Begräbnis: Die Risikolebensversicherung zahlt eine festgelegte Summe im Todesfall des Versicherungsnehmers © Adobe Stock | Kzenon

Risikolebensversicherung: Was bringt sie? Welche Versicherungssumme?

Verstirbt ein Mensch, hinterlässt das oft auch ein finanzielles Loch für die Angehörigen. Ein Todesfall lässt sich jedoch absichern: etwa mit einer Risikolebensversicherung. Wann eine solche Versicherung sinnvoll ist, wie hoch die Todesfallsumme sein soll und andere wichtige Details lesen Sie hier.

Was ist eine Risikolebensversicherung?


‌Bei einer Risikolebensversicherung (Risiko-LV) bekommen die Angehörigen eine vereinbarte Summe ausgezahlt, nachdem der Versicherungsnehmer verstirbt. Sinnvoll ist eine solche Versicherung zum Beispiel, wenn man einen Kredit abbezahlen oder Kinder versorgen muss. Oder – wie es häufig der Fall ist – wenn die Familie finanziell besonders von einer einzigen Person abhängig ist. 

‌Diese Art von Versicherung kann vorteilhaft sein: Sie bietet eine hohe Versicherungssumme bei niedrigen Beiträgen. Wie hoch die Summe ist, wird beim Vertragsabschluss vereinbart. Es gibt eine bestimmte Faustregel zur Berechnung der optimalen Versicherungssumme, welche im Anschluss erklärt wird.
Hinweis:
Die Risikolebensversicherung gehört zu den sogenannten „Todesfallversicherungen“. Die fixe Summe, die das Versicherungsunternehmen auszahlt, nennt sich „Todesfallsumme“.

Was bringt mir eine Risikolebensversicherung?


‌Es gibt im Grunde zwei wichtige Lebensumstände, für die sich eine Risikolebensversicherung lohnt: 

‌1) Familienabsicherung: 

‌Hauptgrund dafür, eine solche Versicherung abzuschließen, ist immer der finanzielle Schutz der Familie. Denn: Für den Fall, dass ein Elternteil stirbt, können die Überlebenden stark auf eine finanzielle Absicherung angewiesen sein. 

‌Waisen- sowie Witwenrente machen zusammengerechnet oft viel weniger aus, als das Einkommen des toten Elternteils bzw. Partners. 

‌Noch problematischer ist die Situation, wenn der nun alleinerziehende Elternteil seine Arbeitsstunden reduzieren muss, um mehr für die Kinder da zu sein. Auch können damit etwaige kostenintensive Ausbildungen der Kinder finanziert werden.
Hinweis:
Eine Witwenrente bekommen nur überlebende Ehepartner. Für unverheiratete Partner kann eine Risikolebensversicherung also besonders sinnvoll sein, vor allem auch wenn Kinder da sind.
2) Kredite: 
‌Hat man einen Kredit für eine Immobilie laufen, kann es sinnvoll sein, sich für den Todesfall abzusichern. Der Grund: Im Todesfall des Kreditnehmers bittet der Kreditgeber die nächsten Verwandten zur Kasse. Fehlt es den Hinterbliebenen aber an Geld, bleibt ihnen häufig nichts anderes übrig, als das Haus oder Grundstück zu verkaufen. Nur so können sie dann die Kreditschulden abzahlen. Dasselbe gilt auch bei Leasingverträgen fürs Auto, usw. 

‌Besteht jedoch eine Risikolebensversicherung, kann das Versicherungsunternehmen anstelle der Verwandten den laufenden Kredit abzahlen. Die Angehörigen sind dann finanziell besser geschützt.

Welche Arten von Risikolebensversicherung gibt es?


‌Für Ehepartner, unverheiratete Paare und Alleinerziehende existieren unterschiedliche Modelle der Risikolebensversicherung.

1. Möglichkeit: Zwei Verträge – Ehepaare mit Kindern sichern sich ab


1‌) Für ein Ehepaar mit Kindern bieten sich zwei einzelne Versicherungsverträge an. Das heißt: Jeder Ehepartner schließt einen Risikolebensversicherung-Vertrag ab. Als Bezugsberechtigter wird jeweils der Ehepartner eingetragen. 

‌2) Wenn nun z.B. der Ehemann stirbt, so erhält die überlebende Frau die Summe aus seinem Vertrag. 

