Zwei Arbeitnehmer lassen sich zu einer Arbeitsschutzversicherung beraten. © Adobe Stock | contrastwerkstatt

Arbeitsrechtsschutz: Versicherung bei Streit mit Arbeitgeber

Ein Arbeitsrechtsschutz deckt die Kosten bei rechtlichen beruflichen Auseinandersetzungen, etwa bei einer Kündigung. Wie hoch die Versicherungskosten sind, hängt unter anderem vom Leistungsumfang ab.

Versicherung für Arbeitsrechtsschutz


‌Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung (auch Berufsrechtsschutzversicherung) deckt bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme die Kosten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber ab. 

‌Zu von der Versicherung abgedeckten Kosten können etwa die folgenden zählen:
  • Anwaltskosten 
  • Kosten des Gerichtsverfahrens 
  • Kosten für Mediation 
  • Kosten für Gutachter 
  • Kosten für Schieds- und Schlichtungsverfahren 
  • Zeugengeld 
  • Kosten für Gutachter 

  • ‌Bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht entstehen in erster Instanz für den Arbeitnehmer immer Kosten. Denn unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt, hat jede Partei selbst ihren Anwalt zu zahlen.

    Leistungen des Arbeitsrechtsschutzes


    ‌Je nach Versicherungstarif können unterschiedliche Rechtsfälle versichert sein. In einem Arbeitsverhältnis können etwa folgende Anlässe einen Leistungsanspruch begründen:
  • Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag
  • Anfechtung einer Abmahnung
  • Widerspruch gegen Kündigung
  • Streit um fehlendes oder fehlerhaftes Arbeitszeugnis
  • Fehlende Vergütung von Überstunden
  • Beratung zu Aufhebungsvertrag
  • Ausbleibende Vergütung
  • Ausbleibendes Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld
  • Streit um Abfindung
  • Streit um Urlaubsanspruch
  • Streit um Arbeitszeit
  • Unzureichender Mutterschutz
  • Streit um Versetzung
  • Streit um Betriebsrente
  • Was deckt der Versicherungsschutz nicht?


    ‌Ein Arbeitsrechtsschutz deckt nicht alles ab. Welche Anlässe als Versicherungsfälle zählen, ist vertraglich zu vereinbaren. Umfassenderer Schutz kostet in der Regel mehr. 

    ‌In folgenden Fällen greift Versicherungsschutz in der Regel prinzipiell nicht: 

    ‌1) Die meisten Versicherungen lehnen eine allgemeine rechtliche Beratung ab, wenn noch kein tatsächlicher Versicherungsfall vorliegt. 

    ‌2) Droht eine Kündigung oder eine Abmahnung, ist kein Versicherungsfall gegeben, da diese noch nicht durchgeführt wurden. Ausnahmsweise besteht nach Urteil des Bundesgerichtshofs ein Versicherungsfall, wenn eine drohende Kündigung nachweislich rechtswidrig ist. 

    ‌3) Wünscht der Arbeitnehmer eine Beratung zu einem Aufhebungsvertrag besteht kein Versicherungsfall. Es sei denn, der Arbeitgeber übt gleichzeitig Zwang auf den Arbeitnehmer aus, indem er mit einer Kündigung droht, die nachweislich rechtswidrig ist. 

    ‌4) Führt der Arbeitnehmer einen Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbei, greift der Versicherungsschutz nicht. Das ist etwa bei fristloser Kündigung wegen einer Straftat des Arbeitnehmers der Fall. 

    ‌5) Besteht keine Erfolgsaussicht darauf, dass der Arbeitnehmer den Rechtsstreit gewinnt, kann die Versicherung die Deckungszusage verweigern. 

    ‌6) Der Versicherungsschutz greift nicht bei Streitigkeiten, die dem kollektiven Arbeitsrecht zugehörig sind.
    Hinweis:
    Arbeitnehmer sollten im jeweiligen Versicherungsfall mit der Versicherung abklären, ob diese eine Deckungszusage macht. Beauftragt ein Arbeitnehmer einen Anwalt, übernimmt es in der Regel dieser, eine entsprechende Deckungsanfrage an die Versicherung zu stellen.

