Baby neben Kinderwagen im Park: Seine Mutter hat den Zuschuss für die Baby Erstausstattung beantragt. © Adobe Stock | Ekaterina Pokrovsky

Baby Erstausstattung: Antrag, Höhe, Umfang & mehr

Kinder machen viel Freude, kosten aber auch viel Geld. Gerade für die Erstausstattung wie Kinderwagen, Autositz, Kleidung, Wickeltisch etc. können die Kosten in die Höhe schnellen. Für Familien mit weniger Geld gibt es jedoch Hilfe: Der Staat gibt einen Zuschuss für Baby-Erstausstattung.

Wer bekommt Geld vom Staat für die Erstausstattung fürs Baby?


‌Ein Recht auf Geld für Baby-Erstausstattung haben Eltern, die Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II erhalten. Aber auch andere einkommensschwache Familien können unter bestimmten Voraussetzungen Geld dafür erhalten. Eine Einkommensgrenze dafür gibt es nicht. 

‌Das Geld für die Erstausstattung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. Das Geld wird nicht auf Sozialhilfeleistungen angerechnet. Man bekommt es zusätzlich. Zurückzahlen muss man es nicht. 

‌Der Anspruch auf Kinder-Erstausstattung ist im § 24 SGB II geregelt.
Hinweis:
Den Antrag kann man beim Jobcenter vor Ort oder bei einer anderen Einrichtung stellen. Lesen Sie hier, wie der Antrag zu stellen ist (IS auf 4).
Neben der Möglichkeit auf Baby-Erstausstattung gibt es auch andere staatliche Leistungen. Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Vaterschaftsurlaub, Elterngeld etc. Ob Sie Anspruch haben, wie Sie die Anträge stellen etc. finden Sie hier in den eigenen Beiträge zu diesen Leistungen.

Gibt es Einkommensgrenzen?


Nein, es gibt keine Einkommensgrenzen, um Geld für die Baby-Erstausstattung zu bekommen. Das heißt: Auch solche Eltern, die zum Beispiel nicht Hartz 4 beziehen, können den Zuschuss unter Umständen bekommen. 

‌Ob es geht, sollte direkt beim Jobcenter vor Ort erfragt werden. Sinnvoll ist es auch bei den Kirchen, der Caritas und Diakonie nachzufragen. Mancherorts bezuschussen sie die Baby-Erstausstattung für Schwangere.

Wie viel Geld bekomme ich für die Baby-Erstausstattung?


‌Hartz-4-Empfänger in einem Einpersonenhaushalt bekommen um die 1.000 Euro für die Erstausstattung. Die Höhe ist aber nicht für alle Familien gleich. Die exakte Höhe hängt von dem spezifischen Bedarf der Familie ab. 

‌Außerdem ist die Höhe auch von der Organisation abhängig, die das Geld auszahlt. So gibt es zum Beispiel Unterschiede, ob das Jobcenter, die Caritas oder die Diakonie den Zuschuss zahlt.

Was gehört zur Baby-Erstausstattung?


‌Mit dem Geld können sich Schwangere Sachen kaufen, die sie für das Kind und den Haushalt brauchen. Dazu gehören etwa Dinge für die Wohnung, für die Schwangerschaft und für das Kind im Baby- bzw. Kleinkindalter. Zum Beispiel Bekleidung, Kinderwagen, Wickeltisch, Vorrichtung fürs Auto, Windeln, Babynahrung etc. Da es sich ohnehin nicht um viel Geld handelt, können nicht viele Dinge erworben werden.

Wie beantrage ich den Zuschuss für die Baby-Erstausstattung?


‌Das Wie, Wo und Wann für den Antrag lesen Sie nachstehend:

Wo beantrag ich den Zuschuss für die Babyausstattung?

  • Jobcenter: 
    ‌Hartz-4- und Sozialhilfeempfänger bekommen den Zuschuss vom Jobcenter ausbezahlt. Sie müssen das Geld nicht eigens beantragen. Der Antrag auf Hartz 4 und die Babyerstausstattung geht in einem Zug.  

  • ‌Aber nicht nur Schwangere, die Hartz 4 oder Sozialhilfe empfangen, können Geld für die Erstausstattung bekommen. 

    ‌Nachstehend alle Organisationen und Einrichtungen, bei denen Schwangere nachfragen sollten, die keine Sozialhilfeleistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe empfangen:
  • Kirchen
  • Länderstiftungen
    ‌ 
  • Wann genau kann ich das Geld beantragen?


    ‌Je nach Einrichtung gelten auch hier wieder unterschiedliche Regelungen. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Denn auch Schwangere können bereits finanzielle Hilfe erhalten. Damit lässt sich dann zum Beispiel schon Umstandsmode oder Schwangerschaftsgymnastik-Zubehör kaufen.

    Welche Dokumente brauche ich für den Antrag?


    ‌Jedenfalls wichtig sind:
  • Mutterpass 
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Einkommensnachweise 

  • ‌Abhängig von der Einrichtung, können weitere Unterlagen gefordert sein.

    Kann ich für jedes Kind das Geld für Erstausstattung beantragen?


