kann dabei zwischen den Kollegen aber auch zwischen dem Vorgesetzten und Mitarbeitern auftreten. 

‌Um Mobbing von schlechten aber rechtlich unbedenklichen Umgangsformen am Arbeitsplatz zu unterscheiden, sind folgende Kriterien wesentlich:
  • Diskriminierung: Es kommt zu Schikane und Diskriminierung einer Person.  
  • Systematisches Vorgehen: Die Anfeindung geschieht geplant und mit voller Absicht. Ziel ist es, die betroffene Person herabzuwürdigen und zu demütigen.
  • Wiederholung: Es handelt sich um keinen Einzelfall, sondern um wiederholte Angriffe über einen langen Zeitraum hinweg.  
  • Unterlegenheit: Der Betroffene fühlt sich unterlegen. Er nimmt das Mobbing als solches wahr und ist dadurch körperlich oder psychisch beeinträchtigt.
  • Wer mobbt wen?


    ‌Mobbing ist in vielen Branchen verbreitet. Besonders häufig tritt Mobbing im Bankwesen, im Verkauf und in sozialen Berufen auf. 

    ‌Mobbing kann in verschiedenen Konstellationen auftreten: 

    ‌1) Klassisches Mobbing: Das klassische Mobbing ist das Mobbing unter Kollegen. In vielen Fällen kommt es zur Gruppenbildung, wobei ein einzelner Mitarbeiter ausgegrenzt und diskriminiert wird.

    ‌2) Bossing: Ist der Täter ein Vorgesetzter, spricht man von Bossing. Durch die hierarchisch niedrigere Stellung fühlen gemobbte Arbeitnehmer sich besonders hilflos und ausgeliefert. 

    ‌3) Staffing:
    Beim Staffing mobben ein oder mehrere Mitarbeiter einen Vorgesetzten. Betroffene besitzen häufig eine schlechte Führungskompetenz und haben wenig Durchsetzungsvermögen. Üblicherweise gibt es hier eine zahlenmäßige Überlegenheit der Täter.
    Hinweis:
    Nach dem Mobbing-Report, einer großangelegten Studie zum Thema Mobbing in Deutschland, ist in über 50 % der Mobbingfälle ein Vorgesetzter der Täter oder zumindest am Mobbing beteiligt.

    Ursachen von Mobbing am Arbeitsplatz


    ‌Potenzial für Konflikte gibt es in Arbeitsgemeinschaften zuhauf. Wird ein solcher Konflikt nicht aufgearbeitet, kann das zu Mobbing führen. Der ursprüngliche Streitgrund gerät dabei in den Hintergrund. An seine Stelle treten scheinbar grundlose Schikane und Diskriminierung. 

    ‌In anderen Fällen ist die Ursache für Mobbing nicht klar ersichtlich. Herrscht im Unternehmen ein schlechtes Betriebsklima, kann dieses ein Nährboden für Mobbing sein. Mitarbeiter sind überfordert, unterfordert oder gelangweilt und versuchen ihren Frust durch Mobbing zu kanalisieren. Auch Neid und berufliche Rivalität können zu Feindschaften oder Ausgrenzung führen. 

    ‌Oftmals haben Mobber ein schlechtes Selbstbewusstsein, das sie zu kompensieren versuchen, indem sie andere herabsetzen. Üblicherweise wählen sie dabei Opfer, die unsicher und weniger beliebt sind.
    Hinweis:
    Mobbing ist in vielen Fällen ein Gruppenphänomen: Manche Arbeitnehmer sind Täter, andere Mitläufer. Wieder andere schauen zu und haben Angst einzugreifen. Denn sie fürchten, selbst zum Opfer zu werden.

    Formen von Mobbing


    ‌Mobbing kann grundsätzlich jeden Arbeitnehmer treffen und tritt in verschiedenen Formen auf. Von offener Feindschaft bis hin zu hinterhältigen Intrigen. Manche Mobber zielen dabei auf die Arbeitsleistung und die Kompetenz des Opfers ab und versuchen diese herabzuwürdigen. Andere wiederum greifen Aussehen oder Persönlichkeit des Betroffenen an. 

    ‌Folgende Beispiele sollen einen Überblick schaffen, welche Formen Mobbing annehmen kann: 

    ‌1) Unsachliche Kritik: Kritik gehört im Arbeitsalltag dazu. Ist diese allerdings allgegenwärtig, unverhältnismäßig und herabwürdigend, handelt es sich um reine Schikane. Insbesondere wenn der Vorgesetzte die Kritik im Beisein der Kollegen äußert, mit dem Ziel, das Ansehen eines Arbeitnehmers zu schädigen. 

