Eine Mittagspause zählt nicht zur Arbeitszeit und wird zumeist nicht vergütet. Der Arbeitgeber legt die Lage der Mittagspause fest. Arbeitnehmer haben die gesetzliche Pflicht, Ruhepausen einzuhalten. Passiert in der Mittagspause ein Unfall, ist dieser in der Regel nicht als Arbeitsunfall zu werten.
Gesetzliche Regelungen zur Mittagspause
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die ausdrücklich die Mittagspause (englisch: lunch break) betreffen. Vielmehr spricht das Arbeitszeitgesetz von Ruhepausen, durch die die Arbeitszeit unterbrochen wird, damit Arbeitnehmer sich von der Arbeit erholen können.
Die Mittagspause ist jene Ruhepause, die zur Mittagszeit stattfindet. Arbeitnehmer, die untertags arbeiten, haben somit eine Mittagspause. Arbeitnehmer, die hingegen Nachtarbeit leisten, haben zwar eine Ruhepause, aber per Definition keine Mittagspause.
Ist die Mittagspause Pflicht?
Ob die Mittagspause Pflicht ist oder nicht, diese Frage klärt § 4 ArbZG. Darin heißt es, dass Arbeitnehmer nicht länger als 6 Stunden am Stück arbeiten dürfen, ehe die Arbeitszeit von einer Ruhepause unterbrochen wird. Mitarbeiter, die nicht mehr als sechs Stunden arbeiten, müssen keine Ruhepause machen. Arbeitnehmer, die eine längere tägliche Arbeitszeit haben, hingegen schon. Dabei gelten folgende Regelungen:
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden hat die Arbeit durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten unterbrochen zu werden.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muss die Arbeit durch eine mindestens 45-minütige Pause unterbrochen werden.
Anstatt eine längere Ruhepause zu machen, können auch mehrere Ruhepausen erfolgen. Die Zeitabschnitte müssen dabei mindestens 15 Minuten betragen.
Da Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden am Stück arbeiten dürfen, haben Arbeitnehmer nicht das Recht, acht Stunden durchzuarbeiten, um früher nach Hause zu gehen.
Ein freiwilliger Verzicht auf eine Mittagspause ist nicht zulässig. Arbeitnehmer haben die Pflicht, die Pausenzeiten einzuhalten. Arbeitgeber haben ihrerseits im Rahmen der Fürsorgepflicht dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer die Ruhepausen nehmen.
Mittagspause: Uhrzeit
In Deutschland findet die Mittagspause meist zwischen 11:30 Uhr und 13:30 Uhr statt. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts bestimmen, wann Arbeitnehmer ihre Ruhepause nehmen müssen. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht, was die Lage der Mittagspause anbelangt.
Der Arbeitgeber darf zwar die Lage der Ruhepause festlegen. Dabei muss er allerdings § 4 ArbZG beachten, der besagt, dass Arbeitnehmer durchgehend nicht länger als sechs Stunden arbeiten dürfen. Beginnt der Arbeitnehmer etwa um 6 Uhr morgens, muss also spätestens um 12 Uhr eine Ruhepause erfolgen.
Die Lage der Ruhepause hat zu Beginn des Arbeitstages bereits festzustehen. Der Arbeitgeber darf nicht spontan entscheiden, wann er Mitarbeiter auf Pause schickt. Etwa um Wartezeiten durch unerwartete technische Defekte als Mittagspause zu verbuchen. Es ist zulässig, dass der Arbeitgeber Mitarbeitern einen zeitlichen Spielraum einräumt, wann sie die Mittagspause wahrnehmen. Er kann etwa festlegen, dass Arbeitnehmer im Zeitraum von 11 Uhr bis 13 Uhr eine halbe Stunde Mittagspause nehmen müssen.
Ist die Mittagspause bezahlt?
Der Arbeitgeber hat die Pflicht zur Vergütung der Arbeitszeit. Da Ruhepausen nicht zur Arbeitszeit zählen, muss der Arbeitgeber diese nicht bezahlen. Es kommt selten vor, ist aber zulässig, dass der Arbeitgeber sich freiwillig dazu bereiterklärt, Mittagspausen zu vergüten.
