Dashcams sind kleine Kameras, die zur Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens am Rückspiegel oder Armaturenbrett befestigt werden. Ziel ist es, nach Unfällen die eigene Unschuld zu beweisen oder Verkehrssünder zu überführen. Erfahren Sie hier, in welchem Umfang der Einsatz von Dashcams erlaubt ist.
Inhaltsverzeichnis
Dashcam – Beliebtheit der Autokameras wächst
Relevanz des Datenschutzes für die Verwendung von Dashcams
Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs
Rechtliche Bestimmungen zum Einsatz von Dashcams
Dürfen Autofahrer in Deutschland Dashcams nutzen?
Rechtskonforme Dashcam-Nutzung
Welche Strafen drohen bei unzulässiger Nutzung der Dashcam?
Dashcams im Ausland – Welche Regeln sollten Sie im Urlaub beachten?
Dashcam – Recht einfach erklärt
Relevanz des Datenschutzes für die Verwendung von Dashcams
Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs
Rechtliche Bestimmungen zum Einsatz von Dashcams
Dürfen Autofahrer in Deutschland Dashcams nutzen?
Rechtskonforme Dashcam-Nutzung
Welche Strafen drohen bei unzulässiger Nutzung der Dashcam?
Dashcams im Ausland – Welche Regeln sollten Sie im Urlaub beachten?
Dashcam – Recht einfach erklärt
Dashcam – Beliebtheit der Autokameras wächst
Dashcams sind kleine Kameras, die unauffällig am Rückspiegel oder am Armaturenbrett des Autos befestigt werden. Die Bezeichnung setzt sich aus den Silben Dash (Abkürzung für Dashboard „Armaturenbrett“) und Cam (Abkürzung für Camera „Kamera“) zusammen. Die Dashcam schaltet sich automatisch ein, wenn die Zündung des Fahrzeugs betätigt wird. Viele Modelle sind mit einem Monitor ausgestattet, auf dem man die Aufzeichnungen sehen und Bildausschnitte einstellen kann. Außerdem gibt es Navigationsgeräte mit eingebauter Dashcam und Smartphone-Apps, die diese Funktion erfüllen.
Während der Fahrt zeichnen die Autokameras das Verkehrsgeschehen auf und speichern dieses in kleineren Abschnitten. Bei Autounfällen oder bei der Überführung von Verkehrssündern dienen die Filmaufnahmen als Beweismittel. Dashcams sind vor allem in den Ballungszentren hilfreich, wo der Verkehr unübersichtlich ist und häufig Unfälle geschehen, bei denen sich im Nachhinein die Schuldfrage kaum klären lässt. Mit den Aufnahmen der Mini-Kamera können Autofahrer die nötigen Beweise zu erbringen. Außerdem schützen Dashcams, die über einen Parkmodus verfügen, das Auto auf unübersichtlichen Parkplätzen vor Vandalismus.
Die Mini-Kameras sind in anderen Ländern bereits seit Jahren erlaubt und weit verbreitet. In Deutschland herrschte lange Zeit Uneinigkeit darüber, ob und in welchem Ausmaß Dashcams im öffentlichen Raum genutzt werden dürfen. Hierzulande bildet der Datenschutz den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Dashcams. Im folgenden Ratgeber wird erläutert, welchen Einfluss Datenschutzbestimmungen auf die erlaubte Verwendung von Autokameras haben, wann die Aufzeichnungen als Beweismittel akzeptiert werden und in welchen Fällen das Aufzeichnen des Verkehrsgeschehens mit Bußgeldern bestraft wird. Abschließend erfolgt ein Blick ins Ausland und die dort geltenden Bestimmungen.
Andere Verwendungszwecke für Dashcams
Dashcams sind nicht nur im Auto einsetzbar. Dank fortschreitender Technologie werden die kompakten Videokameras immer kleiner und lassen sich mittlerweile problemlos in den Helmen von Motorradfahrern integrieren. Auch Fahrradfahrer nutzen immer häufiger Mini-Kameras, die am Lenker montiert werden, um sich vor rücksichtslosem Verhalten von Autofahrern zu schützen und im Zweifelsfall deren Schuld am Unfall zu beweisen. Bei der Verwendung von Dashcams ist sicherzustellen, dass diese fachgerecht befestigt werden und die Sicht in keiner Weise einschränken. Für die rechtliche Beurteilung ist irrelevant, ob die Dashcam von einem Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrer benutzt wurde.