‌3) Die Versicherungssummen der Ehegatten müssen nicht gleich hoch sein. Verdient ein Ehepartner viel weniger als der andere, kann es sinnvoll sein, für ihn oder sie eine höhere Summe zu vereinbaren. Das Einkommen des besserverdiendenden Ehepartners würde ja in dessen Todesfall wegfallen. 

‌4) Bei einer Trennung oder Scheidung kann die Bezugsperson problemlos geändert werden. 

‌5) Verstirbt auch der zweite Elternteil, so erhalten die Kinder die festgelegte Todesfallsumme des zweiten verstorbenen Elternteils.

2. Möglichkeit: Über-Kreuz-Verträge – Unverheiratete Paare sichern sich ab


1‌) Nicht verheiratete Partner sollten keine Einzelverträge abschließen. Für sie eignen sich sogenannte „Über-Kreuz-Verträge“ besser. 

‌2) Über-Kreuz-Versicherungsverträge funktionieren folgendermaßen: Jeder Partner schließt einen eigenen Versicherungsvertrag ab. Im Vertrag wird jeweils der Partner als Bezugsberechtigter festgelegt. 

‌3) Angenommen die Frau verstirbt, so bekommt der hinterbliebene Mann die Versicherungssumme aus seinem Vertrag. 

‌4) Der Grund für Über-Kreuz-Verträge: Würde man das Geld aus dem Vertrag des Partners bekommen, dann würde das als Erbschaft gelten. Für Unverheiratete gibt es aber nur einen sehr geringen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro. Das heißt: Erbt man von seinem Partner mehr als 20.000 Euro, muss man den darüber hinausgehenden Betrag versteuern. Das ist eine große Steuerlast. Mit Über-Kreuz-Verträgen umgeht man dieses Problem. Denn man erhält im Todesfall des Partners das Geld aus dem eigenen Vertrag. 

‌5) Auch für Ehepartner kann der Abschluss von Über-Kreuz-Verträgen vorteilhaft sein. Und zwar dann, wenn sie hohe Versicherungssummen vereinbaren. Ehepaare haben einen Erbschaftssteuer-Freibetrag von 500.000 Euro. Soll die Todesfallsumme darüber hinausgehen, empfehlen sich Über-Kreuz-Versicherungen, wie bei nichtverheirateten Partnern. 

‌6) Lassen sich die Partner trennen, gibt es folgende Möglichkeit: Die Partner tauschen die Verträge. Das heißt: Jeder Partner lässt sich den Vertrag des jeweils anderen übertragen. Denn im Vertrag des anderen ist er selbst als Bezugsberechtigter eingetragen. Danach hat jeder Partner wieder einen Vertrag, in dem er selbst als Bezugsberechtigter genannt ist. Voraussetzung dafür: Beide Partner stimmen diesem „Tausch“ zu.
Hinweis:
Alles zum Thema Erbschaftssteuer lesen.

3. Möglichkeit: Gemeinsamer Vertrag – Ehepaare und unverheiratete Paare ohne Kinder sichern sich ab


1‌) Eine weitere Option bietet ein gemeinsamer Vertrag mit einer Todesfallsumme. Verstirbt ein Partner, erhält der überlebende die Summe ausbezahlt. Diese Versicherungsform nennt sich auch „verbundene Leben“. 

‌2) Ohne Kinder – und wenn auch keine geplant sind – ist das eine gute Möglichkeit: Denn oft sind die Verträge günstiger, wenn sie gemeinsam geführt werden. Nicht nur hinsichtlich der Beiträge. 

‌3) Auch in steuerrechtlicher Sicht macht „verbundene Leben“ Sinn: Stirbt ein Partner, fällt für den anderen keine Erbschaftssteuer an. 

‌4) Eine solche Vertragsform ist aber nur für Paare ohne Kinder geeignet. Denn: Versterben beide Elternteile, so haben die Kinder weniger finanzielle Absicherung, als sie bei zwei Versicherungsverträgen hätten. Nach dem Tod des zweiten Elternteils haben sie keinen Versicherungsschutz mehr.

