Kind zur Adoption freigeben: Mutter ist schwer überfordert und möchte Baby zur Annahme abgeben. © Adobe Stock | pololia

Kind zur Adoption freigeben – Die wichtigsten Fragen beantwortet

Nicht alle Eltern kommen damit klar, für ein Kind sorgen zu müssen. Aber es gibt Wege, die aus dieser Sackgasse führen. Eine Möglichkeit: Das Kind zur Adoption freigeben. Neue Eltern finden sich sicher, denn es gibt mehr Adoptionsbewerber als Kinder, die zur Adoption freigegeben werden.

Warum geben Eltern ein Kind zur Adoption frei?


‌In Deutschland ist es leicht möglich, ein Kind zur Adoption freizugeben. In der Regel werden nicht ältere Kinder, sondern Babys zur Adoption freigegeben. An sich gibt es aber hierfür keine Altersgrenze. Die Adoptionsverfahren sind streng reglementiert, die annehmenden Eltern müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine Eignungsprüfung bestehen.

Mögliche Gründe

  • Die Eltern des Kindes sind mit ihrer neuen familiären Situation überfordert und haben Angst, für das Kind nicht ausreichend sorgen zu können. 
  • Mutter und Vater sind emotional hin- und hergerissen, weil sie das Kind nicht geplant haben. 
  • Die Eltern (oder die Mutter) wollen unabhängig bleiben und ihre Freiheit weiterhin ausleben
  • Die Mutter will das Kind z.B. aus ethischen Gründen nicht abtreiben, sondern es in einer neuen Familie umsorgt wissen. 
  • Die Eltern sind noch jung und kommen finanziell kaum über die Runden, weshalb sie das Kind in stabile Verhältnisse geben möchten.
  • Überlegungen bevor jemand ein Kind zur Adoption freigibt


    ‌Wer darüber nachdenkt, ob er sein Kind zur Adoption freigeben möchte, sollte sich vorab eingehend beraten lassen. Mit der Freigabe zur Adoption geben die biologischen Eltern das Rechtsverhältnis zum Kind nämlich vollständig auf. Es kann allerdings vereinbart werden, dass der Kontakt zum Kind gehalten wird. Ist eine Kindesannahme beendet, kann sie nicht mehr widerrufen werden. 

    ‌Beratungseinrichtung können auch Alternativen aufzeigen und Ratschläge geben, wie ein Leben mit dem eigenen Kind möglicherweise doch machbar ist. Wichtige Anlaufstellen sind zum Beispiel:
  • Jugendämter  
  • Erziehungsberatungsstellen 
  • Schwangerschaftsberatungsstellen 
  • Adoptionsvermittlungsstellen 
  • Mehr zu Beratungsstellen für schwierige familiäre Situationen. 
  • Hinweis:
    Beratungsstellen informieren über mögliche Varianten, wie Eltern ein Kind zur Adoption freigeben können. Zudem geben sie auch Auskunft über alle möglichen Alternativen.

    Wie viele Menschen wollen ein Kind adoptieren?


    ‌Die Nachfrage an Adoptivkindern ist zwar in den letzten Jahren etwas zurückgegangen, trotzdem wünschen sich noch immer viele Menschen, ein Kind zu adoptieren. 

    ‌In Deutschland gibt es rund 5 Mal mehr Adoptionsbewerber-Paare als Kinder, die zur Adoption freigegeben werden. Wer sein Baby freigibt, kann also sehr sicher sein, dass es in eine neue Familie kommt. Die Chancen stehen 5:1. Das heißt auch, dass mehr Auswahl besteht und jene Eltern für das Kind ausgewählt werden, die am besten zu ihm passen. 

    ‌Viele Menschen möchten ein Adoptivkind, weil sie sich ihren Kinderwunsch aufgrund von Unfruchtbarkeit oder anderen Gründen nicht erfüllen können. Andere wiederum könnten zwar ein Kind zeugen, wollen sich aber bewusst sozial engagieren und ein fremdes Kind aus schwierigen Verhältnissen retten.
    Hinweis:
    Insgesamt gehen Adoptionen durch die sich verändernden Familienverhältnisse etwas zurück. Trotzdem kommen auf ein Adoptivkind immer noch etwa 5 Adoptionsbewerber.