    ‌2) Ausgrenzung und Isolation: Ausgrenzung kann in unterschiedlichen Situationen vorkommen. Kollegen gehen einem Arbeitnehmer demonstrativ aus dem Weg. Der Betroffene wird ignoriert und wie Luft behandelt. Betritt er den Raum, verstummen die Gespräche. 

    ‌3) Verweigerung selbstverständlicher Hilfen:
    Braucht ein Arbeitnehmer Hilfe bei etwas, wird ihm diese verweigert. Selbst wenn es um selbstverständliche Hilfe geht, die andere Mitarbeiter in derselben Situation bekommen würden. 

    ‌4) Unhöflichkeit und Beleidigung: Arbeitnehmer werden respektlos behandelt, angeschrien oder ständig unterbrochen. Mobber versuchen den Betroffenen öffentlich lächerlich zu machen. Im Extremfall kommt es zu rassistischen Beleidigungen und anderen untergriffigen Äußerungen. 

    ‌5) Verbreitung von Gerüchten: Das Streuen von falschen Gerüchten ist besonders hinterhältig. Kollegen beginnen hinter vorgehaltener Hand zu tuscheln und zu lachen. Betroffene werden plötzlich mit Abneigung konfrontiert und wissen häufig nicht einmal, wer die Gerüchte in die Welt gesetzt hat. 

    ‌6) Vorenthalten von Informationen: Ein Meeting wird kurzfristig verschoben oder ein Termin abgesagt. Werden einem Mitarbeiter vorsätzlich wichtige Informationen vorenthalten, die seiner Arbeit schaden, handelt es sich dabei um Mobbing. 

    ‌7) Sexuelle Belästigung:
    Sexuell anzügliche Kommentare, unsittliches Berühren oder andere unerwünschte Annäherungsversuche sind ebenfalls eine Form von Mobbing. 

    ‌8) Sabotage: Besonders intrigant sind Mobber, die gezielt die Arbeitsleistung ihres Opfers sabotieren. Sie geben ihm falsche Informationen weiter, lassen wichtige Unterlagen verschwinden oder manipulieren den Computer. 

    ‌9) Tätlicher Angriff: Eine offene Form von Mobbing liegt vor, wenn ein Mitarbeiter körperlich bedroht oder verletzt wird. In der Praxis gängig sind das Stellen eines Beines oder ein „versehentliches“ Anrempeln. Solange es keine aggressiveren Ausmaße annimmt, fühlt sich das Opfer gedemütigt, kann die Angriffe aber nicht hinreichend beweisen. 

    ‌10) Überforderung oder Unterforderung: Möchten Arbeitgeber Mitarbeiter loswerden, weisen sie Arbeitnehmern oftmals Tätigkeiten zu, die sie unterfordern oder überfordern sollen. Beides zermürbt die Arbeitsmoral des Betroffenen und soll ihn zur Eigenkündigung bewegen. Erhält ein Arbeitnehmer andauernd Aufgaben, die sinnbefreit oder nicht zu bewältigen sind, kann Mobbing vorliegen. 

    ‌11) Cybermobbing: In manchen Fällen setzen Täter auf Cybermobbing. So werden beispielsweise in betriebsinternen Chatgruppen peinliche Fotos des Opfers veröffentlicht.
    Hinweis:
    Wo Mobbing anfängt, ist schwer zu sagen. Oftmals merken Betroffene zu Beginn gar nicht, dass sie gemobbt werden. Gerade dann, wenn es sich um subtile Angriffe handelt. Zudem sind einzelne Vorfälle oder ein schlechtes Betriebsklima mit rauen Umgangsformen noch kein Mobbing. Erst wenn eine Systematik hinter den Angriffen erkennbar ist und die Schikane über einen längeren Zeitraum hinweg andauert, handelt es sich um Mobbing.

    Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz


    ‌Die Auswirkungen von Mobbing können beträchtlich sein. Betroffene Personen werden häufig körperlich und psychisch krank. Darunter leidet sowohl die Arbeitsleistung als auch das Privatleben der Arbeitnehmer. Sie geraten durch das Mobbing in einen Teufelskreis der Schikane und Selbstzweifel. Häufig wissen Arbeitnehmer dem Mobbing nichts entgegenzusetzen und fühlen sich hilflos und unterlegen. Durch die Ausgrenzung, die sie erfahren, ziehen sie sich in sich selbst zurück und isolieren sich am Arbeitsplatz, was das Mobbing verstärken kann. 

