Mann mit Teleskop symbolisiert einen globalen Erbenermittler. © Adobe Stock | astrosystem

Erbenermittler – Spezialisten, wenn Erben schwer zu finden sind

Verstirbt ein Erblasser und sind keine Erben bekannt, kann ein Erbenermittler für Klarheit sorgen. Erbenermittler werden üblicherweise von Nachlasspflegern beauftragt. Bei ihrer Arbeit durchsuchen sie Melderegister, Kirchenbücher und andere öffentliche Datenbanken, um mögliche Erben aufzuspüren.

Was ist eine Erbenermittlung?


‌Eine Erbenermittlung wird durchgeführt, wenn ein Erblasser verstirbt und keine Erben bekannt sind. Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Erbenermittlung erforderlich sein kann. In der Regel erfordern folgende Situationen die Ermittlung von Erben: 

‌1) Keine letztwillige Verfügung und keine gesetzlichen Erben vorhanden: Die gesetzliche Erbfolge kommt zustande, wenn keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vorhanden ist. Gesetzlich erbberechtigt sind zuerst die Kinder, der Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, dann Enkel und Urenkel, dann Eltern, Geschwister und weiter in der Erbrechtsfolge. Die Erbenordnungen in Deutschland sind nicht begrenzt. Das heißt, grundsätzlich kann auch eine Ur-Ur-Tante oder weitentfernte Verwandte erben. 

‌2) Letztwillige Verfügung vorhanden, aber Erben unauffindbar: Es passiert auch, dass zwar eine letztwillige Verfügung besteht, die darin eingesetzten Erben jedoch nicht gefunden werden. Auch in diesem Fall kommt es üblicherweise zu einer Erbenermittlung. Eine letztwillige Verfügung (auch Verfügung von Todes wegen) ist ein Testament oder auch ein Erbvertrag, in der der Erblasser jemanden zum Erben bestimmt hat. 

‌3) Erbengemeinschaft unvollständig: Unter Umständen haben sich bereits einige Miterben einer Erbengemeinschaft gefunden. Um sie zu vervollständigen, werden die weiteren Erben gesucht.
Hinweis:
Es passiert, dass trotz der Bemühungen von Nachlasspfleger und Erbenermittler keine Erben auffindbar sind. Bleibt die Suche nach einer gewissen Zeit erfolglos, geht der Nachlass an den Staat. Das nennt man dann „Fiskalerbschaft“. Mehr zur Fiskalerbschaft. Nicht selten ziehen sich Erbenermittlungen über Jahre.

Wer führt eine Erbenermittlung durch? 


‌Der Begriff „Erbenermittlung“ ist ein Überbegriff für den gesamten Prozess der Suche nach einem oder mehreren Erben. Eine Erbenermittlung wird in den meisten Fällen von folgenden oder einer der folgenden Personen übernommen:
  • Nachlasspfleger
  • Erbenermittler

  • ‌Vorliegender Blogbeitrag thematisiert in erster Linie die Aufgaben eines Erbenermittlers. Alle Details über die Arbeit eines Nachlasspflegers werden in einem eigenständigen Blogbeitrag erklärt.

    Welche Aufgaben hat ein Erbenermittler?


    ‌Die Suche nach Erben übernimmt grundsätzlich ein Nachlasspfleger. Erweist sich die Ermittlung als sehr komplex und schwierig, und hat der Nachlasspfleger seine Möglichkeiten ausgeschöpft, darf er einen Erbenermittler mit der Erbensuche beauftragen. Denkbar ist auch eine Zusammenarbeit von Nachlasspfleger und Erbenermittler. 

    ‌Nachstehend die wichtigsten Unterschiede zwischen Nachlasspfleger und Erbenermittler:

    Nachlasspfleger


    ‌Die Rechte und Pflichten des Nachlasspflegers bezüglich Erbschaft sind recht umfangreich, im Vergleich zu jenen eines Erbenermittlers. Die nachstehenden Punkte geben einen Einblick und das Aufgabengebiet beider ist noch vielfältiger als in den angeführten Punkten.
  • Inbesitznahme und Verwaltung der Erbschaft: Der Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht eingesetzt, wenn kein Erbe auffindbar ist. In solch einem Fall liegt die Erbschaft „in der Schwebe“. Der Nachlasspfleger nimmt die Erbschaft in Besitz und verwaltet sie. Er ist der gesetzliche Vertreter der Erben, solange noch kein Erbe für den Nachlass gefunden wurde. 
  • Suche nach Erben: Eine andere zentrale Aufgabe des Nachlasspflegers ist die Erbenermittlung. Ein Nachlasspfleger braucht also fundierte genealogische Kenntnisse. 
  • Erfüllung von Verbindlichkeiten: Hat der Erblasser offene Verbindlichkeiten, kann der Nachlasspfleger die Gläubiger aus dem Nachlass befriedigen. 
  • Beispiel:
    Der Nachlass von Herrn Lehmann ist „in der Schwebe“. Es gibt kein Testament. Gesetzliche Erben sind nicht auffindbar. Das Nachlassgericht beauftragt einen Nachlasspfleger. Dieser nimmt die Erbschaft vorübergehend in Besitz, kümmert sich um die Auflösung der Wohnung und stellt alle Nachlassgegenstände sicher. Zudem sucht er nach gesetzlichen Erben. Die Suche stellt sich als äußerst kompliziert heraus. Um die Suche voranzutreiben, engagiert er einen Erbenermittler.

