Ein Erbe kann den Mietvertrag nur erben, wenn der verstorbene Mieter allein lebte. Gibt es überlebende Mitbewohner in der Wohnung, dürfen sie in das Mietverhältnis eintreten, nicht der Erbe. Ein Monat Sonderkündigungsrecht ermöglicht es den neuen Mietern, den Mietvertrag außerordentlich aufzulösen.
Inhaltsverzeichnis
Was geschieht mit dem Mietvertrag bei Tod des Mieters?
Wer kann den Mietvertrag übernehmen, falls der Mieter verstirbt?
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall?
Welche Rechte und Pflichten hat der neue Mieter?
Was kann der Vermieter tun, wenn kein Erbe bekannt ist?
Was geschieht mit dem Mietvertrag, wenn der Vermieter stirbt?
Sonderkündigung bei Todesfall – Vorlage & Muster
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Mietvertrag erben – Recht einfach erklärt
Wer kann den Mietvertrag übernehmen, falls der Mieter verstirbt?
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Was geschieht mit dem Mietvertrag bei Tod des Mieters?
Beim Tod eines Mieters stellt sich die Frage, wer den laufenden Mietvertrag übernehmen darf oder muss. Die Beantwortung dieser Frage hängt von mehreren Kriterien ab: Lebte der Mieter allein? In welcher Verwandtschaftsbeziehung stand der Mieter mit den Mitmietern? Gibt es Erben?
Da der Todesfall eine Ausnahmesituation darstellt, ist niemand gezwungen, in den Mietvertrag einzutreten. Der Gesetzgeber schützt die Personen, die nach dem Todesfall in das Mietverhältnis eintreten würden, mit einem Sonderkündigungsrecht.
Wer kann den Mietvertrag übernehmen, falls der Mieter verstirbt?
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, wer beim Tod des Mieters in dessen Mietvertrag eintritt (BGB § 563ff). Verstirbt der Mieter einer Wohnung, wird der Mietvertrag automatisch fortgeführt. Wer in den Mietvertrag eintreten darf, hängt von mehreren Faktoren ab. Beim Todesfall des Mieters gibt es drei Möglichkeiten:
1) Mieter lebte allein: Lebte der verstorbene Mieter allein, darf der Erbe den Mietvertrag übernehmen. Wer erbt, hängt davon ab, wer in einem Testament oder Erbvertrag von Erblasser als Erbe eingesetzt wurde. Gibt es kein solches Dokument, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei erben grundsätzlich die Kinder und der Ehegatte und dürfen daher den Mietvertrag übernehmen.
2) Mieter lebte mit Ehegatten (oder Lebenspartner): Führte der verstorbene Mieter und sein Ehegatte oder Lebenspartner einen gemeinsamen Haushalt in der Wohnung, tritt der überlebende Partner automatisch in das Mietverhältnis ein. Das heißt: Auch wenn der Mietvertrag nur auf die nun verstorbene Person lief, darf der überlebende Partner den Mietvertrag übernehmen. Mieter lebte mit anderen Familienangehörigen: Lebte der verstorbene Mieter zusammen mit seinem Ehepartner, mit den Kindern oder anderen Familienangehörigen dauerhaft in der Wohnung (gemeinsamer Haushalt), geht der Mietvertrag auf die Hinterbliebenen über. Dabei gibt es eine Reihenfolge: Will der überlebende Partner nicht in den Mietvertrag eintreten, treten die Kinder ein. Treten die Kinder nicht ein, so können andere Personen eintreten, die mit dem Mieter in einem dauerhaften Haushalt lebten (also familienfremde Personen).
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall?
Der Gesetzgeber schützt diejenigen, die in das Mietverhältnis übernehmen dürfen. Sie dürfen aus dem Vertrag aussteigen, haben ein sogenanntes „Sonderkündigungsrecht“. Aber auch der Vermieter kann unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht haben.
Fristen bei Sonderkündigung
Eine Sonderkündigung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters ausgesprochen wird.
Die Sonderkündigungsfrist beginnt zu laufen, wenn die eintrittsberechtigte Person vom Tod des Mieters erfahren hat.
Nachdem die Sonderkündigung eingebracht wurde, gibt es 3 Monate Kündigungsfrist. Also: Spätestens 3 Monate nach der Sonderkündigung muss die Wohnung geräumt sein.
