Die Bank lehnt den Kreditantrag ab, der Vermieter möchte nicht zusagen. Vielleicht weil der Schufa-Eintrag fehlerhaft ist. In so einem Fall sollte man schnell handeln und den negativen Schufa-Eintrag löschen lassen. Erfahren Sie hier, welche Einträge sich entfernen lassen und wie Sie dabei konkret vorgehen.
Inhaltsverzeichnis
Schufa-Eintrag löschen lassen: Was heißt das?
Wann kann ich einen Schufa-Eintrag löschen lassen?
Wie lässt sich ein Schufa-Eintrag löschen? (Schritt für Schritt)
Was kostet es, einen Schufa Eintrag löschen zu lassen?
Welche Löschfristen gelten?
Wer hilft bei fehlerhaften Schufa Einträgen?
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Schufa-Eintrag löschen lassen – Recht einfach erklärt
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Schufa-Eintrag löschen lassen – Recht einfach erklärt
Schufa-Eintrag löschen lassen: Was heißt das?
Ein Schufa-Eintrag lässt sich löschen, wenn alle offenen Rechnungen bezahlt wurden, die Forderung verjährt ist oder der Schufa-Eintrag fälschlicherweise erfolgte. Der Gläubiger darf einen Schufa-Eintrag aber erst veranlassen, wenn er den Schuldner zumindest 2 Mal nach dem Zahlungstermin gemahnt hat.
Außerdem: Die Mahnungen des Gläubigers müssen mindestens 4 Wochen auseinander liegen. Zudem muss der Gläubiger den Schuldner auf den drohenden Schufa-Eintrag hinweisen.
Exkurs: Was ist ein Schufa-Eintrag?
Es gibt positive und negative Schufa-Einträge. Sie sagen – zusammen mit dem Schufa-Score – aus, wie kreditwürdig ein Verbraucher ist. Die Schufa ist die größte Kreditauskunftei Deutschlands. Sie sammelt von sozusagen allen Verbrauchern in Deutschland Daten und misst deren Kreditwürdigkeit (Bonität). Fast jede in Deutschland lebende Person hat somit einen Schufa-Eintrag.
Ist der Eintrag gut, so wird man kaum Probleme haben, einen Kredit zu erhalten, eine neue Wohnung anzumieten etc. Hat man jedoch einen schlechten Eintrag, kann das bei vielen wichtigen finanziellen Angelegenheiten – wo die eigene Zahlungsfähigkeit bedeutend ist – zu Schwierigkeiten führen.
Banken können sich dann weigern, einen Dispokredit zu vergeben, Vermieter können einen bei der Nachmietersuche ablehnen, Handyunternehmen einem keinen Handyvertrag geben, usw.
Was sagt das Gesetz zu negativen Schufa-Einträgen?
Zur Frage, was in die Schufa eingetragen werden darf, sagt §31(2) Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG):
Kredit ohne Schufa?
Es gibt auch Kredite ohne Schufa. Hier sollte man jedoch Acht geben. Denn viele Anbieter bzw. Vermittler eines Kredits ohne Schufa-Prüfung in Deutschland sind unseriös.
Man kann z.B. einen ausländischen Kredit aus der Schweiz oder Liechtenstein aufnehmen. Diese arbeiten nicht mit der Schufa zusammen.
In diesem Sinne hat man dann einen Kredit ohne Schufa-Prüfung. Allerdings wird die Kreditwürdigkeit über andere Auskunfteien geprüft. Wird ein bonitätsunabhängiger Kredit vergeben, dann zu sehr hohen Zinssätzen.
Wann kann ich einen Schufa-Eintrag löschen lassen?
Schufa-Einträge werden entweder automatisch von der Schufa selbst gelöscht. Oder man muss sie selbst entfernen lassen. Insgesamt kann die Löschung unter 3 Bedingungen erfolgen:
Automatische Löschung von der Schufa (weil bezahlt oder verjährt)
Löschung, wenn der Eintrag ungerechtfertigt ist
Vorzeitige Löschung (wenn Forderung beglichen, jedoch Verjährungsfrist noch aufrecht ist)
Diese 6 Arten von Schufa-Einträgen lassen sich löschen:
1) Falsche Einträge
2) Veraltete Einträge
3) Titulierte Forderungen
4) Schulden unter 2.000 Euro
5) Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung
6) Amtsgerichtliche Merkmale
1) Falsche Einträge
Fälschliche Einträge in der Schufa lassen sich sofort löschen. Falsche Daten-Einträge können von fehlerhaften persönlichen Angaben (etwa ein falscher Wohnsitz) reichen, bis hin zu Einträgen, bei denen Zahlungen als „noch nicht gezahlt“ oder „zu spät gezahlt“ vermerkt wurden. Möglich ist z.B. auch, dass die ausstehenden Zahlungen (Forderungen) mit einer unrichtigen Höhe angegeben wurden.
