Erbschleicher verwenden oft den Enkeltrick, um an Geld zu kommen © Adobe Stock | motortion

Erbschleicher – Methoden, Testament anfechten & mehr

Als Erbschleicher werden Personen bezeichnet, die sich Zugang zum Vermögen eines Erblassers verschaffen oder es zumindest versuchen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, mit welchen Methoden Erbschleicher betrügen und was Erblasser und Verwandte dagegen unternehmen können.

Erbschleicher Definition


‌„Erbschleicher“ bezeichnet eine Person, die versucht, den Erblasser zu seinen Vorteil zu beeinflussen, um Alleinerbe zu werden, oder zumindest einen Teil der Erbschaft oder ein Vermächtnis zu erhalten. 

‌Die Vorgehensweisen der Erbschleicher sind vielfältig. Oft versuchen sie, ältere und pflegebedürftige Personen auf eine Weise zu manipulieren, dass diese letztlich das Gefühl bekommen, der Erbschleicher wäre ihnen gegenüber eine besonders vertrauenswürdige Person. Das durch den Erbschleicher erzeugte Vertrauensverhältnis zum Erblasser wird dann dazu instrumentalisiert, dem Erblasser bestimmte Dinge leichter einreden zu können. 

‌Aufgrund der mit steigendem Alter oft einhergehenden Abhängigkeit und Hilflosigkeit sind besonders ältere Menschen Ziel solcher manipulativen Angriffe. Der demographische Wandel in Deutschland tut sein Übriges, dass derartige Fälle immer häufiger vorkommen.

Welche Methoden wenden Erbschleicher an?


‌Die Methoden und Vorgehensweisen von Erbschleichern sind vielfältig und raffiniert. Anschließend werden die gängigsten Methoden aufgezählt und im Weiteren diskutiert:
  • Einreden eines Testaments oder Erbvertrags
  • Testamentsfälschung oder Entfernung eines Testaments bzw. Erbvertrags 
  • „Enkeltricks“
  • Einflussnahme auf die Wahl des Testamentsvollstreckers 
  • Veranlassung einer Zweckheirat
  • Veranlassung einer Adoption (IV auf Erben und Adoption)
  • Einreden eines Testaments oder Erbvertrags


    ‌Manche Erbschleicher bringen Erblasser dazu, ein Testament oder einen Erbvertrag anzufertigen. Indem sie den Erblasser beispielsweise von den anderen Verwandten und nahestehenden Personen isoliert haben, reden sie ihm möglicherweise ein, die anderen würden sich nicht um ihn sorgen. Auf diese Weise manipulieren sie den Erblasser emotional. 

    ‌Häufig diktieren Erbschleicher dem Erblasser ein Testament. Dabei achten sie darauf, dass der Erblasser das Dokument privatschriftlich, also eigenhändig und handschriftlich, verfasst. Besonders gegen Erblasser mit Geistesschwäche ist ein solches Vorgehen verbreitet. 

    ‌Ein notarielles Testament wäre für Erbschleicher zu riskant. Der Notar muss sich nämlich über die Testierfähigkeit bzw. Geschäftsfähigkeit des Testators vergewissern, ehe er das Testament oder den Erbvertrag anfertigt.

    Fälschung oder Entfernung eines Testaments oder Erbvertrags


    ‌Nicht selten kommt es vor, dass jemand ein Testament verschwinden lässt. Dies stellt einen Tatbestand dar: Urkundenunterdrückung. Jeder, der ein Testament findet, ist dazu verpflichtet, dieses umgehend dem Gericht zu übergeben. Tut er das nicht, macht er sich strafbar und gilt als erbunwürdig

    ‌Andere Schwindler wiederum vernichten ein existierendes Testament, sodass die Existenz eines Testaments nicht offenkundig wird. Dabei wird oft übersehen, dass auch andere Personen über die Existenz des Testaments wissen können. Das kann allerdings nur passieren, wenn das Testament nicht gerichtlich aufbewahrt ist. Daher ist jedem angeraten, das Testament im Zentralen Testamentsregister aufbewahren zu lassen. 

