Eine Hängematte ist am Strand an einer Palme befestigt. © Adobe Stock | Jenny Sturm

Unbezahlter Urlaub: Anspruch, Dauer und Sozialversicherung

In der Regel entscheidet der Arbeitgeber, ob und wie lange er unbezahlten Urlaub gewährt. In manchen Fällen besteht allerdings gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Arbeitnehmer sind während des unbezahlten Urlaubs bis zur Dauer von einem Monat weiterhin sozialversichert.

Was ist unbezahlter Urlaub


‌Bei unbezahltem Urlaub handelt es sich um eine Form der Freistellung. Das Arbeitsverhältnis besteht zwar fort, allerdings ruhen die Hauptpflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum. Das heißt, der Arbeitnehmer erbringt keine Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zahlt keine Vergütung

‌Während des unbezahlten Urlaubs sind Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber weiterhin an ihre arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gebunden. Dazu gehören beispielsweise die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die Treuepflicht des Arbeitnehmers.
Hinweis:
Unbezahlter Urlaub geht in aller Regel vom Arbeitnehmer aus, ist also selbst gewünscht und nicht vom Arbeitgeber angeordnet. In manchen Fällen ist unbezahlter Urlaub vertraglich vereinbart.

Berechnung des unbezahlten Urlaubs


‌Ein Arbeitnehmer, der einen ganzen Monat lang unbezahlten Urlaub hat, bekommt in diesem Monat auch kein Gehalt. Ein Arbeitnehmer, der hingegen nur ein paar Tage unbezahlten Urlaub hat, erhält eine anteilige Vergütung. Bekommt der Arbeitnehmer ein monatliches Festgehalt, gibt es zu deren Berechnung allerdings keine gesetzliche Regelung. In manchen Fällen gibt es diesbezüglich eine Regelung im Arbeitsvertrag, in einem geltenden Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung

‌In der betrieblichen Praxis gibt es folgende gängige Methoden zur Berechnung der anteiligen Vergütung

‌1) Methode 1:
Basis der Berechnung sind die tatsächlichen Kalendertage des Monats. Man teilt das Bruttogehalt durch die Anzahlt der Kalendertage und multipliziert das Ergebnis mit der Anzahl der Kalendertage abzüglich der Urlaubstage.
Beispiel:
Bruttomonatsgehalt: 3000 Euro

Kalendertage: 30

Unbezahlter Urlaub 10 Tage

Berechnung der Vergütung: 3000 geteilt durch 30 multipliziert mit 20: 2000 Euro
2) Methode 2: Basis der Berechnung sind 30 Kalendertage. Unabhängig davon, wie viele Kalendertage der Monat tatsächlich hat. Der Rest entspricht der Berechnung von Methode 1. 

‌3) Methode 3: Basis der Berechnung sind die Arbeitstage des Monats. Man teilt das Bruttogehalt durch die Anzahl der Arbeitstage und multipliziert das Ergebnis mit der Anzahl der Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer gearbeitet hat.
Beispiel:
Bruttomonatsgehalt: 3000 Euro

Arbeitstage: 22

Unbezahlter Urlaub an 7 Arbeitstagen

Berechnung der Vergütung: 3000 geteilt durch 22 multipliziert mit 15: 2045,45 Euro

Kündigung im unbezahlten Urlaub


‌Befindet sich ein Arbeitnehmer im unbezahlten Urlaub, hat er den gleichen Kündigungsschutz wie sonst auch. 

‌Liegen sozial gerechtfertigte Kündigungsgründe vor, kann der Arbeitgeber auch im unbezahlten Urlaub eine Kündigung durchführen (§ 1 KSchG). So kann etwa ein Verstoß gegen die Treuepflicht eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigten. Das ist etwa in folgenden Situationen der Fall:
  • Der Arbeitnehmer arbeitet während des unbezahlten Urlaubs für die Konkurrenz. Damit verstößt er gegen das Wettbewerbsverbot
  • Der Arbeitnehmer gibt Betriebsgeheimnisse an Dritte weiter und verstößt damit gegen die Verschwiegenheitspflicht

  • ‌Eine Kündigung ist auch möglich, wenn sich der Arbeitnehmer nichts zuschulden kommen lässt. So kann beispielsweise eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers wegfällt. Etwa aufgrund einer Schließung der Abteilung oder des gesamten Betriebs.