    Erbenermittler

  • Spezialisierte Erbensuche: Ein Erbenermittler ist ein Dienstleister, der sich auf die Suche nach Erben spezialisiert. Es gibt selbstständige Erbenermittler und Erbenermittler-Unternehmen.  
  • Unterstützung für den Nachlasspfleger: Ein Erbenermittler unterstützt häufig den vom Nachlassgericht beauftragten Nachlasspfleger bei der Erbenermittlung. In häufigen Fällen kontaktiert ein Nachlasspfleger einen Erbenermittler, wenn seine Suche erfolglos bleibt oder sich als besonders schwierig gestaltet.  
  • Selbstständige Erbenermittlung: Möglich ist auch, dass der Erbenermittler die Erbenermittlung anstelle des Nachlasspflegers komplett übernimmt. 
  • Beschaffung von wichtigen Dokumenten: Weitere wichtige Aufgaben können die Beschaffung von Erbnachweisen und anderen Dokumenten umfassen. Zum Beispiel, wenn Unterlagen aus dem Ausland zur Beantragung eines Erbscheins notwendig sind. 
  • Legitimation erforderlich: Erbenermittler brauchen für den Zugang zu privaten Informationen eine Legitimation. Diese erhalten sie üblicherweise vom Nachlasspfleger, gesetzlichen Vertreter oder auch von Privatpersonen, die ihre Erbschaftssituation klären wollen. 
  • Keine Verwaltung der Erbschaft: Die Aufgabe des Erbenermittlers beschränkt sich nur auf die Suche von Erben. Die Verwaltung des Nachlasses gehört zum Beispiel nicht in sein Aufgabengebiet.  
  • Hinweis:
    Für Erbenermittler gibt es keine eigene Berufsausbildung. Grundsätzlich kann sich jeder als Erbenermittler betätigen. Als Erbenermittler fungieren häufig Personen mit ausgeprägten juristischen, historischen und auch fremdsprachlichen Kenntnissen. Ein Erbenermittler muss dazu in der Lage sein, komplizierte genealogische Recherchen durchzuführen, um letztlich Erben und die ihnen zustehenden Nachlässe zusammenzubringen.

    Woher bezieht der Erbenermittler die Informationen für seine Suche?


    ‌Grundsätzlich bekommt ein Erbenermittler die Eckdaten vom Nachlasspfleger. Das sind Vor- und Nachname des Erblassers, Vorhandensein eines Testaments, Schulden etc. Zudem kann er im weiteren Verlauf der Erbenermittlung weitere Quellen in Anspruch nehmen:
  • öffentliche Datenbanken (Telefonbücher, Adressbücher, Stadtarchive, usw.) 
  • öffentliche Register (Standesamt, Meldeamt, Landesarchiv, usw.) 
  • amtliche Dokumente (Heiratsurkunde, Taufscheine, Kirchenbücher, usw.) 
  • Gerichtsakten
  • Internet
  • Soziale Netzwerke 
  • Verwandte
  • Wer beauftragt einen Erbenermittler?


    ‌Sind Erben oder ein Teil der Erben unauffindbar, beauftragt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Möglicherweise auch einen anderen gesetzlichen Vertreter. Kommt der Nachlasspfleger bei seiner Suche nicht voran, kann er seine Arbeit an einen Erbenermittler übergeben bzw. einen solchen hinzuziehen. Erbenermittler werden meist von einer der folgenden Personen beauftragt:
  • Anwälte
  • Privatpersonen
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    Hinweis:
    Erbenermittler können auch von selbst aus aktiv werden. In Zeitungen oder im Internet gibt es Erbenaufrufe, woraufhin sie sich dann selbstständig beim Nachlasspfleger oder Nachlassgericht melden. Daraufhin kann eine Zusammenarbeit zustande kommen.

    Wie endet eine Erbenermittlung?


