Das nachträgliche Einfordern von Kindesunterhalt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Gesetz schreibt grundsätzlich vor, dass Unterhalt nur für die Gegenwart und die Zukunft gezahlt werden muss. Welche Ausnahmen es gibt und alle anderen wichtigen Details werden nachstehend erklärt.
Inhaltsverzeichnis
Kann man Kindesunterhalt rückwirkend geltend machen?
Was sagt das Gesetz zur Nachforderung von Unterhalt?
Wie kann ich Kindesunterhalt rückwirkend geltend machen?
Welche Ausnahmen gibt es?
Wie lange kann man Unterhalt rückwirkend geltend machen?
Kann man rückwirkend auf den Kindesunterhalt verzichten?
Was bedeutet Verwirkung von Unterhaltsrückstand?
Verjährt der Anspruch auf Kindesunterhalt?
Muss der Unterhalt jeden Monat neu eingefordert werden?
Wer kann helfen?
Kindesunterhalt rückwirkend – Recht einfach erklärt
Was sagt das Gesetz zur Nachforderung von Unterhalt?
Wie kann ich Kindesunterhalt rückwirkend geltend machen?
Welche Ausnahmen gibt es?
Wie lange kann man Unterhalt rückwirkend geltend machen?
Kann man rückwirkend auf den Kindesunterhalt verzichten?
Was bedeutet Verwirkung von Unterhaltsrückstand?
Verjährt der Anspruch auf Kindesunterhalt?
Muss der Unterhalt jeden Monat neu eingefordert werden?
Wer kann helfen?
Kindesunterhalt rückwirkend – Recht einfach erklärt
Kann man Kindesunterhalt rückwirkend geltend machen?
Nur in Ausnahmefällen kann Kindesunterhalt rückwirkend eingefordert werden. Anspruch auf nicht oder zu wenig gezahlten Unterhalt gibt es nur ab dem Ersten des Monats, in dem man den Unterhalt rückwirkend einfordert. Für die Zeit davor besteht kein Anspruch auf ausstehenden Unterhalt.
Vereinfacht gesagt, heißt das: Das Gesetz sieht vor, dass Unterhalt grundsätzlich nur für die Gegenwart und die Zukunft gezahlt werden muss. Wichtig ist also immer, dass sich Unterhaltsberechtigte stets zeitnah um die Einforderung des Unterhalts kümmern. Wer zu lange wartet, riskiert die Verwirkung bzw. Verjährung des Unterhalts.
Exkurs: Wer muss Kindesunterhalt leisten?
Der Kindesunterhalt ist von jenem Elternteil zu bezahlen, der nach der Trennung nicht hauptsächlich das Kind betreut. Also der, bei dem das/die Kind(er) nicht wohnen (bei einem Residenzmodell). Kindesunterhalt ist immer in Geld zu zahlen („Barunterhalt“).
Jener Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut, leistet sogenannten „Naturalunterhalt“. Seine Unterhaltsleistung er, indem er das Kind betreut, diesem eine Wohnung zur Verfügung stellt etc.
Wird das Kind in einem Wechselmodell oder Nestmodell betreut, sind grundsätzlich beide Elternteile kindesunterhaltspflichtig. Ist die Betreuung nicht genau 50/50 % können sie natürlich erbrachte Leistungen miteinander verrechnen.
Was sagt das Gesetz zur Nachforderung von Unterhalt?
Grundsätzlich gilt, dass die rückwirkende Einforderung von Unterhalt unmöglich sein soll. Der Unterhalt muss nämlich zur Bestreitung des täglichen Lebensunterhalts verwendet werden. Wird nun Unterhalt rückwirkend bezahlt, kann angenommen werden, dass dieser sozusagen „zusätzliches“ Geld darstellt.
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Unterhaltsberechtigter den Unterhalt rechtzeitig einfordert. Tut der Unterhaltsberechtigte dies nicht, kann die Rechtsprechung das so beurteilen, als bräuchte er keinen Unterhalt.
Die Nachforderung ist auch aus folgendem Grund recht kompliziert bzw. ungünstig für den Unterhaltsberechtigten geregelt: Das Gesetz will den Unterhaltspflichtigen vor sehr hohen Nachzahlungen aus der Vergangenheit schützen. Müsste dieser plötzlich riesige Summen zahlen, könnte seine Existenz gefährdet sein.
Wie kann ich Kindesunterhalt rückwirkend geltend machen?
Um den Unterhalt rückwirkend einzufordern, muss die unterhaltsberechtigte Person einen der nachstehenden Schritte setzen. Diese nennt man „Sicherungsmaßnahmen“ (§ 1613 Abs. 1 BGB). Sie muss also selbst aktiv werden. Beim Kindesunterhalt ist dies der Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut (bei dem das Kind wohnt).