    Baby zur Adoption freigeben als Alternative zur Abtreibung


    ‌Die Freigabe zur Annahme ist eine Möglichkeit für Eltern, die sich gerade kein Leben mit dem Kind vorstellen können. Bei einer Adoption darf das Kind am Leben bleiben und in einer stabilen Familie aufwachsen, die vor der Adoption eine Eignungsprüfung absolviert hat und für das Kind auch tatsächlich sorgen kann und will

    ‌Ist sich eine schwangere Frau (bzw. die Eltern des Kindes) unsicher, ob sie das Kind behalten will oder nicht, kann sie mit der Entscheidung auf Adoption erst einmal Zeit gewinnen. Entscheidet sie sich gegen einen Schwangerschaftsabbruch, heißt das nicht, dass sie das Kind auch tatsächlich großziehen muss. Daneben gibt es u.a. auch die Möglichkeit einer „vertraulichen Geburt“. 

    ‌Entscheidet sie (und ihr Partner) tatsächlich für die Adoption, kann sie das Baby ab der 8. Woche nach der Entbindung dafür freigeben. Ändert sie aber noch ihre Meinung und hat sie noch nichts vor dem Notar erklärt, kann sie das Kind behalten.

    Alternativen zur Adoption


    ‌Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, das Baby wegzugeben bzw. professionelle Unterstützung für die Erziehung zu beanspruchen. Zum Beispiel:
  • Beratende & finanzielle Unterstützung: 
    ‌Wer sich in einer problematischen Situation befindet, kann auf einige Beratungsstellen (staatlich oder privat) zugehen. Es gibt etwa Stiftungen, die sich um Familien, insbesondere um Mütter in Not, kümmern. Mehr zu Beratungsstellen. 
  • Pflegefamilie: 
    ‌Schwierige familiäre Situationen können möglicherweise auch durch Pflegeverhältnisse gemildert werden. Die Pflege hat sich schon bei verschiedenen Problemlagen bewährt. Es gibt mehrere Varianten der Pflege. Mehr zur Pflege.
  • Mutter-Kind-Heim: 
    ‌Mütter (oder Väter), die ein Kind unter 6 Jahre allein versorgen müssen, können sich u.U. von einer Mutter-Kind-Einrichtung unterstützen lassen. Dort erhalten sie z.B. sozialpädagogische Unterstützung, um die eigene Situation zu meistern und können auch einen Schul- bzw. Berufsabschluss machen. Mehr zu Mutter-Kind-Einrichtungen.
  • Anonyme Geburt: 
    ‌Für schwangere Frauen gibt es die vollkommen legale Möglichkeit, ihr Kind anonym zu gebären. Die Geburt erfolgt unter medizinischer und psychologischer Betreuung von Ärzten und Hebammen. Das Kind wird dann von einer Adoptivfamilie aufgenommen. Diese Möglichkeit besteht seit Mai 2014. Seitdem gab es 827 anonyme Geburten, tendenzsteigend. Mehr zur vertraulichen Geburt.
  • Babyklappe: 
    ‌Eine Babyklappe ist ein Wärmebett, in welches ein Baby durch eine spezielle Klappe gegeben werden kann. Babyklappen werden von Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen betreut. Deutschlandweit gibt es ca. 90 Babyklappen. Die Abgabe ist anonym und hat keine rechtlichen Konsequenzen für die abgebende Mutter. Die anonyme Geburt soll aber nach und nach die Babyklappe ablösen. Mehr zur Babyklappe.
  • Wie kann ich mein Kind zur Adoption freigeben?


