Kind im Zug: Alleinerziehender Elternteil nimmt sein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht wahr. © Adobe Stock | ninelutsk

Aufenthaltsbestimmungsrecht: Wer bestimmt den Aufenthalt des Kindes?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Ausgangspunkt für viele Streitigkeiten. Es umfasst das Recht, den kurzfristigen und dauerhaften Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Werden sich die Eltern nicht einig, kann das Gericht entscheiden. Die wichtigsten Fragen dazu werden in diesem Beitrag beantwortet.

Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?


‌Durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht können Eltern den gewöhnlichen und tatsächlichen Aufenthalt des Kindes bestimmen. Es ist Teil der Personensorge und wird im § 1631 BGB geregelt. Die Personensorge und die Vermögenssorge sind Teilbereiche des Sorgerechts (auch „elterliche Sorge“). 

‌In diesem Zusammenhang sei auch das Umgangsrecht erwähnt: Das Umgangsrecht steht dem Elternteil eines Kindes immer zu, unabhängig davon, ob dieser Elternteil ein Sorgerecht bzw. ein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. 

‌Das Umgangsrecht kann vom Gericht nur entzogen werden, wenn gravierende Gründe vorliegen. Zum Beispiel, wenn vom Elternteil wiederholt eine Kindeswohlgefährdung ausgeht.
Hinweis:
Die Personensorge umfasst auch das Recht der Aufenthaltsbestimmung für das Kind.

Was beinhaltet das Aufenthaltsbestimmungsrecht?


‌Darin werden die kurzweiligen und dauerhaften Aufenthaltsorte des Kindes geregelt. Dadurch können insbesondere folgende Punkte geklärt werden:
  • Bestimmung des dauerhaften Aufenthalts (Wohnort) 
  • Bestimmung der Besuchsorte und Besuchszeiten (bei getrennten Eltern) 
  • Bestimmung von Urlaubsorten 
  • Wahl der Schule 
  • Zustimmung für oder Ablehnung von Klassenfahrten 
  • Wahl von Orten des Freizeitvertreibs 
  • Hinweis:
    Die Wahrung des Kindeswohls steht immer an erster Stelle. Zuerst muss an das Wohlbefinden des Kindes gedacht werden, nicht an jenes der Eltern.

    Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

    Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht


    ‌Grundsätzlich haben beide Eltern dieses Recht, weshalb man vom „gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht“ spricht. Das ist auch nach einer Scheidung der Fall, wenn davor beide dieses Recht hatten. 

    ‌Bei verheirateten Eltern verfügen beide Elternteile über dieses Recht. Bei unverheirateten Eltern hat (vorerst) nur die Mutter dieses Recht inne. „Vorerst“ deshalb, weil: Erklären die Eltern die gemeinsame Sorge (Sorgeerklärung), haben sie beide das Sorgerecht, heißt das, sie haben auch gemeinsam das Recht auf Bestimmung des Aufenthalts des Kindes. 

    ‌Wird keine gemeinsame Sorge erklärt, beispielsweise, weil sich die Mutter gegen eine Sorgeerklärung weigert, kann das Familiengericht trotzdem ein solches Recht zusprechen. Der Vater kann sein Sorgerecht einklagen, auch wenn er mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet ist.

    Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht


    ‌Ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nur dann gerechtfertigt, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Das Familiengericht kann einem Elternteil dieses Recht absprechen und gleichzeitig den Rest des Sorgerechts für diesen Elternteil „unberührt“ lassen. 

    ‌Wer das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht will, muss eine Klage oder einen Antrag beim Familiengericht einreichen. Ein Anwalt für Familienrecht ist hierbei behilflich. Sowohl für die Rechtsberatung als auch das richtige Formulieren und Einbringen der Klage. 

    Gründe, mit denen man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen kann:
  • Ein Elternteil will oder plant mit dem Kind ins Ausland ziehen und der andere Elternteil ist damit nicht einverstanden (Kindesentführung). 
  • Eltern können sich nicht einigen, wo das Kind wohnen soll. 
  • Schädliche Verhaltensweisen eines Elternteils (Alkoholismus, Drogensucht, Gewalttätigkeit etc.) 

