Ein Mann mit Verbänden an Arm, Fuß und Kopf sitzt neben einem Reisekoffer. © Adobe Stock | Elnur

Krank im Urlaub: Wann bleiben die Urlaubstage erhalten?

Erkrankt ein Arbeitnehmer im Urlaub, zählen die Krankheitstage nicht als Urlaubstage. Vorausgesetzt er meldet sich krank und übermittelt dem Arbeitgeber eine Krankschreibung. Auch bei einem Auslandsaufenthalt sind Krankmeldung und Krankschreibung möglich, wobei erweiterte Anzeigepflichten gelten.

Arbeitsrechtliche Regelungen


‌Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat nach § 1 BurlG gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub:
  • Arbeitnehmern steht der gesetzliche Mindesturlaub zu. Dieser richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage (§ 3 BurlG).  
  • Eine Klausel in Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann weitere Urlaubstage vorsehen. 
  • Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben darüber hinaus Anspruch auf Zusatzurlaub

  • ‌Erkranken Arbeitnehmer während des Urlaubs, ist das selbstverständlich ärgerlich. Doch die Urlaubstage sind nicht unbedingt verloren. Der Zweck des Urlaubs ist immerhin, sich von der Arbeit zu erholen, was bei Arbeitsunfähigkeit nicht möglich ist. Deshalb sieht § 9 BUrlG vor, dass Urlaubstage, an denen man krank ist, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist eine Krankschreibung für die entsprechenden Tage.
    Hinweis:
    Freie Tage durch den Abbau von Überstunden zählen nicht als Urlaub. Somit können Arbeitnehmer, die bei Zeitausgleich erkranken, sich nicht krankschreiben lassen und die freien Tage nachholen.

    Keine Urlaubsverlängerung bei Krankheit


    ‌Urlaubstage, an denen ein Arbeitnehmer krank ist, werden nicht zum Jahresurlaub hinzugerechnet. Somit darf er die Urlaubstage später nachholen. Allerdings darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht eigenmächtig um die entsprechenden Tage verlängern. Denn Urlaubzeiten muss der Arbeitgeber in jedem Fall genehmigen. Der Urlaub endet somit zum ursprünglich festgelegten Zeitpunkt, es sei denn, der Arbeitgeber genehmigt eine Urlaubsverlängerung. 

    ‌Verlängert der Arbeitnehmer seinen Urlaub ohne Absprache mit dem Arbeitgeber, drohen ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen von Abmahnung bis hin zur Kündigung.

    Krank im Urlaub bei Teilzeit


    ‌Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs, kann er die Urlaubstage später nachholen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob es sich um eine Arbeit in Vollzeit oder in Teilzeit handelt. Allerdings ist zu beachten, an welchen Tagen regulär Arbeitspflicht besteht. 

    ‌Hat der Arbeitnehmer einen Minijob mit zwei Arbeitstagen pro Woche, können nur diese Tage als Urlaubstage zählen. Auch wenn etwa eine Woche Urlaub vereinbart wurde.

    ‌Angenommen, im Arbeitsvertrag ist festgelegt, dass an Montagen und Dienstagen Arbeitspflicht besteht. Der Arbeitnehmer beantragt eine Woche Urlaub und erkrankt in dieser von Dienstag bis Freitag. Dann kann der Arbeitnehmer sich für Dienstag krankmelden und den Urlaubstag ein anderes Mal nachholen. Für Mittwoch bis Freitag besteht hingegen kein Anspruch auf Ausgleich, da an diesen Tagen regulär keine Arbeitspflicht besteht.

    Kind im Urlaub krank


    ‌Erkrankt das Kind eines Arbeitnehmers an einem Arbeitstag, so kann sich dieser vom Arbeitgeber freistellen lassen und von der Krankenkasse sogenanntes Kinderkrankengeld beziehen. Entsprechende Tage nennt man Kinderkrankentage

    ‌Befindet sich der Arbeitnehmer aber im Urlaub und muss sich währenddessen um ein krankes Kind kümmern, hat er leider Pech. Während bei eigener Krankheit Urlaubstage erhalten bleiben, können diese bei erkranktem Nachwuchs nicht gerettet werden.

    Erkrankung im unbezahlten Urlaub


    ‌Hat ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub, bekommt er für die Dauer der Freistellung keine Vergütung

    ‌Im Krankheitsfall kann der Arbeitnehmer unbezahlte Urlaubstage nicht später nachholen. Auch besteht in der Regel kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Denn es gilt das Entgeltausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält das Entgelt, das er ohne Arbeitsunfähigkeit bekommen hätte.
    Hinweis:
    Im Ausnahmefall steht Arbeitnehmern, die während eines unbezahlten Sonderurlaubs erkranken, eine Entgeltfortzahlung zu. Nämlich dann, wenn der Sonderurlaub der Erholung des Arbeitnehmers dienen sollte.

