AltText: Ein Sparschwein, das auf 50-Euro-Geldscheinen steht. © Adobe Stock | esthermm

Midijob: Definition, Besonderheiten und Vorteile

Der Midijob ist ein Arbeitsverhältnis im Niedriglohnsektor. Er bezeichnet Beschäftigungen, in denen Arbeitnehmer monatlich mehr als 450 Euro aber höchstens 1300 Euro verdienen. Midijobs haben den Vorteil, dass die Arbeitnehmer voll sozialversichert sind, aber geringere Sozialbeiträge leisten müssen.

Was ist ein Midijob?


‌Ein Midijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das monatliche Arbeitsentgelt durchschnittlich zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro brutto liegt. Diesen Rahmen bezeichnet man auch als Übergangsbereich – bis zum 1. Juli 2019 sprach man von Gleitzone. Nach § 20 SGB VI ist bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen das gesamte erzielte Einkommen maßgeblich. 

‌Midijobs haben folgende Merkmale:
  • Midijobs sind sozialversicherungspflichtig und Arbeitnehmer somit voll versichert. Die Abgaben zur Sozialversicherung, die Arbeitnehmer leisten müssen, sind aber geringer als in einem regulären Arbeitsverhältnis. Das war nicht immer so. Bis zur Einführung des Übergangsbereichs mussten Arbeitnehmer, die mehr als geringfügig angestellt waren, die vollen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.  
  • Midijobs sind lohnsteuerpflichtig. Je nach Lohnsteuerklasse müssen Arbeitnehmer aber zumeist keine oder nur eine geringe Lohnsteuer entrichten. 
  • Midijobs haben zum Ziel, für Arbeitslose den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und den Wechsel von einem Minijob zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis attraktiver zu gestalten.  
  • Unterschied zwischen Midijob und Minijob


    ‌Als Minijob bezeichnet man eine geringfügige oder eine kurzfristige Beschäftigung. Midijobs hingegen sind Beschäftigungen, bei denen das Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze, aber innerhalb des gesetzlichen Übergangsbereichs liegt. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Unterschiede zwischen Midijob und Minijob:

    Was zählt nicht als Midijob?


    ‌Nicht alle Beschäftigungen fallen unter die Bestimmungen des Midijobs. Ausgenommen sind etwa folgende Personengruppen: 

    1) Personen in einem Ausbildungsverhältnis 

    ‌2) Personen in einem Praktikumsverhältnis 

    ‌3) Personen in Kurzarbeit 

    ‌4) Personen in Altersteilzeit 

    ‌5) Personen, die eine Umschulung absolvieren
    Hinweis:
    Studenten hingegen können einen Midijob ausüben. Sie müssen nur darauf achten, nicht mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, ansonsten kommt es zu einer Verringerung des Kindergeldes. Rentner dürfen ebenso einem Midijob nachgehen. Allerdings müssen sie mit einer Minderung des Rentenanspruchs rechnen.

    Vorteile des Midijobs


    ‌Midijobs haben für Arbeitnehmer keine Nachteile. Doch es gibt eine Vielzahl an Vorteilen: 

    ‌1) Midijobber sind kranken- und pflegeversichert. Sie zahlen niedrigere Beiträge, sind aber voll versichert und erhalten bei längeren Erkrankungen Krankengeld. 

    ‌2) Midijobber erwerben trotz geringerer Beiträge in die Sozialversicherung volle Rentenansprüche

    ‌3) Midijobber haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie mindestens 12 Monate beschäftigt waren. 

    ‌4) Arbeitnehmer, die in einem Midijob beschäftigt sind, dürfen gleichzeitig einen Minijob ausüben. 

    ‌5) Midijobber müssen häufig nur eine geringe oder gar keine Lohnsteuer bezahlen.

    Arbeitsrechtliche Regelungen im Midijobs


    ‌Wie in jedem Arbeitsverhältnis sind im Midijob die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag und in Betriebsvereinbarungen festgelegt. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts.
    Hinweis:
    Der Midijob-Arbeitsvertrag kann, aber muss nicht als solcher bezeichnet werden, damit das Arbeitsverhältnis eine Beschäftigung im Übergangsbereich darstellt. Ausschlaggebend ist dabei nämlich nicht die Vertragsbezeichnung, sondern die Höhe des Bruttomonatsentgelts des Arbeitnehmers.