4. Möglichkeit: Alleinerziehende sichern ihre Kinder ab


‌1) Alleinerziehende können mit einer Risikolebensversicherung auch ihre Kinder absichern. Sind die Kinder beim Tod des Elternteils schon volljährig, zahlt die Versicherung das Geld direkt an die Kinder aus. Sind sie noch minderjährig, erhält ein Vormund das Geld. 

‌2) Einen Vormund legt entweder der Versicherungsnehmer, also der Elternteil fest. Oder: In dem Fall, dass kein Vormund festgelegt wurde, wählt das Gericht einen geeigneten Vormund aus. Dieser verwaltet dann das Geld für das Kind.

Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?


‌Es gibt zwei Faustregeln zur Berechnung der Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung. Wie berechnet wird, richtet sich nach dem Zweck, der mit der Versicherung verfolgt wird. Dient er der Familienabsicherung, nimmt man das 3- bis 5-fache Bruttojahresgehalt. Braucht man ihn (auch) zur Absicherung eines Immobilienkredits, rechnet man die Höhe des noch offenen Kredits einfach dazu. Und zwar so: 

Todesfallsumme = 3 bis 5 Brutto-Jahresgehälter + die Summe aller finanzieller Aufwände (z.B. Kredite etc.) 

‌Erklärung:
  • 3 Brutto-Jahresgehälter nimmt man, wenn man keine Kinder hat. 
  • 5 Brutto-Jahresgehälter dann, wenn Kinder vorhanden sind. 
  • Beispiel:
    Herr Maier hat ein Jahres-Bruttoeinkommen von 50.000 Euro. Er und seine Ehefrau haben ein Kind. Für das neue Haus zahlt er einen Immobilienkredit in der Höhe von 100.000 Euro ab.

    Das heißt:

    50.000 x 5 + 100.000 Euro = 350.000 Euro Versicherungssumme

    In diesem Fall empfehlen sich zwei einzelne Verträge oder ein Über-Kreuz-Vertrag. Grund: Es gibt ein Kind und die beiden sind verheiratet. Die Versicherungssumme liegt unter dem Steuerfreibetrag für Ehegatten von 500.000 Euro.

    Konstante, steigende oder fallende Versicherungssumme?


    ‌Wählbar ist auch, ob sich die Summe über die Jahre hinweg ändert oder gleich bleibt. Dafür sind verschiedene Varianten denkbar.
    • Versicherungssumme bleibt konstant: 
    ‌Beim Vertragsabschluss kann man zum Beispiel eine fixe Versicherungssumme wählen. Dabei legt der Versicherte im Vorhinein fest, dass seine Angehörigen eine bestimmte Summe ausbezahlt bekommen, falls er stirbt. Egal dabei ist, wann der Todesfall eintritt. 
  • Versicherungssumme steigt: 
    ‌Aufgrund der Inflation steigen die Lebenserhaltungskosten in Deutschland. Die Versicherungssumme ist also in ein paar Jahren nicht mehr genug, um den Lebensunterhalt der Angehörigen optimal zu decken. Man kann darüber nachdenken, die Versicherungssumme an die Inflation anzupassen: Indem man sie jährlich etwas steigen lässt. 
  • Versicherungssumme fällt: 
    ‌Diese Variante bietet sich insbesondere für Baufinanzierungen an. Das Prinzip dahinter: Je mehr man den Kredit abbezahlt hat, desto weniger Versicherungssumme braucht man. Möglich ist etwa, die Versicherungssumme um genau den Betrag fallen zu lassen, den man an Kredit abbezahlt hat („annuitätisch fallende Summe“). Eine andere Option ist, die Versicherungssumme jährlich um einen bestimmten Betrag zu verringern („linear fallende Summe“). 
  • Hinweis:
    Die Versicherungssumme kann während der Versicherungslaufzeit geändert werden. Um Geld zu sparen, ist es empfehlenswert, die Summe an die Lebensumstände anzupassen.

    Wann soll ich die Versicherungspolice anpassen?


    ‌Zwar wird beim Vertragsabschluss eine Versicherungssumme festgelegt. Das heißt aber nicht, dass sich diese über die Laufzeit hinweg nichts mehr ändern kann. Auch die Laufzeit selbst und andere Einzelheiten sind häufig änderbar. Versicherungsinstitute sind mittlerweile recht flexibel und können eine Police ändern, wenn sich die Lebensumstände des Versicherten oder der Begünstigten ändern.