    Kind zur Adoption freigeben – wichtige Fragen

    Wann frühestens?
  • Frühestens ab der 8. Woche nach Geburt
  • Wann spätestens?
  • Keine zeitliche Beschränkung





  • Wer muss zustimmen?
  • Beide Eltern des Kindes
  • Bei unbekanntem Vater, ist die Zustimmung der Mutter ausreichend.
  • Anstelle der Eltern oder des Elternteils kann in Ausnahmefällen das Familiengericht zustimmen (wenn das Kind misshandelt wurde, o.a.).
  • Kinder ab 14 müssen in die Annahme selbst einwilligen.
  • Für Kinder unter 14 willigt der gesetzliche Vertreter ein.

  • Welche Form?
  • Einwilligung in die Annahme muss vor einem Notar erklärt werden.
  • Der Notar beurkundet dann die Erklärung.

  • Wie lange warten?
  • Kind kommt in der Regel sofort oder bald in die Adoptionspflege.
  • Adoptionspflege dauert 1 Jahr.







  • Wer unterstützt?
  • für gesamten Ablauf: Adoptionsvermittlungsstelle 
  • Jugendämter 
  • Erziehungsberatungsstellen (z.B. Caritas oder Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
  • Schwangerschaftsberatungsstellen (z.B. Bundesstiftung Mutter und Kind)
  • Selbsthilfegruppen (besonders für die leiblichen Eltern und das Adoptivkind, nachdem es über die Adoption erfahren hat) 
  • Anwälte für Familienrecht (für alle möglichen Rechtsfragen) 
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    ‌Ablauf im Überblick


    1‌) Beratung bei der Vermittlungsstelle: 
    ‌Die wichtigste Anlaufstelle für Adoptionen sind die sogenannten „Adoptionsvermittlungsstellen“. Das können die Landesjugendämter der einzelnen Bundesländer sein oder auch Vermittlungsstellen religiöser oder nicht-konfessioneller Trägerschaften. Die Vermittlungsstelle ist die Einrichtung, welche die Kindesannahme offiziell kontrolliert. Sie beantwortet auch alle möglichen Fragen zur Adoption, informiert über die Adoptionsarten und ihren Ablauf. 

    ‌2) Zeit zum Überlegen: 
    ‌Anschließend können sich die Eltern in Ruhe überlegen, ob sie das Kind zur Adoption freigeben. Sie haben für die Überlegung so lange Zeit, wie sie möchten. Es gibt keinen Druck

    ‌3) Wahl der Adoptionsart: 
    ‌Wer sein Kind zur Adoption freigibt, hat eine gewisse Entscheidungsfreiheit hinsichtlich Adoptionsform. Man kann also wählen, ob die Annahme offen oder inkognito erfolgen soll, ob die annehmenden Eltern eher am Land oder in einer Stadt wohnen sollen, oder auch, ob das Kind in einer bestimmten Religion erzogen werden soll oder andere Wünsche können hier berücksichtigt werden. 

    ‌4) Pflegezeit: 
    ‌Sobald sich eine passende Familie findet und die leiblichen Eltern zustimmen, kann das Kind zur „Adoptionspflege“ zur neuen Familie kommen. Es gibt ca. 5 Mal mehr Adoptionsbewerber als zur Adoption freigegebene Kinder in Deutschland. Aus diesem Grund kann dieser Schritt recht schnell gehen. Während dieser Zeit lernen sich die neuen Eltern und das Kind kennen. In der Regel dauert diese Phase ein Jahr. Die Adoptionsvermittlungsstelle unterstützt die neue Familie bei der Eingewöhnung mit ihrem neuen Kind. Nach Ablauf dieser Phase ist das gesamte Adoptionsverfahren abgeschlossen. 

    ‌5) Zustimmung vor dem Notar: 
    ‌Die Eltern müssen persönlich beim Notar erscheinen und erklären, dass sie ihr Kind zur Adoption freigeben. Der Notar beurkundet die Erklärung dann. Sobald dieser Schritt getan ist, kann die Adoption nicht mehr rückgängig gemacht werden. 

    ‌6) Endgültige Entscheidung: 
    ‌Die Aufgabe des Notars ist es, die Adoptionserklärung anschließend an das Familiengericht weiterzugeben. 

