Ein Arbeitnehmer verlässt das Büro mit einem Karton. © Adobe Stock | Blue Planet Studio

Suspendierung: Wann ist die einseitige Freistellung erlaubt?

Eine Suspendierung darf der Arbeitgeber nur mit gutem Grund durchführen. Etwa bei Verdacht auf eine betriebsbezogene Straftat des Arbeitnehmers. In der Regel handelt es sich um eine bezahlte Freistellung. Kein Geld erhalten allerdings Arbeitnehmer, die im Zuge eines Arbeitskampfs suspendiert werden.

Was ist eine Suspendierung?


‌Arbeitnehmer verpflichten sich mit dem Schluss des Arbeitsvertrags zur Arbeitsleistung. Bei Freistellung eines Arbeitnehmers, ist dieser von seiner Arbeitspflicht entbunden, ohne dass es zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt. Der Arbeitnehmer muss also weiterhin die Nebenpflichten des Arbeitsverhältnisses erfüllen. Dazu zählt etwa die Bewahrung von Betriebsgeheimnissen

‌Eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber nennt man Suspendierung. Um eine Suspendierung durchzuführen, ist im Unterschied zu einer Kündigung keine Anhörung des Betriebsrats erforderlich. Allerdings ist eine Suspendierung nur in Ausnahmefällen zulässig. 

‌Für die Dauer einer Suspendierung verliert der Arbeitnehmer das Recht, im Unternehmen eine Tätigkeit auszuüben. Der Arbeitgeber kann zudem anordnen, dass dem Arbeitnehmer das Betreten des Betriebsgeländes untersagt ist.
Hinweis:
Die Dauer einer Suspendierung ist abhängig vom Grund für die Suspendierung und kann Tage, Wochen oder Monate betragen.

Widerrufliche versus unwiderrufliche Suspendierung


‌Es gibt zwei Arten der Suspendierung. Diese unterscheiden sich maßgeblich voneinander: 

‌1) Widerrufliche Suspendierung: Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keine Arbeitspflicht. Allerdings behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, von ihm jederzeit die Rückkehr zum Arbeitsplatz und die Arbeitsaufnahme zu verlangen. 

‌2) Unwiderrufliche Suspendierung: Der Arbeitgeber entbindet den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht. Er hat während der Freistellungsphase kein Recht, den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung aufzufordern.

Suspendierung: Gehalt und Versicherung


‌Der Grundsatz Arbeitsleistung gegen Vergütung ist bei einer Freistellung nicht zwingend anzuwenden. Trotz fehlender Arbeitsleistung bei einer Suspendierung hat der Arbeitgeber in den meisten Fällen eine Entgeltfortzahlung zu leisten. Immerhin ist es die Entscheidung des Arbeitgebers, auf die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu verzichten. 

‌Eine unbezahlte Suspendierung ist in Ausnahmefällen zulässig; die Möglichkeit dazu besteht etwa im Rahmen eines Arbeitskampfes. 

‌Während einer Suspendierung besteht das Arbeitsverhältnis fort. Der Arbeitgeber hat weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Bei unwiderruflicher und endgültiger Suspendierung entfällt allerdings die Unfallversicherung.

Zulässigkeit einer Suspendierung


‌Nach Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes sind
  • die Würde eines Menschen zu achten und zu schützen und 
  • das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu wahren.  

  • ‌Genau das beeinträchtigen Arbeitgeber, wenn sie einen Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum suspendieren. Denn Arbeitnehmer erlangen mit Entstehen des Arbeitsverhältnisses einen Beschäftigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Deshalb ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit nur zulässig, wenn sie vorübergehend ist oder aufgrund eines besonders schutzwürdigen Interesses des Arbeitgebers geschieht (BAG, Urteil vom 10.11.1955 - 2 AZR 591/54).

    Zulässige Gründe für Suspendierung


    ‌Eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber ist nur ausnahmsweise zulässig. Maßgeblich ist dabei die Interessenabwägung: Eine Suspendierung bedingt, dass das Interesse des Arbeitgebers an einer Freistellung schwerer wiegt als das Interesse des Arbeitnehmers an der Beschäftigung. 

    ‌In aller Regel kommt die Suspendierung nach einer ordentlichen Kündigung zum Einsatz. Oder vor einer fristlosen Kündigung, wenn der Arbeitgeber Verdachtsmomenten nachgeht, um diese solche zu rechtfertigen. 

    ‌Zu den möglichen Gründen für eine Suspendierung zählen die folgenden:
  • Der Arbeitgeber befürchtet nach einer Kündigung den Verrat von Betriebsgeheimnissen und möchte verhindern, dass der Arbeitnehmer Zugang zu sensiblen Daten hat.  
  • Der Arbeitgeber verdächtigt den Arbeitnehmer einer Straftat. Etwa Betrug oder Diebstahl am Arbeitsplatz
  • Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, den Arbeitnehmer zu beschäftigen, etwa aufgrund von technischen Problemen oder Auftragsmangel. 
  • Der Arbeitgeber rechnet nach einer Kündigung damit, dass der Arbeitnehmer bei Weiterbeschäftigung den Betriebsfrieden stört oder das Ansehen des Unternehmens schädigt. 

