Ein Vater sitzt mit seinem Kind am Tisch und spielt ein Spiel. © Adobe Stock | goodluz

Vaterschaftsurlaub: Definition, Sonderurlaub, Elternzeit

Bei Vaterschaftsurlaub erhält der Vater eine bezahlte Freistellung nach Geburt seines Kindes. In Deutschland gibt es derzeit noch keine derartige Regelung. Allerdings können Väter Elternzeit anmelden. In der Regel besteht auch ein Anrecht auf bezahlten Sonderurlaub für eine Dauer von 1 bis 3 Tagen.

Was ist Vaterschaftsurlaub?


‌Unter einem Vaterschaftsurlaub versteht man einen begrenzten Zeitraum, für den Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile nach der Geburt ihres Kindes bezahlt freigestellt werden. Der Vaterschaftsurlaub ist also das Gegenstück zu einem Mutterschaftsurlaub.
Hinweis:
Unter gleichgestellten zweiten Elternteilen versteht man Personen, die mit dem Elternteil verheiratet sind, eine eingetragene Partnerschaft haben, oder eine (Stiefkind-) Adoption des Kindes anstreben.
In Deutschland gibt es bislang keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub, eine entsprechende Regelung ist allerdings in Aussicht. Bis es so weit ist, können Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile von der Elternzeit Gebrauch machen und sich unbezahlt freistellen lassen. Davon abgesehen erlauben manche Arbeitsverträge oder Tarifverträge es, dass man zur Geburt eines Kindes kurzzeitig bezahlten Sonderurlaub nimmt.

Mutterschaftsurlaub


‌Das Mutterschutzgesetz sieht für Frauen vor, dass diese 6 Wochen vor der Entbindung freigestellt werden. Die Schutzfrist dauert bis 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- oder Frühgeburten sind es 12 Wochen. Gemäß § 3 MuSchG gilt ein Beschäftigungsverbot, das heißt, der Arbeitgeber darf die Frau in diesem Zeitraum nicht beschäftigen.
Hinweis:
Während der Freistellung erhält die Frau einen Mutterschutzlohn, der gemäß § 18 MuSchG dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate entspricht. Der Arbeitgeber kann sich den Lohn in vollem Umfang von der Krankenkasse erstatten lassen (§ 1 Abs. 2 AAG).

Vaterschaftsurlaub nach EU-Richtlinie


‌Im Jahr 2019 wurde eine EU-Richtlinie beschlossen, nach der alle der Europäischen Union zugehörigen Staaten eine Regelung zum Vaterschaftsurlaub schaffen müssen. Diese Richtlinie dient der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben der Eltern und ist auf Väter sowie gleichgestellte zweite Elternteile anzuwenden. Gemäß der Richtlinie sind folgende Mindestvorschriften einzuhalten:
  • Der Vaterschaftsurlaub hat mit der Geburt in zeitlichem Zusammenhang zu stehen. Der Urlaub kann ausschließlich nach der Geburt oder teilweise auch davor gewährt werden. Es obliegt den jeweiligen Mitgliedsstaaten einen entsprechenden Zeitrahmen festzulegen. 
  • Als Dauer des Vaterschaftsurlaubs sind mindestens 10 Tage bzw. 2 Kalenderwochen festzusetzen. 
  • Der Vaterschaftsurlaub hat die Betreuung und Pflege des Kindes zum Ziel zu haben. 
  • Die Bezahlung während des Vaterschaftsurlaubs erfolgt so, als wäre der Arbeitnehmer in Krankenstand.  
  • Hinweis:
    Deutschland hat noch keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub eingeführt. Bis August 2022 bleibt Zeit, um die Richtlinie umzusetzen. Geschieht das nicht, droht ein Vertragsverletzungsverfahren.

    Vorteile eines Vaterschaftsurlaubs


    ‌Eltern haben bereits Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Ein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub würde allerdings zusätzliche Vorteile mit sich bringen:

  • Die Bindung zwischen Vater oder gleichgestelltem zweiten Elternteil und Kind wird bereits in den ersten Lebenstagen aufgebaut. 
  • Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile müssen die Auszeit nicht extra beantragen, sondern haben das gesetzliche Recht auf Vaterschaftsurlaub. 
  • Die Bezahlung erfolgt während dem Vaterschaftsurlaub in voller Höhe. Es sei denn, das Arbeitsverhältnis besteht seit weniger als einem Monat. In diesem Fall erhält man ein Gehalt in Höhe von Krankengeld. 

