Ein Büro, in dem verschiedene Arbeitnehmer sitzen und arbeiten. © Adobe Stock | Kirsten Davis/peopleimages.com

Desksharing im Arbeitsrecht: Definition, Regeln und Vor- und Nachteile

Kein fester Arbeitsplatz? Das Konzept nennt sich Desksharing und wird in Unternehmen eingesetzt, in denen die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ein Kostenersparnis ist Desksharing in jedem Fall und bietet auch Vorteile für Mitarbeiter. Doch es braucht klare Regeln, damit das Modell funktioniert.

Was ist Desksharing?


‌Desksharing (Shared Desk, Flexible Office, Hot Desking) ist ein modernes Bürokonzept, bei dem Mitarbeiter sich Arbeitsplätze teilen. Üblicherweise gibt es in einer Organisationseinheit mehr Mitarbeiter als Arbeitsplätze. Bei der Organisationseinheit kann es sich etwa um eine Stelle oder eine ganze Abteilung handeln. 

‌Das Arbeitsrecht kennt keine allgemein gültige Definition des Desksharing. Immerhin ist es ein neues Konzept der Arbeitsorganisation. Grundsätzlich lassen sich jedoch folgende zwei Modelle unterscheiden:
  • Die Mitarbeiter haben keinen festen Arbeitsplatz und wählen ihren Platz von Tag zu Tag neu.  
  • Es gibt einen festen Arbeitsplatz für zwei oder mehr Mitarbeiter.  

  • ‌Die Mehrfachbenutzung eines Büroarbeitsplatzes kann durch unterschiedliche Anwesenheitszeiten realisiert werden. Etwa durch andere Arbeitszeiten, durch Homeoffice oder durch Tätigkeiten außerhalb des Büros wie Kundentermine, Schulungen oder Besprechungen.

    In welchen Branchen gibt es Desksharing?


    ‌Ein ähnliches Konzept wie Desksharing gab es bereits in den 80er-Jahren in der Schifffahrt, wenn weniger Schlafplätze als Matrosen an Bord waren. Man teilte sich das Bett – der eine schlief, während der andere arbeitete. 

    ‌Bekannt für tatsächliches Desksharing wurden erstmals Tech-Konzerne aus dem Silicon Valley wie Facebook und Google. Doch auch in Deutschland hat das Modell der Arbeitsorganisation Einzug gehalten und wird etwa von Unternehmen wie Siemens, Lufthansa oder ADAC angewandt. 

    ‌Desksharing ohne festen Arbeitsplatz der Mitarbeiter ist nicht für jede Branche geeignet. Sinnvoll ist es für Branchen, in denen die Arbeit vorwiegend elektronisch stattfindet. Denn mit einem elektronischen Zugang auf die benötigten Daten können die Mitarbeiter ihrer Tätigkeit von einem beliebigen Büroarbeitsplatz aus nachgehen. Wichtig ist dabei, dass jeder Arbeitsplatz über entsprechende technische Ausrüstung verfügt.

    Wahl des Arbeitsortes


    ‌Wenn zwei oder mehr Mitarbeiter sich einen festen Arbeitsplatz teilen, variiert der Arbeitsort nicht. Es gibt einen Zeitplan, wer den Arbeitsplatz wann benutzt. 

    ‌Gibt es hingegen keine festen Arbeitsplätze, gibt es zwei gängige Methoden für die Wahl des Arbeitsplatzes: 

    ‌1) Selbstständige Suche: Mitarbeiter suchen sich selbst zu Beginn ihres Arbeitstages einen freien Arbeitsplatz. In der Regel gibt es verglaste Büroräume, sodass bereits von außen die Verfügbarkeit ersichtlich ist. 

    ‌2) Elektronisches Buchungssystem: Es gibt ein Buchungssystem, in dem Mitarbeiter im Vorfeld für einen bestimmten Zeitraum einen Arbeitsplatz buchen können. Alternativ findet die Buchung über eine dafür verantwortliche Person statt, ähnlich wie in einem Hotel, weshalb man dieses Vorgehen auch „Hotelling“ nennt.