  • ‌Es ist außerdem nach BAG-Urteil zulässig, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist suspendiert, um Urlaubsansprüche oder Ansprüche auf Zeitausgleich auf die Freistellung anzurechnen.
    Hinweis:
    Die Suspendierung zum Zweck der Anrechnung von Urlaubsansprüchen ist zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings kann der Arbeitnehmer darauf bestehen, stattdessen zu arbeiten und die Ansprüche ausbezahlt zu bekommen.

    Suspendierung als Vertragsklausel


    ‌Klauseln zu Suspendierung finden sich manchmal in Arbeitsverträgen. Nicht zulässig sind dabei vom Arbeitgeber vorformulierte Klauseln, die dem Arbeitgeber das generelle Recht einräumen, jederzeit eine Suspendierung durchzuführen. Vielmehr braucht es für die Zulässigkeit einer Freistellungsklausel die Festlegung sachlicher Gründe, aufgrund derer die Freistellung erlaubt ist. Allerdings sind mögliche sachliche Gründe ohnehin durch die Rechtsprechung großteils anerkannte Freistellungsgründe und bedürfen demnach keiner arbeitsvertraglichen Vereinbarung.

    Gegen Suspendierung vorgehen


    ‌Suspendiert der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, sollte dieser dagegen vorgehen, wenn er die Freistellung als ungerechtfertigt ansieht. Immerhin hat er einen Beschäftigungsanspruch. 

    ‌Der Arbeitnehmer sollte sich rechtliche Unterstützung von einem Anwalt für Arbeitsrecht sichern. Dieser kann überprüfen, ob der Arbeitgeber aufgrund sachlicher Gründe zur einseitigen Freistellung berechtigt ist. Geht er von einer unrechtmäßigen Suspendierung aus, kann der Arbeitnehmer mit Hilfe des Anwalts beim Arbeitsgericht auf Beschäftigung klagen. Zudem ist es sinnvoll, einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung einzureichen. Gibt das Gericht dem Antrag statt, kann der Arbeitnehmer bereits vor endgültigem Urteil wieder die Beschäftigung aufnehmen.

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    Arbeitskampf: Suspendierung


    ‌Eine Suspendierung in einem Arbeitskampf kann auf zweierlei Weise stattfinden. Gibt es einen Streik, kann der Arbeitgeber darauf mit einer suspendierenden Aussperrung oder einer suspendierenden Stilllegung reagieren.

    Suspendierende Aussperrung


    ‌Unter einer Aussperrung versteht man die vorrübergehende Freistellung von Arbeitnehmern im Rahmen eines Arbeitskampfes. Üblicherweise als Reaktion auf einen Streik. Für die Dauer der Aussperrung zahlt der Arbeitgeber kein Entgelt an freigestellte Arbeitnehmer und verweigert die Annahme der Arbeitsleistung. Das Arbeitsverhältnis besteht allerdings weiterhin fort. Nach Ende des Arbeitskampfes lebt es wieder auf. 

    ‌Auch Betriebe oder Betriebsteile, die nicht vom Streikaufruf betroffen sind, können ausgesperrt werden. Somit erhalten auch Arbeitswillige für die Dauer der Aussperrung kein Entgelt. Dauer und Umfang der Aussperrung müssen allerdings verhältnismäßig sein. Wenn etwa 25 % der Arbeitnehmer eines Tarifgebiets einen Tag streiken, darf der Arbeitgeber nicht 75 % der Arbeitnehmer des Tarifgebiets für eine Woche aussperren.
    Hinweis:
    Geht es um einen Firmentarifvertrag, kann ein einzelner Arbeitgeber die Aussperrung vornehmen. Es braucht hingegen den Beschluss des Arbeitgeberverbands, wenn der Arbeitskampf einen Verbandstarifvertrag betrifft.

    Suspendierende Stilllegung


    ‌Eine suspendierende Stilllegung ist ebenso wie die Aussperrung eine Freistellung von Arbeitnehmern ohne Bezahlung. Allerdings kann diese nur für den Betrieb oder den Betriebsteil erfolgen, für den es einen Streikaufruf gibt. 

    ‌Anstatt zu versuchen den bestreikten Betrieb oder Betriebsteil aufrechtzuerhalten, kann der Arbeitgeber den Streik hinnehmen und betroffene Bereiche stilllegen. Das hat eine Suspendierung aller Arbeitsverhältnisse im stillgelegten Bereich zur Folge. 

    ‌Damit eine suspendierende Stilllegung zulässig ist, hat der Arbeitgeber eine eindeutige Erklärung an alle davon betroffenen Arbeitnehmer abgeben. Diese muss den Hinweis enthalten, dass es sich um eine Stilllegung und keine Aussperrung handelt und die Suspendierung sich zeitlich und räumlich nach dem Streikaufruf richtet.