    ‌7) Zustimmung durch das Gericht: 
    ‌Das Familiengericht muss der Annahme noch zustimmen. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.
    Hinweis:
    Während dem gesamten Ablauf stehen die leiblichen sowie annehmenden Eltern mit der Adoptionsvermittlungsstelle in Kontakt, stimmen sich mit dieser laufend ab, diskutieren Fragen, Zweifel, Sorgen und Ängste. Genau dafür ist die Vermittlungsstelle als kompetenter Ansprechpartner da. Wer sich mit Problemen konfrontiert sieht, kann auch einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren.

    Kann ich bestimmen, wer mein Kind adoptiert?


    ‌Wer das Kind letztlich adoptiert, kann man nur bis zu einem gewissen Grad bestimmen. Man kann zum Beispiel bestimmen, …
  • dass die Adoptivfamilie in einer bestimmten Stadt in Deutschland leben soll. 
  • dass die Adoptivfamilie eine bestimmte Religion haben soll. 
  • Zudem stellen die Adoptionsvoraussetzungen an sich schon bestimmte Anforderungen an die Bewerber. Sie müssen sich bspw. in einer stabilen Beziehung und in wirtschaftlich stabilen Verhältnissen befinden, eine geeignete Wohnlage haben, sodass das Kind sozialen Anschluss finden kann, usw.
  • Darf ich nach der Adoption zu „meinem“ Kind noch Kontakt haben?


    ‌Wer später mit seinem leiblichen Kind noch Kontakt haben möchte, muss das grundsätzlich vor der Adoption bekanntgeben. Es gibt Adoptionsarten, die einen gewissen Umgang und Grad an Informationsaustausch zwischen leiblichen Eltern und Kind bzw. auch den Adoptiveltern vorsehen (offene Adoption). 

    ‌Allerdings ist der Kontakt immer freiwillig, nie jedoch verpflichtend. Das heißt, wer anfangs einem regelmäßigen Kontakt zugestimmt hat, kann später nicht gezwungen werden, dies auch tatsächlich einzuhalten. Das soll vor allem die Adoptiveltern und das Kind vor Belästigungen schützen. Die meisten Adoptionen in Deutschland laufen inkognito ab. Das heißt, Name und Adresse der Adoptiveltern bleiben unbekannt (Adoptionsgeheimnis). 

    ‌Eine wichtige Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle ist es, zwischen den zur Adoption freigebenden Eltern und den adoptierenden Eltern zu vermitteln. Sie gleicht ab, was sich die beiden Seiten hinsichtlich Kontakt wünschen und versucht, eine brauchbare Lösung zu finden:
  • Soll es überhaupt Kontakt geben? 
  • Wie oft soll es Kontakt geben? Alle paar Monate, 1 Mal im Jahr, etc.? 
  • Soll der Kontakt über die Vermittlungsstelle laufen, oder sollen sich die Eltern direkt persönlich kontaktieren können? 
  • Wie soll der Kontakt erfolgen? Telefonisch, E-Mail?
  • Achtung:
    Oft herrscht später kein Kontakt mehr zwischen freigebenden Eltern und Adoptiveltern bzw. dem Kind. Offene Adoptionen kommen selten vor. Die Adoptiveltern haben hier das letzte Wort – nicht die freigebenden Eltern – und können somit den Kontakt zulassen oder vermeiden. Ob die annehmenden Eltern dem Kind etwas über die Adoption erzählen, kann auch nicht beeinflusst werden.

    Wurde kein Kontakt vereinbart: Kann ich trotzdem etwas über das Kind erfahren?


    ‌Wurde vereinbart, dass die Adoptiveltern und leiblichen Eltern des Kindes keinen Kontakt zueinander haben, kann es trotzdem sein, dass die Adoptiveltern den leiblichen Eltern Informationen zukommen lassen. Das läuft über die Vermittlungsstelle. Dort können die Adoptiveltern bestimmte Details aus dem Leben des Adoptivkindes bekanntgeben. Etwa:
  • In welche Art von Schule geht das Kind? 
  • Wohnt das Kind auf dem Land oder in der Stadt
  • Wächst das Kind mit oder ohne Geschwister auf? 
  • Welche Interessen und Hobbys hat das Kind? 
  • Achtung:
    Sobald das Kind 16 ist, hat es ein Recht, bei der Adoptionsvermittlungsstelle in Erfahrung zu bringen, wer seine biologischen Eltern sind. Es darf die Adoptionsakten – nicht die gesamten, aber einen gewissen Teil – durchsehen. Dort erfährt es wichtige persönliche Daten der leiblichen Eltern.