Der Unterhaltsberechtigte muss …
den Unterhaltspflichtigen auffordern, dessen Einkommens- und Vermögenssituation offenzulegen (Aufforderung zur Auskunftserteilung). Die Aufforderung muss schriftlich geschehen. Auch eine Frist muss gesetzt werden. Oder
den Unterhaltspflichtigen mahnen (Inverzugsetzung) und auffordern, den Unterhalt bis zu einer festgelegten Frist zu zahlen. Oder
ein Unterhaltsverfahren einleiten (Unterhaltsklage). Dies geschieht beim zuständigen Familiengericht.
Welche Ausnahmen gibt es?
Es gibt zwei Ausnahmefälle, in denen der Kindesunterhalt auch ohne Sicherungsmaßnahme rückwirkend eingefordert werden kann:
1. Ausnahme – Sonderbedarf
Ein Sonderbedarf kann eingefordert werden, sofern der Unterhaltsbedürftige unvorhergesehen Geld braucht und die Ausgaben nicht den üblichen Lebensbedarf betreffen. Die Kosten für die „Sonderausgabe“ müssen aber ungewöhnlich hoch sein.
Mögliche Sonderfälle (Beispiele):
unvorhergesehener und notgedrungener Umzug
Erstausstattung für Baby
medizinische / psychiatrische Behandlung
Kuraufenthalt
Brille
Keine Sonderfälle (Beispiele):
neues Kinderspielzeug
Kindergartengebühren
Auto
neue Haushaltsgegenstände
2. Ausnahme – Man ist an der rechtzeitigen Geltendmachung des Unterhalts gehindert
Aus rechtlichen Gründen:
Zum Beispiel dann, wenn eine unverheiratete Frau ein Kind zur Welt bringt und der Vater unbekannt ist bzw. keine Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung gemacht wurde.
Zum Beispiel dann, wenn eine unverheiratete Frau ein Kind zur Welt bringt und der Vater unbekannt ist bzw. keine Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung gemacht wurde.
Aus tatsächlichen Gründen, für die der Unterhaltspflichtige verantwortlich ist:
Zum Beispiel dann, wenn der Unterhaltspflichtige an einen unbekannten Ort gezogen ist (beispielsweise ins Ausland) und nicht erreicht werden kann.
Zum Beispiel dann, wenn der Unterhaltspflichtige an einen unbekannten Ort gezogen ist (beispielsweise ins Ausland) und nicht erreicht werden kann.
Wie lange kann man Unterhalt rückwirkend geltend machen?
Wie lange Kindesunterhalt rückwirkend geltend gemacht werden kann, kommt auf die gewählte Sicherungsmaßnahme an. Verschiedene Szenarien sind denkbar:
Familiengerichtliche Klage:
Hier gilt: Unterhalt kann ab dem Ersten des Monats gefordert werden, in dem die Klage beim unterhaltssäumigen Elternteil einlangt.
Hier gilt: Unterhalt kann ab dem Ersten des Monats gefordert werden, in dem die Klage beim unterhaltssäumigen Elternteil einlangt.
Selbstständige Einforderung:
Hier gilt: Es gilt der Monatserste jenes Monats, in dem man den Unterhalt schriftlich einfordert. Hier gilt: Es gilt der Monatserste jenes Monats, in dem man den Unterhalt schriftlich einfordert.
Kann man rückwirkend auf den Kindesunterhalt verzichten?
Ja, auf Kindesunterhalt rückwirkend kann verzichtet werden. Für Kindesunterhalt in der Zukunft hingegen ist dies nicht möglich. Die Existenz des Kindes muss nämlich finanziell gesichert sein. Möglich ist zudem ein Teilverzicht auf Kindesunterhalt. Dabei wird die vom Gesetz vorgesehene Unterhaltshöhe um 20 % unterschritten. Dies gilt übrigens sowohl für Kindes- als auch für Trennungsunterhalt.
Ein Verzicht auf Unterhalt rückwirkend muss in einer Unterhaltsvereinbarung festgehalten werden. Sie wird schriftlich geschlossen und von beiden Beteiligten – Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsbezieher – unterschrieben.
Was bedeutet Verwirkung von Unterhaltsrückstand?
Wird der Kindesunterhalt rückwirkend länger als ein Jahr nicht geltend gemacht, verwirkt er. Das Gleiche gilt auch für den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt). Diese Regelung gilt übrigens auch dann, wenn es einen „Unterhaltstitel“ gibt. Unterhaltstitel bedeutet, dass ein gerichtliches Urteil bzw. ein Beschluss hinsichtlich Unterhalts vorliegt.
Gibt es also einen Unterhaltstitel und zahlt der Pflichtige nicht, müssen gegebenenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gesetzt werden. Ein Anwalt für Familienrecht ist in solchen Situationen der richtige Ansprechpartner.