Relevanz des Datenschutzes für die Verwendung von Dashcams
In Deutschland gelten strenge Datenschutzbestimmungen, damit die Privatsphäre der Bürger nicht verletzt wird. Jeder Bürger hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb ist es verboten, jemanden gegen seinen Willen und ohne seine Zustimmung zu filmen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, ungefragt Aufnahmen von Personen oder Fahrzeugen, bei denen das Autokennzeichen sichtbar ist, zu veröffentlichen oder ins Internet zu stellen.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schränkt somit die Nutzungsmöglichkeiten von Dashcams von vornherein ein. Datenschützer verweisen darauf, dass die Verwendung der Mini-Kameras erstens nur kurz und zweitens nur anlassbezogen erlaubt ist. Da nur ein anlassbezogenes Filmen gestattet ist, dürfen die Dateien nur dann gespeichert werden, wenn beispielsweise tatsächlich ein Unfall geschehen ist und die Filmaufnahmen der Klärung der Schuldfrage dienen.
Eine weitere Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ergibt sich daraus, dass die Beobachtung des Verkehrsgeschehens einem konkreten Zweck und der Wahrnehmung berechtigter Interessen dienen muss. Es wird im Einzelfall abgewogen, ob mit den Videoaufnahmen ein schutzwürdiges Interesse verletzt wird, das den Nutzen der Aufnahmen überwiegt.
Dashcams zu verwenden ist auch aus einem weiteren Grund rechtlich problematisch. Derjenige, der die Aufzeichnungen nutzt, hätte die Pflicht, die Aufgenommenen darüber zu informieren. Wenn stationäre Videokameras Aufzeichnungen anfertigen (beispielsweise auf einem Firmengelände), muss ein Hinweisschild für die entsprechende Information sorgen. Dies ist jedoch unmöglich, wenn der gesamte fließende Verkehr mit einer Dashcam beobachtet wird. Daraus ergibt sich grundsätzlich ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs
Am 15. Mai 2018 fällte der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil hinsichtlich der Verwendung von Dashcams im öffentlichen Raum. Mit diesem Urteil wurde entschieden, inwieweit die Aufnahmen der Autokamera als Beweismittel nach einem Unfall zugelassen werden. Die Richter kamen zum Schluss, dass sogar ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen nicht automatisch dazu führt, dass die Kameraaufnahmen nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2018 – Az. VI ZR 233/17)
In der Urteilsbegründung hieß es, dass Dashcams lediglich Situationen im öffentlichen Straßenverkehr aufzeichnen, die jeder selbst beobachten kann. Außerdem seien Dashcam-Aufnahmen gerichtsverwertbar, weil sich Unfälle ohne diese Aufnahmen oft nicht aufklären lassen. Des Weiteren betonten die Richter den Nutzen der Aufzeichnungen für Unfallgutachter. Der Bundesgerichtshof schränkte jedoch ein, dass grundsätzlich keine fortlaufende Aufzeichnung angefertigt werden darf. Voraussetzung für die rechtmäßige Nutzung einer Dashcam ist, dass diese die Aufnahmen in kurzen Abständen automatisch löscht. Eine langfristige Speicherung ist nur bei einem konkreten Anlass, also beispielsweise nach einem Unfall, gestattet.
Rechtliche Bestimmungen zum Einsatz von Dashcams
Wie bereits erwähnt, verstößt die Verwendung von Dashcams zur permanenten Überwachung des Verkehrsgeschehens in Deutschland gegen Datenschutzbestimmungen. Es handelt sich dabei gemäß § 4 Bundesdatenschutzgesetz BDSG um eine unzulässige Videoüberwachung.
Dürfen Autofahrer in Deutschland Dashcams nutzen?
Die gesetzlichen Regelungen des im Jahr 2018 reformierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) lassen ebenso wie das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem gleichen Jahr Raum für Interpretationen. Wer die Dashcam zur dauerhaften Aufzeichnung nutzt, verstößt gegen den Datenschutz und das kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Gleichzeitig ist es möglich, dass Sie in einem Gerichtsverfahren dennoch die Aufzeichnungen als Beweismittel anführen können, um Ihre eigenen Position zu untermauern. Viele Unfälle oder schwerwiegende Verkehrsverstöße wie die Nötigung durch aggressive Drängler lassen sich nur durch Hinzuziehung entsprechender Videoaufzeichnungen klären.
Rechtskonforme Dashcam-Nutzung
Eigentlich dürfen Autofahrer die Dashcam nur anlassbezogen nutzen. Da man jedoch einen Unfall nicht vorhersehen kann, sollten Sie bei der Anschaffung der Autokamera darauf achten, dass diese mit Funktionen ausgestattet ist, die eine Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen und die Persönlichkeitsrechte Dritter schützen.
Funktionen von Dashcams zur Sicherstellung des Datenschutzes:
Loop-Funktion
Beschleunigungssensor
GPS
Die Loop-Funktion garantiert, dass die Aufzeichnungen nicht dauerhaft gespeichert, sondern in kurzen Abständen überschrieben werden. Ein integrierter Beschleunigungssensor (G-Sensor) sorgt dafür, dass die Mini-Kamera im Notfall aktiviert wird, wenn beispielsweise eine Vollbremsung oder ein Aufprall erfolgt, und dann für eine dauerhafte Speicherung der Aufnahme sorgt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Aufnahmen eines Unfalls nicht automatisch gelöscht werden. Die GPS-Funktion ermöglicht das Erfassen von Datum und Uhrzeit und schafft somit die Voraussetzung dafür, die Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zu verwenden.