    Nachteile von unbezahltem Urlaub


    ‌Unbezahlter Urlaub bringt verschiedene Nachteile mit sich. Dazu zählen die folgenden:
  • Da der Arbeitnehmer während des unbezahlten Urlaubs keine Arbeitsleistung erbringt, vermindert sich seine Vergütung
  • Da das Gehalt durch den unbezahlten Urlaub vermindert ist, fließen verminderte Rentenbeiträge in die Pensionskasse. 
  • Der Anspruch auf Erholungsurlaub kann sich vermindern. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts steht es dem Arbeitgeber zu, den Jahresurlaub für jeden vollen Monat, den ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub hat, um ein Zwölftel zu kürzen. Das gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch – sofern nichts anderes vereinbart ist – für vertraglich festgelegten Mehrurlaub.

  • Anspruch auf unbezahlten Urlaub


    ‌Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Angenommen, der Arbeitnehmer möchte eine Reise oder eine Weiterbildung machen oder braucht freie Tage für einen Umzug. Er hat aber keine Urlaubstage mehr zur Verfügung. Dann kann er einen Antrag auf unbezahlten Urlaub stellen. Der Arbeitgeber kann zustimmen oder aber den Antrag ablehnen. 

    ‌Allerdings gibt es bestimmte Situationen, in denen ein Anspruch auf unbezahlten Urlaub besteht, sodass der Arbeitgeber den Urlaub gewähren muss. Folgende Gründe können einen solchen Anspruch rechtfertigen: 

    ‌1) Vertragsklausel 
    ‌Der Anspruch auf unbezahlten Urlaub geht aus einer Klausel im Arbeitsvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung hervor. Gibt es beispielsweise eine Klausel zu unbezahltem Zwangsurlaub, ist diese für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer bindend. 

    ‌2) Ehrenamt 
    ‌Geht der Arbeitnehmer einem Ehrenamt nach, hat er in vielen Fällen Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung. Etwa bei staatsbürgerlicher oder religiöser Tätigkeit. 

    ‌3) Elternzeit 
    ‌Arbeitnehmer haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit. Darunter versteht man eine unbezahlte Freistellung, um das Kind zu betreuen und zu erziehen (§ 15 BEEG). 

    ‌4) Pflegezeit 
    ‌Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern tätig sind, können zur Pflege von nahen Angehörigen unbezahlten Urlaub beanspruchen (§ 3 PflegeZG). 

    ‌5) Stellensuche 
    ‌Nach einer Kündigung hat der Arbeitnehmer das Recht auf unbezahlte Freistellung zum Zweck der Stellensuche. 

    ‌6) Kinderkrankentage 
    ‌Arbeitnehmer, die Kinderkrankengeld beziehen, haben gemäß § 45 Abs. 3 SGB V Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung. 

    ‌7) Sonderurlaub 
    ‌Es gibt verschiedene Gründe, aus denen es Arbeitnehmer unzumutbar sein kann, zur Arbeit zu erscheinen, weshalb der Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren muss (§ 275 BGB). Gründe dafür können etwa die Geburt des eigenen Kindes, die eigene Hochzeit, die Beerdigung des Ehepartners oder die Befreiung aus einer Zwangslage sein. Ist die Bezahlung nach § 616 BGB vertraglich ausgeschlossen, handelt es sich um unbezahlten Urlaub. 

    ‌8) Wichtiger Grund nach TVöD 
    ‌Im öffentlichen Dienst Beschäftigte können unbezahlten Urlaub beanspruchen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 28 TVöD). Der Grund hat objektiv gesehen wichtig zu sehen. Als Gründe anerkannt sind etwa die Aufnahme eines Studiums, die Teilnahme an Fortbildungen oder Umschulungen sowie die Betreuung von Kindern oder Angehörigen, die pflegebedürftig sind.

    Dauer von unbezahltem Urlaub


    ‌Die Dauer von unbezahltem Urlaub ist grundsätzlich Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kann zwischen einem Tag und zwei Jahren betragen. 

    ‌In den Fällen, in denen gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub besteht, ist dessen mögliche Dauer im Gesetz geregelt oder durch Rechtsprechung festgelegt. 

