Für Beerdigung, Erbschein und mehr entstehen Kosten durch Erbfall © Adobe Stock | Stockfotos-MG

Kosten für Erben – Übersicht aller Kosten im Erbfall

Für Erben können in verschiedener Hinsicht Kosten entstehen. Von der Erbschaftssteuer über die Testamentseröffnung bis hin zur Anfechtung des Testaments. In welchen Bereichen Kosten anfallen können, erfahren Sie in diesem Artikel. Eine Auflistung aller möglichen Kosten soll Klarheit schaffen.

Was sind Erbfallkosten?


‌Das Erbrecht ist eines der kompliziertesten Bereiche des deutschen Gesetzes. Verstirbt ein Mensch, gibt es sehr viele Dinge zu regeln. Für die Erben gibt es dafür viele verschiedene Möglichkeiten. Teilweise sind die Erben aber auch in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt. Hat der Erblasser die Erben in einem Testament an bestimmte Vorgaben gebunden, müssen diese sich daran halten. 

‌Erben kann mit einem relativ großen finanziellen Aufwand verbunden sein. Den Erben hilft es daher, bereits im Voraus zu wissen, welche Kosten möglicherweise anfallen. Eine Übersicht wird im nächsten Kapitel dargestellt.

Kosten im Erbfall – Übersicht


‌Im Erbfall können für Angehörige bzw. Erben einige Kosten anfallen. In der Regel ist für folgende Sachverhalte mit Kosten zu rechnen:

Todesfall

  • Todeserklärung
  • Sterbeurkunde
  • Todesanzeigen
  • Nachrichten an relevante Personen wie Freunde und Verwandte
  • Begräbnis

  • Bestattung bzw. Beerdigung 
  • Grabdenkmal 
  • Grabpflege
  • Trauerfeierlichkeiten
  • Trauerkleidung
  • Nachlassregelung


    ‌>> Ausweise, Zeugnisse, Urkunden:
  • Grundbuchauszug
  • >> Erbverzicht, Ausschlagung & mehr:
  • Pflichtteilsverzicht (für Enterbte)
  • >> Immobilien:
  • Verwaltung und Instandhaltung 
  • Teilungsversteigerung (bei Erbengemeinschaft) 
  • Erbauseinandersetzungsklage (bei Erbengemeinschaft) 
  • Grundbuchauszug
  • Grundbucheintrag / Grundbuchberichtigung
  • >> Gewillkürte Erbfolge:
  • >> Erbengemeinschaft:
  • Teilungsversteigerung (Wertgutachten, Wertverlust, …) 
  • Anwaltskosten für Erbstreitigkeiten
  • >> Nachlasspflegschaft- und Verwaltung:
  • Steuerberater
  • Erbschaftssteuererklärung
  • >> Erben im Ausland:
  • Übersetzungen
  • Dolmetscher
  • >> Unterhalt:
  • „Dreißigster“ für Familienangehörige des Erblassers
    ‌ 
  • >> Gericht, Notar, Anwalt:
  • In einigen der genannten Sachverhalte sind häufig Gerichte, Notare und Anwälte eingebunden. 
  • >> Banken, Kreditinstitute und mehr:
  • Banken dürfen für Nachlassabwicklung keine Gebühren erheben
    ‌ 
  • Nachlassverbindlichkeiten

  • Schulden des Erblassers 
  • Versicherungen
  • Miete
  • Strom, Gas, Wasser 

  • Weiterführende Artikel

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