    Desksharing im Homeoffice


    ‌Arbeitnehmer mit häuslichem Arbeitszimmer können Aufwendungen und Ausstattungskosten von der Steuer absetzen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EstG). Zu absetzbaren Aufwendungen zählen etwa ein Teil der Miete sowie Anteile von Wasser-, Strom- und Internetkosten. Wann es sich bei einem Zimmer um ein Arbeitszimmer handelt, erfahren Sie in dem Artikel Homeoffice

    ‌Benutzen mehr als zwei Personen ein häusliches Arbeitszimmer, dürfen es beide bei der Steuererklärung geltend machen. Das geht aus einem BFH-Urteil hervor. Bedingung ist, dass beide Personen die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllen.
    Hinweis:
    Die mehrfache Geltendmachung eines Arbeitszimmers ist nach neuer Rechtsprechung nicht mehr Eheleuten und Eigentümern vorbehalten, sondern auch für Mieter und Lebensgefährten möglich.

    (K)ein Recht auf eigenen Arbeitsplatz?


    ‌Arbeitnehmer haben in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf einen eigenen festen Arbeitsplatz. Es sei denn, ein solcher ist im Rahmen eines Arbeitsvertrags vereinbart. 

    ‌Der Arbeitgeber hat somit das Recht, ohne Zustimmung der Mitarbeiter Desksharing einzuführen. Oftmals schließen er und der Betriebsrat diesbezüglich eine Betriebsvereinbarung, in der sie die wichtigsten Regelungen zu Desksharing festlegen.
    Hinweis:
    Rechtlich unklar ist, ob und inwieweit der Betriebsrat bei Einführung und Ausgestaltung von Desksharing ein Mitbestimmungsrecht hat. Etwa in Hinsicht auf § 87 Abs. 1 Nr. 1 u. 7 BetrVG und § 111 Abs. 5 BetrVG. Bislang gibt es dazu zwar verschiedene Urteile von Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. Allerdings besteht hier Uneinigkeit und es bedarf einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, um den Sachverhalt zu klären.
    Der Arbeitgeber kann für das ganze Unternehmen, für Abteilungen oder für einzelne Stellen Desksharing veranlassen. Es ist auch möglich, Vollzeitarbeitskräften feste Arbeitsplätze zu geben, während Mitarbeiter in Teilzeit Desksharing betreiben. Eine entsprechende Ungleichbehandlung ist zulässig, wenn der Arbeitgeber sie sachlich rechtfertigen kann und die Interessen der Mitarbeiter nicht verletzt werden. 

    ‌Ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz liegt vor, wenn ein einzelner Mitarbeiter Desksharing machen soll, während alle anderen feste Arbeitsplätze haben. In diesem Fall ist ratsam sein, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

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    Umsetzung von Desksharing

    Verpflichtende Maßnahmen


    ‌Der Arbeitgeber unterliegt der Fürsorgepflicht und hat deshalb zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden von Arbeitnehmern fernzuhalten. Zu Maßnahmen, die er im Zuge von Desksharing in jedem Fall setzen muss, zählen die folgenden: 

    ‌1) Datenschutzmaßnahmen 
    ‌Gerade bei Desksharing ist es wichtig, dass alle sensiblen Daten, ob elektronisch oder in Papierform, hinreichend geschützt sind. Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit der Datenschutz gewährleistet ist, und sollte die Mitarbeiter entsprechend unterweisen. 

    ‌2) Höhenverstellbare Bürostühle- und Tische 
    ‌Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Fürsorgepflicht Ergonomie am Arbeitsplatz zu fördern. Insbesondere bei Desksharing ist es für den Arbeitsschutz wichtig, dass jeder Arbeitsplatz über höhenverstellbare Stühle und Tische verfügt. So kann jeder Arbeitnehmer sie an seine Körpergröße anpassen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden. 

    ‌3) Aufbewahrungsmöglichkeiten 
    ‌Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Möglichkeiten zur sicheren Aufbewahrung von privaten Dingen zu schaffen. Insbesondere als Schutz vor Diebstahl am Arbeitsplatz. Spinde genügen dabei den gesetzlichen Anforderungen. Möchte der Arbeitgeber aber etwas weitergehen, kann er jedem Mitarbeiter einen Rollcontainer zur Verfügung stellen. Darin kann der Arbeitnehmer private Dinge aber auch Arbeitsmaterialien verstauen. 

    ‌Arbeitnehmer, deren Arbeitskonzept das Desksharing ist, sollten bei Verstößen gegen die Fürsorgepflicht rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Etwa von einem Anwalt für Arbeitsrecht.