  • ‌Ist ein Elternteil mit der gerichtlichen Entscheidung nicht einverstanden, so kann er diese anfechten. Auch hierbei kann ein Anwalt für Familienrecht unterstützen.
    Hinweis:
    Sobald das Kind 14 ist, hat es ein sogenanntes „Anhörungsrecht“. Das heißt, es muss um seine Meinung gefragt werden. Es darf also selbst mitentscheiden, wo es sich aufhalten möchte.

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    Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung


    ‌Trennen sich die Eltern (z.B. Trennungsjahr vor der Scheidung), behalten beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Können sie keine Einigung hierin erzielen, ist es auch möglich, dass Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht voneinander „abgetrennt“ werden. Eine solche Entscheidung kann nur das Familiengericht treffen.
    Beispiel:
    Max und Maria machen gerade ein Trennungsjahr und das gemeinsame Kind lebt bei Max. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Es kommt ständig zu Streitigkeiten, die beiden werden sich kaum bei der Aufenthaltsbestimmung einig. Max beantragt beim Gericht deshalb das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    Aufenthaltsbestimmung nach Scheidung


    ‌Auch nach einer Scheidung ändert sich erst einmal nichts daran, wer das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Rechtlich bleibt alles wie vorher, außer das Gericht entscheidet etwas anderes. 

    ‌Allerdings kommt es dabei häufig zu Streitigkeiten: Findet das Scheidungspaar keine einvernehmliche Lösung, muss nicht selten das Familiengericht eine Entscheidung darüber fällen, wie der Aufenthalt geregelt werden soll. Dann kann es sein, dass nur einem dieses Recht zugesprochen wird. Dieses „alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht“ muss jedoch erst von einem Elternteil beantragt werden. 

    ‌Betreuen die Eltern ihr Kind nach einem Wechselmodell, sollten sich die Eltern einigen, wessen Wohnadresse der Hauptwohnsitz des Kindes ist. Ist hier keine Einigung möglich, kann auch das Familiengereicht oder die Meldebehörde den Hauptwohnsitz des Kindes festlegen.
    Hinweis:
    Sind sich die Eltern untereinander einig, dann gibt es keinen Streitpunkt. Können sie aber keine einvernehmliche Regelung erzielen, braucht es eine Mediation, einen Anwalt und/oder eine gerichtliche Entscheidung.

    Aufenthaltsbestimmung durch Vormund


    ‌Wurde beiden Elternteilen das Sorgerecht entzogen oder ruht es, so wird das Sorgerecht von einem Vormund ausgeübt. Unter Vormundschaft versteht man die gesetzlich geregelte Fürsorge für Kinder und Jugendliche („Mündel“), die nicht unter elterlicher Sorge stehen. 

    ‌„Das Recht und die Pflicht des Vormunds, für die Person des Mündels zu sorgen, bestimmen sich nach §§ 1631 bis 1632 Absatz 4 Satz 1. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten.“ (§ 1800 BGB)

    Aufenthaltsbestimmung volljähriger Kinder


    ‌„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“ (§ 1896 BGB). Ein Betreuer nimmt normalerweise auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die betreffende Person wahr.
    Hinweis:
    Die Bezeichnung „Vormundschaft“ bei Erwachsenen ist veraltet. 1992 wurde die Vormundschaft für Volljährige durch die Betreuung ersetzt.

    Wann verliert man das Aufenthaltsbestimmungsrecht?


    ‌Ein Elternteil verliert dieses Recht automatisch, wenn er sein Sorgerecht verliert. Außerdem ist es möglich, dass einem Elternteil lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, nicht aber das Sorgerecht entzogen wird. Es müssen aber bestimmte Gründe für den Entzug vorliegen.

    Aufenthaltsbestimmung und Ortswechsel

    Darf ich mit unserem Kind umziehen?


    ‌Bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungs- bzw. Sorgerecht, ist es nicht erforderlich, dass der andere Elternteil zustimmt. Bei gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrecht müssen sich die Eltern bei einem Umzug einig werden. Zieht ein Elternteil mit dem Kind um, obwohl der andere Elternteil dagegen ist, passiert aber erst einmal gar nichts. 