    ‌Folgende Symptome und Erkrankungen sind typisch für Arbeitnehmer, die von Mobbing betroffen sind:
  • Kopfschmerzen
  • Bauchschmerzen
  • Schlafstörungen
  • Appetitlosigkeit
  • Nervosität
  • Angst
  • Panikattacken
  • Burnout
  • Depression
  • Durch das Mobbing haben Arbeitnehmer oftmals auch Konzentrationsschwierigkeiten und sind in der Arbeit demotiviert. Die Arbeitsleistung nimmt ab und die Fehler häufen sich. Kann der Betroffene über längere Zeit hinweg seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen, drohen ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen. Beispielsweise eine Abmahnung und im Extremfall die Kündigung.
    Hinweis:
    In vielen Fällen lassen sich Arbeitnehmer in Folge des Mobbings krankschreiben. Bei psychischer Erkrankung ist oft ein langer Genesungsweg nötig. Sind Betroffene allerdings ohne Aussicht auf Besserung erkrankt, kann der Arbeitgeber unter Umständen eine krankheitsbedingte Kündigung durchführen.

    Mobbing am Arbeitsplatz: Arbeitsrecht


    ‌Es gibt kein eigenes Gesetz in Deutschland, das den Umgang mit Mobbing regelt. Allerdings gibt es verschiedene Gesetze, die man auf Mobbing auslegen kann. Diese schaffen Rechte für Arbeitnehmer sowie Pflichten für den Arbeitgeber.

    Mobbing am Arbeitsplatz: Fürsorgepflicht


    ‌Generell unterliegt der Arbeitgeber gemäß § 241 BGB der Fürsorgepflicht. Er muss dafür sorgen, dass die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer gewahrt werden. Ist ein Mitarbeiter Mobbing ausgesetzt, hat der Arbeitgeber einzugreifen und die Interessen des Betroffenen zu schützen. Vorwiegend handelt es sich dabei um Gesundheitsschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers.
  • Gesundheitsschutz: Mobbing wirkt sich nachweislich negativ auf die körperliche und psychische Gesundheit von Arbeitnehmern aus. Gibt es konfliktbehaftete Arbeitsplätze und der Arbeitgeber erkennt eine Gesundheitsgefährdung einzelner Arbeitnehmer, muss er geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
  • Hinweis:
    Der erste Schritt des Arbeitgebers kann etwa ein Gespräch mit dem mobbenden Mitarbeiter sein, um der Ursache des Konflikts auf den Grund zu gehen. Arbeitgeber sollten dem Täter das Fehlverhalten aufzeigen und darauf hinweisen, dass eine Fortführung des Mobbings arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte: Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern geschützt sind. Eine Verletzung dieses Rechts liegt etwa vor, wenn Vorgesetzte eine ungerechte Leistungsbeurteilung vornehmen, ungerechtfertigte Abmahnungen erteilen, oder dem Arbeitnehmer unsachliche oder unwahre Vorwürfe machen. 
  • Mobbing am Arbeitsplatz: Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz


    ‌1) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat nach § 1 AGG das Ziel, Arbeitnehmer davor zu beschützen, dass sie aufgrund von Kriterien wie Religion, sexueller Identität, Geschlecht, ethnischer Abstammung oder Weltanschauung benachteiligt werden. 

    ‌2) Nach § 7 AGG ist es Arbeitgebern und Beschäftigten verboten, Arbeitnehmer aus diesen Gründen zu benachteiligen. Ein Verstoß gegen das Verbot gilt als Verletzung der vertraglichen Pflichten. 

    ‌3) Werden Personen offensichtlich aus einem dieser Gründe diskriminiert und gemobbt, hat der Arbeitgeber die Pflicht, das zu unterbinden. Nach § 12 AGG muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreifen. Je nach Situation kann er dem Täter etwa eine Abmahnung erteilen oder ihn an einen anderen Arbeitsplatz versetzen. Ist das im Einzelfall nicht genug, kann der Arbeitgeber eine Kündigung des Mobbers durchführen.

    Mobbing am Arbeitsplatz: Betriebsverfassungsgesetz


    ‌1) Sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat haben nach § 75 BetrVG die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer weder vom Arbeitgeber noch von anderen Arbeitnehmern in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder benachteiligt werden. 

    ‌2) Kommt es zu Benachteiligung oder sogar zu Mobbing, hat jeder Arbeitnehmer gemäß § 84 BetrVG das Recht, Beschwerde einzulegen. Entweder beim direkten Vorgesetzten, dem Arbeitgeber oder einer anderen zuständigen Stelle. Zur Unterstützung bei der Vermittlung kann der Arbeitnehmer ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. 