Der Arbeitgeber hat Arbeitszeiten durch ein System der Zeiterfassung aufzuzeichnen. Dadurch wird auch ersichtlich, wann und wie lange Arbeitnehmer Mittagspause machen.
Arbeitnehmer haben die vorgegebene Pausenzeit einzuhalten. Überziehen Mitarbeiter die Pause müssen sie die versäumte Arbeitszeit in der Regel nacharbeiten. Kommt es häufiger vor, dass ein Arbeitnehmer zu lange Pause macht, kann der Arbeitgeber ihm eine Abmahnung erteilen. Bei weiteren ähnlich gelagerten Verstößen hat der Arbeitgeber das Recht, eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers durchzuführen.
Tätigkeit während Mittagspause
Die Mittagspause dient der Erholung von der Arbeit und gilt nicht als Arbeitszeit. Arbeitnehmer können während der Mittagspause im Betrieb bleiben, es ist ihnen aber auch gestattet, den Betrieb zu verlassen, etwa um spazieren zu gehen oder eine Erledigung zu machen. Es steht Arbeitnehmern grundsätzlich frei, wie sie die Mittagspause verbringen. Sie können sich mit Kollegen austauschen oder sich Zeit für sich nehmen. Sie können ein Nickerchen machen, Sport treiben oder etwa essen.
Arbeitnehmer können relativ frei entscheiden, was sie in ihrer Mittagspause machen. Doch es gibt auch Einschränkungen, etwa was den Konsum von Alkohol oder die private Nutzung des Firmencomputers betrifft.
Mittagspause: Alkohol trinken
Ob ein Arbeitnehmer während der Mittagspause Alkohol trinken darf, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
1) Beruf
Je nach Beruf des Arbeitnehmers kann es ihm gesetzlich untersagt sein, Alkohol zu trinken. Das ist etwa im Personenverkehr der Fall. Hier muss der Arbeitnehmer bei Ausübung seiner Tätigkeit 0,0 Promille haben. Berufskraftfahrer hingegen dürfen zwar Alkohol trinken. Haben sie aber 0,5 oder mehr Promille, gilt das als eine Ordnungswidrigkeit.
2) Arbeitsleistung
Generell gilt, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung ohne Beeinträchtigung erbringen müssen. Besonders Berufsgruppen, die eine hohe Verantwortung für andere tragen, dürfen ihre Arbeit nicht durch Alkohol beeinträchtigen. Das gilt beispielsweise für Polizisten, Piloten oder Chirurgen.
3) Arbeitssicherheit
Die Betriebssicherheit muss gewährleistet sein. Je nach Berufsfeld können bereits geringe Mengen an Alkohol das Unfallrisiko erhöhen. Arbeitnehmer dürfen also nicht so viel trinken, dass sie sich oder andere gefährden oder Gefahr laufen, Firmeneigentum zu beschädigen.
4) Betriebliches Alkoholverbot
Jeder Arbeitgeber hat das Recht, Alkohol am Arbeitsplatz zu verbieten. Zumeist gilt ein betriebliches Alkoholverbot auf dem gesamten Betriebsgelände. Verlässt der Arbeitnehmer jedoch während der Mittagspause den Betrieb, darf er trotz eines betrieblichen Alkoholverbots in der Pause Alkohol konsumieren. Es sei denn, der Arbeitgeber hat auch die Mittagspause in das Alkoholverbot miteingeschlossen.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in dem Artikel Alkohol am Arbeitsplatz.
Mittagspause: Private Nutzung des Firmencomputers
Ist die Nutzung des Firmencomputers für private Zwecke während der Mittagspause erlaubt? Diese Frage stellen sich nicht wenige Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt, dass Firmeneigentum nur für Arbeitszwecke genutzt werden darf. Die private Nutzung ist nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber das absegnet.
Gestattet der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmencomputers während der Arbeitszeit, gilt diese Regelung vermutlich auch während der Mittagspause. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es aber ratsam, den Arbeitgeber zuvor um Erlaubnis zu fragen.
Ist die private Nutzung des Firmencomputers während der Arbeitszeit untersagt, dann gilt das selbstverständlich auch in Mittagspause. Eine widerrechtliche Nutzung kann der Arbeitgeber mit einer Abmahnung ahnden. Bei wiederholten Vorfällen steht es dem Arbeitgeber zu, eine Kündigung durchzuführen.