    Urlaubsanspruch im Midijob


    ‌Wie viele Urlaubstage ein Arbeitnehmer im Jahr hat, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Das Bundesurlaubsgesetz sieht allerdings eine Mindestanzahl an Urlaubstagen vor, auf die Arbeitnehmer Anspruch haben. Die gesetzliche Urlaubsregelung funktioniert folgendermaßen: 

    ‌1) Der jährliche Urlaubsanspruch ist nicht von der Arbeitszeit, sondern von der Anzahl an wöchentlichen Arbeitstagen abhängig. 

    ‌2) Nach § 5 Abs.1 BUrlG müssen Arbeitnehmer mit einer Sechstagewoche mindestens 24 Urlaubstage im Jahr erhalten. Das entspricht vier Urlaubstagen pro wöchentlichen Arbeitstag. Arbeitet ein Arbeitnehmer im Midijob beispielsweise an drei Tagen die Woche, hat er einen jährlichen Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage. 

    ‌3) Ist ein Arbeitnehmer kein ganzes Jahr beschäftigt, steht ihm für jedes volle Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.

    Arbeitszeit im Midijob


    ‌Der Midijob zählt wie auch der Minijob zu den Teilzeitjobs. Nach § 2 TzBfG ist nämlich jeder Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt, dessen Arbeitszeit geringer als die eines vergleichbaren Vollzeitmitarbeiters ist. 

    ‌Wie viele Stunden ein Arbeitnehmer arbeitet, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Allerdings darf das Arbeitsentgelt bei einem Midijob nicht mehr als 1.300 Euro betragen, was man bei der Arbeitszeit berücksichtigen muss. Eine Höchstanzahl an möglichen Arbeitsstunden kann nicht pauschal definiert werden, da die Höhe des Arbeitsentgelts Verhandlungssache ist. Arbeitnehmer in Deutschland müssen zumindest eine Vergütung in Höhe des Mindestlohns erhalten. Dieser beträgt derzeit 9,60 Euro brutto (Stand Juli 2021). Erhalten Arbeitnehmer im Midijob den Mindestlohn, dürfen sie also nicht mehr als 135,42 (1300 / 9,60) Stunden pro Monat arbeiten, da sie ansonsten die Verdienstgrenze von 1.300 Euro überschreiten.
    Hinweis:
    Für Beschäftigte im Midijob gilt das Arbeitszeitgesetz. Dieses sieht nach § 3 ArbZG vor, dass Arbeitnehmer in der Regel nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten dürfen.

    Krankenstand im Midijob


    ‌Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, hat er auch im Midijob Anspruch auf Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Dafür gelten gemäß § 3 EntgFG folgende Voraussetzungen:
  • Die Dauer des Arbeitsverhältnisses beträgt mindestens vier Wochen. 
  • Der Arbeitnehmer macht pünktlich eine Krankmeldung und erbringt bei Bedarf ein ärztliches Attest. 
  • Die Arbeitsunfähigkeit ist nicht selbst verschuldet.  
  • Hinweis:
    Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen im Krankenstand, hat er keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Stattdessen kann er aber bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen.

    Kündigung im Midijob


    ‌Die Kündigung im Midijob setzt die gleichen Bedingungen wie andere Arbeitsverhältnisse voraus:
  • Schriftform: Die Kündigung muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist ebenso unzulässig wie eine Kündigung in elektronischer Form, etwa per E-Mail. 
  • Kündigungsfrist: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen bei einer ordentlichen Kündigung die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Findet sich weder im Arbeitsvertrag  noch im Tarifvertrag eine entsprechende Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB
  • Ordentliche Kündigung: Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz, bedarf eine Arbeitgeberkündigung sozial gerechtfertigter Gründe. Der Kündigungsgrund muss entweder betriebsbedingt sein oder im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers liegen. 
  • Fristlose Kündigung: Damit Arbeitnehmer oder Arbeitgeber fristlos kündigen können, brauchen sie gemäß § 626 BGB einen wichtigen Grund, der einer Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist entgegensteht. Das kann etwa ein tätlicher Angriff der anderen Partei sein. 