Wurde die Frist verpasst, wird der Mietvertrag normal fortgesetzt. Dann gelten die Kündigungsfristen, die im Mietvertrag formuliert sind.
Formvorschriften für die Sonderkündigung
Sonderkündigung muss schriftlich erfolgen
Jede kündigende Person muss eigenhändig unterzeichnen
Kann jemand nicht unterzeichnen, muss eine Originalvollmacht beigelegt werden.
Sonderkündigungsrecht des neuen Mieters
Der neue Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Person handelt, die bereits mit dem verstorbenen Mieter zusammengelebt hatte oder nicht.
Gründe für die Sonderkündigung müssen nicht angegeben werden. Die Sonderkündigung kann durch ein einfaches Kündigungsschreiben beim Vermieter eingebracht werden. Fällt der Mietvertrag in eine Erbengemeinschaft, muss jeder Miterbe eine eigene Erklärung abgeben.
Sonderkündigungsrecht des Vermieters
Auch der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht. Dabei unterscheiden sich aber die Regeln zwischen Erben und anderen eintrittsberechtigten Personen:
Sonderkündigung von Personen, die mit dem Verstorbenen in einem Haushalt lebten: Will der Vermieter jene kündigen, die mit dem Verstorbenen zusammen in der Wohnung gelebt hatten, muss er besondere Gründe angeben. Ohne gewichtige Gründe, kann er die Mieter nicht kündigen.
Sonderkündigung von Erben: Ist ein Erbe berechtigt, in den Mietvertrag einzutreten, muss der Vermieter keine besonderen Gründe für die Sonderkündigung angeben. Der Vermieter muss allerdings die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Die Sonderkündigung muss also innerhalb eines Monats, nachdem der Tod des Mieters bekannt wurde, erfolgen.
Sonderkündigungsrecht bei Tod des Vermieters
Verstirbt der Vermieter, gibt es für die Mieter kein Sonderkündigungsrecht. Es gelten die im Mietvertrag geregelten Kündigungsfristen. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
> Weitere Details zur Kündigung eines Mietvertrags lesen
Welche Rechte und Pflichten hat der neue Mieter?
Der neue Mieter übernimmt alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Mieters. Das heißt, er muss…
die Wohnung im Zweifelsfall renovieren,
eventuelle Mietschulden bezahlen (ausgenommen sind Verbindlichkeiten wie Strom und Wasser),
eine Mietsicherheit leisten, sofern der Vermieter eine solche verlangt und der Verstorbene diese noch nicht gezahlt hat,
Was kann der Vermieter tun, wenn kein Erbe bekannt ist?
Es kommt vor, dass keine Mitmieter und auch keine Erben existieren. Gibt es niemanden, der in das Mietverhältnis eintritt, sollte der Vermieter folgendermaßen vorgehen:
1) Nachlassgericht kontaktieren: Der Vermieter kann beim Nachlassgericht in Erfahrung bringen, ob es Erben gibt.
2) Nachlasspfleger bestellen: Existieren keine Erben oder kann der Vermieter diese über längere Zeit nicht erreichen, kann er einen Nachlasspfleger beauftragen. Dieser kümmert sich um die Kündigung und Räumung der Wohnung. Der Antrag auf Nachlasspflegschaft ist in diesem Fall kostenlos. Zudem sucht der Nachlasspfleger nach Erben. Bleibt die Suche erfolglos, erbt das Land. Entstehende Kosten bezahlt der Nachlasspfleger aus dem Nachlass des verstorbenen Vermieters. Ist der Nachlass überschuldet, muss der Vermieter die Kosten für die Räumung (und Renovierung) selber tragen.
Was geschieht mit dem Mietvertrag, wenn der Vermieter stirbt?
Wenn der Vermieter verstirbt, treten sein Erbe oder seine Erben in den bestehenden Mietvertrag ein. Die Erben werden Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Um als Mieter sicherzugehen, dass man nun an den tatsächlichen Erben Miete zahlt, kann man von diesem die Vorlage eines Erbscheins oder Testaments mit Eröffnungsprotokoll verlangen.