    ‌Den vollen Zuschuss für die Säuglingserstausstattung gibt es nur einmal. Und zwar bei dem Baby, für das man den Zuschuss beantragt. Bei weiteren Schwangerschaften wird weniger gezahlt. Die Einrichtungen gehen davon aus, dass Familien diese Sachen für mehrere Kinder verwenden können. Bei weiteren Kindern gibt es also weniger oder gar kein Geld mehr. 

    ‌Wurden die Sachen durch höhere Gewalt beschädigt oder zerstört (z.B. Wohnungsbrand), hat man gute Chancen, bei einer weiteren Schwangerschaft wieder den vollen Betrag zu bekommen. Auch wenn mehrere Jahre zwischen den Schwangerschaften vergingen, kann es noch einmal die volle Höhe geben. Das ist allerdings erneut abhängig von der jeweiligen Einrichtung, die das Geld auszahlt.

    Wann bekomme ich den Zuschuss?


    ‌Auch das lässt sich nicht allgemein beantworten. Das hängt in erster Linie von der auszahlenden Einrichtung ab.
  • Jobcenter oder Sozialamt: 
    ‌Manche Jobcenter zahlen das ganze Geld einmal im Vorhinein aus. Andere erst dann, wenn eine Rechnung für die Babysachen vorgelegt wird. Jobcenter oder Sozialamt zahlen nach der 12. Schwangerschaftswoche das Geld aus.   
  • Andere Stellen: 
    ‌Die anderen Stellen, wie etwa Caritas, Diakonie etc., können unterschiedliche Regelungen für die Auszahlung haben. 
  • Wie lange dauert es, bis ich das Geld für die Erstausstattung bekomme?


    ‌Beim Jobcenter dauert es ca. 3-4 Wochen, bis der Zuschuss für die Kinder-Erstausstattung ausgezahlt wird. Bei anderen Organisationen bzw. Einrichtungen kann das aber unterschiedlich lang dauern. Informieren Sie sich am besten direkt bei der Stelle, wo sie den Antrag stellen.

    Weiterführende Beiträge

  • Erziehungsurlaub 
  • Baby Erstausstattung – Recht einfach erklärt

    Wer erhält Baby-Erstausstattungsgeld?

    Jedenfalls Hartz-4- und Soziallhilfe-Empfänger. Möglicherweise aber auch andere Familien mit wenig Geld. Für Sozialleistungsempfänger übernimmt das Jobcenter bzw. Sozialamt die Zahlung. Bei allen anderen Familien können die Caritas, Diakonie, Bundesstiftung Mutter Kind und andere sozialen Einrichtungen helfen. 

    ‌Weiterlesen: Wer bekommt Geld vom Staat für die Erstausstattung fürs Baby?

    Welche Einkommensgrenzen gibt es für die Baby-Erstausstattung vom Amt?

    Es gibt keine fixen Einkommensgrenzen. Die finanziellen Umstände jeder Familie werden individuell geprüft. Beim Antrag müssen sie Einkommensnachweise vorlegen. 

    ‌Weiterlesen: Wie viel Geld bekomme ich für die Baby-Erstausstattung?

    Was zahlt das Jobcenter für ein Baby?

    Für einen Ein-Personen-Haushalt, der Hartz 4 empfängt, kann man mit rund 1.000 Euro rechnen. Wie hoch die Zahlung tatsächlich ist, hängt aber letztlich von der tatsächlichen Situation der Familie ab. Die Einrichtung versucht genau zu ermitteln, wie es der Familie finanziell geht und bestimmt dann die Höhe. 

    ‌Weiterlesen: Wie viel Geld bekomme ich für die Baby-Erstausstattung?

    Wie beantrage ich den Zuschuss für Baby-Erstausstattung?

    Hartz-4- und Sozialhilfe-Empfänger beantragen die Erstausstattung direkt mit dem Antrag auf die Sozialleistung. Es gibt aber auch Familien, die zwar diese Leistungen nicht bekommen, aber dennoch wenig Geld haben. Diese können sich an die Caritas, Diakonie, Bundesstiftung Mutter und Kind, an Kirchen und andere Einrichtungen wenden. 

    ‌Weiterlesen: Wie beantrage ich den Zuschuss für die Baby-Erstausstattung?

    Gibt es auch Erstausstattungsgeld für das zweite Kind?

    Ja, aber normalerweise weniger als für das erste Kind. Die Einrichtungen finden, die Eltern können die Ausstattung für mehrere Kinder verwenden. 

    ‌Weiterlesen: Wie beantrage ich den Zuschuss für die Baby-Erstausstattung?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Ausspähen von Daten – Tipps zum Thema Cybercrime - BERATUNG.DE
    Das Ausspähen von Daten (Cybercrime) ist auch für Privatpersonen ein zunehmendes Problem und wird strafrechtlich verfolgt. … mehr lesen
    Nebentätigkeit anmelden: Anzeige- und Genehmigungspflicht - BERATUNG.DE
    Besteht eine vertraglich geregelte Anzeigepflicht, müssen Arbeitnehmer Nebentätigkeiten vor Aufnahme bei ihrem Arbeitgeber … mehr lesen
    Gewerbemakler – Bewertung, Vermarktung und Verkauf  - BERATUNG.DE
    Gewerbemakler kümmern sich um den Kauf oder Verkauf von Gewerbeimmobilien. Oft sind Gewerbemakler ausschließlich auf … mehr lesen