    Kann ich auch ein älteres Kind zur Adoption freigeben?


    ‌Es gibt keine Altersgrenze, bis zu der man ein Kind zur Adoption freigeben „muss“. Je nach Alter gelten folgende Vorschriften:
  • bis das Kind 14 Jahre alt ist: 
    ‌die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter des Kindes müssen in die Adoption einwilligen. 
  • wenn das Kind 14 Jahre alt ist: 
    ‌Das Kind selbst muss mit der Adoption einverstanden sein und vor einem Notar einwilligen. 
  • wenn das Kind 18 Jahre alt ist: 
    ‌Ein erwachsenes Kind kann man nicht mehr zur Adoption freigeben. Allerdings sich der Erwachsene – sofern die Voraussetzungen erfüllt werden – per Erwachsenenadoption von jemandem adoptieren lassen. 
  • Hinweis:
    Kann man sich selbst zur Adoption freigeben? Nein, das würde immer die Zustimmung der Eltern verlangen, solange man noch nicht 18 ist. Ab 18 ist eine Erwachsenenadoption möglich. Dafür gibt es aber eine Reihe von Voraussetzungen.

    Wohin kann ich mich wenden?


    ‌An eine Adoptionsvermittlungsstelle. Es gibt verschiedene Vermittlungsstellen:
  • Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter: 
    ‌In jedem Bundesland gibt es eine Reihe an Jugendämter, die sich um Adoptionen kümmern. Mehr
  • Vermittlungsstellen katholischer Trägerschaft: 
    ‌z.B. Sozialdienst katholischer Frauen e.V. in den einzelnen Regionen. Mehr
  • Vermittlungsstellen evangelischer Trägerschaft: 
    ‌z.B. Evangelischer Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e.V. Mehr
  • Vermittlungsstellen nichtkonfessioneller Trägerschaft: 
    ‌Zudem gibt es nicht-kirchliche Träger, z.B. Findefux e.V. Mehr 
  • Auslandsvermittlungsstellen: 
    ‌Auch für Auslandsadoptionen gibt es eigene anerkannte Vermittlungsstellen. Mehr
  • Hinweis:
    Das Familienministerium hat einen Folder mit Erfahrungsberichten zum Thema Adoption zusammengestellt.

    Wer muss nach der Freigabe Unterhalt zahlen?


    ‌Die Adoptiveltern müssen dem angenommenen Kind Unterhalt leisten. Leben beide mit dem Kind zusammen, so leisten sie durch die Wohnung und die Deckung der täglichen Bedürfnisse automatisch Unterhalt. 

    ‌Trennen sich die Adoptiveltern oder lassen sie sich scheiden, dann muss derjenige, der beim Kind bleibt, sogenannten „Naturalunterhalt“ leisten. Derjenige, der nicht beim Kind wohnt, muss „Barunterhalt“ leisten.
  • Mehr zum Thema Kindesunterhalt
  • Welche Kosten entstehen für die freigebenden Eltern an?


    ‌Für Mutter und Vater, welche das Kind zur Adoption freigeben, fallen nur die Notarkosten an. Der notarielle Akt für die öffentliche Beurkundung der Adoptionserklärung beläuft sich auf rund 30 Euro. Die Freigabe zur Kindesannahme und das Verfahren kostet für die freigebenden Eltern nichts.
  • Mehr zu Adoptionskosten
  • Freigabe zur Adoption rückgängig machen?


    ‌Eine Adoption kann man nicht mehr rückgängig machen, nachdem man die Adoptionserklärung beim Notar abgegeben hat. Nur in Extremfällen könnte es zu einem Widerruf davon kommen. Zum Beispiel, wenn die Adoption aus einer Drohung oder Täuschung der leiblichen Eltern resultierte. Aber auch dann gilt: Geht die Aufhebung der Adoption gegen das Wohl des Kindes, so bleibt die Adoption bestehen.