    ‌3) Legt ein Arbeitnehmer dem Betriebsrat eine berechtigte Beschwerde dar, muss dieser nach § 85 BetrVG für den Arbeitnehmer eintreten und den Arbeitgeber zum Handeln bewegen.
    Hinweis:
    In manchen Betrieben schließen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zum Thema Mobbing. Darin werden Richtlinien zu Konfliktmanagement und Konsequenzen von Mobbing festgelegt. Besteht in einem Betrieb das Risiko von Mobbing kann der Betriebsrat unter Umständen sogar eine Betriebsvereinbarung erzwingen. Denn gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, was die betriebliche Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer anbelangen.

    Mobbing am Arbeitsplatz: Was tun?


    ‌Arbeitnehmer, die gemobbt werden, sollten so früh wie möglich handeln. Wer passiv bleibt und das Mobbing duldet, fügt sich in die Opferrolle und stärkt damit die Täter. Je länger das Mobbing andauert, desto hilfloser fühlen sich Betroffene und schaffen es immer schwerer, dem Mobbing etwas entgegenzusetzen. 

    ‌Folgende Strategien können Arbeitnehmer einsetzen, um Mobbing zu beenden:
  • Deeskalation: Begeben Sie sich nicht auf dasselbe Niveau wie der Mobber. Ansonsten beginnt die Situation immer mehr zu eskalieren. Bleiben Sie ruhig und verlieren Sie nicht die Nerven. 
  • Konfrontation: Reagieren Sie gelassen, aber bestimmt auf Mobbing. Führen Sie ein Vieraugengespräch mit dem Täter und versuchen Sie die Situation zu klären. Wenn Sie selbstbewusst auftreten und sich nicht einschüchtern lassen, nimmt das dem Täter häufig den Wind aus den Segeln.  
  • Konfrontation vor Zeugen: Sprechen Sie den Mobber vor Zeugen darauf an, dass Sie sein Verhalten stört. Vermeiden Sie dabei den Begriff Mobbing.  
  • Zur Unterlassung auffordern: Fordern Sie den Mobber schriftlich dazu auf, die Schikane zu unterlassen. Drohen Sie ihm mit rechtlichen Schritten.  
  • Mobbingberatung: Gehen Sie zu einer Mobbingberatung. Dort können Sie lernen, wie Sie mit Personen umgehen, die andere mobben.  
  • Beschwerde einlegen: Legen Sie beim Betriebsrat oder beim Arbeitgeber Beschwerde ein. Beide sind dazu verpflichtet, Ihnen beizustehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dem Mobbing ein Ende zu bereiten.  
  • Leistungsverweigerung: Erhalten Sie vom Arbeitgeber keine Hilfe und das Mobbing nimmt gesundheitsschädliche Ausmaße an, dürfen Sie gemäß § 14 AGG die Arbeitsleistung verweigern. Der Arbeitgeber muss Ihnen in diesem Fall Ihr Gehalt weiterhin ausbezahlen. 
  • Krankschreibung: Mobbing an sich ist kein Grund für eine Krankschreibung. Viele Arbeitnehmer haben durch das Mobbing aber gesundheitliche Beschwerden. In diesem Fall ist es besser, Sie lassen sich krankschreiben, anstatt sich der Belastung am Arbeitsplatz weiter auszusetzen. Gerade bei psychischen Krankheiten sollten so früh wie möglich behandelnde Maßnahmen ergriffen werden.  
  • Kündigung: Sehen Sie keinen anderen Ausweg mehr, weil das Mobbing weitergeht und auch der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, bleibt als Ausweg manchmal nur die Kündigung. 
  • Hinweis:
    Bevor Arbeitnehmer ernste Schritte wie Leistungsverweigerung, Kündigung oder Krankschreibung setzen, sollten sie sich juristische Unterstützung suchen, um die rechtliche Lage abzuklären.

    Mobbing am Arbeitsplatz: Rechtsberatung


    ‌Wird ein Arbeitnehmer über längere Zeit hinweg gemobbt, sollte dieser anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann den Arbeitnehmer darüber aufklären, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um sich zur Wehr zu setzen. 

    ‌1) Teilaspekte von Mobbing sind strafbar und der Arbeitnehmer kann gegen den oder die Täter eine Strafanzeige stellen. Etwa bei Beleidigung, Körperverletzung oder Verleumdung. 

    ‌2)
    Abgesehen davon ist Mobbing dann rechtlich relevant, wenn es mindestens einmal die Woche für eine Dauer von einem halben Jahr oder länger geschieht. Betroffene können gegen den Täter auf Unterlassung klagen und unter Umständen Schadensersatz bekommen. Hatte der Arbeitgeber Kenntnis von dem Mobbing und hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nichts dagegen unternommen, kann auch dieser zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet werden.