    ‌Folgende Beispiele schaffen einen Überblick zur Dauer von unbezahltem Urlaub:
  • Sonderurlaub: Erhält ein Arbeitnehmer unbezahlten Sonderurlaub, besteht der Anspruch darauf in der Regel nur für wenige Tage. Die konkrete Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Urlaubserfordernis. Bei der Geburt des eigenen Kindes, der eigenen Hochzeit oder der Beerdigung eines nahen Verwandten steht dem Arbeitnehmer mindestens ein Tag unbezahlter Urlaub zu.  
  • Akut auftretende Pflegesituation: Befindet sich ein Angehöriger in einer akuten Pflegesituation, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 10 Tage unbezahlten Urlaub, um den Angehörigen zu pflegen oder eine Pflege zu organisieren (§ 2 PflegeZG). 
  • Pflegezeit: Ist ein naher Angehöriger langfristig pflegebedürftig, kann der Arbeitnehmer zu dessen Pflege bis zu sechs Monate unbezahlten Urlaub beanspruchen (§ 4 PflegeZG). 
  • Kind krank: Arbeitnehmern stehen im Kalenderjahr pro Kind bis zu 10 Tage unbezahlter Urlaub zu, um es im Krankheitsfall zu betreuen und zu pflegen. Diese Regelung gilt nur für Kinder unter 12 Jahren. Bei mehreren Kindern hat der Arbeitnehmer einen Gesamtanspruch auf 25 Tage unbezahlten Urlaub. Alleinerziehende haben einen doppelt so hohen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel Kinderkrankentage
  • Elternzeit: Arbeitnehmer können nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit beanspruchen. Die maximale Höhe des unbezahlten Urlaubs liegt bei 3 Jahren. 
  • Hinweis:
    Der Arbeitgeber kann unbezahlten Urlaub nicht abbrechen. Vertraglich kann aber ein einseitiges Beendigungsrecht vereinbart werden. Dadurch hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Urlaub auf Wunsch vorzeitig abzubrechen.

    Geld während unbezahltem Urlaub


    ‌Der Arbeitgeber zahlt während des unbezahlten Urlaubs kein Arbeitsentgelt. Schließlich erbringt der Arbeitnehmer in dieser Zeit keine Arbeitsleistung. Allerdings kann dem Arbeitnehmer je nach Urlaubsgrund trotzdem Geld zustehen. Etwa in den folgenden Fällen:
  • Der Arbeitnehmer bleibt der Arbeit fern, um sein krankes Kind zu pflegen. In diesem Fall hat er Anspruch auf Kinderkrankengeld, sofern das Kind noch keine 12 Jahre alt ist. 
  • Ist ein Arbeitnehmer in Elternzeit, hat er unter Umständen Anspruch auf Elterngeld. Der Anspruch ist nicht an die Elternzeit gekoppelt und besteht bei Basiselterngeld nur im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes. Entscheidet der Arbeitnehmer sich hingegen für Elterngeld Plus, verdoppelt sich die Anspruchsdauer. 
  • Kann ein Arbeitnehmer wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer Behandlung in einer Vorsorgeeinrichtung den Haushalt nicht führen, hat er Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn im selben Haushalt ein Kind lebt, das unter 12 Jahre alt ist (§ 38 SGB V). Nimmt ein naher Angehöriger unbezahlten Urlaub, um die Haushaltshilfe zu erbringen, kann er sich den Verdienstausfall unter Umständen von der Krankenkasse erstatten lassen. 

  • Unbezahlter Urlaub: Sozialversicherung


    ‌Arbeitnehmer sich gesetzlich pflichtversichert, während sie sich in einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt befinden. Die Beschäftigung gilt auch dann als fortbestehend, wenn der Arbeitnehmer unbezahlt freigestellt ist. Allerdings nur bis zur Dauer von einem Monat. Danach erlischt die Pflichtversicherung.
    Hinweis:
    Für Elternzeit und Pflegezeit gibt es eine Ausnahmeregelung. Diese besagt, dass die Beschäftigung weiterhin als fortbestehend gilt, auch wenn die Freistellung mehr als einen Monat beträgt (§ 7 Abs. 3 SGB IV). Somit sind Arbeitnehmer während Elternzeit und Pflegezeit weiterhin sozialversichert.
    Arbeitnehmer, die einen unbezahlten Urlaub machen, der länger als einen Monat dauert, werden nach einem Monat vom Arbeitgeber bei der Sozialversicherung abgemeldet. Danach haben sie sich selbst um ihre Krankenversicherung zu kümmern. Denn in Deutschland ist es verpflichtend, krankenversichert zu sein. Dabei haben Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten:
  • Sie können sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet die Pflegeversicherung.  
  • Sie können sich alternativ bei einer privaten Krankenkasse krankenversichern. Die Pflegeversicherung haben sie extra abzuschließen. 