2) Veraltete Einträge
Einträge, die eigentlich bereits hätten gelöscht werden sollen, jedoch immer noch eingetragen sind, kann man sofort löschen lassen. Dazu gehören zum Beispiel vollständig abgezahlte Kredite oder mittlerweile bezahlte Forderungen, die nach Ablauf der Löschfrist nach wie vor im Datensatz stehen.
3) Titulierte Forderungen
Vorzeitig löschen lassen sich auch sogenannte „Titulierte Forderungen“. Also Forderungen, die einen Gerichtstitel haben. Von ihnen gibt es verschiedene Arten. Dazu zählen z.B. eidesstaatliche Versicherungen sowie Zwangsvollstreckungen.
Der Gang zur Löschung ist dabei folgendermaßen:
1) Zuerst muss man die offene Rechnung bezahlen.
2) Hat das Amtsgericht die Forderung entfernt, kann man den Gläubiger bitten, in die Löschung einzuwilligen.
3) Tut der befriedigte Gläubiger dies, kann man sich an die Schufa wenden, damit sie diesen Eintrag löscht.
4) Schulden unter 2.000 Euro
Wer eine Forderung in der Höhe von bis zu 2.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 6 Wochen beglichen hat, kann diesen Eintrag sofort aus der Schufa entfernen lassen.
5) Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung
Eine Privatinsolvenz (mit Restschuldbefreiung) beeinflusst die Schufa negativ. Ein solcher Vermerk lässt sich aus den Schufa-Daten nur dann entfernen, nachdem er erledigt wurde, oder wenn er verjährt ist. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
6) Amtsgerichtliche Merkmale
Gerichtliche Merkmale lassen sich vorzeitig löschen. Dieser Prozess ist relativ aufwändig, doch um die Schufa zu bereinigen, sollte man diese Mühen nicht scheuen. Für die vorzeitige Löschung wird gebraucht: Eine Löschungsurkunde, und zwar jeweils vom
1) Gläubiger,
2) vom Amtsgericht, das für die eigenen Stadt zuständig ist, sowie
3) vom Amtsgericht des Bundeslandes.
Wie lässt sich ein Schufa-Eintrag löschen? (Schritt für Schritt)
1) Schritt 1 – Schufa-Selbstauskunft beantragen
2) Schritt 2 – Falsche Schufa-Einträge finden
3) Schritt 3 – Löschung vorbereiten
4) Schritt 4 – Löschung beantragen
Schritt 1 – Schufa-Selbstauskunft beantragen
Jede Person kann eine Schufa-Selbstauskunft einholen. Das regelt der Art. 15 DSGVO. In der Auskunft bekommt man einen detaillierten Überblick über die eigene Kreditwürdigkeit.
Bei der Schufa kann es positive sowie negative Einträge geben. Zudem wird für jede Branche ein eigener Schufa-Score berechnet. Eine Zahl von 0 bis 100 soll Aufschluss darüber geben, wie „vertrauenswürdig“ man in finanzieller Hinsicht ist. Einmal pro Jahr ist die Selbstauskunft kostenlos.
Schritt 2 – Falsche Schufa-Einträge finden
Im nächsten Schritt sollten sich Verbraucher die Schufa-Daten genau ansehen. Gibt es negative Bewertungen/Einträge? Fehlerhafte Einträge sollten umgehend korrigiert werden. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass man einen falschen Schufa-Eintrag hat, sollte man sich die Arbeit trotzdem machen.
Schritt 3 – Löschung vorbereiten
Als nächstes muss die Löschung vorbereitet werden. Was dafür zu tun notwendig ist, hängt von der Art des „löschungsfähigen“ Eintrages ab. Zuallererst müssen alle ausstehenden Forderungen beglichen werden, damit man überhaupt einen schlechten Schufa-Eintrag löschen lassen kann. Bei verjährten Forderungen, muss man sich direkt an den Gläubiger wenden, um diesen über die Verjährung zu informieren.
Schritt 4 – Löschung beantragen
Im Schufa-Datensatz sieht man den Namen des Unternehmens, das hinter dem falschen Schufa-Eintrag steht. Dieses Unternehmen sollte man dann anschreiben und auffordern, die fehlerhaften Einträge zu korrigieren. Datum und Benennung der Eintragung nicht vergessen. Unternehmen sind verpflichtet, falsche Einträge löschen bzw. widerrufen zu lassen. Auch eine Frist sollte gesetzt werden. Üblich ist eine 3-wöchige Frist.