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    ‌Möchte der Arbeitnehmer eine Klage einreichen, muss er beweisen können, dass er gemobbt wurde. Das gestaltet sich in der Praxis nicht immer als einfach. Hilfreich kann hier das Führen eines Mobbing-Tagebuchs sein, in dem der Arbeitnehmer detailliert festhält, wann, wo und wie sich die Vorfälle ereignet haben. Im besten Fall gibt es zudem neutrale Zeugen, die bereits sind, für den Betroffenen auszusagen.
    Hinweis:
    Damit Arbeitnehmer gemäß § 280 BGB Schadensersatz erhalten, müssen sie sowohl das Mobbing als auch eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung nachweisen, die ihnen dadurch entstanden ist. 

    ‌Schadensersatz kann beispielsweise den finanziellen Schaden ausgleichen, der Betroffenen durch Krankenstand entsteht. Bei nichtmateriellem Schaden, etwa einer psychischen Krankheit, erhalten Betroffene Schmerzensgeld. Die Höhe wird vom Gericht festgelegt und ist abhängig von der Art und der Schwere des Mobbings.

    Mobbing am Arbeitsplatz – Recht einfach erklärt

    Wann spricht man von Mobbing am Arbeitsplatz?

    Mobbing liegt vor, wenn Arbeitnehmer systematisch das Ziel von Anfeindung, Diskriminierung oder Schikane sind und das über einen langen Zeitraum hinweg. Zudem muss der Arbeitnehmer das Mobbing als solches wahrnehmen und dadurch körperlich oder psychisch beeinträchtigt sein. 

    ‌Weiterlesen: Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

    Wo fängt Mobbing am Arbeitsplatz an?

    Wo Mobbing anfängt, ist oft schwer zu sagen. Denn neben offener Schikane und Beleidigung gibt es auch subtile Formen des Mobbings, etwa das Verbreiten von Gerüchten und Vorenthalten von Informationen. Wann Arbeitnehmer das Mobbing als solches wahrnehmen, ist unterschiedlich. Rechtlich gesehen handelt es sich erst um Mobbing, wenn das Vorgehen des Täters systematisch und über einen langen Zeitraum hinweg stattfindet. 

    ‌Weiterlesen: Formen von Mobbing

    Muss der Arbeitgeber bei Mobbing einschreiten?

    Ja, denn er unterliegt der Fürsorgepflicht. Erkennt er Mobbing, muss er einschreiten und geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Der Arbeitgeber kann beispielsweise die Ursache für das Mobbing ergründen und versuchen, eine Lösung zu finden. Kann nur so der Schutz des Arbeitnehmers gewährleistet werden, muss er arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen. 

    ‌Weiterlesen: Mobbing am Arbeitsplatz: Fürsorgepflicht

    Wie kann man sich gegen Mobbing am Arbeitsplatz wehren?

    Arbeitnehmer können den Täter gelassen, aber selbstbewusst konfrontieren und verlangen, dass er das Mobbing unterlässt. Hilft das nichts, können sie ihn schriftlich dazu auffordern und mit dem Gang zum Arbeitgeber oder juristischen Konsequenzen drohen. Arbeitnehmer haben auch die Möglichkeit, beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat Beschwerde einzulegen. Beide sind dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen das Mobbing zu ergreifen. 

    ‌Weiterlesen: Mobbing am Arbeitsplatz: Was tun?

    Kann man Mobbing anzeigen?

    Ja, es ist möglich, Mobbing anzuzeigen. Nämlich dann, wenn ein Strafbestand erfüllt ist. Das ist etwa bei Beleidigung oder Körperverletzung der Fall. In den übrigen Fällen können Arbeitnehmer auf Unterlassung und unter Umständen auf Schadensersatz klagen. Die Schadensersatzklage ist auch gegen den Arbeitgeber möglich, falls dieser seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist. 

    ‌Weiterlesen: Mobbing am Arbeitsplatz: Rechtsberatung

    Wie kann man beweisen, dass man gemobbt wird?

    Beweise für Mobbing zu sammeln, ist oftmals schwierig. Betroffene können aber ein Mobbing-Tagebuch führen, in dem sie alle Vorfälle detailliert dokumentieren. Im Idealfall gibt es auch Zeugen, die bereit sind, für den Arbeitnehmer auszusagen. 

    ‌Weiterlesen: Mobbing am Arbeitsplatz: Rechtsberatung

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