Mittagspause: Besuch empfangen
Arbeitnehmer dürfen in der Mittagspause den Betrieb verlassen und sich beispielsweise mit dem Partner oder Freunden auf einen Kaffee treffen. Was jedoch gilt bei Besuch am Arbeitsplatz? Dürfen Arbeitnehmer während ihrer Pause betriebsfremde Personen am Arbeitsplatz empfangen?
Diese Frage kann nur der jeweilige Arbeitgeber beantworten. Immerhin hat dieser das Hausrecht und darf entscheiden, wer Zugang zum Betriebsgelände hat und wer nicht. Am besten fragen Arbeitnehmer also ihren Arbeitgeber oder einen Vorgesetzten, ob es gestattet ist, dass man in der Mittagspause Besuch empfängt.
Unfall während Mittagspause
Arbeitnehmer sind während der Arbeitszeit gesetzlich unfallversichert. Passiert ein Unfall in direktem beruflichem Zusammenhang wertet die gesetzliche Unfallversicherung diesen als Arbeitsunfall.
Unter Umständen können auch Unfälle in der Mittagspause Arbeitsunfälle sein. Entscheidend dabei ist, wobei sich der Arbeitnehmer verletzt.
Während der meisten Tätigkeiten, die in der Mittagspause stattfinden, besteht kein Unfallversicherungsschutz, da es sich um private Tätigkeiten handelt, die nicht in beruflichem Zusammenhang stehen. Etwa wenn der Arbeitnehmer spazieren geht, private Erledigungen macht oder rausgeht, um zu rauchen.
Versicherungsschutz: Mittagessen
Bereits durch mehrere Urteile bestätigt ist, dass Unfälle in der Mittagspause dann Arbeitsunfälle sind, wenn sie auf dem Hin- oder Rückweg zur Nahrungsaufnahme geschehen. Begründet ist dieser Umstand damit, dass die Zufuhr von Nahrung für die Arbeitsleistung als erforderlich angesehen werden kann. Geht der Arbeitnehmer etwa in der Mittagspause in die Kantine oder in ein Restaurant, sind der Hin- und Rückweg unfallversichert. Nicht versichert ist aber der Aufenthalt in der Kantine oder dem Restaurant.
Mittagspause – Recht einfach erklärt
Wie lange dauert die Mittagspause?
Die Dauer von Ruhepausen ist abhängig von der täglichen Arbeitszeit. Ein Arbeitnehmer, der über sechs, aber nicht mehr als neun Stunden arbeitet, muss zwischendurch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen. Beträgt die Arbeitszeit über neun Stunden, hat der Arbeitnehmer die Arbeit durch eine Pause zu unterbrechen, die mindestens 45 Minuten dauert.
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Wann ist Mittagspause Pflicht?
Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als sechs Stunden durchgehend arbeiten. Bei einer längeren Arbeitszeit hat nach spätestens sechs Stunden eine Ruhepause zu erfolgen. Arbeitgeber haben die Einhaltung von Ruhepausen zu überwachen. Arbeitnehmer dürfen nicht freiwillig auf die Ruhepause verzichten.
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Bezahlt der Arbeitgeber die Mittagspause?
Eine Mittagspause zählt nicht zur Arbeitszeit. Somit besteht keine Vergütungspflicht. Allerdings können Arbeitgeber sich freiwillig dazu entschließen, Mittagspausen zu bezahlen.
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Was darf man in der Mittagspause?
Arbeitnehmer können die Mittagspause grundsätzlich so verbringen, wie sie es möchten. Schließlich zählt die Mittagspause nicht zur Arbeitszeit. Es ist Arbeitnehmern auch gestattet, das Betriebsgelände zu verlassen, etwa um einen Spaziergang oder Erledigungen zu machen.
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Sind Arbeitnehmer während der Mittagspause unfallversichert?
Während der Mittagspause besteht in den meisten Situationen kein Unfallversicherungsschutz. Eine Ausnahme bildet der Hin- oder Rückweg zur Nahrungsaufnahme. Passiert etwa auf dem Weg in die Kantine ein Unfall, ist dieser als Arbeitsunfall zu werten.
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