Was kostet es, einen Schufa Eintrag löschen zu lassen?
Schufa-Einträge löschen zu lassen, ist an sich kostenlos. Die Schufa verrechnet für die Löschung nichts. Auch die Selbstauskunft (die sogenannte „Datenkopie“) ist kostenlos, jedoch nur 1 Mal pro Jahr. Kommt es zu Problemen, sollte ein Anwalt beauftragt werden, für den Kosten anfallen.#
Welche Löschfristen gelten?
Welche Löschfristen bestehen, hängt von der Art der eingetragenen Daten ab. Die Löschfrist bestimmt, nach welcher Zeit ein Schufa-Eintrag gelöscht wird. Die Schufa muss die falschen Dateneinträge innerhalb der gegebenen Löschfristen entfernen. Zu unterscheiden sind folgende Fristen:
1) Sofort:
Schufa-Einträge müssen von der Auskunftei sofort gelöscht werden, wenn es sich um fehlerhafte bzw. veraltete Einträge handelt. Ebenso muss sie Infos zu Bankkonten entfernen, nachdem sie von der Bank über die Löschung eines Kontos informiert wurde.
2) Nach 1 Jahr:
Kreditanfragen und Bonitätsanfragen durch Unternehmen müssen nach 12 Monaten entfernt werden.
3) Nach 3 Jahren:
Drei Jahre Löschfrist besteht für beendete Mahn- und Inkassoverfahren, für Details über Insolvenzen und Restschuldbefreiungen, für gerichtliche Einträge wie zum Beispiel eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle etc.
Wer hilft bei fehlerhaften Schufa Einträgen?
Bei schlechten bzw. falschen Schufa-Einträgen sollten die in diesem Beitrag empfohlenen Schritte zur Schufa-Löschung eingehalten werden. Möchte das Unternehmen den Eintrag nicht korrigieren oder reagiert es nicht auf die Aufforderung, sollte man sich einen Anwalt holen.
Dieser kann dann dem Unternehmen Druck machen, sich um die Sache zu kümmern. Zuerst wird versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Bleibt dies erfolglos, kann es – sofern der Geschädigte – gegebenenfalls auch eine Klage bei Gericht einreichen. Dann kann es zur Gerichtsverhandlung kommen.
Kann man gegen Schufa vorgehen?
Gegen die Schufa kann man vorgehen, wenn sie unberechtigte Schufa-Einträge nicht löschen möchte. Aber dies wird in der Regel nicht vorkommen. Von einem Unternehmen hingegen, das sich weigert, ungerechtfertigte Einträge löschen zu lassen, kann man Schadenersatz verlangen. Anwälte sind hier die richtigen Ansprechpartner.
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Schufa-Eintrag löschen lassen– Recht einfach erklärt
Kann man Schufa-Einträge löschen lassen?
Ja, Verbraucher können bestimmte Schufa-Einträge löschen lassen. Zum Beispiel Einträge, die wegen verjährter Forderungen noch bestehen, ungerechtfertigte/falsche Einträge und andere. Ob es falsche Einträge gibt, kann man mit der Schufa-Selbstauskunft erfahren.
Weiterlesen: Schufa-Eintrag löschen lassen: Was heißt das?
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Kann ich einen Schufa-Eintrag vorzeitig löschen?
Ja, manche Einträge lassen sich vorzeitig entfernen. Etwa Einträge für Forderungen, die bereits beglichen wurden, jedoch wegen der Verjährungsfrist noch in der Schufa erfasst sind.
Weiterlesen: Wann kann ich einen Schufa-Eintrag löschen lassen?
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Was kostet die Schufa-Löschung?
Die Löschung von Schufa-Einträgen ist kostenlos. Die Beantragung der Selbstauskunft (Datenkopie) ist ebenfalls kostenfrei, zumindest einmal im Jahr. Kosten entstehen grundsätzlich nur für einen Anwalt, wenn es zu Schwierigkeiten bei der Löschung kommt.
Weiterlesen: Was kostet es, einen Schufa Eintrag löschen zu lassen?
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Kann ein Anwalt den Schufa-Eintrag löschen?
Ja, wer sich mit der teilweise mühsamen Arbeit nicht beschäftigen möchte, kann einen Anwalt für die Löschung beauftragen. Manchmal geht es überhaupt nicht ohne Anwalt. Zum Beispiel, wenn sich ein Unternehmen weigert, einen falschen Eintrag löschen zu lassen. Auch Schadenersatz kann dann beansprucht werden.
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