    ‌Darüber hinaus gibt es den Tatbestand der Urkundenfälschung. Dieser liegt z.B. vor, wenn jemand ein Testament oder einen Erbvertrag fälscht und dem Gericht übergibt. Zudem machen sich solche Erbschleicher bei der Beantragung eines Erbscheins strafbar. Für den Erbschein muss man nämlich eidesstattlich versichern, dass man rechtmäßiger Erbe ist.

    Übertragungen zu Lebzeiten


    ‌Manche Erbschleicher beeinflussen Erblasser mit dem Ziel, wertvolle Vermögenswerte bereits zu Lebezeiten des Erblassers zu erhalten. Solche Übertragungen finden in der Regel in Form einer Schenkung statt und werden auch als „vorweggenommene Erbfolge“ bezeichnet. 

    ‌Handelt es sich um eine Immobilienübertragung, kann das den Erbschleichern zu einem Problem werden. Die Übertragung von Immobilien bedarf nämlich einer notariellen Beglaubigung. In dem Fall, dass der Erblasser nicht mehr zurechnungsfähig bzw. nicht mehr geschäftsfähig ist, muss der Notar die Übertragung abweisen. 

    ‌Bei Übertragungen zu Lebzeiten wechseln typischerweise Vermögensgegenstände wie Immobilien, Häuser, Grundstücke, Schmuck, Bankkonten oder Wertpapiere die Seiten vom Erblasser auf den zukünftigen Erben oder eine andere Person.

    „Enkeltricks“


    ‌Manchmal gehen Betrüger derartig dreist vor, dass sie einen Großelternteil – meist einen alleinstehenden oder verwitweten – anrufen und sich als Enkel ausgeben. Die Gauner geben dabei vor, in Geldnot zu sein und bitten anschließend meist um die Überweisung eines Geldbetrags. 

    ‌Ziel eines solchen betrügerischen Vorgehens sind häufig altersschwache, demente und schwerhörige Menschen. Durch anschließende mehrmalige Anrufe und die Ausübung von emotionalem Druck versuchen die Betrüger sodann diesen Menschen ins Gewissen zu reden, um letztlich an Geld zu kommen.

    Vorsorgevollmachten missbrauchen


    ‌Ein anderer gängiger Trick ist der Missbrauch einer Vorsorgevollmacht. Der Zweck einer solchen Vollmacht ist, dass der Vorsorgebevollmächtigte den Vorsorgebevollmächtigenden dann unterstützt, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seine täglichen Angelegenheiten selbst zu regeln. 

    ‌Häufig sind aber solche Vollmachten auf eine Weise formuliert, dass Bevollmächtigte sofort nach deren Ausstellung handeln können. 

    ‌Der Bevollmächtigte kann sodann frei über Vermögensangelegenheiten des Erblassers entscheiden und dies zu seinem Vorteil ausnutzen. Es kommt auch vor, dass gerichtlich bestellte Betreuer sich durch derartige Vorgehensweisen Vermögen erschleichen.

    Veranlassung einer Adoption


    ‌Adoptierte Menschen treten in die gesetzliche Erbfolge ein und werden im Erbrecht wie leibliche Kinder behandelt. Nicht selten passiert es, dass sich Personen von – hauptsächlich älteren – Personen mit dem Ziel adoptieren lassen, an der Erbschaft Teil zu haben. Dabei können verschiedene Manipulationen Anwendung finden. Etwa die Herstellung eines tiefen Vertrauensverhältnisses, welches letztlich nur gespielt ist. 

    ‌Adoptierte können auch immer einen Pflichtteil einfordern, wenn sie enterbt wurden. Darüber hinaus treten sie hinsichtlich Erbschaftssteuer in dieselbe Hierarchie wie leibliche Kinder. Das hat den Vorteil, dass sie den Steuerfreibetrag von 400.000 Euro bei Schenkungen alle 10 Jahre ausnutzen können. 