    Jetzt Experten zum Thema "Arbeitsrecht" in Ihrer Region finden


    Unterschiede bei der Rechtsschutzversicherung


    ‌Die Begriffe Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz werden überwiegend synonym gebraucht. Manche unterscheiden sie aber folgendermaßen:
  • Arbeitsrechtsschutz meint ausschließlich einen rechtlichen Schutz bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.  
  • Ein Berufsrechtsschutz hingegen ist weiter gefasst und greift auch bei Auseinandersetzungen mit dem Rentenversicherungsträger oder der Agentur für Arbeit. 
  • Hinweis:
    Prinzipiell kommt es nicht auf die Bezeichnung der Rechtsschutzversicherung, sondern auf den jeweiligen Leistungsumfang an. Zudem gilt, dass Arbeitnehmer einen Arbeitsrechtsschutz bzw. Berufsrechtsschutz in den meisten Fällen nur in Kombination mit einem Privatrechtsschutz abschließen können.
    Berufsrechtsschutzversicherungen gibt es auch für Beamte. Diese sichern etwa Streitfälle um Versetzungen, Disziplinarverfahren und Einstufungen in die Besoldungsstufe ab. Da im Unterschied zu Arbeitsverhältnissen weniger Streitfälle möglich sind, fallen die Kosten für die Versicherung üblicherweise geringer aus. 

    ‌Was Freiberufler und selbstständig Gewerbetreibende anbelangt, so können diese zwar keinen Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren haben. Allerdings sind berufliche Auseinandersetzungen mit Kunden oder Auftraggebern möglich, die zu hohen Rechtskosten führen können. Es gibt dabei verschiedene Rechtsschutzversicherungen, je nachdem, welche Aspekte Selbstständige absichern möchten. Gewerbetreibende sind etwa gut beraten, eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

    Abschluss der Arbeitsrechtsschutzes


    ‌Wer einen Arbeitsrechtsschutz sucht, sollte einen Vergleich der Anbieter machen und darauf achten, welcher die gewünschten Rechtsaspekte absichert. 

    ‌Neben dem Preis und den Leistungen sollte man bei Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung besonderes Augenmerk auf die Deckungssumme legen. Denn diese legt fest, bis zu welchen Kosten ein Versicherungsfall gedeckt ist. 

    ‌Zudem ist es ratsam, eine Versicherung zu wählen, bei der im Versicherungsfall die freie Wahl eines Anwalts besteht.
    Hinweis:
    Zu beachten bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sind die Kündigungsbedingungen. Oftmals gilt etwa, dass der Versicherer die Versicherung kündigen kann, wenn innerhalb eines Jahres zwei Versicherungsfälle eintreten.

    Ab wann Versicherungsschutz?


    ‌Nach Abschluss der Arbeitsrechtsschutzversicherung gibt es normalerweise eine Wartezeit von drei Monaten. In diesem Fall werden nur nach Ablauf der Frist entstehende rechtliche Auseinandersetzungen als Versicherungsfall eingestuft. Das soll verhindern, dass Arbeitnehmer die Rechtsschutzversicherung erst bei Anbahnung von Konflikten abschließen. 

    ‌Es gibt allerdings Anbieter, die einen sofortigen Rechtsschutz ohne Wartezeit anbieten. Allerdings sind die Versicherungen dabei in der Regel teurer, da der Anbieter häufiger Prozesskosten zu zahlen hat. 

    ‌Arbeitsrechtsschutz gilt frühestens ab Schluss des Vertrags. Bereits bestehende rechtliche Auseinandersetzungen gelten nicht als Versicherungsfall. Es sei denn, die Rechtsschutzversicherung gilt auch rückwirkend. Das ist aber nur der Ausnahmefall. Entsprechende Anbieter binden Arbeitnehmer allerdings an verschiedene Auflagen und beschränken die Rückwirkung des Rechtsschutzes auf Aspekte wie Kündigung, Versetzung, Abmahnung und Abfindung.

    Arbeitsrechtsschutz Kosten


    ‌Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung variieren unter anderem nach folgenden Kriterien:
  • Umfang der Leistungen 
  • Deckungssumme 
  • Höhe der Selbstbeteiligung 
  • Tarifart

  • ‌Arbeitnehmer können den Arbeitsrechtsschutz in der Regel nur gemeinsam mit einem Privatrechtsschutz abschließen. Dabei ist die Kombination nur geringfügig teurer als der Privatrechtsschutz alleine. Üblich sind monatliche Beiträge von zwischen 10 und 20 Euro.
    Hinweis:
    In Ausnahmefällen gibt es auch einzelne Arbeitsrechtsschutzversicherungen. Diese rentieren sich allerdings nicht, da sie fast gleich teuer wie die Kombinationsversicherung sind.
    Neben den monatlichen oder jährlichen Versicherungskosten ist die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall zu beachten. Üblich ist etwa ein Selbstbehalt von 150 bis 250 Euro. 