    Sinnvolle Maßnahmen


    ‌Es gibt verschiedene Maßnahmen, die der Arbeitgeber setzen sollte, um einen reibungslosen Ablauf von Desksharing zu begünstigen. Das sind insbesondere die folgenden:
  • Identische Arbeitsplätze 
    ‌Die Arbeitsplätze sollten mit identischer Ausstattung versehen sein, sodass jedem Mitarbeiter an jedem Arbeitsplatz die erforderlichen Arbeitsmittel bereitstehen. Neben Schreibtisch und Bürostuhl gehören insbesondere Monitor, Dockstation, Tastatur und Maus dazu. Zudem sollte jeder Arbeitsplatz mit allen notwendigen Büromaterialien ausgestattet sein. Beispielsweise Locher, Stempel und Stifte. 
  • Hygiene 
    ‌Gesundheit am Arbeitsplatz ist wichtig. Der Arbeitgeber sollte gesteigerte Hygienemaßnahmen treffen, damit Gesundheitsrisiken vermieden werden. Bei Desksharing benutzen verschiedene Mitarbeiter denselben Arbeitsplatz. Um Sauberkeit zu gewährleisten, sollte er etwa Feuchttücher für das Abwischen des Tisches bereitstellen. Aus hygienischer Sicht ist es zudem sinnvoll, keine stationären Telefone zu benutzen, sondern jedem Mitarbeiter ein eigenes Headset auszuhändigen. 
  • Einbeziehung von Mitarbeitern 
    ‌Der Arbeitgeber sollte seine Belegschaft miteinbeziehen, ihnen das Konzept des Desksharing erklären und auf die Vorteile aufmerksam machen. Er sollte zudem offen sein für Kritik und versuchen, eine Umsetzung zu finden, dir für alle akzeptabel ist.  
  • Clean Desk Policy 
    ‌Jeder Mitarbeiter hat seinen Arbeitsplatz sauber zu hinterlassen. Das ist eine Bedingung für das Funktionieren von Desksharing. Während dessen Nutzung kann der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz einrichten, wie er möchte. Nach der Nutzung hat er ihn allerdings vollständig aufzuräumen, sodass man dort weder private Gegenstände noch berufliche Unterlagen vorfindet. Selbstverständlich sollte man auch kein Geschirr und keinen Müll hinterlassen. 
  • Hinweis:
    In der Regel haben Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz im Rahmen der Clean Desk Policy auch dann zu räumen, wenn sie eine längere Pause machen. Etwa Mittagspause. Nicht hingegen bei Toilettenpausen oder Raucherpausen.

    Vor- und Nachteile von Desksharing


    ‌Desksharing kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für Beschäftigte verschiedene Vor- und Nachteile bieten. Damit Desksharing gut funktioniert braucht es grundsätzlich klare Regelungen, Mitmachbereitschaft vonseiten der Arbeitnehmer sowie individuelle Vorteile.

    Vorteile von Desksharing für Arbeitnehmer


    ‌Desksharing kann unter anderem folgende Vorteile für Arbeitnehmer haben:
  • Flachere Hierarchien, sofern Vorgesetzte und Führungskräfte ebenfalls Desksharing machen 
  • Mehr Austausch und Informationsfluss unter Kollegen und Abteilungen  
  • Mehr Flexibilität und bedarfsgerechte Wahl des Arbeitsplatzes 
  • Sichere Arbeitsplätze durch Einsparungen des Unternehmens 
  • Mehr Bewegung, was sich positiv auf die Gesundheit auswirkt 
  • Kein Neid auf bessere Arbeitsplätze, da alle identisch sind 
  • Erhöhte Motivation und gesteigertes Wohlbefinden  
  • Weniger Ablenkungen am Arbeitsplatz durch fehlende private Gegenstände 
  • Weniger Langeweile, da mehr Abwechslung besteht
    ‌ 
  • Nachteile von Desksharing für Arbeitnehmer


    ‌Welche Nachteile Desksharing für einen Arbeitnehmer hat, hängt insbesondere damit zusammen, wie er mit dem Konzept umgehen kann. So sind etwa folgende Nachteile möglich:
  • Innere Unruhe und Stress, insbesondere was die tägliche Suche nach Arbeitsplätzen anbelangt 
  • Zeitintensive Organisation, da morgens, nach der Mittagspause oder nach einem Meeting wieder ein neuer Arbeitsplatz gesucht und eingerichtet werden muss 
  • Introvertierte Mitarbeiter können sich schwer tun mit wechselnder Arbeitsumgebung und erhöhter Austauschmöglichkeit mit Kollegen 
  • Teamzusammenhalt ist schwerer zu erreichen 
  • Fehlende persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz führen zu weniger persönlicher Entfaltungsmöglichkeit
  • Vorteile von Desksharing für Unternehmen