    Konflikt mit Arbeitgeber


    ‌Arbeitnehmer, die im Urlaub erkranken, haben Anspruch darauf, dass die Urlaubstage erhalten bleiben, an denen sie arbeitsunfähig sind. Doch manchmal weigern sich Arbeitgeber, den Beschäftigten die entsprechenden Urlaubstage gutzuschreiben. Bei Konflikten mit dem Arbeitgeber sollten sich Mitarbeiter an einen Rechtsanwalt wenden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann rechtliche Beratung bieten und dem Betroffenen helfen, seine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

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    Krankmeldung und Krankschreibung


    ‌Nicht selten werden Arbeitnehmer kurz vor dem Urlaub oder zu Urlaubsbeginn krank. Dieser Umstand ist damit zu erklären, dass der Körper mit dem abrupten Wechsel zu Freizeit oft nicht umgehen kann. Lässt der Arbeitsstress plötzlich nach, kann der Hormonspiegel durcheinandergeraten und man fühlt sich krank. Typisch für die sogenannte Leisure Sickness (Freizeitkrankheit) sind etwa Müdigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit sowie Erkältungssymptome.
    Hinweis:
    Üblicherweise dauert Leisure Sickness zwischen einem Tag und einer Woche. Die Dauer hängt meist damit zusammen, wie viel Stress der Arbeitnehmer in der Zeit vor dem Urlaub ausgesetzt war.
    Arbeitnehmer, die im Urlaub krank werden, haben folgende Pflichten zu erfüllen, wenn sie ihre Urlaubstage retten wollen. 

    ‌1) Krankmelden 
    ‌Die Meldepflicht nach § 5 EntgFG gilt auch bei Urlaub. Danach hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen. Auch die voraussichtliche Krankheitsdauer sollte der Arbeitnehmer anführen. Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel Krankmeldung

    ‌2) Krankschreibung erbringen 
    ‌Der Arbeitnehmer muss sich von einem Arzt untersuchen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese muss er am ersten Krankheitstag seinem Arbeitgeber übermitteln, damit alle Urlaubstage, an denen er krank ist, erhalten bleiben. Übermittelt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Krankschreibung verspätet, zählt die Arbeitsunfähigkeit erst ab diesem Tag.

    Urlaub im Ausland


    ‌Befindet sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Erkrankung im Ausland, gibt es mehr Aspekte zu beachten. Nach § 5 Abs. 2 EntgFG gelten folgende Anzeigepflichten

    ‌1) Der Arbeitnehmer hat unverzüglich eine Krankmeldung zu machen und die voraussichtliche Dauer der Krankheit anzugeben. Zudem hat er dem Arbeitgeber die Adresse des Aufenthaltsortes bekanntzugeben. 

    ‌2) Ist der Arbeitnehmer Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse, hat er diese über die Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer in Kenntnis zu setzen. 

    ‌3) Kehrt der Arbeitnehmer nach Deutschland zurück, hat er sowohl den Arbeitgeber als auch die Krankenkasse darüber zu informieren. 

    ‌Damit die Urlaubstage erhalten bleiben, braucht es natürlich auch ein ärztliches Attest. Der Arbeitnehmer sollte bereits am ersten Krankheitstag einen Arzt aufsuchen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Das ausländische Attest gilt wie ein deutsches, sofern es wesentliche Aspekte erfüllt. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass aus dem Attest die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hinreichend hervorgeht. Steht in dem Attest etwa nur, dass der Arbeitnehmer erkrankt ist, zählt es nicht als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
    Hinweis:
    Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowohl dem Arbeitgeber als auch seiner Krankenkasse zukommen lassen. Befindet er sich in einem EU-Land, etwa in Österreich, kann er das Attest der ausländischen Krankenkasse übergeben. Diese übermittelt es dann weiter nach Deutschland.

    Krank im Urlaub – Recht einfach erklärt

    Was passiert mit Urlaub, wenn man krank ist?

    Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers von der Arbeit. Ist der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt, widerspricht das dem Urlaubszweck. Aus diesem Grund gibt es eine gesetzliche Regelung, dass Urlaubstage, an denen der Arbeitnehmer krank ist, gutgeschrieben werden können. 

    ‌Weiterlesen: Arbeitsrechtliche Regelungen

    Ist eine Urlaubsverlängerung wegen Krankheit möglich?

    Werden Arbeitnehmer im Urlaub krank, können die entsprechenden Tage später nachgeholt werden. Arbeitnehmer dürfen die Tage aber nicht einfach an den regulären Urlaub dranhängen. Eine Urlaubsverlängerung braucht in jedem Fall die Genehmigung des Arbeitgebers. 

    ‌Weiterlesen: Keine Urlaubsverlängerung bei Krankheit

    Wie lange dauert Leisure Sickness?

    Oftmals werden Arbeitnehmer bei Urlaubsantritt krank. Das hat den Hintergrund, dass der Körper manchmal mit Krankheitssymptomen reagiert, wenn der Arbeitsstress nachlässt. Die Dauer der Leisure Sickness ist individuell und beträgt üblicherweise zwischen einem Tag und einer Woche. 

    ‌Weiterlesen: Krankmeldung und Krankschreibung

    Wann wird der Urlaub durch Krankheit unterbrochen?

    Wird ein Arbeitnehmer im Urlaub krank, können die Urlaubstage, an denen er arbeitsunfähig ist, erhalten bleiben. Dazu ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer sich unverzüglich krankmeldet und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber übermittelt. 

    ‌Weiterlesen: Krankmeldung und Krankschreibung

    Wer schreibt mich im Auslandsurlaub krank?

    Arbeitnehmer, die während eines Urlaubs erkranken, können auch im Ausland zu einem Arzt gehen und sich eine Krankschreibung ausstellen lassen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Arzt nicht nur die Krankheit, sondern auch die Arbeitsunfähigkeit attestiert. 

    ‌Weiterlesen: Urlaub im Ausland

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