Verwirken kann die Unterhaltspflicht zudem, wenn der Unterhaltsberechtigte volljährig ist und sich gegenüber dem Unterhaltspflichtigen etwas Schwerwiegendes (z.B. Straftat) zuschulden kommen lassen hat (§ 1611 BGB).
Verjährt der Anspruch auf Kindesunterhalt?
Die Verjährungsfrist (3 Jahre) beginnt beim Kindesunterhalt erst mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Die Frist endet also mit dem 21. Geburtstag des Kindes. Sind diese 3 Jahre Frist abgelaufen, kann der Unterhaltsschuldner sich weigern zu zahlen.
Muss der Unterhalt jeden Monat neu eingefordert werden?
Nein. Ab dem 1. jenes Monats, in dem der Unterhaltspflichtige schriftlich (am besten per Einwurfschreiben) zur Zahlung aufgefordert wird, ist er rückwirkend unterhaltspflichtig. Es macht aber Sinn, den Unterhaltspflichtigen regelmäßig auf seine Pflicht aufmerksam zu machen.
Reagiert der Pflichtige nicht auf die Aufforderung, zahlt er nichts oder zu wenig, muss er rückwirkend für den ganzen Zeitraum ab dem Ersten des Aufforderungsmonats Unterhalt leisten. Wird der Unterhaltspflichtige beim Familiengericht verklagt, beginnt die Zeit zu laufen, sobald er die Klage erhalten hat.
Wer kann helfen?
Bei der Einforderung von Unterhalt ist das Jugendamt behilflich. Es kann einen Beistand zur Verfügung stellen. Dieser unterstützt den unterhaltsberechtigten Elternteil bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Mehr zur Beistandschaft
Zudem ist die Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht sinnvoll. Allein die Androhung eines Anwalts kann den Unterhaltssäumigen schon zur Zahlung des Unterhalts bewegen. Zeigt dies keine Wirkung, kann er gerichtliche Schritte einleiten. Neben der umfassenden rechtlichen Beratung vertritt ein Rechtsanwalt für Familienrecht bei familiengerichtlichen Verfahren.
Mehr zur Wahl eines Anwalts für Familienrecht
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Kindesunterhalt rückwirkend – Recht einfach erklärt
Kindesunterhalt rückwirkend möglich?
Das Gesetz macht es grundsätzlich ziemlich schwer, nachträglich an Unterhalt zu kommen. Das gilt für alle Unterhaltsarten. Nicht oder zu wenig gezahlten (Kindes)unterhalt kann man nur ab dem Ersten jenes Monats verlangen, in dem man den Unterhaltpflichtigen schriftlich aufgefordert hat, seiner Pflicht nachzukommen.
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Wann muss man Kindesunterhalt rückwirkend nachzahlen?
Wurde man vom Unterhaltsberechtigten schriftlich aufgefordert, der Pflicht nachzukommen, oder wurde man beim Familiengericht verklagt, so kann man für die Vergangenheit Unterhalt zahlen müssen. Dabei sind aber bestimmte Fristen zu beachten. Der Gesetzgeber schützt den Unterhaltspflichtigen vor hoher finanzieller Last.
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Wie wird Kindesunterhalt rückwirkend eingefordert?
Der Unterhaltsbedürftige muss dafür ein Aufforderungsschreiben an den Zahlungssäumigen senden. Am besten eingeschrieben. Darin setzt er den Zahlungspflichtigen in Verzug und fordert ihn zur Auskunftserteilung auf. Eine Alternative ist die Klage vor dem Familiengericht.
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Wie lange kann man zu wenig gezahlten Kindesunterhalt nachfordern?
Erhält der Unterhaltschuldner das Aufforderungsschreiben z.B. am 28. November, muss er ab 1. November „rückwirkend“ zahlen. Wird er verklagt, gilt die rückwirkende Unterhaltsforderung ab dem Tag, an dem er die Klage vom Familiengericht erhalten hat.
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Ist ein Verzicht auf vergangenen oder zukünftigen Kindesunterhalt möglich?
Auf Kindesunterhalt der Vergangenheit – ja. Auf zukünftigen Kindesunterhalt – nein. Auf in der Vergangenheit nicht oder zu wenig gezahlten Kindesunterhalt kann in einer schriftlich verfassten Verzichtsvereinbarung (beide Elternteile müssen unterschreiben) verzichtet werden.
Weiterlesen: Kann man rückwirkend auf den Kindesunterhalt verzichten?
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Wann verwirkt man Kindesunterhalt?
Der Unterhalt verwirkt, wenn man die Zahlung für länger als ein Jahr nicht geltend gemacht hat. Auch dann, wenn bereits ein Beschluss oder Urteil zur Zahlung des Unterhalts vorliegt. Zahlt der Pflichtige trotzdem nicht, muss zu weiteren Maßnahmen gegriffen werden. Zum Beispiel: Zwangsvollstreckung.
Weiterlesen: Verjährt der Anspruch auf Kindesunterhalt?
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