  • Midijob: Sozialversicherung und Lohnsteuer

    Sozialversicherung im Midijob


    ‌Der größte Vorteil des Midijobs ist eine volle Sozialversicherung des Arbeitnehmers bei geringeren Abgaben. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für jede Versicherung – Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung – getrennt berechnet. Die Berechnung erfolgt aber bei allen nach demselben Schema

    ‌Zunächst wird der Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer berechnet: 

    ‌1) Der Gesamtbeitrag ergibt sich aus der Formel: Gesamtbeitragssatz x Gleitzonenentgelt

    ‌2) Den Gesamtbeitragssatz legt die jeweilige Kasse fest. 

    ‌3) Das Gleitzonenentgelt berechnet man mit folgender Formel: F x 450 + ([1.300/(1.300-450)] – [450/(1.300-450)] x F) x (Bruttoarbeitsentgelt – 450) 

    ‌4) Den Faktor F legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr neu fest. Im Jahr 2021 beträgt er 0,7509.
    Beispiel:
    Ein Arbeitnehmer hat einen monatlichen Verdienst von 900 Euro

    ‌Der Gesamtbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 %

    ‌Der Faktor F beträgt 0,7509

    ‌Das Gleitzonenentgelt berechnet sich folgendermaßen: 0,7509 x 450 + ([1.300/(1.300-450)] – [450/(1.300-450)] x 0,7509) x (900 – 450) = 847,25 

    ‌Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus 14,6 % x 847,25 Euro und ergibt: 123,7 Euro

    Höhe des Arbeitnehmeranteils bei Sozialabgaben


    ‌Zieht man vom Gesamtbeitrag den Arbeitgeberanteil ab, erhält man die Höhe der Abgaben für den Arbeitnehmer: 

    ‌Arbeitnehmeranteil: Gesamtbeitrag – Arbeitgeberanteil 

    ‌Um den Arbeitgeberanteil zu berechnen, multipliziert man das Bruttomonatsgehalt mit dem Beitragssatz des Arbeitgebers: 

    ‌Arbeitgeberanteil: Bruttomonatsgehalt x Beitragssatz (Arbeitgeber) 

    ‌Der Beitragssatz des Arbeitgebers beträgt die Hälfte des Gesamtbeitragssatzes. 

    ‌Nimmt man obiges Beispiel zur Krankenversicherung als Grundlage, hat man folgende Werte: 

    ‌1) Der Arbeitnehmer hat ein Bruttomonatsentgelt von 900 Euro. 

    ‌2) Die Krankenkasse hat einen Beitragssatz von 14,6 %. Also hat der Arbeitgeber einen Beitragssatz von 7,3 %

    ‌3) Der Gesamtbeitrag wurde mit 123,7 Euro errechnet. 

    ‌Arbeitgeberanteil: 900 x 7,3 % = 65,7 Euro. 

    ‌Arbeitnehmeranteil: 123,7 – 65,7 = 58 Euro
    Hinweis:
    Arbeitnehmer, die ausrechnen möchten, wie viel Gehalt sie mit Abzug der Sozialversicherungsabgaben verdienen, können einen der kostenlosen Rechner im Internet nutzen. Diese dienen allerdings nur der Orientierung und geben keine Garantie.

    Lohnsteuer im Midijob


    ‌Es gibt sechs Lohnsteuerklassen in Deutschland. Midijobs werden ganz normal versteuert. Je nachdem, in welche Klasse der Arbeitnehmer eingestuft wird, kann er verpflichtet sein, Lohnsteuer zu leisten. 

    ‌1) Arbeitnehmer in Lohnsteuerklasse 1 bis 4, die einen Midijob ausüben, müssen keine oder nur eine geringe Lohnsteuer entrichten. Je nachdem, wie hoch ihr Arbeitsentgelt ist. 

    ‌2) Übt der Arbeitnehmer den Midijob neben einem anderen lohnsteuerpflichtigen Job aus, fällt er in die Lohnsteuerklasse 6 und muss auch für den Midijob Lohnsteuer bezahlen. 

    ‌3) Arbeitnehmer mit Midijob können sich in die Lohnsteuerklasse 5 einordnen lassen, damit ihr Ehepartner die Lohnsteuerklasse 3 wählen kann und Steuervergünstigungen erhält. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Lohnsteuer bezahlen.

    Midijob – Recht einfach erklärt

    Was ist ein Midijob?