Einige Kamera-Modelle verfügen zusätzlich über Bewegungssensoren, die ein Einschalten der Dashcam bei ausgeschaltetem Motor bewirken, sobald im Sichtbereich Bewegungen wahrgenommen werden. Diese Funktion schützt vor Vandalismus auf Parkplätzen. Selbstverständlich dürfen auch derartige Aufnahmen nicht dauerhaft gespeichert werden.
Neben den Funktionen, die aufgrund des Datenschutzes notwendig sind, verfügen hochwertige Modelle über weitere smarte Features wie Sprachsteuerungen, eine Integration der Alexa-Funktionen, Notrufsysteme oder WLAN.
Welche Strafen drohen bei unzulässiger Nutzung der Dashcam?
Wer die Dashcam verwendet, um dauerhaft das Verkehrsgeschehen oder die Situation auf dem Parkplatz zu filmen und diese Aufnahmen nicht nach kurzer Zeit löscht, verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz und riskiert je nach Schwere der Verletzung des Datenschutzes ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Höchststrafe wird allerdings nur dann verhängt, wenn die Persönlichkeitsrechte Dritter massiv verletzt wurden, beispielsweise durch die Veröffentlichung kompromittierender Aufnahmen im Internet. Wenn Sie Dashcam-Aufnahmen in irgendeiner Form veröffentlichen möchten, müssen Sie zuvor sämtliche Personen sowie Autokennzeichen unkenntlich machen.
Es ist außerdem möglich, dass Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden, wenn Sie den Touchscreen der Dashcam während der Fahrt bedienen. Das Bußgeld erhöht sich bei Gefährdung auf 150 Euro und bei einer Sachbeschädigung auf 200 Euro. In beiden Fällen steigt außerdem das Punktekonto in Flensburg um zwei Punkte und es wird zusätzlich ein Monat Fahrverbot verhängt.
Dashcams im Ausland – Welche Regeln sollten Sie im Urlaub beachten?
Wenn Sie eine Urlaubs- oder eine Geschäftsreise ins Ausland mit dem Auto planen, ist es sinnvoll, sich bereits vorab über die dort geltenden Bestimmungen zu informieren. Bisher gibt es keine EU-einheitliche Regelung zur Verwendung von Dashcams. In einigen Ländern ist die Nutzung von Autokameras verboten und in anderen erlaubt. Einige Länder gestatten die Verwendung von Dashcams ausschließlich für private Zwecke. In anderen Ländern müssen Sie Unfallbeteiligte sofort benachrichtigen, wenn die Aufnahmen nach einem Autounfall als Beweismittel verwenden.
In Belgien dürfen keine Dashcams genutzt werden. Gleiches gilt für Luxemburg, Portugal und die Schweiz.
In Großbritannien, Italien, auf Malta, in den Niederlanden und Norwegen dürfen Dashcams ausschließlich für den privaten Gebrauch verwendet werden und in Österreich benötigen Sie eine Genehmigung. In Griechenland sollten Sie aufgrund der unklaren Rechtslage auf die Verwendung einer Dashcam verzichten.
In Serbien, Spanien, der Tschechischen Republik und Ungarn sollte die Dashcam lediglich über eine geringe Auflösung verfügen und vor dem Zugriff von unbefugten Personen geschützt sein. Außerdem müssen nicht benötigte Aufnahmen spätestens nach fünf Tagen gelöscht werden.
In Polen und Schweden gelten die Einschränkungen, dass Dashcams leicht demontierbar sein müssen und die Aufnahmen regelmäßig überschrieben werden.
Keine Probleme sind in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland und Frankreich zu erwarten. Bei der Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel müssen die Unfallbeteiligten darüber sofort informiert werden.
Dashcam – Recht einfach erklärt
Welche Vorteile bieten Dashcams?
Dashcams zeichnen das Verkehrsgeschehen auf und können somit dafür genutzt werden, die Schuldfrage nach Unfällen zu klären oder verkehrswidriges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nachzuweisen.
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Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?
Dashcams sind erlaubt, wenn sie mit allen Funktionen ausgestattet sind, die den Datenschutz sicherstellen.
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Sind die Aufnahmen von Dashcams gerichtsverwertbar?
Ob die Aufzeichnungen als Beweismittel genutzt werden können, hängt vom Einzelfall und von der datenschutzkonformen Nutzung der Dashcam ab. Ist diese gegeben, werden Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweis akzeptiert.
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Über welche Funktionen sollte eine Dashcam verfügen?
Beim Kauf einer Dashcam sollten Sie darauf achten, dass diese mit einer Loop-Funktion, einem Beschleunigungssensor sowie mit GPS ausgestattet ist.
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