Ein Arbeitsrechtsschutz deckt die Kosten bei rechtlichen beruflichen Auseinandersetzungen, etwa bei einer Kündigung. Wie hoch die Versicherungskosten sind, hängt unter anderem vom Leistungsumfang ab.
Versicherung für Arbeitsrechtsschutz
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung (auch Berufsrechtsschutzversicherung) deckt bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme die Kosten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber ab.
Zu von der Versicherung abgedeckten Kosten können etwa die folgenden zählen:
Anwaltskosten
Kosten des Gerichtsverfahrens
Kosten für Mediation
Kosten für Gutachter
Kosten für Schieds- und Schlichtungsverfahren
Zeugengeld
Kosten für Gutachter
Bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht entstehen in erster Instanz für den Arbeitnehmer immer Kosten. Denn unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt, hat jede Partei selbst ihren Anwalt zu zahlen.
Leistungen des Arbeitsrechtsschutzes
Je nach Versicherungstarif können unterschiedliche Rechtsfälle versichert sein. In einem Arbeitsverhältnis können etwa folgende Anlässe einen Leistungsanspruch begründen:
Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag
Anfechtung einer Abmahnung
Widerspruch gegen Kündigung
Streit um fehlendes oder fehlerhaftes Arbeitszeugnis
Fehlende Vergütung von Überstunden
Verstoß gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Beratung zu Aufhebungsvertrag
Ausbleibende Vergütung
Ausbleibendes Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld
Streit um Abfindung
Streit um Urlaubsanspruch
Streit um Arbeitszeit
Unzureichender Mutterschutz
Streit um Versetzung
Streit um Betriebsrente
Was deckt der Versicherungsschutz nicht?
Ein Arbeitsrechtsschutz deckt nicht alles ab. Welche Anlässe als Versicherungsfälle zählen, ist vertraglich zu vereinbaren. Umfassenderer Schutz kostet in der Regel mehr.
In folgenden Fällen greift Versicherungsschutz in der Regel prinzipiell nicht:
1) Die meisten Versicherungen lehnen eine allgemeine rechtliche Beratung ab, wenn noch kein tatsächlicher Versicherungsfall vorliegt.
2) Droht eine Kündigung oder eine Abmahnung, ist kein Versicherungsfall gegeben, da diese noch nicht durchgeführt wurden. Ausnahmsweise besteht nach Urteil des Bundesgerichtshofs ein Versicherungsfall, wenn eine drohende Kündigung nachweislich rechtswidrig ist.
3) Wünscht der Arbeitnehmer eine Beratung zu einem Aufhebungsvertrag besteht kein Versicherungsfall. Es sei denn, der Arbeitgeber übt gleichzeitig Zwang auf den Arbeitnehmer aus, indem er mit einer Kündigung droht, die nachweislich rechtswidrig ist.
4) Führt der Arbeitnehmer einen Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbei, greift der Versicherungsschutz nicht. Das ist etwa bei fristloser Kündigung wegen einer Straftat des Arbeitnehmers der Fall.
5) Besteht keine Erfolgsaussicht darauf, dass der Arbeitnehmer den Rechtsstreit gewinnt, kann die Versicherung die Deckungszusage verweigern.
6) Der Versicherungsschutz greift nicht bei Streitigkeiten, die dem kollektiven Arbeitsrecht zugehörig sind.
Jetzt Experten zum Thema "Arbeitsrecht" in Ihrer Region finden
Unterschiede bei der Rechtsschutzversicherung
Die Begriffe Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz werden überwiegend synonym gebraucht. Manche unterscheiden sie aber folgendermaßen:
Arbeitsrechtsschutz meint ausschließlich einen rechtlichen Schutz bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.
Ein Berufsrechtsschutz hingegen ist weiter gefasst und greift auch bei Auseinandersetzungen mit dem Rentenversicherungsträger oder der Agentur für Arbeit.
Berufsrechtsschutzversicherungen gibt es auch für Beamte. Diese sichern etwa Streitfälle um Versetzungen, Disziplinarverfahren und Einstufungen in die Besoldungsstufe ab. Da im Unterschied zu Arbeitsverhältnissen weniger Streitfälle möglich sind, fallen die Kosten für die Versicherung üblicherweise geringer aus.
Was Freiberufler und selbstständig Gewerbetreibende anbelangt, so können diese zwar keinen Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren haben. Allerdings sind berufliche Auseinandersetzungen mit Kunden oder Auftraggebern möglich, die zu hohen Rechtskosten führen können. Es gibt dabei verschiedene Rechtsschutzversicherungen, je nachdem, welche Aspekte Selbstständige absichern möchten. Gewerbetreibende sind etwa gut beraten, eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Was Freiberufler und selbstständig Gewerbetreibende anbelangt, so können diese zwar keinen Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren haben. Allerdings sind berufliche Auseinandersetzungen mit Kunden oder Auftraggebern möglich, die zu hohen Rechtskosten führen können. Es gibt dabei verschiedene Rechtsschutzversicherungen, je nachdem, welche Aspekte Selbstständige absichern möchten. Gewerbetreibende sind etwa gut beraten, eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Abschluss der Arbeitsrechtsschutzes
Wer einen Arbeitsrechtsschutz sucht, sollte einen Vergleich der Anbieter machen und darauf achten, welcher die gewünschten Rechtsaspekte absichert.
Neben dem Preis und den Leistungen sollte man bei Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung besonderes Augenmerk auf die Deckungssumme legen. Denn diese legt fest, bis zu welchen Kosten ein Versicherungsfall gedeckt ist.
