Für Erben können in verschiedener Hinsicht Kosten entstehen. Von der Erbschaftssteuer über die Testamentseröffnung bis hin zur Anfechtung des Testaments. In welchen Bereichen Kosten anfallen können, erfahren Sie in diesem Artikel. Eine Auflistung aller möglichen Kosten soll Klarheit schaffen.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Erbfallkosten?
Das Erbrecht ist eines der kompliziertesten Bereiche des deutschen Gesetzes. Verstirbt ein Mensch, gibt es sehr viele Dinge zu regeln. Für die Erben gibt es dafür viele verschiedene Möglichkeiten. Teilweise sind die Erben aber auch in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt. Hat der Erblasser die Erben in einem Testament an bestimmte Vorgaben gebunden, müssen diese sich daran halten.
Erben kann mit einem relativ großen finanziellen Aufwand verbunden sein. Den Erben hilft es daher, bereits im Voraus zu wissen, welche Kosten möglicherweise anfallen. Eine Übersicht wird im nächsten Kapitel dargestellt.
Kosten im Erbfall – Übersicht
Im Erbfall können für Angehörige bzw. Erben einige Kosten anfallen. In der Regel ist für folgende Sachverhalte mit Kosten zu rechnen:
Todesfall
Todeserklärung
Sterbeurkunde
Todesanzeigen
Nachrichten an relevante Personen wie Freunde und Verwandte
Begräbnis
Bestattung bzw. Beerdigung
Grabdenkmal
Grabpflege
Trauerfeierlichkeiten
Trauerkleidung
Nachlassregelung
>> Ausweise, Zeugnisse, Urkunden:
Grundbuchauszug
>> Erbverzicht, Ausschlagung & mehr:
Pflichtteilsverzicht (für Enterbte)
>> Immobilien:
Verwaltung und Instandhaltung
Teilungsversteigerung (bei Erbengemeinschaft)
Erbauseinandersetzungsklage (bei Erbengemeinschaft)
Grundbuchauszug
Grundbucheintrag / Grundbuchberichtigung
>> Gewillkürte Erbfolge:
>> Erbengemeinschaft:
Teilungsversteigerung (Wertgutachten, Wertverlust, …)
Anwaltskosten für Erbstreitigkeiten
>> Nachlasspflegschaft- und Verwaltung:
>> Erbschaftssteuer:
Steuerberater
Erbschaftssteuererklärung
>> Erben im Ausland:
Übersetzungen
Dolmetscher
>> Unterhalt:
„Dreißigster“ für Familienangehörige des Erblassers
>> Gericht, Notar, Anwalt:
In einigen der genannten Sachverhalte sind häufig Gerichte, Notare und Anwälte eingebunden.
>> Banken, Kreditinstitute und mehr:
Banken dürfen für Nachlassabwicklung keine Gebühren erheben
Nachlassverbindlichkeiten
Schulden des Erblassers
Versicherungen
Miete
Strom, Gas, Wasser