Strafzettel mit Verwarnung und Zahlungsaufforderung © Adobe Stock | Wolfilser

Verwarnungsgeld – Geldbuße bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten

Verwarnungsgelder sind Geldbußen, die sich vom Bußgeld unterscheiden, deren Höhe jedoch ebenfalls im Bußgeldkatalog festgelegt wurde. Erfahren Sie hier, worin die Unterschiede zum Bußgeld liegen, bei welchen Ordnungswidrigkeiten Verwarnungsgelder angeordnet werden und ob man Einspruch erheben kann.

Wann muss man ein Verwarnungsgeld bezahlen?


‌Dass Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern sanktioniert werden, ist den meisten Bürgern insbesondere im verkehrsrechtlichen Kontext bekannt. Viele wissen jedoch nicht, dass die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten in Bußgelder und Verwarnungsgelder unterschieden werden. Behörden können schriftliche Verwarnungen aussprechen, die mit der Aufforderung, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen, verbunden sind. Grundsätzlich wird diese Art der Geldbuße bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt. Üblicherweise sollen mit Verwarnungsgeldern kleinere Verkehrssünden geahndet und der Verwaltungsprozess entlastet werden. Täglich finden Hunderte von Autofahrern entsprechende Strafzettel, die umgangssprachlich als Knöllchen bezeichnet werden, hinter dem Scheibenwischer. 

‌Im folgenden Beitrag wird darüber informiert, worin die Unterschiede zwischen Bußgeldern und Verwarnungsgeldern liegen, wann Sie mit einer derartigen Geldbuße rechnen müssen, und was geschieht, wenn Sie der Aufforderung zur Zahlung des Verwarnungsgeldes nicht nachkommen.

Unterschiede zwischen dem Verwarnungsgeld und dem Bußgeld


Verwarnungsgelder werden bei geringfügigen Vergehen angewendet. Dabei kann es sich um allgemeine Ordnungswidrigkeiten sowie Verkehrsordnungswidrigkeiten handeln. Rechtliche Grundlage für die Anordnung eines Verwarnungsgelds ist der § 56 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde

‌(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen. 

‌(2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro. 

‌(3) Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist wird eine Bescheinigung erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben. 

‌(4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.

Der Verwarnung wird meist durch ein Verwarnungsgeld Nachdruck verliehen. Die Höhe des Verwarnungsgelds liegt bei mindestens fünf und maximal 55 Euro. Geldbußen von mehr als 55 Euro sind somit Bußgelder. Von diesen beiden Begriffen ist außerdem der Begriff der Geldstrafe abzugrenzen. Geldstrafen werden bei Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch verhängt und nicht in einer bestimmten gesetzlich festgelegten Höhe, sondern in Tagessätzen angeordnet. Diese Tagessätze orientieren sich wiederum am Einkommen des Straftäters, damit der gewünschte Effekt erreicht wird. 

‌Verwarnungsgelder unterscheiden sich auf vier Ebenen von Bußgeldern:
  • Geringere Höhe der Geldbuße 
  • Keine Gebühren 
  • Kürzere Zahlungsfrist 
  • Keine Einspruchsmöglichkeit
    ‌ 
  • Geringere Höhe der Geldbuße


    ‌Verwarnungsgelder können in der Höhe von fünf bis 55 Euro ausgesprochen werden. Behörden haben sogar die Möglichkeit, es bei einer schriftlichen Verwarnung zu belassen und von einem Verwarnungsgeld abzusehen. Wenn aufgrund des aktuellen Bußgeldkatalogs ein festgestellter Tatbestand mit einer höheren Geldbuße zu ahnden ist, muss ein Bußgeldverfahren eröffnet werden.

    Keine Gebühren


    ‌Verwarnungen können zwar mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert werden, anders als bei Bußgeldverfahren kommen jedoch keine weiteren Gebühren oder andere Auslagen hinzu.