    Kind zur Adoption freigeben – Recht einfach erklärt

    Warum geben Mütter ihre Kinder weg?

    Zum Beispiel, weil sie und ihr Partner sich den Herausforderungen einer Elternschaft nicht gewachsen sehen; weil sie eine Abtreibung umgehen wollen; weil sie sich in einer schlechten wirtschaftlichen Lage befinden; weil sie Angst davor haben, alleinerziehende Mutter zu sein; usw. Die Gründe können vielfältig sein. 

    ‌Weiterlesen: Mögliche Gründe für die Freigabe zur Adoption

    Welche Alternativen gibt es zur Freigabe zur Adoption?

    Wer das Kind nach der Geburt weggeben möchte, hat neben der Adoption einige Optionen. Die Eltern können das Kind in eine Pflegefamilie geben, die Hilfe eines Mutter-Kind-Heimes in Anspruch nehmen, das Kind selbst großziehen und Beratung sowie finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen, usw. Zudem gibt es seit 2014 die vollkommen legale anonyme Geburt („vertrauliche Geburt“). Das Kind kann zudem auch gänzlich anonym in eine Babyklappe gelegt werden. 

    ‌Weiterlesen: Alternativen zur Adoption

    Wie gebe ich mein Kind zur Adoption frei?

    Will jemand sein Kind zur Adoption freigeben, muss die Zustimmung des anderen Elternteils eingeholt werden. Dann muss eine Adoptionsvermittlungsstelle kontaktiert werden. In der Regel findet sich schnell eine Adoptivfamilie, in der das Kind dann eine Probezeit (1 Jahr) verbringt. Funktioniert alles nach Plan, so kann man das Kind zur Adoption freigeben. Für den Abschluss ist eine Adoptionserklärung beim Notar abzugeben. 

    ‌Weiterlesen: Wie kann ich mein Kind zur Adoption freigeben?

    Wie lange muss ich warten, bis ich mein Kind zur Adoption freigeben darf?

    Die Freigabe zur Adoption geht meist recht schnell, da es einen Pool mit Bewerbern gibt. Viele warten auf ein Adoptivkind. Für die Adoptionsbewerber kann es daher lange dauern. Manche von ihnen kommen nie an ein Adoptivkind. Man kann das Kind aber nicht „blanko“ freigeben. Es müssen sich erst Annehmende finden, danach kommt es zur Freigabe und Adoption. 

    ‌Weiterlesen: Pflegezeit

    Kann man ein älteres Kind zur Adoption freigeben?

    Ja. Ein Kind kann bis zu seinem 18. Lebensjahr zur Adoption freigegeben werden. Ab dem 14. Lebensjahr muss es allerdings eine Zustimmungserklärung beim Notar abgeben. 

    ‌Weiterlesen: Kann ich auch ein älteres Kind zur Adoption freigeben?

    Wer zahlt Unterhalt, nachdem ich mein Kind zur Adoption freigegeben habe?

    Wer sein Kind zur Adoption freigibt, muss keinen Unterhalt mehr für das Kind zahlen. Jegliche Unterhaltspflichten fallen fortan den neuen Eltern zu. Aber nicht nur für den Unterhalt müssen die Adoptiveltern aufkommen. Alle Rechte und Pflichten, die aus einem Eltern-Kind-Verhältnis resultieren, gehen von den freigebenden auf die adoptierenden Eltern über. 

    ‌Weiterlesen: Wer muss nach der Freigabe Unterhalt zahlen?

    Kann ich die Freigabe zur Adoption rückgängig machen?

    Nein. Sobald die Adoptionserklärung beim Notar gemacht wurde, ist die Freigabe zur Adoption nicht mehr rückgängig zu machen. Nur in Ausnahmefällen wäre dies möglich, sofern das Kindeswohl dadurch nicht beeinträchtigt wird. 

    ‌Weiterlesen: Freigabe zur Adoption rückgängig machen?

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