    Erst wenn das Gericht einschaltet wird, kann es Konsequenzen für den umziehenden Elternteil geben. Entscheidend ist immer das Kindeswohl.

    Darf ich mit unserem Kind ins Ausland ziehen?


    ‌Besteht nach Trennung bzw. Scheidung das gemeinsame Sorgerecht, darf der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht einfach ins Ausland umziehen. Der Umzug wäre nur rechtmäßig, wenn der andere Elternteil zustimmt. Es braucht ein Einvernehmen zwischen den Ex-Partnern. 

    ‌Können sich die Elternteile nicht einigen, kann der umzugswillige Elternteil beim Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. Sorgerecht beantragen. Wie das Familiengericht entscheidet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
  • Entspricht der Umzug dem Kindeswohl? (=entscheidende Frage
  • Welche Motive gibt es für den Umzug? 
  • Wie ist die sozio-politische Lage in dem betreffenden Staat? 
  • Hat die Mutter bzw. das Kind familiäre Bindungen in dem jeweiligen Land? 
  • Wie alt ist das Kind? (ab 14 darf es mitentscheiden) 
  • Wie weit ist das Land von Deutschland entfernt?
    ‌ 
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht und Urlaub


    ‌Haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge, muss bei einer Auslandsreise mit dem Kind immer der jeweils andere Elternteil zustimmen. Um Probleme an der Grenze zu vermeiden, sollte stets eine Reisevollmacht mitgeführt werden.

    Wohin kann ich mich bei Schwierigkeiten wenden?


    ‌Streitigkeiten hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung sind häufig. Letztlich geht aber der Gesetzgeber immer davon aus, dass die Eltern fähig sind, sich untereinander abzusprechen. Werden sich die Eltern nicht einig, gibt es oft eine Pattsituation, in der dann der eine über den anderen entscheidet. 

    ‌Wer sich (und das gemeinsame Kind) ungerecht behandelt fühlt, kann eine Klage vor Gericht bringen. Das Gericht bewertet die Gründe der Klage und entscheidet von Fall zu Fall

    ‌Teilen sich Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht, gibt es die Möglichkeit, das alleinige Recht zur Bestimmung des Aufenthalts einzuklagen. Hat nur ein Elternteil dieses Recht, kann der andere es ebenfalls einklagen. 

    ‌Wer also sein Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen will oder Probleme mit der Durchsetzung des Sorgerechts hat, sollte sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Dieser berät umfassend, gibt rechtlichen Rückhalt und hilft bei der Einbringung der Klage bei Gericht.

    Aufenthaltsbestimmungsrecht – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Aufenthaltsbestimmungsrecht?

    Dieses Recht räumt beiden Elternteil oder beiden Elternteilen das Recht ein, den kurzfristigen sowie dauerhaften Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Das umfasst die Entscheidung, wo das Kind seinen Wohnsitz hat, auf welche Klassenfahrten es mitfahren darf, wohin es auf Urlaub fährt, wo es seine Freizeitaktivitäten betreibt und andere Fragen. 

    ‌Weiterlesen: Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

    Wo ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht gesetzlich verankert?

    Dieser Teilbereich der Personensorge ist in § 1627 BGB begründet. Die Personensorge wiederum ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge (Sorgerecht). 

    ‌Weiterlesen: Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

    Wann gibt es ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

    Beide Eltern haben es, wenn beide über das Recht auf elterliche Sorge verfügen. Das ist der Fall, wenn sie verheiratet sind, wenn sie durch Sorgerechtserklärung das gemeinsame Sorgerecht haben, oder wenn das Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. das Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen hat. 

    ‌Weiterlesen: Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

    Wie kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?

    Dies muss beim Familiengericht beantragt bzw. eingeklagt werden. Das Gericht entscheidet dann, ob es Sinn macht, dass nur ein Elternteil über das Recht verfügt. Wichtigstes Entscheidungskriterium für das Gericht ist immer das Kindeswohl. 

    ‌Weiterlesen: Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

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