    Kürzere Zahlungsfrist


    ‌Bei Verwarnungsgeldern gelten kürzere Zahlungsfristen als bei Bußgeldern. Nach einer schriftlichen Verwarnung muss die Geldbuße innerhalb einer Woche beglichen werden. Kommt der Verwarnte dieser Pflicht nicht nach, erfolgt automatisch die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. In diesem Fall wird dem Bürger ein Bußgeldbescheid zugesendet. Die Zahlungsfristen für die Bezahlung von Bußgeldern sind wesentlich länger und lassen dem Betroffenen vier Wochen Zeit.

    Einspruchsmöglichkeit


    ‌Sie können gegen das Verwarnungsgeld keinen Einspruch erheben. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verwarnung nicht berechtigt ist, bleibt der Weg, die Zahlung zu verweigern. Dann wird wie oben erläutert, automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet, sodass Sie vom Rechtsmittel des Einspruchs Gebrauch machen können. Widersprüche gegen ein Verwarnungsgeld können allenfalls im Rahmen einer Anhörung geäußert werden. Die Behörde ist jedoch nicht verpflichtet, dem Betroffenen die Möglichkeit einer Anhörung zu bieten.
    Achtung:
    Kein Anspruch auf Verwarnungsgeld

    Wer einer Ordnungswidrigkeit überführt wurde, hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, mit einem Verwarnungs- anstatt einem Bußgeld bestraft zu werden. Verwarnungen sind freiwillige Angebote der jeweiligen Behörde. Verwarnungen sollen den Verwaltungsaufwand und die Kosten, die mit einem Bußgeldverfahren einhergehen, reduzieren.

    Wie gehen Behörden bei einer Verwarnung vor?


    ‌Es sind zwei Verfahren denkbar, wenn eine geringfügige Ordnungswidrigkeit mit einer Verwarnung geahndet wird: 

    ‌1) Akzeptieren der Verwarnung und Bezahlung vor Ort 

    ‌2) Akzeptieren der Verwarnung nach schriftlichem Bescheid und Überweisung des Verwarnungsgelds

    1) Akzeptieren der Verwarnung und Bezahlung vor Ort


    ‌Diese Variante des Verfahrens kommt zur Anwendung, wenn Sie direkt auf frischer Tat ertappt werden und ausreichend Bargeld dabeihaben, um das Verwarnungsgeld sofort zu bezahlen. Häufig werden Verwarngelder im Rahmen von Verkehrskontrollen oder wegen Falschparkens vor Ort erhoben.

    2) Akzeptieren der Verwarnung nach schriftlichem Bescheid und Überweisung des Verwarnungsgelds


    ‌Wenn Sie im Parkverbot geparkt haben und nicht am Fahrzeug sind, während das Knöllchen ausgestellt wird, kann das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche per Überweisung bezahlt werden. Gleiches gilt, wenn Sie zwar vor Ort sind, aber nicht genug Bargeld dabeihaben.

    Wann wird die Verwarnung rechtskräftig?


    ‌Die Verwarnung wird nur unter den Voraussetzungen rechtskräftig, dass der Betroffene erstens belehrt wurde und zweitens die Verwarnung akzeptiert. Bei der Belehrung muss der Verwarnte über sein Verweigerungsrecht informiert werden. Es ist nicht nötig, dass vor der schriftlichen Aufforderung zur Zahlung des Verwarnungsgelds ein Strafzettel ausgestellt wird. Derartige Strafzettel dienen lediglich als Hinweis, dass die Behörde die Ordnungswidrigkeit verfolgt. Sie müssen das Verwarnungsgeld somit auch dann zahlen, wenn Sie kein Knöllchen am Auto vorgefunden haben. Es ist des Weiteren nicht notwendig, dass die Behörde die Ordnungswidrigkeit mit einem Foto beweist. Meist wird der Beamte, der die Ordnungswidrigkeit registriert hat, als Zeuge genannt. Deshalb ist es schwierig, den Vorwurf zu entkräften.