    ‌Der Prozess der Erbenermittlung ist an keine Frist gebunden. Die Suche dauert so lange, bis entweder Erben gefunden wurden, oder die weitere Suche keinen Sinn mehr ergibt, da alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. 

    ‌War die Suche erfolgreich, dann erledigt der Erbenermittler folgende Punkte: 

    ‌1) Brief an die oder den Erben: Die Erben werden von Erbenermittler in einem Schreiben über die erfolgreiche Ermittlung informiert. Darin ist auch ein Vertrag enthalten, in dem sich die Erben zur Zahlung eines Honorars verpflichten, sobald sie die Erbschaft erhalten.
    Hinweis:
    Ermittelte Erben können die Erbschaft auch ausschlagen. Dafür haben sie 3 Monate Zeit. Die Frist beginnt zu laufen, sobald sie erfahren haben, dass sie gesetzliche Erben sind.
    2) Beantragung eines Erbscheins: Der Erbenermittler reicht per Vollmacht beim Nachlassgericht einen Erbscheinantrag ein. Der Erbschein ermöglicht es den Erben, sich bei Behörden, Ämtern oder Banken als rechtmäßige Erben auszuweisen. Dem Erbscheinantrag müssen viele Informationen bezüglich der Erbschaft beigelegt werde: Gibt es einen Erbenstreit? wird per Testament / Erbvertrag oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge geerbt? Usw. 

    ‌3) Nachlassgericht gibt Nachlass frei: War die Beantragung des Erbscheins erfolgreich, gibt das Nachlassgericht die Erbschaft frei. Erst mit der Freigabe der Erbschaft an die Erben, bekommt der Erbenermittler sein Honorar ausgezahlt. Die Arbeit des Erbenermittlers ist somit beendet.

    Wie lange dauert eine Erbenermittlung?


    ‌Die Dauer einer Erbenermittlung kann sich über Jahre ziehen. Wie lange die Suche dauert, ist von vielen Faktoren abhängig. Eine pauschale Beurteilung der Dauer ist daher schwierig.
    Hinweis:
    Wurden bereits Erben ermittelt, können diese einen sogenannten „Teil-Erbschein“ beantragen. Durch diesen Schritt endet die Nachlasspflegschaft. Ist der Nachlass teilbar, zum Beispiel weil man ein Konto geerbt hat, können die einzelnen Miterben die Auszahlung ihres Erbteils verlangen. Befinden sich Immobilien, Unternehmen oder Fahrzeuge im Nachlass, ist eine Auseinandersetzung vorerst noch nicht möglich.

    Was kostet eine Erbenermittlung?


    ‌Es ist üblich, dass Erbenermittler alle Kosten der Ermittlung selbst trägt. Das heißt, Auskünfte bei Behörden, Zugänge zu verschiedenen Datenbanken, etwaige Reisen ins Ausland und mehr. Sollte die Suche erfolgreich sein und die Erben die Erbschaft annehmen, bekommt der Erbenermittler ein Honorar. Nachstehend Details zur Vergütung:

    Höhe der Vergütung

  • Abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Erbenermittlung beläuft sich ein Erfolgshonorar für den Erbenermittler auf etwa 10-30 % des Nachlasswerts. 
  • Üblicherweise deckt das Honorar alle Kosten für Erbenermittlung und Nachlassabwicklung. 
  • Grundsätzlich wird der Erbenermittler nur vergütet, wenn er bei der Erbenermittlung erfolgreich ist. 
  • Der Nachlassermittler hat ein Kostenrisiko, für den Fall, dass die Erbensuche erfolglos bleibt. Die Honorare für Nachlassermittler sind daher üblicherweise um Einiges höher, als die anderer Branchen. 
  • Achtung:
    In den Medien wurden immer wieder Berichte von unseriösen Erbenermittlern laut. Ein Alarmsignal dafür, dass ein Erbenermittler unseriös arbeitet, ist, wenn er eine Zahlung im Vorhinein verlangt (Vorkasse). Wer glaubt, es mit einem unseriösen Erbenermittler zu tun zu haben, kann sich an einen Rechtsanwalt wenden. Eine weitere Anlaufstelle ist der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE).