    Mögliche Änderungen (Beispiele):

  • Der Versicherungsnehmer kann die Policen-Laufzeit ohne neuerlichen Gesundheitscheck verlängern.   
  • Im Falle einer Geburt oder Adoption können Versicherungsunternehmen die Versicherungssumme kurzfristig erhöhen. Der zu zahlende Beitrag steigt jedoch nicht.   
  • Zum Beispiel bei einer Geburt, Heirat oder Gehaltserhöhung kann der Versicherungsnehmer die Summe anheben. Das nennt sich „Nachversicherungsgarantie“. Die Versicherung verlangt dabei oft keine neue Gesundheitsüberprüfung.    
  • Viele Premium-Produkte bieten einen erweiterten Service. Etwa: Bei einer Krebserkrankung oder Herzinfarkt des Versicherten zahlen viele Versicherungsgesellschaften die Versicherungssumme teilweise aus. 

  • Wie lange soll ich meine Risikolebensversicherung laufen lassen?


    ‌Die persönlichen Umstände entscheiden über die Laufzeit der Risikolebensversicherung. Sinnvoll sind folgende Herangehensweisen:

    Laufzeit bei Absicherung der Familie


    ‌Kinder sollten zumindest so lange abgesichert sein, bis sie ihre Ausbildung oder ihr Studium beendet haben. Danach sind sie durch ihren Beruf finanziell schon besser abgesichert.
    Hinweis:
    Wer eine längere Vertragsdauer wählt, kann die Versicherung immer noch auf „betragsfrei“ stellen oder sie kündigen. Etwa, wenn die Kinder etwa schon ein paar Jahre vor Versicherungsende finanziell selbstständig sind.

    Laufzeit bei Absicherung von Krediten


    ‌Manche Risikolebensversicherungen dienen nur der Absicherung eines Kredits. Sie sollten so lange laufen, bis der Kredit vollständig abbezahlt ist. Durch flexible Vertragsmodelle kann man die Versicherungssumme regelmäßig verringern.

    Wie viel kostet eine Risikolebensversicherung?


    ‌Gute Risikolebensversicherungen bekommt man schon für weniger als 300 Euro Versicherungsbeitrag pro Jahr. Die Höhe der Beiträge richtet sich an verschiedenen Faktoren, die die Todeswahrscheinlichkeit beeinflussen. Dabei lohnt sich immer ein Vergleich von verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Jede gewichtet die Faktoren etwas anders. 

    ‌Der Versicherungsnehmer muss wahrheitsgemäße Angaben machen. Findet der Versicherer heraus, dass falsche Angaben gemacht wurden, kann er die Versicherungsleistung verweigern. 

    ‌Diese Faktoren beeinflussen den Beitrag:
  • Alter
  • Riskante Freizeitbeschäftigungen (z.B. Eistauchen oder Motorradfahren) 
  • Ungesunde Lebensweise (z.B. Rauchen und Alkoholkonsum) 
  • Vorerkrankungen
  • Gefährlichkeit des Berufes
  • Hinweis:
    Raucher zahlen regelmäßig zwei bis drei Mal mehr als Nichtraucher.

    Risikolebensversicherung und Steuer


    ‌Lesen Sie nach, wann für eine Risikolebensversicherung Steuern anfallen.

    Welche Zusatzleistungen machen Sinn?


    ‌Versicherer bieten Grund-Tarife und Premium-Tarife an. Die Grundtarife erfüllen den wichtigsten Zweck: Sie sichern die Angehörigen ab, wenn der Versicherte stirbt. Zusätzliche Optionen gibt es in der Regel bei Premium-Versicherungen. Zum Beispiel:
  • Verlängerungsklausel: 
    ‌Es gibt Verträge mit einer Verlängerungsoption ohne Gesundheitsprüfung. Man kann den Vertrag dann einfach verlängern, wenn man bemerkt, dass die Laufzeit nicht ausreicht. Oft ist es aber günstiger, von vorneherein eine längere Laufzeit zu wählen. Braucht man die Versicherung nicht mehr, kann man immer noch auf beitragsfrei stellen oder kündigen.   
  • Vorziehbare Todesfallleistung: 
    ‌Bei manchen Verträgen zahlt der Versicherer einen Teil der Todesfallleistung aus, wenn der Versicherte voraussichtlich nicht mehr lange lebt, weil ihm etwas zugestoßen ist. Zum Beispiel ein schwerer Herzinfarkt oder Unfall.    
  • Nachversicherungsgarantie: 
    ‌Mit einer Nachversicherungsgarantie hat der Versicherte die Möglichkeit, die Versicherungssumme zu erhöhen. Etwa weil die Familie ein neues Kind hat, der Versicherte ein Haus gekauft oder geheiratet hat. Versicherungsgesellschaften bieten hierfür unterschiedliche Optionen an. 