    Geld während Arbeitskampf


    ‌Gewerkschaftsmitglieder erhalten während der Suspendierung Streikgeld von der Gewerkschaft. Dessen Höhe berechnet sich in der Regel anhand des Mitgliedsbeitrags. Doch die Stilllegung oder Aussperrung betrifft in der Regel auch Arbeitswillige, die nicht bei der Gewerkschaft sind. Diese trifft es besonders hart:
  • Für die Dauer der Suspendierung haben sie gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Vergütung.  
  • Sie haben keinen Anspruch auf Streikgeld von der Gewerkschaft.

    ‌ 
  • Suspendierung: Beamtenrecht


    ‌Im Beamtenrecht bedeutet eine Suspendierung eine vorläufige Dienstenthebung des Beamten im Zuge eines Disziplinarverfahrens. Geregelt ist die Suspendierung im Bundesdisziplinargesetz (BDG). Sie kann mit Einleitung des Disziplinarverfahrens oder währenddessen erfolgen und geht häufig einer Kündigung voraus. 

    Voraussetzung für die Suspendierung eines Beamten ist nach § 38 Abs. 1 BDG, dass einer der folgenden zwei Punkte erfüllt ist. 

    ‌1) Es besteht der Verdacht auf ein Dienstvergehen durch den Beamten, das seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, seine Entlassung oder die Aberkennung seines Ruhegehalts (Pension) rechtfertigt. 

    ‌2) Der Beamte hat mutmaßlich ein Dienstvergehen begangen und beeinträchtigt durch seine Anwesenheit den Dienstbetrieb oder die Ermittlungen. 

    ‌Ob die Dienstbehörde die Suspendierung vornimmt, liegt in ihrem Ermessen. Um zu einer Entscheidung zu gelangen, hat sie eine objektive Interessensabwägung vorzunehmen.
    Hinweis:
    Im Gegensatz zu Beamten auf Lebenszeit können Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf bereits bei vergleichsweise kleineren Dienstvergehen suspendiert werden.

    Folgen der Suspendierung


    ‌Während der Suspendierung ist es dem Beamten verboten, seinen Dienst auszuüben. Seine monatlichen Dienstbezüge oder Anwärterbezüge bekommt er weiterhin ausbezahlt. Allerdings ist eine teilweise Einbehaltung dieser möglich. Die Anordnung der Einbehaltung kann mit Einleitung des Disziplinarverfahrens, aber auch später erfolgen. 

    ‌Nach § 38 Abs. 2 BDG dürfen bis zu fünfzig Prozent der Bezüge einbehalten werden. Je schwerer das Vergehen, desto
  • wahrscheinlicher ist es, dass Bezüge einbehalten werden.  
  • größere Anteile der Bezüge werden einbehalten.  

  • ‌Sowohl zur Suspendierung als auch zur Einbehaltung der Bezüge ist eine schriftliche Anordnung notwendig. 

    ‌Grundsätzlich enden die Suspendierung und die Einbehaltung der Bezüge mit Abschluss des Verfahrens (§ 39 Abs. 4 BDG). Der zuständigen Behörde steht es allerdings frei, die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung der Bezüge jederzeit wieder aufzuheben (§ 38 Abs. 4 BDG).

    Suspendierung – Recht einfach erklärt

    Was heißt Suspendierung?

    Eine Suspendierung ist eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis bleibt für den Zeitraum der Suspendierung bestehen, allerdings ruht die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Suspendierung?

    Wird man bei einer Freistellung bezahlt?

    Ob Arbeitnehmer während einer Freistellung ein Entgelt bekommen, richtet sich nach den Umständen. Eine Suspendierung erfolgt in aller Regel mit Entgeltfortzahlung. Aber es gibt auch Ausnahmefälle. 

    ‌Weiterlesen: Suspendierung: Gehalt und Versicherung

    Warum wird man suspendiert?

    Der Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter dann suspendieren, wenn er einen guten Grund vorweisen kann. Üblicherweise erfolgt eine Suspendierung während der Kündigungsfrist oder bei Verdacht auf eine Straftat. 

    ‌Weiterlesen: Zulässige Gründe für Suspendierung

    Kann der Arbeitgeber bei einem Streik Arbeitnehmer suspendieren?

    Streiken Arbeitnehmer in einem Betrieb, kann der Arbeitgeber darauf mit einer Stilllegung reagieren. Er kann alle Arbeitnehmer suspendieren, die in Bereichen beschäftigt sind, für die der Streikaufruf gilt. Allerdings nur für die Dauer des Streiks. 

    ‌Weiterlesen: Suspendierende Stilllegung

    Wann werden Beamte suspendiert?

    Gibt es ein Disziplinarverfahren gegen einen Beamten, kann in dessen Rahmen eine Suspendierung stattfinden. In der Regel aufgrund eines schweren Dienstvergehens bzw. des ernsten Verdachts darauf. 

    ‌Weiterlesen: Suspendierung: Beamtenrecht

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