  • Sonderurlaub für Väter


    ‌Die Geburt eines Kindes ist ein Anlass, der in der Regel eine bezahlte Freistellung bewirkt. Der Sonderurlaub beruht auf § 616 BGB. Da die Rechtslage in diesem Fall vage ist, liegt es im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers, für wie viele Tage er den Vater freistellt. In der Praxis sind es zwischen ein und drei Tagen

    ‌Üblicherweise findet sich eine entsprechende Urlaubsregelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Es ist auch möglich, dass Sonderurlaub durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen ist. Dann hat der Vater bei Geburt seines Kindes keinen Anspruch auf eine Freistellung.
    Hinweis:
    Sowohl verheiratete als auch unverheiratete Väter erhalten bei Geburt ihres Kindes Sonderurlaub. Das gleiche gilt für gleichgestellte zweite Elternteile. Dabei ist es erforderlich, dass man den Urlaub beim Arbeitgeber beantragt. Es ist nicht zulässig, einfach von der Arbeit fernzubleiben.

    Sonderurlaub im öffentlichen Dienst


    ‌Für Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile, die im öffentlichen Dienst arbeiten, ist festgelegt, dass sie bei Geburt eines Kindes für genau einen Tag freigestellt werden (§ 29 TVöD, § 29 TV-L). Für diesen Tag hat eine Entgeltfortzahlung stattzufinden.
    Achtung:
    Im öffentlichen Dienst angestellte Personen erhalten nur dann Sonderurlaub, wenn sie mit der Gebärenden verheiratet sind oder sich mit ihr in einer Lebenspartnerschaft befinden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub

    Sonderurlaub für Beamte und Richter


    ‌Der Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes ist bei Beamten gesetzlich verankert, und zwar in der Sonderurlaubsverordnung

    ‌Gemäß § 21 SUrlV gelten folgende Bestimmungen:
  • Sonderurlaub erhalten Beamte, deren Ehefrau oder Lebenspartnerin ein Kind bekommt. Zudem erhalten auch Beamte Sonderurlaub, deren Lebensgefährtin ein Kind bekommt, wenn sie in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben. 
  • Die Urlaubsdauer beträgt einen Tag
  • Der Urlaub erfolgt unter Fortzahlung der Besoldung.

    ‌ 
  • Vaterschaftsurlaub in Form von Elternzeit


    ‌Bei Geburt eines Kindes haben die Eltern nach § 15 BEEG die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen. Melden Väter Elternzeit an, spricht man umgangssprachlich auch von Vaterschaftsurlaub, auch wenn das streng genommen nicht korrekt ist. 

    ‌Elternzeit meint eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, damit der Elternteil Zeit hat, sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern. Es ist allerdings zulässig, dass man während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet. Sofern die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden im Durchschnitt des Lebensmonats des Kindes nicht überschreitet. 

    ‌Um Anspruch auf Elternzeit zu haben, müssen Väter verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, können Sie unter Elternzeit lesen.
    Hinweis:
    Gleichgestellte zweite Elternteile haben dieselben Ansprüche auf Elternzeit und Elterngeld wie Väter.

    Wie lange darf Vaterschaftsurlaub bezogen werden?


    ‌Väter können frühestens ab der Geburt ihres Kindes in Elternzeit gehen. Insgesamt besteht ein Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Nach § 15 BEEG kann der Vater bis zu 24 Monate davon zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen. 

    ‌Eine Mindestdauer der Elternzeit gibt es nicht. Der Vater kann also für einige Tage, Wochen oder Monate in Elternzeit gehen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Vater die Elternzeit auf bis zu drei Zeitabschnitte aufteilt.

    Vaterschaftsurlaub beantragen


    ‌Möchte ein Vater in Elternzeit gehen, ist dazu keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Allerdings muss der Vater den Arbeitgeber schriftlich über die Inanspruchnahme der Elternzeit informieren. Dabei sind etwa Beginn, Dauer und Ende der Elternzeit zu nennen. 