    ‌> Mehr zum Erbrecht nach Adoption

    Veranlassung einer Heirat


    ‌Ein klassisches Mittel für Erbschleicherei ist auch die Hochzeit. Dabei heiraten häufig jüngere Personen ältere mit einem hohen Vermögen, ohne sich in Wahrheit für diese Person anderswertig zu interessieren. Dieses Filmklischee hat durchaus auch in der Realität einen festen Platz. 

    ‌Die Schwierigkeit bei solchen Heiraten: In der Praxis ist häufig schwer festzustellen, ob die Hochzeit tatsächlich nur eine Zweckhochzeit mit dem Ziel einer Vermögensvermehrung war.

    Einflussnahme auf die Wahl des Testamentsvollstreckers


    ‌Bestimmt der Erblasser einen Testamentsvollstrecker, hat dieser dafür zu sorgen, den letzten Willen des Erblassers korrekt auszuführen. Dafür wird der Testamentsvollstrecker mit umfangreichen Rechten ausgestattet. Er nimmt die Erbschaft in Besitz und macht mit ihr, was im Testament geschrieben steht. 

    ‌Durch seine mächtige Position, kann der Testamentsvollstrecker zum Beispiel einen Teil des Nachlasses veruntreuen, sich also in die eigene Tasche schieben. Möglich ist auch, dass er den Erblasser dazu bringt, eine überdurchschnittlich hohe Vergütung für seinen Dienst als Testamentsvollstrecker festzulegen. 

    ‌Häufig ist der Fall, dass der Erbschleicher dem Erblasser einredet, eine Testamentsvollstreckung wäre äußerst wichtig. Dabei bietet er sich selbst als geeigneter Testamentsvollstrecker an, mit dem Hintergedanken, sich umfassend am Nachlass zu bereichern.
    Hinweis:
    In Realität kann man oft nur sehr schwer unterscheiden, welches Verhalten „echt“ oder nur „gespielt“ ist. Deshalb ist es mitunter schwierig, Erbschleichern auf die Schliche zu kommen. Die Beratung mit einem Anwalt ist bei Erbschleichverdacht sehr wichtig.

    Testament anfechten wegen Erbschleicherei?


    ‌Das Testament oder ein Erbvertrag kann grundsätzlich aufgrund zweier Umstände angefochten werden: 

    ‌1)
    wegen Testierunfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit des Erblassers (schwere Demenz, Wahnvorstellungen etc.) 

    ‌2) wegen Erbunwürdigkeit des Erbschleichers 

    ‌Darüber hinaus gibt es noch andere Faktoren, die ein Testament nichtig machen können. Zum Beispiel die Nichteinhaltung der Formvorschriften und anderer wichtiger Formalitäten beim Verfassen des Testaments. Jeder, dem das Wegfallen der erbunwürdigen Person erbrechtlich zu Gute kommen würde, ist anfechtungsberechtigt. 

    ‌> Mehr zu Testament anfechten
    Achtung:
    Erbunwürdig ist ein Mensch z.B. dann, wenn er durch arglistige Täuschung oder Drohung dazu veranlasst hat, ein Testament zu verfassen. Oder auch, wenn er ein Testament vernichtet oder fälscht. Darüber hinaus gibt es noch weitere Gründe für Erbunwürdigkeit.

    Wie kann ich eine Erbschleicherei beweisen?


    ‌Sobald jemand eine Erbschleicherei bemerkt, kann er alle rechtmäßigen Mittel einsetzen, um den Betrugsversuch zu dokumentieren. E-Mails, Briefe, Fotos und Videos können handfeste Beweise liefern. Aber auch persönliche Gespräche sollten notiert und bestenfalls an einen Anwalt weitergegeben werden. 

    ‌Nach Lageeinschätzung mit dem Anwalt kann man dann gegebenenfalls beim zuständigen Nachlassgericht eine Anzeige einbringen. Zuständig dafür ist jenes Nachlassgericht, in dessen Verantwortungsbereich der letzte Wohnort des Erblassers fällt. 

    ‌Verurteilt das Gericht den Erbschleicher, so kann dieser aufgrund von Erbunwürdigkeit alle Erbansprüche sowie Pflichtteilsansprüche verlieren. 