    ‌Der Austausch mit vielen verschiedenen Kollegen und Abteilungen bringt eine breitere Vernetzung unter der Belegschaft mit sich. Dadurch werden Mitarbeiter auch in Hinsicht auf Flexibilität geschult und entwickeln häufig mehr Kreativität. Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität steigen in der Regel. Insbesondere jüngere Arbeitnehmer sprechen auf die moderne Arbeitsweise an. Das Image des Unternehmens verbessert sich. 

    ‌Daneben besteht der Nutzen von Desksharing natürlich auch in finanzieller Hinsicht. So hat der Arbeitgeber den Vorteil der Flächeneinsparung und braucht keine großen Räumlichkeiten anzumieten. Es müssen weniger Arbeitsplätze eingerichtet werden und weniger Geld für Miete und Strom gezahlt werden.

    Nachteile von Desksharing für Unternehmen


    ‌Desksharing bringt insbesondere dann Nachteile mit sich, wenn es keine ausreichenden Regelungen gibt. Oder wenn die Mitarbeiter sich nicht mit den Regelungen anfreunden können. 

    ‌Des Weiteren treten folgende Nachteile häufig bei Desksharing auf:
  • Weniger Loyalität und Verbundenheit der Mitarbeiter zum Unternehmen 
  • Erhöhte Ansteckungsgefahr bei Krankheiten 
  • Weniger Produktivität, wenn Organisation des Arbeitsplatzes zeitintensiv ist 
  • Mitarbeiter sind durch wechselnde Arbeitsplätze schwerer zu finden

    ‌ 
  • Desksharing im Arbeitsrecht – Recht einfach erklärt

    Was ist ein Desksharing-Arbeitsplatz?

    Unter Desksharing versteht man geteilte Arbeitsplätze. Entweder teilen sich zwei oder mehr Personen einen festen Arbeitsplatz, oder es gibt gar keine festen Arbeitsplätze und die Mitarbeiter wählen ihren Platz täglich neu. 

    ‌Weiterlesen: Was ist Desksharing?

    Welche Unternehmen machen Desksharing?

    Desksharing eignet sich naturgemäß nicht für jede Branche. Sinnvoll ist das Konzept insbesondere für Unternehmen, bei denen die Büroarbeit großteils auf elektronischem Weg stattfindet und eine schnelle Einrichtung des Arbeitsplatzes möglich ist. 

    ‌Weiterlesen: In welchen Branchen gibt es Desksharing?

    Habe ich ein Recht auf einen festen Arbeitsplatz?

    Ein Recht auf einen festen Arbeitsplatz kann sich aus einzelvertraglicher Vereinbarung ergeben. Abgesehen davon besteht kein Anspruch darauf. Das heißt, der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, Desksharing einführen. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung der Mitarbeiter. 

    ‌Weiterlesen: (K)ein Recht auf eigenen Arbeitsplatz?

    Was muss bei Desksharing beachtet werden?

    Damit Desksharing funktioniert, sollten feste Regelungen gelten. Dazu gehört etwa eine Clean Desk Policy. Zudem sollten die Arbeitsplätze identisch ausgestattet und Hygienemaßnahmen getroffen werden. 

    ‌Weiterlesen: Sinnvolle Maßnahmen

    Was bringt Desksharing?

    Desksharing kann verschiedene Vorteile für Mitarbeiter haben und etwa ihr Wohlbefinden und ihre Motivation steigern. Es gibt einen abwechslungsreicheren Arbeitsalltag und es kommt zu mehr Austausch zwischen Kollegen und Abteilungen. 

    ‌Weiterlesen: Vorteile von Desksharing für Arbeitnehmer

    Was spricht gegen Desksharing?

    Nachteile von Desksharing können unter anderem für introvertierte Mitarbeiter entstehen, die sich jeden Tag auf eine neue Arbeitsumgebung und wechselnde soziale Kontakte einstellen müssen. Insbesondere die tägliche Arbeitsplatzsuche kann Stress und innere Unruhe auslösen. 

    ‌Weiterlesen: Nachteile von Desksharing für Arbeitnehmer

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