    Ein Midijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem Arbeitnehmer mehr als 450 aber höchstens 1300 Euro verdienen. Diesen Rahmen nennt man Übergangsbereich. Der Midijob ist lohnsteuerpflichtig. Arbeitnehmer in einem Midijob sind voll sozialversichert, müssen aber geringere Abgaben leisten. 

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Midijob?

    Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

    Arbeitnehmer in einem Minijob dürfen monatlich höchstens 450 Euro verdienen. Im Midijob sind es zwischen 450,01 und 1300 Euro. Während ein Minijob sozialversicherungsfrei ist, sind Arbeitnehmer im Midijob voll sozialversichert. Der Minijob ist steuerfrei, für den Midijob ist abhängig von der Steuerklasse Lohnsteuer fällig. 

    ‌Weiterlesen: Unterschied zwischen Midijob und Minijob

    Welche Vorteile hat ein Midijob?

    Der Hauptvorteil ist, dass Arbeitnehmer voll sozialversichert sind, aber geringere Beiträge zahlen müssen. Zudem ist es möglich, neben einem Midijob einen Minijob auszuüben. Sind Arbeitnehmer mindestens 12 Monate im Midijob beschäftigt, haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. 

    ‌Weiterlesen: Vorteile des Midijobs

    Wie viel Urlaub hat man im Midijob?

    Die Höhe des Jahresurlaubs hängt von der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung ab. Nach der gesetzlichen Regelung müssen Arbeitnehmer für jeden wöchentlichen Arbeitstag mindestens vier Tage Urlaub im Jahr bekommen. 

    ‌Weiterlesen: Urlaubsanspruch im Midijob

    Was ist der Unterschied zwischen Midijob und Teilzeit?

    Teilzeit ist der Überbegriff. Alle Arbeitnehmer, die weniger Wochenstunden als vergleichbare Arbeitnehmer in Vollzeit arbeiten, sind teilzeitbeschäftigt. Somit zählt der Midijob wie auch der Minijob zur Teilzeitarbeit. 

    ‌Weiterlesen: Arbeitszeit im Midijob

    Wie viele Stunden darf man im Midijob arbeiten?

    Arbeitnehmer im Midijob dürfen höchstens 1300 Euro im Monat verdienen. Wie viele Arbeitsstunden das sind, ist abhängig vom jeweiligen Stundenlohn. Erhalten Arbeitnehmer etwa den Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde, dürfen sie nicht mehr als 135,42 Stunden im Monat arbeiten. Ansonsten überschreiten sie die Verdienstgrenze. 

    ‌Weiterlesen: Arbeitszeit im Midijob

    Ist man im Midijob sozialversichert?

    Ja, Arbeitnehmer in Midijobs sind voll sozialversichert. Dabei haben sie den Vorteil, dass sie im Vergleich zu anderen Arbeitsverhältnisses weniger Sozialabgaben leisten müssen. Die Beiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung werden dabei getrennt berechnet. 

    ‌Weiterlesen: Sozialversicherung im Midijob

    Wie wird ein Midijob versteuert?

    Midijobs sind lohnsteuerpflichtig. Ob und wie viel Lohnsteuer Arbeitnehmer leisten müssen, richtet sich nach dem Einkommen sowie der jeweiligen Lohnsteuerklasse. Ist ein Arbeitnehmer in Lohnsteuerklasse 1 bis 4, muss er in der Regel keine oder nur eine geringe Lohnsteuer bezahlen. 

    ‌Weiterlesen: Lohnsteuer im Midijob

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Irrtümer bei Kündigung: 10 Fehler und Mythen - BERATUNG.DE
    Es sind jede Menge Gerüchte über Kündigungen im Umlauf. Manche sind wahr, manche halbwahr, wiederum andere bestehen aus … mehr lesen
    Pflichtteil einfordern (mit und ohne Anwalt) – Pflichtteilsanspruch geltend machen - BERATUNG.DE
    Jeder enterbte gesetzliche Erbe kann einen Pflichtteil einfordern. Bei der Einforderung des Pflichtteils sind einige wichtige … mehr lesen
    Gewerbeimmobilie kaufen – Langfristige Planung erforderlich  - BERATUNG.DE
    Gewerbeimmobilien zu kaufen ist mit einigen Überlegungen verbunden. Zum Beispiel: Habe ich genügend Kapital? Möchte ich … mehr lesen