    ‌Manche Versicherungen gewähren einen Schadenfreiheitsbonus. Dabei verringert sich die Selbstbeteiligung, wenn eine bestimmte Zeit lang kein Versicherungsfall eingetreten ist. Nach einem Versicherungsfall steigt die Selbstbeteiligung allerdings wieder an.
    Hinweis:
    Arbeitnehmer und Beamte können den Arbeitsrechtsschutz bzw. Berufsrechtsschutz von der Steuer absetzen. Wenn es sich um eine Rechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Privatrechtsschutz handelt, kann anteilig berechnet nur der Arbeitsrechtsschutz-Baustein abgesetzt werden.

    Lohnt sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?


    ‌Ob sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung lohnt, richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten und muss individuell beurteilt werden. 

    ‌Zum einen ist das allgemeine Risiko in dem Berufsfeld abzuschätzen, dass es zu einer beruflichen Auseinandersetzung kommt. Dieses ist etwa bei Ärzten, Bauunternehmen oder Juristen besonders hoch. 

    ‌Zum anderen ist die individuelle berufliche Situation entscheidend. Ist etwa der Arbeitgeber bekannt für unfaire Behandlung der Mitarbeiter, kann ein vorbeugender Abschluss eines Arbeitsrechtsschutzes sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn sich bereits ein Streit abzeichnet.

    Arbeitsrechtsschutz – Recht einfach erklärt

    Was zahlt Berufsrechtsschutz?

    Eine Berufsrechtsschutzversicherung deckt Kosten bei einer beruflichen rechtlichen Auseinandersetzung. Dazu zählen unter anderem Anwaltskosten, Gerichtskosten oder Kosten für eine Mediation. 

    ‌Weiterlesen: Versicherung für Arbeitsrechtsschutz

    Was fällt unter Arbeitsrechtsschutz?

    Hat man einen Arbeitsrechtsschutz, können verschiedene Anlässe einen Versicherungsfall begründen. Etwa der Streit um eine Abmahnung, eine Kündigung oder eine Versetzung. Oder eine Auseinandersetzung um ein Arbeitszeugnis. 

    ‌Weiterlesen: Leistungen des Arbeitsrechtsschutzes

    Welche Kosten übernimmt Rechtsschutzversicherung nicht?

    Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel nicht die Kosten für eine allgemeine Beratung, wenn noch kein Versicherungsfall vorliegt. Auch ein Rechtsstreit, bei dem die Erfolgsaussichten gering sind, wird nicht gedeckt. 

    ‌Weiterlesen: Was deckt der Versicherungsschutz nicht?

    Wann greift der Arbeitsrechtsschutz?

    Der Arbeitsrechtsschutz greift üblicherweise erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Manche Versicherungen enthalten keine Wartezeit, dann besteht der Arbeitsrechtsschutz mit sofortiger Wirkung. 

    ‌Weiterlesen: Ab wann Versicherungsschutz?

    Wie viel kostet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?

    Wie viel eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Etwa vom Umfang der Versicherungsleistungen, der Höhe der Deckungssumme und der Höhe der Selbstbeteiligung im Versicherungsfall. 

    ‌Weiterlesen: Arbeitsrechtsschutz Kosten

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Wie lange dauert eine Scheidung? - BERATUNG.DE
    Die Dauer einer Scheidung ist für die Noch-Ehegatten eine sehr wichtige Frage. Die Einigkeit im Ablauf bestimmt die Dauer des … mehr lesen
    Scheidungspapiere & Scheidungsunterlagen - BERATUNG.DE
    Scheidungspapiere sollten gewissenhaft vorbereitet werden. Neben der Vollmacht für den Anwalt brauchen Sie unter anderem ein … mehr lesen
    Trennungsjahr: Die Voraussetzung für eine Scheidung - BERATUNG.DE
    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Ehe nicht einfach so geschieden werden darf. Vorerst muss sich das Ehepaar für ein Jahr … mehr lesen