    Besteht ein Recht auf Anhörung?


    ‌Nach der Eröffnung eines Bußgeldverfahrens wird den Betroffenen ein Recht auf Anhörung eingeräumt, sodass sie zum Vorwurf Stellung nehmen können. Erst wenn die auf dem Anhörungsbogen genannte Rücksendefrist verstrichen ist, erfolgt die Ausstellung und Versendung des Bußgeldbescheids. 

    ‌Da es sich bei einer Verwarnung um eine Kulanzentscheidung der Behörde handelt, ist kein Verfahrensverlauf einzuhalten und deswegen besteht keine zwingende Notwendigkeit für eine Anhörung. 

    ‌Wenn Sie beim Parken im Halteverbot oder im eingeschränkten Halteverbot erwischt werden, ist eine Anhörung vor dem Aussprechen der Verwarnung nicht erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle feststellt, dass kein Warndreieck mitgeführt wird. Der Verwarnungsbescheid fungiert gleichzeitig als Anhörungsbogen, denn es ist ja das Ziel von Verwarnungen, Geldbußen mit weniger bürokratischem Aufwand zu verhängen. Daraus folgt, dass kein weiterer Anhörungsbogen versandt wird, wenn Sie sich weigern, das Verwarnungsgeld zu bezahlen. Die Behörde kann in diesem Fall sofort einen Bußgeldbescheid erlassen. 

    ‌Die Belehrung über die Konsequenzen des Nichtbezahlens muss jedoch erfolgen. Zu dieser Belehrung gehört auch der Hinweis, wie das Verwarnungsgeld zu bezahlen ist.

    Darf man Verwarnungsgelder grundsätzlich bar bezahlen?


    ‌Die früher übliche Vorgehensweise, das Verwarnungsgeld bei einer Verkehrskontrolle direkt vor Ort bar zu bezahlen, ist nicht mehr flächendeckend zulässig. Beamte können nur dann eine Barzahlung verlangen, wenn der Verwarnte keinen Wohnsitz in Deutschland besitzt. Meist müssen Verwarnungsgelder an die Behörde überwiesen werden. Einige Behörden bieten außerdem die Option an, das Verwarnungsgeld in der Behörde (z. B. mit einer EC-Karte) zu bezahlen.

    Folgen der Zahlungsverweigerung


    ‌Wenn Sie den Verwarnungsbescheid akzeptieren, muss das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche an die zuständige Behörde überwiesen werden. Mit der Überweisung ist der Fall abgeschlossen. Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verwarnung unberechtigt ist, bleibt nur die Möglichkeit, die Zahlungsfrist verstreichen zu lassen. Ein formaler Einspruch gegen die Verwarnung ist, wie bereits erläutert, nicht möglich

    Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Die Versendung eines Anhörungsbogens ist nicht erforderlich, sodass der Bußgeldbescheid sofort rechtswirksam wird. Zum Verwarngeld kommen Gebühren und Auslagen von mindestens 28,50 Euro hinzu. Selbstverständlich ist es möglich, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Wird der Einspruch abgewiesen, erhöht sich die Zahlungssumme allerdings um weitere Kosten des Verfahrens. Wenn Sie den Einspruch vor Gericht durchsetzen wollen, müssen im Falle einer Niederlage zusätzlich die Prozesskosten bezahlt werden. 

    ‌Es ist darüber hinaus möglich, dass sich in einem Gerichtsverfahren herausstellt, dass ein gröberer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorlag. Der Hinweis im Bußgeldbescheid auf eine mögliche nachteiligere Entscheidung gemäß § 66 Absatz 2 Nummer 1b OWiG bedeutet, dass ein Strafverfahren eröffnet und eine wesentlich höhere Strafe verhängt werden kann. 