    Von der Steuer absetzbar

  • Honorare für Erbenermittler kann man von der Erbschaftssteuer absetzen. 
  • Die Honorare werden als Erbfallkosten berücksichtigt. 
  • Das Erbenermittlerhonorar wird von dem Erbschaftswert bzw. Erbanteils abgezogen, der verbleibende Wert wird versteuert.
    ‌ 
  • Inhalt der Honorarvereinbarung


    ‌Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) e.V. erachtet folgende Punkte für den Abschluss einer Honorarvereinbarung zwischen Erbenermittler und Erben als zentral:
  • Vom Erben sind keine Vorauszahlungen zu leisten. 
  • Erst wenn der Erbteil auszahlungsreif ist, muss der Erbe das Honorar zahlen. 
  • Die Höhe des Erbenermittlerhonorars soll eine angemessene Höhe haben. 
  • Erhält der Erbe die Erbschaft nicht, verzichtet der Erbenermittler auf Ersatz für Honorar und Auslagen. 
  • Persönliche Angaben, Anschriften, Angaben der vertretungsberechtigten Personen der Vertragsparteien müssen im Vertrag ersichtlich sein. 
  • Eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufbelehrung muss enthalten sein.
    ‌ 
  • Muss ich Nachlasspfleger und Erbenermittler bezahlen?


    ‌Üblicherweise sind sowohl Nachlasspfleger als auch Erbenermittler zu bezahlen. Erfolgte die Beauftragung eines Erbenermittlers durch den Nachlasspfleger verfrüht, können ggf. Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
    Hinweis:
    Der Erbenermittler wird aus dem Nachlass bezahlt. Ist dieser überschuldet, wird kein Erbenermittler eingeschaltet, da er nicht bezahlt werden kann. Bevor das Nachlassgericht einen Erbenermittler einschaltet, hat es geprüft, ob der Nachlass positiv ist. Erfährt ein Nachlasspfleger von einer Überschuldung des Nachlasses, leitet er unverzüglich ein Nachlassinsolvenzverfahren ein.

    Erbenermittler – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Erbenermittlung?

    Gibt es kein Testament bzw. keinen Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Zuerst erben die Kinder (und der Ehegatte), dann die Enkel, Urenkel, Eltern, Geschwister etc. Ist kein Erbe einer nahen Erbenordnung vorhanden, kommt die nächste Erbenordnung dran, usw. Sind die gesetzlichen Erben nicht auffindbar, möglicherweise weil sie im Ausland leben, oder, weil die Verwandtschaftsverhältnisse unklar sind, kann es zu einer Erbenermittlung kommen. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Erbenermittlung?

    Wer macht eine Erbenermittlung?

    Die Erbenermittlung erfolgt entweder durch einen Nachlasspfleger oder einen gewerblichen Erbenermittler. Möglich ist auch eine Zusammenarbeit der beiden. 

    ‌Weiterlesen: Wer führt eine Erbenermittlung durch?

    Welche Aufgaben hat ein Erbenermittler?

    Ziel des Erbenermittlers ist, Erben für einen Nachlass zu finden. Um die intensive Recherchearbeit in der Familiengeschichte zu bewältigen, braucht er ausgeprägte genealogische Kenntnisse. Häufig treten Juristen als Erbenermittler auf, grundsätzlich kann aber jeder Erbenermittler werden, der sich in diesem Bereich Wissen angesammelt hat. Wurden Erben ermittelt, kontaktiert der Erbenermittler diese und bietet ihnen die Erbschaft an. 

    ‌Weiterlesen: Erbenermittler

    Welcher Unterschied besteht zwischen Erbenermittler und Nachlasspfleger?

    Der Erbenermittler nimmt im Unterschied zum Nachlasspfleger nicht die Erbschaft in Besitz und verwaltet sie auch nicht. Ein Nachlasspfleger kümmert sich auch um die Ausräumung einer Nachlasswohnung, die Befriedigung eventueller Gläubiger etc. Der Erbenermittler hingegen ist rein für die Ermittlung möglicher Erben verantwortlich. 

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Erbenermittler?

    Von wem wird ein Erbenermittler beauftragt?

    Eine Erbenermittlung wird in der Regel durch einen vom Nachlassgericht beauftragen Nachlasspfleger durchgeführt. Dieser kann aber – in schwierigen Fällen – einen Dienstleister für die Suche hinzuziehen. In vielen Fällen werden aber Erbenermittler auch selbst aktiv – beispielsweise durch einen Erbenaufruf in der Zeitung – und melden sich beim Nachlasspfleger oder den schon vorhandenen Miterben. 

    ‌Weiterlesen: Wer beauftragt einen Erbenermittler?

    Welche Kosten entstehen für einen Erbenermittler?

    Der Erbenermittler bekommt ein Honorar von ca. 20-30 % des Nachlasswerts. Allerdings nur, wenn seine Suche auch tatsächlich erfolgreich war. Er hat ein Kostenrisiko, das die hohe prozentuale Beteiligung teilweise kompensiert wird. Das Honorar für den Erbenermittler kann man von der Erbschaftssteuer abziehen. 

    ‌Weiterlesen: Was kostet eine Erbenermittlung?

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