    ‌> Alles zur Erbunwürdigkeit

    Macht sich ein Erbschleicher immer strafbar?


    ‌Es gibt keinen Straftatbestand „Erbschleicherei“. Trotzdem können bestimmte Handlungen des Erbschleichers mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Strafrechtlich von Bedeutung sind vor allem folgende Sachverhalte:
  • Testaments- oder Erbvertragsfälscher machen sich gemäß § 267 StGB wegen Urkundenfälschung strafbar. Wer ein Testament nicht herausgibt, verschwinden lässt oder vernichtet, macht sich wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) strafbar.
  • Erbschleicher können wegen Betrugs gegenüber rechtlichen Erben (§ 263 StGB) verurteilt werden. 
  • Beim Beantragen des Erbscheins muss der Erbe an Eides statt versichern, die richtigen Angaben gemacht zu haben. Wer dabei lügt, kann aufgrund einer falschen Versicherung an Eides statt verurteilt werden (§ 156 StGB). 
  • Wer falsche Urkunden bei der Erbscheinbeantragung vorlegt, muss sich gegebenenfalls wegen mittelbarer Falschbeurkundung (§ 271 StGB) verantworten. 
  • Der Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB) kann vorliegen, wenn ein Betreuer oder Bevollmächtigter den Erblasser manipuliert.

  • Wie kann man sich vor Erbschleicherei schützen?

  • Vorbeugung durch Aufklärung 
  • Vorbeugung durch gemeinschaftliches Testament 
  • Anfechtung der Testierfähigkeit
    ‌ 
  • Vorbeugung durch Aufklärung


    ‌Wissen kann Menschen vor Betrug schützen. Man sollte daher nahestehenden Personen und Erblassern erklären, welche Vorgehensweisen sich Erbschleicher zunutze machen. Ältere sowie junge Menschen sollten wissen, dass am Telefon vermehrt Enkeltricks und andere Täuschungen angewendet werden. 

    ‌Schließlich sollte man einfach mit offenen Augen und Ohren durch die Welt gehen und Auffälligkeiten mit dem Erblasser bzw. anderen Personen im Verwandtenkreis besprechen.

    Vorbeugung durch gemeinschaftliches Testament


    ‌Ein gemeinschaftliches Testament wird hauptsächlich von Ehegatten eingesetzt. Die bekannteste Form ist das Berliner Testament. In ihm setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Als Schlusserben sind meist die Kinder eingesetzt. 

    ‌Sobald einer der beiden Ehegatten stirbt, erbt der überlebende Ehegatte alleine den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Die Kinder erben erst in einem zweiten Schritt, nämlich dann, wenn auch der zweite Ehegatte gestorben ist. 

    ‌Diese fixe Regelung im Ehegattentestament macht dieses Testament auch besonders sicher gegenüber Betrügereien. Änderungen dürfen bei einem Ehegattentestament nur vorgenommen werden, wenn beide Ehegatten damit einverstanden sind. Sobald einer der beiden Ehegatten verstorben ist, kann am Testament nicht mehr gerüttelt werden. Am besten wird das Ehegattentestament bei einem Notar abgeschlossen und anschließend bei Gericht verwahrt.

    Anfechtung der Testierfähigkeit


    ‌Voraussetzung für die Erstellung eines Testaments ist die sogenannte Testierfähigkeit. Testierfähig ist ein Mensch dann, wenn er seinen freien Willen äußern kann. Leidet er aber zum Beispiel an einer schweren geistigen Beeinträchtigung, etwa wegen Demenz oder Wahnvorstellungen etc., kann es sein, dass er testierunfähig ist. 

    ‌> Alles zur Testierfähigkeit

    Wie kann ein Rechtsanwalt helfen?


    ‌Wer eine Erbschleicherei vermutet, sollte sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt wenden. Der Rechtsanwalt weiß, welche Schritte zu setzen sind, um den Erbschleicher erfolgreich anzuklagen. Zudem ist er behilflich, wenn die Testierfähigkeit eines Erblassers angezweifelt wird.
    Hinweis:
    Die Testierfähigkeit des Erblassers kann erst nach dessen Tod angefochten werden. Das Gesetz verbietet die Anfechtung zu Lebzeiten des Erblassers.