  • Antrag auf unbezahlten Urlaub


    ‌Arbeitnehmer können unbezahlten Urlaub sowohl mündlich als auch schriftlich beantragen. Es empfiehlt sich aber, den Antrag in schriftlicher Form zu stellen und sich die Genehmigung des Urlaubs schriftlich bestätigen zu lassen. So haben Arbeitnehmer alles schwarz auf weiß und können im Streitfall beweisen, dass der unbezahlte Urlaub genehmigt wurde. 

    ‌Arbeitnehmer dürfen sich nicht selbst beurlauben. Tun sie das dennoch, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Von einer Abmahnung über eine verhaltensbedingte Kündigung bis hin zu einer fristlosen Kündigung.
    Hinweis:
    In den Fällen, in denen Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben, sind die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen – etwa Fristen – zur Antragsstellung zu beachten. Der Arbeitgeber kann den Antrag in der Regel nicht ablehnen. Tut er das dennoch, können Arbeitnehmer ihre Arbeit verweigern. Diese Arbeitsverweigerung darf der Arbeitgeber weder mit Abmahnung noch mit Kündigung bestrafen.

    Inhalt des Urlaubsantrags


    ‌Der Antrag auf unbezahlten Urlaub kann formlos geschehen. Es gibt keine Vorgaben, wie ein entsprechender Antrag auszusehen hat. Es ist aber in jedem Fall sinnvoll, den Antrag zu begründen, damit der Arbeitgeber ihm eher stattgibt. 

    ‌Ein Antrag auf unbezahlten Urlaub kann beispielsweise folgende Punkte enthalten:
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers 
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers 
  • Anrede 
  • Begründung des Antrags 
  • Zeitraum des gewünschten unbezahlten Urlaubs 
  • Genehmigungsfrist (bis wann der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen oder ablehnen soll) 
  • Grußformel
  • Datum und Unterschrift 
  • Hinweis:
    Sofern Arbeitnehmer keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben, besteht auch kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber den Urlaub genehmigt. Insbesondere dann, wenn betriebliche Interessen dem Urlaubswunsch entgegenstehen, hat der Arbeitgeber das Recht, den Urlaub zu verweigern.

    Unbezahlter Urlaub – Recht einfach erklärt

    Was versteht man unter unbezahltem Urlaub?

    Bei einem unbezahlten Urlaub ist der Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Vergütung freigestellt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind allerdings weiterhin an die Nebenpflichten des Arbeitsverhältnisses gebunden. 

    ‌Weiterlesen: Was ist unbezahlter Urlaub

    Wie viel kostet ein Tag unbezahlter Urlaub?

    Ist ein Arbeitnehmer einen ganzen Monat lang im unbezahlten Urlaub, erhält er keine Vergütung. Hat er allerdings nur einzelne Tage unbezahlten Urlaub genommen, erfolgt eine anteilige Vergütung. Zu deren Berechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten. 

    ‌Weiterlesen: Berechnung des unbezahlten Urlaubs

    Welche Nachteile hat unbezahlter Urlaub?

    Durch den unbezahlten Urlaub vermindert sich zum einen das Gehalt des Arbeitnehmers, zum anderen verringern sich die Rentenbeiträge. Zudem kann der Arbeitnehmer unter Umständen den Anspruch auf Erholungsurlaub verkürzen. 

    ‌Weiterlesen: Nachteile von unbezahltem Urlaub

    Kann man sich unbezahlten Urlaub nehmen?

    Arbeitnehmer haben keinen generellen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Sie können ihn beantragen und der Arbeitgeber entscheidet darüber, ob er ihn gewährt. Nur in manchen Fällen besteht tatsächlich Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Etwa wenn dieser im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist. 

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf unbezahlten Urlaub

    Wie lange darf man unbezahlten Urlaub machen?

    Besteht kein Anspruch auf unbezahlten Urlaub, ist dessen Dauer Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hat der Arbeitnehmer hingegen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub, so ist dessen Dauer im Gesetz oder durch die Rechtsprechung geregelt. 

    ‌Weiterlesen: Dauer von unbezahltem Urlaub

    Ist man während dem unbezahlten Urlaub sozialversichert?

    Arbeitnehmer, die unbezahlten Urlaub nehmen, sind bis zur Dauer von einem Monat weiterhin sozialversichert. Bei einem längeren Urlaub erlischt die Sozialversicherung nach einem Monat und Arbeitnehmer haben selbst für ihre Krankenversicherung zu sorgen. 

    ‌Weiterlesen: Unbezahlter Urlaub: Sozialversicherung

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