    ‌Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, bevor Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen. Der Anwalt wird die Sachlage prüfen und Sie darüber informieren, ob im Falle eines Bußgeldverfahrens ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hätte. In Anbetracht dessen, dass sich Verwarnungsgelder in Grenzen halten und auch nicht wie Bußgelder mit Fahrverboten oder Punkten in Flensburg verbunden sind, ist es fraglich, ob es sich lohnt, die Zahlung des Verwarnungsgelds zu verweigern.

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    Wann verjährt eine Verwarnung?


    ‌Ordnungswidrigkeiten können nur dann verjähren, wenn ein ordentliches Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Beamte haben die Wahl, statt eines Bußgeldes ein Verwarnungsgeld anzuordnen, um den aufwendigen Bußgeldprozess zu ersetzen. Es kommt also nicht zu einer Einleitung eines Bußgeldverfahrens und aus diesem Grund kann die Ordnungswidrigkeit nicht verjähren. Wenn Sie die Zahlung des Verwarnungsgelds verweigern, wird nach einer Woche aller Wahrscheinlichkeit nach ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Mit der Einleitung beginnt die Verjährungsfrist von drei Monaten zu laufen.

    Hat das Akzeptieren einer Verwarnung Folgen?


    ‌Sollten Sie die Verwarnung akzeptieren und das Verwarnungsgeld bezahlen, ist der Fall damit abgeschlossen. Es erfolgt weder ein Eintrag in die Verkehrssünderdatei in Flensburg noch gilt die Annahme der Verwarnung als Schuldeingeständnis bei einem Unfall. Sie müssen deshalb auch nicht befürchten, dass Schadenersatzansprüche verloren gehen.

    Welche Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet?


    ‌Es gibt keinen separaten Verwarnungsgeldkatalog. Verwarnungsgelder werden gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog erhoben, und zwar für geringfügige Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen das Parkverbot, die Ladungssicherung, geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahrzeugmängel. In der folgenden Tabelle werden beispielhaft geringfügige Ordnungswidrigkeiten sowie die Höhe des entsprechenden Verwarnungsgelds aufgelistet.

    Verwarnungsgeld – Recht einfach erklärt

    Wann wird ein Verwarnungsgeld erhoben?

    Verwarnungsgelder werden bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Parkverstöße anstelle von Bußgeldern erhoben. 

    ‌Weiterlesen: Wann muss man ein Verwarnungsgeld bezahlen?

    Wie hoch können Verwarnungsgelder ausfallen?

    Verwarnungsgelder sind Geldbußen von fünf bis zu maximal 55 Euro. Höhere Geldbußen werden als Bußgeld erhoben. 

    ‌Weiterlesen: Unterschiede zwischen dem Verwarnungsgeld und dem Bußgeld

    Welche Konsequenzen hat das Ignorieren einer Verwarnung?

    Wenn man die Verwarnung nicht akzeptiert und das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. 

    ‌Weiterlesen: Folgen der Zahlungsverweigerung

    Wie lang ist die Zahlungsfrist bei einem Verwarnungsgeld?

    Die Zahlungsfrist ist wesentlich kürzer als bei einem Bußgeld und beträgt eine Woche. 

    ‌Weiterlesen: Unterschiede zwischen dem Verwarnungsgeld und dem Bußgeld

    Lohnt sich der Einspruch gegen eine Verwarnung?

    Gegen eine Verwarnung kann man keinen Einspruch einlegen, da es sich nicht um ein ordentliches Verfahren handelt. Sie können jedoch die Zahlungsfrist verstreichen lassen und gegen den dann folgenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Das sollte aufgrund der relativ niedrigen Beträge der Verwarnungsgelder nur erfolgen, wenn der Einspruch gut begründet werden kann und somit Aussicht auf Erfolg hat, da ansonsten wesentlich höhere Zahlungen zu leisten sind. 

    ‌Weiterlesen: Folgen der Zahlungsverweigerung

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