Mann sitzt mit leerem Geldbeutel vor vielen offenen Rechnungen: Die Restschuldversicherung muss er auch bezahlen. © Adobe Stock | Shisu_ka

Restschuldversicherung (9 wichtige Fragen & Antworten)

Menschen in Deutschland schließen gern Versicherungen ab. Doch bei Weitem nicht alle machen Sinn. Die Restschuldversicherung ist eine sehr strittige Versicherung. Sie wird von vielen gar nicht gebraucht und ist zudem teuer. Lesen Sie hier die 9 wichtigsten Fragen und Antworten zur Restkreditversicherung.

Was ist eine Restschuldversicherung?


‌Unter einer Restschuldversicherung (auch „Restkreditversicherung“, „Kreditausfallversicherung“ oder „Ratenschutzversicherung“) versteht man eine besondere Art von Risikolebensversicherung. Sie sichert einen Kredit ab, indem sie im Notfall einen laufenden Kredit zurückzahlt. 

‌Solche Notsituationen sind der Todesfall, in manchen Fällen auch Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers bzw. Restschuldversicherten. 

‌„Absichern“ heißt, dass die Versicherung den ausstehenden Kreditbetrag (die Restschuld) an die Bank zurückzahlt. Somit müssen nicht die Erben des Verstorbenen für den Kredit aufkommen. Damit schützt man die Verwandten vor finanziellen Verpflichtungen, die sie empfindlich treffen könnten.
Hinweis:
Sinnvoller als eine Restschuldversicherung sind in der Regel die Risikolebensversicherung (im Todesfall) sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung (im Falle von Arbeitslosigkeit).

Macht eine Restschuldversicherung Sinn?


‌Restschuldversicherungen sind höchst umstritten, da sie viel Geld kosten, relativ wenig bringen und schwer miteinander vergleichbar sind. Banken empfehlen den Abschluss solcher Versicherungen, da es ihnen viel Geld bringt. Viele Experten raten jedoch von einer Restkreditversicherung ab. Die Nachteile überwiegen deutlich.
Hinweis:
Der Vertrag für die Kreditausfallversicherung und der Kreditvertrag sind zwei verschiedene Dinge. Ein Abschluss dieser Verträge erfolgt getrennt voneinander. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht verpflichtend.
Was für und was gegen eine Restkreditversicherung spricht, lesen Sie hier:

Vorteile der Restschuldversicherung

  • Absicherung von Verwandten im Todesfall (und ggf. bei anderen Risiken) 
  • Bonitätsverbesserung
    ‌   
  • Nachteile der Restschuldversicherung

  • Kostet viel 
  • Leistungsbeschränkungen 
  • Schwer zu vergleichen 
  • Verträge häufig undurchsichtig 
  • Leistungsausschlüsse 
  • Kündigung oft kompliziert 
  • Vertragswechsel mitunter schwierig

    ‌ 
  • Wie funktioniert eine Restschuldversicherung?


    ‌Eine Kreditausfallversicherung hat den hauptsächlichen Zweck, beim Versterben des Kreditnehmers dessen ausstehenden Kreditbetrag an den Gläubiger, also an das Kreditinstitut, zurückzuzahlen. Es gibt Tarifmodelle, die auch bei einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers absichern.

    Wer ist der Versicherungsnehmer, wer die versicherte Person?


    ‌Oft ist es so, dass der Versicherungsnehmer die Bank ist, die den Kredit vergibt. Der Kreditnehmer ist dann der Versicherte. Möglich ist aber auch, dass der Kreditnehmer der Versicherungsnehmer ist.

    Wann zahlt die Restschuldversicherung nicht?


    ‌Abgesichert ist man jedenfalls bei einem Todesfall. Was zusätzliche Bausteine anbelangt, so gibt es bei den Versicherungspolicen unterschiedliche Bestimmungen. Manche Tarife sichern einen nur ab, wenn man die Arbeit unverschuldet verloren hat.

    Wie viel kostet eine Restschuldversicherung?


    ‌Die abgesicherte Kredithöhe bestimmt die Kosten der Restkreditversicherung. Solche Versicherungen sind sehr teuer. In der Regel kosten sie zwischen 10 und 20% der versicherten Kreditsumme. Das kann bedeuten, dass ein Kredit mit Kreditausfallversicherung 2 bis 4 Mal so teuer sein kann als ein Kredit ohne eine derartige Versicherung.
    Achtung:
    Die Bank sollte immer eine genaue Aufstellung der Kosten mit und ohne Restkreditversicherung geben. Leider sind die Kostenaufstellungen in der Praxis oft verwirrend. Die Versicherung wird nicht in den Zinssatz eingerechnet.

    Restschuldversicherung von der Steuer absetzen


    ‌Eine Restkreditversicherung lässt sich steuerlich geltend machen. Bis zu einem Betrag von 1.900 Euro darf man sie von der Steuer absetzen. Sie wird als Sonderausgabe gewertet.

    Kann ich die Restschuldversicherung widerrufen?


    ‌Ja, die Restkreditversicherung lässt sich grundsätzlich widerrufen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt für Einzel- sowie Gruppenversicherungen. 

    ‌1) Widerruf-Frist beachten: 
    ‌Die Widerrufsfrist beträgt entweder 14 oder 30 Tage. 30 Tage Zeit zum Widerrufen gibt es für Verträge, die den Todesfall absichern. Nach Vertragsabschluss wird man über das Bestehen eines Widerrufsrechts belehrt. Das Produkt-Informationsblatt bekommt man dann ebenfalls noch einmal. Und zwar in schriftlicher Form. Mit Erhalt dieser Dokumente (ca. eine Woche nach Vertragserklärung) beginnt die Frist für den Widerruf zu laufen. 