    ‌Der Vater muss den Elternzeitantrag gemäß § 16 Abs. 1 BEEG mindestens sieben Wochen im Voraus stellen. Bei verspäteter Antragstellung verschiebt sich die Elternzeit nach hinten. 

    ‌Mehr zum Antrag auf Elternzeit erfahren Sie in dem Artikel Elternzeit beantragen.

    Vaterschaftsurlaub: Bezahlung


    ‌Geht ein Vater in Elternzeit und arbeitet in dieser Zeit nicht, erhält er keine Bezahlung vom Arbeitgeber. Allerdings kann der Vater bei der Elterngeldstelle Elterngeld beantragen

    ‌Vater und Mutter haben einen gemeinsamen Anspruch auf Elterngeld. Diesen können sie unter einander aufteilen, wie sie möchten. Folgende Bestimmungen nach § 4 BEEG sind in Hinsicht auf das Elterngeld zu beachten:
  • Es besteht ein gemeinsamer Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld
  • Es steht den Eltern frei, anstatt in einem Monat Basiselterngeld in zwei Monaten Elterngeld Plus zu beziehen. Das ist für einzelne oder auch für alle Monate möglich.  
  • Beziehen die Elternteile mindestens zwei Monate lang gleichzeitig Elterngeld, haben sie einen Anspruch auf zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. Vorausgesetzt, einer hatte in der Zeit ein vermindertes Einkommen. Diese Regelung nennt man Partnermonate
  • Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Eltern zudem einen Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier weiteren Monaten Elterngeld Plus. Wann das der Fall ist, erfahren Sie in dem Artikel Elterngeld Plus
  • Hinweis:
    Die Höhe des Elterngeldes hängt von dem Einkommen vor der Geburt ab. Basiselterngeld beträgt nach § 2 Abs. 2 BEEG in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent des Einkommens. Elterngeld Plus wird in halber Höhe des Basiselterngeldes ausgezahlt.

    Vaterschaftsurlaub – Recht einfach erklärt

    Gibt es in Deutschland Vaterschaftsurlaub?

    In Deutschland gibt es den Mutterschaftsurlaub. Einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub gibt es bislang nicht. Was es gibt, ist die Elternzeit. Diese können auch Väter in Anspruch nehmen. Darüber hinaus erhalten Väter in der Regel Sonderurlaub bei Geburt ihres Kindes. 

    ‌Weiterlesen: Was ist Vaterschaftsurlaub?

    Wie regelt die EU-Richtlinie Vaterschaftsurlaub?

    Alle Mitgliedsstaaten müssen bis August 2022 Mindestvorgaben zum Vaterschaftsurlaub umsetzen. Der Vaterschaftsurlaub muss mindestens 10 Tage betragen und dem Zweck der Erziehung und Betreuung des Kindes dienen. Des Weiteren muss der Arbeitgeber den Vaterschaftsurlaub vergüten. 

    ‌Weiterlesen: Vaterschaftsurlaub nach EU-Richtlinie

    Bekommen Väter bei Geburt Sonderurlaub?

    Väter erhalten bei Geburt ihres Kindes in der Regel zwischen einen und drei Tage Sonderurlaub. Für die Dauer des Sonderurlaubs hat der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten. Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten nur dann Sonderurlaub, wenn sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft sind. 

    ‌Weiterlesen: Sonderurlaub für Väter

    Wie viele Tage Vaterschaftsurlaub?

    Väter haben insgesamt Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Diese beginnt frühestens bei Geburt ihres Kindes. Bis zu 24 Monate der Elternzeit können Väter zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen. 

    ‌Weiterlesen: Wie lange darf Vaterschaftsurlaub bezogen werden?

    Wer bezahlt den Vaterschaftsurlaub?

    Während der Elternzeit erhalten Väter keine Vergütung des Arbeitgebers. Allerdings haben sie die Möglichkeit, Elterngeld bei der Elterngeldstelle zu beantragen. Dabei kann man zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus wählen. Die Art des Elterngeldes bestimmt, wie lange man Elterngeld erhält. 

    ‌Weiterlesen: Vaterschaftsurlaub: Bezahlung

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