  • Lebensversicherung mit Vorerkrankung?


    ‌Wer eine Vorerkrankung hat oder eine Risikosportart betreibt, hat es schwerer, die richtige Versicherung zu finden. Die Probleme: 

    ‌1) Der Vergleich von Versicherungen ist schwierig und langwierig, denn jede einzelne Versicherung lässt die Vorerkrankung von einem Sachverständigen prüfen. 

    ‌2) Es besteht das Risiko, dass die Versicherung die Vorerkrankung an ein zentrales Register meldet. Nämlich an das HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft). Das Register ist für alle Versicherungen einsehbar. Erfährt nun eine Versicherung über die Vorerkrankung aus dem Register, prüft es den Antragssteller möglicherweise genauer als üblich. 

    Die bessere Lösung, um einen Versicherungsvergleich einzuholen: Eine sogenannte „anonyme Risikoanfrage“ über einen Versicherungsmakler oder -berater stellen. Dieser stellt dann einen Vergleich von Versicherungen zusammen. Eine Meldung an das HIS erfolgt dabei nicht. Alles bleibt anonym.

    Weitere Beiträge


    ‌Alters- und Gesundheitsvorsorge allgemein:

  • ‌Zur Alters- und Gesundheitsvorsorge gibt es einige wichtige Dokumente:

  • ‌Welche bürokratischen Schritte im Todesfall zu unternehmen sind, lesen Sie im Beitrag:
  • Risikolebensversicherung – Recht einfach erklärt

    Was versteht man unter einer Risikolebensversicherung?

    Eine Risikolebensversicherung dient zur Absicherung von Angehörigen bzw. Immobilienkrediten im Todesfall des Versicherten. Die Versicherungssumme (Todesfallsumme) wird im Vorhinein festgelegt. Beiträge können entweder konstant, steigend oder fallend gezahlt werden. Versicherer bieten eine Reihe an Zusatzleistungen an. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Risikolebensversicherung?

    Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

    Solche Versicherungen eignen sich besonders für Personen, die eine Familie haben oder planen. Ebenfalls für solche, die eine Immobilie per Kredit finanzieren. Häufig sind Familien vor allem von einem Hauptverdiener abhängig. Bricht die Geld-Unterstützung eines Ehepartners bzw. Elternteils 

    ‌Weiterlesen: Was bringt mir eine Risikolebensversicherung?

    Was ist eine Risikolebensversicherung für Paare?

    Je nach Familienstand kann sich ein anderer Vertrag anbieten. Für Ehepaare mit Kindern sind zwei einzelne Verträge sinnvoll. Für unverheiratete Paare Über-Kreuz-Verträge. Für Ehegatten bzw. nicht verheiratete Partner ohne Kinder macht ein gemeinsamer Vertrag Sinn. 

    ‌Weiterlesen: Welche Arten von Risikolebensversicherung gibt es?

    Wie soll ich die Risikolebensversicherungssumme berechnen?

    Die Daumenregel ist: Um die Versicherungssumme zu berechnen, nimmt man 3 bis 5 Jahresbruttogehälter. 3 Jahresgehälter = ohne Kinder, 5 Jahresgehälter = mit Kindern. Hat man zusätzlich einen Kredit laufen, rechnet man diesen einfach auf diese Summe drauf. 

    ‌Weiterlesen: Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

    Was muss ich bei einer Risikolebensversicherung beachten?

    Es gibt verschiedene Zusatzleistungen von Versicherern, die je nach Lebenslage sinnvoll sein können. Für die Berechnung der Versicherungssumme macht es einen Unterschied, ob die Versicherung für Paare mit oder ohne Kinder ist. Wer an einer Vorerkrankung erleidet, sollte einen Versicherungsberater oder -makler kontaktieren. Usw. 

    ‌Weiterlesen: Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

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