Sonderkündigung bei Todesfall – Vorlage & Muster
………………………..…………….. [Anschrift des Mieters (kündigenden Person)]
………………………..…………….. [Anschrift des Vermieters]
…………………………….. [Ort und Datum]
Betreff: Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags
Sehr geehrte/r Frau/Herr ……………………….. [Nachname des Vermieters],
aufgrund des Todes von Frau/Herrn………………………..……. [Vor- und Nachname des verstorbenen Mieters] am …………….……… [Todesdatum] kündige/n ich/wir den Mietvertrag für die Wohnung an folgender Adresse:
[Straße und Hausnummer]
[Etage und Wohnungsnummer]
[Postleitzahl und Ort]
Die Kündigung erfolgt fristgemäß zum ………………………..……. (Monatsende plus drei Monate). Dabei mache/n ich/wir vom Sonderkündigungsrecht der Erben gemäß § 580 BGB Gebrauch: „Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“
Im Anhang finden Sie die Sterbeurkunde von Frau/Herrn………………………..……. [Nachname des verstorbenen Mieters] beigelegt. Ich/Wir bitten Sie, die Kündigung des Mietverhältnisses schriftlich zu bestätigen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
…………………………………………….. [Unterschrift aller Mietberechtigten / Erben]
…………………………………………….. [Ort und Datum]
Anlage
Kopie der Sterbeurkunde des ehemaligen Mieters
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Mietvertrag erben – Recht einfach erklärt
Kann der Erblasser einen Mietvertrag vererben?
Ja. Verstirbt ein Erblasser, geht sein Mietvertrag unter Umständen automatisch auf den/die Erben über. Der Erbe darf den Mietvertrag aber nur übernehmen, wenn der Erblasser allein gelebt hat. Lebte er aber mit seinem Partner oder mit anderen Familienangehörigen, haben die das vorrangige Recht, in dem Mietvertrag einzutreten. Möglich ist auch, den Mietvertrag in einer letztwilligen Verfügung zu vererben (Testament oder Erbvertrag).
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Wann kann man eine Wohnung kündigen, wenn der Mieter verstorben ist?
Im Todesfall des Mieters gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Nachdem der Tod des Mieters bekannt wurde, können die neuen oder der neue Mieter den Mietvertrag innerhalb eines Monats kündigen. Danach gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Danach muss die Wohnung leergeräumt sein. Wird die Sonderkündigungsfrist verpasst, übernehmen die Angehörigen/Erben den Mietvertrag automatisch.
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Wer hat ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung im Todesfall?
Das Sonderkündigungsrecht besteht für den neuen Mieter. Das kann entweder eine Person sein, die mit dem verstorbenen Mieter zusammengewohnt hat, oder ein Erbe. Der Vermieter hat auch ein Sonderkündigungsrecht: um Erben eine Sonderkündigung auszusprechen, braucht er keine besonderen Gründe. Um Personen zu kündigen, die bereits mit dem verstorbenen Mieter in derselben Wohnung dauerhaft lebten, muss er gewichtige Gründe vorweisen. Verstirbt der Vermieter, hat der Mieter kein Sonderkündigungsrecht. Der Erbe des Vermieters tritt in das Mietverhältnis ein.
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Was kann der Vermieter unternehmen, wenn es keinen Erben gibt?
Gibt es weder eintrittsberechtigte Mitmieter noch Erben des Verstorbenen, sollte der Vermieter das Nachlassgericht kontaktieren. Können keine Erben gefunden werden, kann der Vermieter einen Nachlasspfleger kostenlos beantragen. Dieser verwaltet dann die Erbschaft des Verstorbenen und kümmert sich um die Kündigung und Räumung der Wohnung. Auch versucht er, einen möglichen Erben zu finden.
Weiterlesen: Was kann der Vermieter tun, wenn kein Erbe bekannt ist?
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Was sagt das Mietrecht, wenn der Vermieter stirbt?
In diesem Fall treten die Erben des Vermieters in den Mietvertrag ein (automatisch). Das Mietverhältnis hört also nicht einfach so auf. Der Erblasser hat grundsätzlich drei Möglichkeiten, mit denen er sein Vermögen und damit den Mietvertrag vererben kann: im Testament, im Erbvertrag, oder durch die gesetzliche Erbfolge.
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