    ‌2) Widerruf in Textform: 
    ‌Damit der Widerruf gültig ist, muss es schriftlich abgefasst sein. Eine Begründung, warum widerrufen wird, ist nicht erforderlich. 

    ‌Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 7d VVG) hält dazu fest:
    „Der Versicherungsnehmer eines Gruppenversicherungsvertrags für Restschuldversicherungen hat gegenüber der versicherten Person die Beratungs- und Informationspflichten eines Versicherers. Die versicherte Person hat die Rechte eines Versicherungsnehmers, insbesondere das Widerrufsrecht. Über dieses Widerrufsrecht ist eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut in Textform zu belehren. Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ist mit dieser Belehrung erneut zur Verfügung zu stellen. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Zugang dieser Unterlagen.”

    Widerruf von Kredit und Restschuldversicherung zugleich


    ‌Außerdem besteht die Option, die Restkreditversicherung mitsamt dem Kredit zu widerrufen. Dafür gilt die Widerrufsfrist für den Kredit. Allerdings haben manche Kredite in ihrer Widerrufsbelehrung einen Fehler.
    Hinweis:
    Ob dieser Fehler enthalten ist, kann man von z.B. der Verbraucherzentrale Hamburg oder von einem Anwalt prüfen lassen.

    Was bekomme ich bei Kündigung zurück?


    ‌Wurde die Restschuldversicherung widerrufen, so erhält man einen bestimmten Teil der Versicherungsprämie rückerstattet. In welcher Form man das Geld zurückbekommt, hängt von der jeweiligen Bank ab. Gängig sind zwei Methoden: 

    ‌1) Die Bank zahlt einem die Versicherungskosten direkt aus. Oder: 

    ‌2) Die Bank zieht die Versicherungskosten von der ausstehenden Kreditsumme ab, was die zukünftigen Rückzahlungsraten senkt.

    Kann ich eine Restschuldversicherung kündigen?


    ‌Ja, nach Ablauf der Widerrufsfrist lässt sich die Restkreditversicherung kündigen. Für die Kündigung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 

    ‌1) Ordentliches Kündigungsrecht gebrauchen: 
    ‌Wurde dieses Recht im Vertrag festgeschrieben, so lässt sich der Versicherungsvertrag kündigen. Zurück bekommt man den Teil des sogenannten „Risikobeitrags“, welcher nicht verwendet wurde. Die Kündigungsfrist beträgt meist 2 Wochen zum Monatsende. 

    ‌2) Sonderkündigungsrecht nutzen: 
    ‌Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn man den Kredit vorzeitig zurückzahlt (Sondertilgung) oder mit einem anderen Kredit abbezahlt. Letzteres nennt sich „Umschuldung“. Das heißt: Man nimmt einen neuen/günstigeren Kredit auf und zahlt den alten auf einmal ab. Die Restkreditversicherung muss aber dennoch eigens gekündigt werden, sie wird mit der Umschuldung nicht automatisch beendet. Anteilige Prämien muss die Versicherung zurückzahlen.

    Was passiert mit dem Kredit sonst, wenn man stirbt?


    ‌Verstirbt ein Kreditnehmer, geht der Nachlass mitsamt Kredit und anderen Schulden auf die Erben über. In der Erbschaft sind sowohl positive als auch negative Vermögenswerte enthalten. Die Erben können eine verschuldete Erbschaft ausschlagen, haben dafür jedoch nur wenig Zeit. Hier lesen Sie mehr zum Thema Schulden erben.

    Welche Alternativen zur Restschuldversicherung bestehen?


    Die meist bessere Alternative zur Restkreditversicherung ist die sogenannte Risikolebensversicherung. Mit einer „Risikoleben“ kann man ein Darlehen genauso absichern. Gegen die Arbeitsunfähigkeit kann man sich mit einer sogenannten „Berufsunfähigkeitsversicherung“ schützen.

    Weitere Beiträge

  • Kreditarten – Übersicht
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  • Restschuldversicherung – Recht einfach erklärt

    Was versteht man unter Restschuldversicherung?

    Eine Restschuldversicherung oder Restkreditversicherung stellt einen Versicherungsschutz dar. Er sichert bei Tod und manchmal auch bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit ab. In diesen Fällen zahlt die Versicherung dann unter Umständen den ausstehenden Kreditbetrag zurück. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Restschuldversicherung?

    Ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?

    Nein, diese Art von Versicherung hat viele Nachteile. Es ist besser, eine Alternative zu wählen. Bessere Optionen sind eine Risikolebensversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese sind transparenter gestaltet und nicht so teuer. 

    ‌Weiterlesen: Macht eine Restschuldversicherung Sinn?

    Ist eine Restschuldversicherung Pflicht?

    Nein, eine Restkreditversicherung ist nie verpflichtend. Manche Banken bieten Kredite aber nur in Kombination mit einer solchen Versicherung an. Es ist daher Vorsicht geboten. 

    ‌Weiterlesen: Macht eine Restschuldversicherung Sinn?

    Welche Kosten gibt es bei Restschuldversicherungen?

    Diese Versicherungen kosten sehr viel; oft zwischen 10 und 20 Prozent der versicherten Kreditsumme. Die Restkreditversicherung ist daher meist viel teurer als der Kredit selbst. 

    ‌Weiterlesen: Wie viel kostet eine Restschuldversicherung?

    Wann endet die Restschuldversicherung?

    Die Restkreditversicherung kann man auf zwei Arten loswerden: 1) Indem man sie widerruft, oder 2) wenn man sie per ordentliche oder außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht – etwa bei der Umschuldung) beendet. 

    ‌Weiterlesen: Kann ich die Restschuldversicherung widerrufen?

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