    Erbschleicher – Recht einfach erklärt

    Was ist ein Erbschleicher?

    Ein Mensch, der einen Erblasser bewusst beeinflusst, um sich an dessen Vermögen zu bereichern. Ein Erbschleicher redet einem altersschwachen und dementen Erblasser beispielsweise ein, dass er der einzige Mensch sei, der sich um diesen kümmert. Daraufhin drängt er diesen, ein Testament zu seinem Vorteil zu schreiben. 

    ‌Weiterlesen: Erbschleicher Definition

    Welche Vorgehensweise haben Erbschleicher?

    Erbschleicher können äußerst raffinierte Methoden verwenden. Typische Vorgehensweisen: Testamentsfälschung, Vernichten eines Testaments, Enkeltricks, sich selbst als Testamentsvollstrecker vorschlagen, Zweckheirat oder Adoption veranlassen, Drängen auf das Verfassen eines Testaments, Missbrauch einer Vorsorgevollmacht und mehr. 

    ‌Weiterlesen: Welche Methoden wenden Erbschleicher an?

    Kann ich ein Testament wegen Erbschleicherei anfechten?

    Wird die Testierunfähigkeit des Erblassers oder Erbunwürdigkeit des Erben bzw. Vermächtnisnehmers mit ausreichenden Beweisen gestützt, kann man das Testament anfechten. Darüber hinaus gibt es noch weitere Gründe, die dazu führen können, dass ein Testament ungültig ist. 

    ‌Weiterlesen: Testament anfechten wegen Erbschleicherei?

    Erbschleicherei wie nachweisen?

    Wer auf Erbschleicherei aufmerksam wird, sollte Hinweise und Informationen dokumentieren. E-Mails, Videos, Fotos oder andere Informationsträger aber auch Informationen aus persönlichen Gesprächen können wichtige Beweismaterialien darstellen. 

    ‌Weiterlesen: Wie kann ich eine Erbschleicherei beweisen?

    Wird Erbschleicherei bestraft?

    Das deutsche Gesetz kennt das Delikt „Erbschleicherei“ zwar nicht, trotzdem können verschiedene Gesetzesverstöße unter diesen Überbegriff fallen. Folgendes stellt einen Straftatbestand dar: Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Betrug gegenüber rechtlichen Erben, Falschbeurkundung, Untreue usw. Kann ein solches Vergehen nicht nachgewiesen werden, kann der Betrüger nicht bestraft werden. 

    ‌Weiterlesen: Macht sich ein Erbschleicher immer strafbar?

    Wie vor Erbschleicherei schützen?

    Aufklärung ist der beste Schutz vor Manipulationen und anderen Betrügereien beim Erben und Vererben. Wer die teils sehr raffinierten Methoden von Erbschleichern kennt, sollte davon anderen erzählen. Nicht nur für ältere Menschen ist es wichtig, sich über diese Realität bewusst zu sein. 

    ‌Weiterlesen: Wie kann man sich vor Erbschleicherei schützen?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Irrtümer bei Kündigung: 10 Fehler und Mythen - BERATUNG.DE
    Es sind jede Menge Gerüchte über Kündigungen im Umlauf. Manche sind wahr, manche halbwahr, wiederum andere bestehen aus … mehr lesen
    Pflichtteil einfordern (mit und ohne Anwalt) – Pflichtteilsanspruch geltend machen - BERATUNG.DE
    Jeder enterbte gesetzliche Erbe kann einen Pflichtteil einfordern. Bei der Einforderung des Pflichtteils sind einige wichtige … mehr lesen
    Gewerbeimmobilie kaufen – Langfristige Planung erforderlich  - BERATUNG.DE
    Gewerbeimmobilien zu kaufen ist mit einigen Überlegungen verbunden. Zum Beispiel: Habe ich genügend Kapital? Möchte ich … mehr lesen