Zudem ist es ratsam, eine Versicherung zu wählen, bei der im Versicherungsfall die freie Wahl eines Anwalts besteht.
Ab wann Versicherungsschutz?
Nach Abschluss der Arbeitsrechtsschutzversicherung gibt es normalerweise eine Wartezeit von drei Monaten. In diesem Fall werden nur nach Ablauf der Frist entstehende rechtliche Auseinandersetzungen als Versicherungsfall eingestuft. Das soll verhindern, dass Arbeitnehmer die Rechtsschutzversicherung erst bei Anbahnung von Konflikten abschließen.
Es gibt allerdings Anbieter, die einen sofortigen Rechtsschutz ohne Wartezeit anbieten. Allerdings sind die Versicherungen dabei in der Regel teurer, da der Anbieter häufiger Prozesskosten zu zahlen hat.
Arbeitsrechtsschutz gilt frühestens ab Schluss des Vertrags. Bereits bestehende rechtliche Auseinandersetzungen gelten nicht als Versicherungsfall. Es sei denn, die Rechtsschutzversicherung gilt auch rückwirkend. Das ist aber nur der Ausnahmefall. Entsprechende Anbieter binden Arbeitnehmer allerdings an verschiedene Auflagen und beschränken die Rückwirkung des Rechtsschutzes auf Aspekte wie Kündigung, Versetzung, Abmahnung und Abfindung.
Arbeitsrechtsschutz Kosten
Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung variieren unter anderem nach folgenden Kriterien:
Umfang der Leistungen
Deckungssumme
Höhe der Selbstbeteiligung
Tarifart
Arbeitnehmer können den Arbeitsrechtsschutz in der Regel nur gemeinsam mit einem Privatrechtsschutz abschließen. Dabei ist die Kombination nur geringfügig teurer als der Privatrechtsschutz alleine. Üblich sind monatliche Beiträge von zwischen 10 und 20 Euro.
Neben den monatlichen oder jährlichen Versicherungskosten ist die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall zu beachten. Üblich ist etwa ein Selbstbehalt von 150 bis 250 Euro.
Manche Versicherungen gewähren einen Schadenfreiheitsbonus. Dabei verringert sich die Selbstbeteiligung, wenn eine bestimmte Zeit lang kein Versicherungsfall eingetreten ist. Nach einem Versicherungsfall steigt die Selbstbeteiligung allerdings wieder an.
Manche Versicherungen gewähren einen Schadenfreiheitsbonus. Dabei verringert sich die Selbstbeteiligung, wenn eine bestimmte Zeit lang kein Versicherungsfall eingetreten ist. Nach einem Versicherungsfall steigt die Selbstbeteiligung allerdings wieder an.
Lohnt sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
Ob sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung lohnt, richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten und muss individuell beurteilt werden.
Zum einen ist das allgemeine Risiko in dem Berufsfeld abzuschätzen, dass es zu einer beruflichen Auseinandersetzung kommt. Dieses ist etwa bei Ärzten, Bauunternehmen oder Juristen besonders hoch.
Zum anderen ist die individuelle berufliche Situation entscheidend. Ist etwa der Arbeitgeber bekannt für unfaire Behandlung der Mitarbeiter, kann ein vorbeugender Abschluss eines Arbeitsrechtsschutzes sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn sich bereits ein Streit abzeichnet.
Arbeitsrechtsschutz – Recht einfach erklärt
Was zahlt Berufsrechtsschutz?
Eine Berufsrechtsschutzversicherung deckt Kosten bei einer beruflichen rechtlichen Auseinandersetzung. Dazu zählen unter anderem Anwaltskosten, Gerichtskosten oder Kosten für eine Mediation.
Weiterlesen: Versicherung für Arbeitsrechtsschutz
Weiterlesen: Versicherung für Arbeitsrechtsschutz
Was fällt unter Arbeitsrechtsschutz?
Hat man einen Arbeitsrechtsschutz, können verschiedene Anlässe einen Versicherungsfall begründen. Etwa der Streit um eine Abmahnung, eine Kündigung oder eine Versetzung. Oder eine Auseinandersetzung um ein Arbeitszeugnis.
Weiterlesen: Leistungen des Arbeitsrechtsschutzes
Weiterlesen: Leistungen des Arbeitsrechtsschutzes
Welche Kosten übernimmt Rechtsschutzversicherung nicht?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel nicht die Kosten für eine allgemeine Beratung, wenn noch kein Versicherungsfall vorliegt. Auch ein Rechtsstreit, bei dem die Erfolgsaussichten gering sind, wird nicht gedeckt.
Weiterlesen: Was deckt der Versicherungsschutz nicht?
Weiterlesen: Was deckt der Versicherungsschutz nicht?
Wann greift der Arbeitsrechtsschutz?
Der Arbeitsrechtsschutz greift üblicherweise erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Manche Versicherungen enthalten keine Wartezeit, dann besteht der Arbeitsrechtsschutz mit sofortiger Wirkung.
Weiterlesen: Ab wann Versicherungsschutz?
Weiterlesen: Ab wann Versicherungsschutz?
Wie viel kostet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
Wie viel eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Etwa vom Umfang der Versicherungsleistungen, der Höhe der Deckungssumme und der Höhe der Selbstbeteiligung im Versicherungsfall.
Weiterlesen: Arbeitsrechtsschutz Kosten
Weiterlesen: Arbeitsrechtsschutz Kosten